Ich kenne nur den Fall defekter Geldautomaten, da ist das Behalten zu viel ausgespuckten Geldes strafbar.Flo_K @ 21 May 2011, 17:15 hat geschrieben: Bezüglich der Frage ob eine Fahrkarte nun gültig ist oder nicht muss ich an den Fahrkartenautomaten in Langwied denken. Vor einigen Jahren hatte der einem netten und beliebig oft wiederholbaren Defekt über mehrere Tage hinweg. Wollte man eine Streifenkarte kaufen, so hat man die Taste gedrückt, gezahlt und kurze Zeit später kamen zwei Streifenkarten und das Geld unten raus... Darf ich mit der Streifenkarte nun fahren oder nicht![]()
Ich sehe keinen substanziellen Unterschied, also darf man das zu hohe Rückgeld und die zusätzlich ausgespuckten Fahrkarten vermutlich nicht behalten. Allerdings dürfte man gute Karten haben (im wahrsten Wortsinne), dass ein unberechtigtes Behalten nicht auffliegt. Wer mit Bargeld am Fahrkartenautomaten bezahlt, hinterlässt ja keine Spuren - im Unterschied zu einem Geldautomaten, wo jede Transaktion mit Kontonummer usw. protokolliert wird.
Edit: Marcel war schneller