Gut, das ist jetzt eine juristische Frage. Ich kann mir aber vorstellen, dass man die Stadt überstimmt und dass dann der Beschluss erst einmal gültig ist. Dies würde sich erst ändern, wenn dagegen geklagt wird und der Klage stattgegeben wird.Lazarus @ 20 Oct 2007, 02:27 hat geschrieben: nur können solche Beschlüsse in einer GmbH nur einstimmig erfolgen. Das bedeutet, das man die Stadt net so einfach überstimmen kann. Folglich wird man wohl auf den Ausgang des Verfahrens warten müssen
Ich schätze mal, dass das auf das Planfeststellungsverfahren keinen Einfluss hat. Dieses setzt doch nicht zwingend eine geklärte Finanzierung voraus, oder? Auch die Ausschreibungen könnten doch nach einer erteilten Baugenehmigung erfolgen, oder? Entsprechend könnte auch der Bau starten. Kritisch könnte es werden, wenn nach dem Beginn der Bauarbeiten Ude vor Gericht gewinnt. Das ist nur meine Einschätzung, ich weiß nicht, ob das realistisch und juristisch richtig ist.