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Deinen Beitrag? vermutlich genau diesen Hersteller von Zapfsäulenyeg009a @ 13 Jun 2012, 21:46 hat geschrieben: Da reicht ein einziges Wort, um es mal in Eurer Jargon zu fragen: "Wayne?"
[und bevor wir in anderem Themen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Grundrechte abschaffen sollte man wenigstens rechtssicherheit darüber herbeiführen welche Schilder Geschwindigkeitsbegrenzungen signalisieren - und welche nicht]
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Es geht nicht um meinen Beitrag, sondern um die Antwort auf den Beitrag "meines" Vorredners, daß die Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder mit "km"-Zusatz - auch nicht nach Absprache - neu aufgestellt werden dürfe, daß es kaum einen interessieren würde*, ob "km" hinten dran steht, oder nicht. Wichtiger ist aber die Signalisierungskraft des Verbotszeichen, unabhängig davon, ob "km" eingetragen ist, oder nicht.ropix @ 13 Jun 2012, 23:48 hat geschrieben:Deinen Beitrag? vermutlich genau diesen Hersteller von Zapfsäulen
Also heißt es praktisch sinngemäß mit "wayne" (Das habe ich von Euch im Forum bzw. Chat und sonst von keinen anderen Leuten) "Wen interessiert es". "Wayne" ist nicht mein Jargon, sondern Euer.

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Wie lange ist das Bild im Forum? Seit dem Einstellen hab ich bis jetzt gebraucht, um überhaupt zu raffen, dass die Pfeile andersherum sindBoris Merath @ 13 Jun 2012, 16:03 hat geschrieben: Ob jetzt wirklich jeder Autofahrer in jeder Situation darauf achtet, wie rum die Farben der beiden Pfeile sind?

Ich hätte da den Gegenverkehr durchgelassen, weil es mir gar nicht aufgefallen wäre. Warum auch - das Gegenschild ist blau mit weißen Pfeilen.
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Also ich find das auch sehr kleinlich. Es sollte wohl jedem klar sein, was dieses Schild bedeutet. Auch wenns vielleicht veraltet ist, es ist (und war) eindeutig.ropix @ 13 Jun 2012, 23:48 hat geschrieben: Deinen Beitrag? vermutlich genau diesen Hersteller von Zapfsäulen
[und bevor wir in anderem Themen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen Grundrechte abschaffen sollte man wenigstens rechtssicherheit darüber herbeiführen welche Schilder Geschwindigkeitsbegrenzungen signalisieren - und welche nicht]
Im Gegensatz zu:
Tja, noch ein Grund dir den Führerschein wegzunehmenWie lange ist das Bild im Forum? Seit dem Einstellen hab ich bis jetzt gebraucht, um überhaupt zu raffen, dass die Pfeile andersherum sind biggrin.gif
Ich hätte da den Gegenverkehr durchgelassen, weil es mir gar nicht aufgefallen wäre. Warum auch - das Gegenschild ist blau mit weißen Pfeilen.

Das sollte einem eigentlich sofort auffallen und zweitens soll das Schild eben genau aussagen, dass man hier Vorfahrt hat. Es ist also absichtlich falschrum aufgehängt worden.
Doch, mich - ich will schließlich wissen ob ich da nun 30 oder 50 fahren darf.yeg009a @ 14 Jun 2012, 00:33 hat geschrieben: daß es kaum einen interessieren würde*, ob "km" hinten dran steht, oder nicht.
Edit: Noch einer, dem man den Führerschein wegnehmen sollte, ich hätte genauso den Gegenverkehr vorgelassen.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Na viel Spass - damit stehst du mitten in der Kreuzung. Natürlich ist das Gegenschild nicht blau...Bayernlover @ 14 Jun 2012, 00:34 hat geschrieben: Ich hätte da den Gegenverkehr durchgelassen, weil es mir gar nicht aufgefallen wäre. Warum auch - das Gegenschild ist blau mit weißen Pfeilen.
Ja - gesperrt in 30 Kilometern. Das ist soweit eindeutig wie schwachsinnig. Oder bedeutet 7,5t dann auch maximal 7500 Stundenkilometer weil Zahlen immer Geschwindigkeit sind?Hot Doc @ 14 Jun 2012, 01:06 hat geschrieben:Also ich find das auch sehr kleinlich. Es sollte wohl jedem klar sein, was dieses Schild bedeutet. Auch wenns vielleicht veraltet ist, es ist (und war) eindeutig.
Schilder die in der StVO nicht definiert sind sind weder eindeutig noch dürften sie überhaupt aufgestellt werden. Da gibt es sogar Regelungen dass sowas bei vorgeschriebenen Kontrollen geändert wird (was im Umkehrschluss natürlich bedeutet, dass auch die vorgeschriebene Kontrolle nicht gemacht wurde. Und aus solchen Schlamperreien entstehen dann auch allzuoft Unfälle die absolut vermeidbar gewesen wären wenn nur einer der drei Baustellenfirma, Aufsichtsbehörde oder Polizei sich ans Gesetz gehalten hätten...
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Ich bin farbenblind, ich bin froh, dass ich nachm zweiten Hingucken wenigstens erkenne dass die Pfeile ne unterschiedliche Farbe haben - ist auch unwichtig, weil das Schild eh nur eine Bedeutung hat.Hot Doc @ 14 Jun 2012, 01:06 hat geschrieben: Tja, noch ein Grund dir den Führerschein wegzunehmen![]()
Das sollte einem eigentlich sofort auffallen
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..., die in diesem Fall allerdings genau umgedreht wurde... :huh:Bayernlover @ 14 Jun 2012, 09:48 hat geschrieben:Ich bin farbenblind, ich bin froh, dass ich nachm zweiten Hingucken wenigstens erkenne dass die Pfeile ne unterschiedliche Farbe haben - ist auch unwichtig, weil das Schild eh nur eine Bedeutung hat.Hot Doc @ 14 Jun 2012, 01:06 hat geschrieben: Tja, noch ein Grund dir den Führerschein wegzunehmen![]()
Das sollte einem eigentlich sofort auffallen
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Nein, ein Schild "Du hast Vorrang" mit diesem Layout gibt es nicht. Entweder meine Bedeutung oder gar keine.TramBahnFreak @ 14 Jun 2012, 10:12 hat geschrieben: ..., die in diesem Fall allerdings genau umgedreht wurde... :huh:
Und im Notfall dann lieber einmal zuviel gehalten.
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Was man findet oder nicht, ist in der Rechtsprechung herzlich egal. Da zählen Urteile, und die besagen, dieses Schild hat keine Gültigkeit.Hot Doc @ 14 Jun 2012, 01:06 hat geschrieben: Also ich find das auch sehr kleinlich. Es sollte wohl jedem klar sein, was dieses Schild bedeutet. Auch wenns vielleicht veraltet ist, es ist (und war) eindeutig.
Genau wie dieses hier:
Google-Karte
Das ist ein Halteverbotsschild und drunter steht einmal "8-18 Uhr" und "auf dem Seitenstreifen". Was heißt das? Dass die beiden silbernen Autos da am Tag nicht stehen dürfen?
Wenn man es genau nimmt, heißt diese Kombination "Halten auf dem Seitenstreifen auf der Fahrbahn verboten". Ergo: Ignorieren. Diese Kombi gibt es so nicht (hab ich auch verifiziert). Hab auch noch nie jemanden gesehen, der da nen Strafzettel dran hatte (mich eingeschlossen

Also nicht alles blind hinnehmen oder versuchen selbst zu interpretieren, dafür gibt es die StVO.
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Ich weiß.schonBayernlover @ 14 Jun 2012, 11:20 hat geschrieben: Nein, ein Schild "Du hast Vorrang" mit diesem Layout gibt es nicht. Entweder meine Bedeutung oder gar keine.
Und im Notfall dann lieber einmal zuviel gehalten.

nur, der ders aufgestellt hatte wollte das wohl umdrehen... Was natuerlich keinerlei Auswirkungen auf den sinn des schilds hat

vielleicht daß der Zugang zu den Schaltkästen tagsüber frei bleiben muß?Bayernlover @ 14 Jun 2012, 11:34 hat geschrieben:...Genau wie dieses hier:
...
Das ist ein Halteverbotsschild und drunter steht einmal "8-18 Uhr" und "auf dem Seitenstreifen". Was heißt das? ...
Traurigerweise hat sich vielerorts eingebürgert alles was nicht auf die letzte Stelle hinterm Komma durch Gesetz/Verordnung etc. geregelt ist so weit zu seinen egenen Gunsten auszudehnen daß eben inzwischen fast alles bis auf den letzten Punkt geregelt werden muß.
Und dann wundert man sich noch daß Baumaßnahmen, Reparaturen, Genehmigungsverfahren wochen- monate- und jahrelang dauern, jedes noch so kleine Detail durchgekaut werden muß...
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Bestimmt muss man dazu nicht zwei Parkplätze opfern. Und man kann es ja sinnvoll dranschreiben, dafür gibts das kleine Schild mit dem durchgestrichenen Auto auf dem Randstreifen.BusBertl @ 14 Jun 2012, 18:59 hat geschrieben: vielleicht daß der Zugang zu den Schaltkästen tagsüber frei bleiben muß?
Wir haben uns die Regeln selbst auferlegt, dann halten sich aber auch bitte beide Seiten dran.
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Mag sein. Aber dann doch lieber Korinthen scheißen als auf die eigenen Rechte zu verzichten?Hot Doc @ 14 Jun 2012, 19:43 hat geschrieben: ropix und Bayernlover ihr Korinthenkacker!!! :ph34r:![]()
Recht haben und rechthaben sind halt doch 2 ziemlich unterschiedliche Dinge.
(Wer hat gleich nochmal gefordert für MIV-Teilnehmer die Grundrechte teilweise abzuschaffen?)
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Das war der andere mit der dicken roten Signaturropix @ 14 Jun 2012, 19:51 hat geschrieben: (Wer hat gleich nochmal gefordert für MIV-Teilnehmer die Grundrechte teilweise abzuschaffen?)

Und solange hier in Berlin mit einer Inbrunst Jagd auf Falschparker gemacht wird, wie andere Länder Krieg führen, werde ich auf meine Rechte nicht verzichten.
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Na dann erklär mir mal, wo du auf ein Recht verzichtest, wenn du ein immer noch eindeutiges Verkehrsschild bewußt falsch interpretierst und dich deshalb darüber aufregst.ropix @ 14 Jun 2012, 19:51 hat geschrieben: Mag sein. Aber dann doch lieber Korinthen scheißen als auf die eigenen Rechte zu verzichten?
Ok, vielleicht auf das Recht sich über jeden Dünnschiss aufzuregen...habe gehört das ist Artikel 1 des Grundgesetzes in diesem Land. :blink:
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Naja - ein Verkehrsschild mit rundem rotem Rand so zu interpretieren dass es in wirklichkeit ein blaues viereckiges sein will ist schon etwas gewagt. So wie es andere interpretieren ist es aber eindeutig falsch. Und ich rege mich zurecht darüber auf dass im gesetz steht wer genau alles kontrollieren muss dass beide Schilder nicht in den öffentlichen Verkehr kommen. Die haben also auf alle Fälle ganz massiv gegen das Gesetz verstoßen, das ist soweit eindeutig.Hot Doc @ 14 Jun 2012, 23:50 hat geschrieben: Na dann erklär mir mal, wo du auf ein Recht verzichtest, wenn du ein immer noch eindeutiges Verkehrsschild bewußt falsch interpretierst und dich deshalb darüber aufregst.
Das Recht auf das ich verzichte ist also schonmal §1 des Grundgesetzes. Weil wärend ich in verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen kontrolliert werd wird es die Baustelle nicht. Das ist nicht unabhängig der Person

Und wenn du an die Sharia glauben willst ist das auch dein Problem. Meines jedenfalls nicht, auch wenn auch deren Regelungen eindeutig wäre...
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Hä, wat?ropix @ 15 Jun 2012, 00:02 hat geschrieben: Naja - ein Verkehrsschild mit rundem rotem Rand so zu interpretieren dass es in wirklichkeit ein blaues viereckiges sein will ist schon etwas gewagt. So wie es andere interpretieren ist es aber eindeutig falsch. Und ich rege mich zurecht darüber auf dass im gesetz steht wer genau alles kontrollieren muss dass beide Schilder nicht in den öffentlichen Verkehr kommen. Die haben also auf alle Fälle ganz massiv gegen das Gesetz verstoßen, das ist soweit eindeutig.
Das Recht auf das ich verzichte ist also schonmal §1 des Grundgesetzes. Weil wärend ich in verdachtsunabhängigen Polizeikontrollen kontrolliert werd wird es die Baustelle nicht. Das ist nicht unabhängig der Person
Und wenn du an die Sharia glauben willst ist das auch dein Problem. Meines jedenfalls nicht, auch wenn auch deren Regelungen eindeutig wäre...
Es ging um 2 kleine Buchstaben, die eurer Meinung nach das Schild unmöglich und praktisch unverständlich machen (was komplett lächerlich ist) und es deshalb bekämpft werden muß!
(Das verkehrtrume Schild ist großer Quark, da geb ich euch sofort recht!)
Nur weil bei irgendwem ein Gesetz nicht angewendet wird (also mal einer mit etwas durchkommt) heißt das nicht, dass du auf was verzichtest...da kapier ich deine Logik nicht.
Und was das jetzt mit der Sharia zu tun hat....das weiß wohl nur Allah.
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klitzekleiner Unterschied. Es ist verboten dieses Schild aufzustellen. Über den Inhalt brauchen wir dabei gar nicht mehr reden. Ob der nun verständlich ist (in deinen Augen) oder nicht verständlich ist - und das ist er meiner Meinung nach nicht, da Geschwindigkeit nicht in Kilometern sondern eben in Kilometern pro Stunde angegeben werden ist da schon nebensächlich.Hot Doc @ 15 Jun 2012, 00:47 hat geschrieben: Es ging um 2 kleine Buchstaben, die eurer Meinung nach das Schild unmöglich und praktisch unverständlich machen (was komplett lächerlich ist) und es deshalb bekämpft werden muß!
In erster Linie geht es darum, dass hier geltende Gesetze misachtet werden. Und darüber darf man sich dann ja wohl doch getrost aufregen? Vor allem wenn dann auch noch drinsteht im Gesetz das sowas überwacht werden muss.
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Wenns blöd läuft kommt dann noch ein Riesentrara wegen unzulässiger Veränderung und Einsatz nicht zugelassener Verkehrsschilder für die Baufirma dazu...TramBahnFreak @ 15 Jun 2012, 09:46 hat geschrieben: Was mich auch wundert, ist, dass es die Baufirma anscheinend nicht zustande bringt, einfach einen kleinen weißen Zettel über die "km" zu kleben...
Kostenpunkt: geschätzte 30ct; Arbeitsaufwand: etwa eine halbe Minute... :blink: :rolleyes:
Der weiße Zettel könnte ja das Splitterverhalten des Verkehrsschildes wenn ein Flugzeug reinrauscht beeinträchtigen...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Ist ebenso verboten, weil nicht Rückstrahlend. Nachts siehst du dann nen schwarzen Fleck in nem weißen Kreis.TramBahnFreak @ 15 Jun 2012, 09:46 hat geschrieben: Was mich auch wundert, ist, dass es die Baufirma anscheinend nicht zustande bringt, einfach einen kleinen weißen Zettel über die "km" zu kleben...
Kostenpunkt: geschätzte 30ct; Arbeitsaufwand: etwa eine halbe Minute... :blink: :rolleyes:
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Mal ehrlich, wenn ich heute zusammen zähle, was ich alles gemacht habe, was verboten (oder zumindest nicht vorgesehen) ist...ohohoh das wird ne lange Liste.Trotzdem habe ich kein schlechtes Gewissen, weil ich niemanden gefährdet habe und (soweit ich das beutreilen kann) auch niemanden gestört oder beeinträchtigt habe. Dass ich dabei THEORETISCH ein etwas höheres Risiko eingegangen bin, steht auér Frage. Aber im Vergleich zu dem Schild war ja schon das schräg über die Kreuzung latschen n echtes Verbrechen.ropix @ 15 Jun 2012, 01:47 hat geschrieben: klitzekleiner Unterschied. Es ist verboten dieses Schild aufzustellen. Über den Inhalt brauchen wir dabei gar nicht mehr reden. Ob der nun verständlich ist (in deinen Augen) oder nicht verständlich ist - und das ist er meiner Meinung nach nicht, da Geschwindigkeit nicht in Kilometern sondern eben in Kilometern pro Stunde angegeben werden ist da schon nebensächlich.
In erster Linie geht es darum, dass hier geltende Gesetze misachtet werden. Und darüber darf man sich dann ja wohl doch getrost aufregen? Vor allem wenn dann auch noch drinsteht im Gesetz das sowas überwacht werden muss.
Und nein, ich finde nicht dass man sich per se "getrost darüber aufregen darf" nur weil ein Gesetz mißachtet wird (das sowieso keiner kennt, der sich nicht unbedingt darüber aufregen will). Sondern ich halte es für sinnvoll, wenn nicht unbedingt notwendig, dass man vorher mit ein wenig Logik und Hirn eine Bewertung vornimmt. Diese kann bei einer solchen Lapalie die eurem Schild aus meiner Sicht nicht so schwerwiegend ausfallen, dass es eine solche Reaktion (geschweige denn eine solche Diskussion) rechtfertigt.
Und damit: Ich bin raus!
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Ja, dann winke winke. Hoffentlich führt dein Weg nicht über die Mittlere Ring-Baustelle. Da wirst du nämlich sehen, dass was hier bei meinem Schild noch eine Lapalie sein mag richtig scheiß-gefährlich wird. Da ist die Anzahl der gültigen Geschwindigkeitsbegrenzungen deutlich unter der Anzahl des Schilderwustes, stehen Rafahrwegschilder so dass man als Radfahrer eigentlich dagegen fahren muss, hat man hin und wieder auch einfach ganz vergessen einTempolimit aufzustellen - und die Wegführung mag zwar momentan mal wieder makiert sein, in der letzten Woche war sie das aber nicht. Da sah man sich unmittelbar damit konfrontiert dass 3 Autos auf einmal in die selbe Spur gefahren sind.Hot Doc @ 16 Jun 2012, 03:06 hat geschrieben: Und nein, ich finde nicht dass man sich per se "getrost darüber aufregen darf" nur weil ein Gesetz mißachtet wird (das sowieso keiner kennt, der sich nicht unbedingt darüber aufregen will). Sondern ich halte es für sinnvoll, wenn nicht unbedingt notwendig, dass man vorher mit ein wenig Logik und Hirn eine Bewertung vornimmt. Diese kann bei einer solchen Lapalie die eurem Schild aus meiner Sicht nicht so schwerwiegend ausfallen, dass es eine solche Reaktion (geschweige denn eine solche Diskussion) rechtfertigt.
Und damit: Ich bin raus!
Und in dem Augenblick wos Blechhaufen gibt hat der Spass halt ein Ende und die Aufregung ist zurecht.
Aber es ist gut zu wissen dass du der Meinung bist Gesetz ist nicht so wichtig
(by the way - wo steht eigentlich dass ich nicht kreuz und quer - kurz diagonal - über Kreuzungen laufen darf?)
Also in der Straßenverkehrsordnung steht dass man eigentlich Straßen nicht überqueren darf. Laut §25Darf ich ggf. nur an Einmündungen oder Kreuzungen und nur quer der Fahrtrichtung - was aber längs der anderen Fahrtrichtung und damit nicht zulässig ist? Aber wo steht dass quer unbedingt einen 90° Winkel bedingt. Die einzige Möglichkeit eine Kreuzung zu überqueren ist also diagonal - da damit nicht das Gegenteil von Quer betrieben wird...
Ja, ich weiß du wirst es nicht verstehen...
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