Dieser Prüfer ist nicht in jedem Bus. Dieser Prüfer ist genau so häufig im Bus wie der Prüfdienst vor März 2012 auch. Das heißt, er ist nicht häufig da. Aber wenn er da ist, ist er sehr effizient. Einige 40er sind da durchaus immer mit dabei. Personaleinsparung ist es nicht, aber der Prüfdruck ist sehr hoch. Die Hamburger Verkehrsunternehmen sind inzwischen so weit, dass sie gerne mal in einen höheren Personalaufwand investieren, wenn sie dabei ein engmaschigeres Prüfnetz erreichen können.GSIISp64b @ 2 Sep 2013, 20:49 hat geschrieben:Und wenn es so einen Kontrolleur im Bus eh gibt - warum zur Hölle lässt man die Leute dann nicht gleich einsteigen wo sie wollen? Personaleinsparung kann's ja nicht sein.
Vordereinstieg beim Bus
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Ich bin für Durchsuchungen jedes Kunden beim Verlassen von Supermärkten und Warenhäusern. Und schon verringern sich die Ladendiebstähle drastisch.GSIISp64b @ 2 Sep 2013, 21:04 hat geschrieben: Schließlich sind zufriedene Kunden, guter Fahrgastfluss im Fahrzeug, schneller Fahrgastwechsel und Pünktlichkeit absolut zweitrangig, solange es noch Schwarzfahrer gibt.
Und in Restaurants und Bars Bewirtung nur noch gegen Vorkasse - Ende der Zechprellerei!
Komisch, dass man die Kunden dort noch wie Kunden behandelt...
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0 Schwarzfahrer bei 0 Fahrgästen sind aber keine 0% Schwarzfahrer. Bzw gleichzeitig auch 100% Schwarzfahrer. Kommt drauf an, wie du durch 0 teilen willstBayernlover @ 2 Sep 2013, 23:36 hat geschrieben: (findige Rechner kommen auf die Idee, dass 0 Fahrgäste auch 0 Schwarzfahrer sind. Denkt mal drüber nach)

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Gibts doch schon langBayernlover @ 2 Sep 2013, 23:36 hat geschrieben:Ich bin für den Vordereinstieg auch bei Tram und U-Bahn. 0% Schwarzfahrer und nix anderes!
(findige Rechner kommen auf die Idee, dass 0 Fahrgäste auch 0 Schwarzfahrer sind. Denkt mal drüber nach)

...oder steht hier irgendwas von wegen nur beim Regionalbus?
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Kommt ganz darauf an, wie viel los ist. Ist wenig Andrang, erfolgt der Fahrgastwechsel an der vorderen Tür unter Aufsicht des Fahrers. Ist mehr los, können die Busfahrer auch die hintere Tür öffnen. Wer dann hinten einsteigt, wird entweder vom Fahrer nach vorne gerufen oder auch vom mitfahrenden Prüfer kontrolliert, sofern dieser gerade im Bus ist. Dazu gibt es auch eine vorgefertigte automatische Ansage, dass der Einstieg an der hinteren Tür nicht gestattet ist und bei Anwesenheit eines Prüfers im Bus als Schwarzfahren gewertet werden kann und dann das erhöhte Beförderungsentgelt von 40,- € fällig werden kann. Darüber hinaus gibt es auch noch die Möglichkeit, dass die Busfahrer bei besonders starkem Andrang im eigenen Ermessen die Fahrgäste zum Einstieg an allen Türen auffordern kann. In einem solchen Fall erfolgt über Außenlautsprecher eine vorgefertigte automatische Ansage, dass an allen Türen eingestiegen werden soll. Nur in solchen Fällen darf dann auch noch an der hinteren Tür eingestiegen werden.rautatie @ 3 Sep 2013, 10:28 hat geschrieben:Wie ist das dann eigentlich mit Aussteigern? Müssen die auch vorn aussteigen? Gibts da nicht Gedränge?
Könnte bitte mal jemand das ganze "kontrollierte" Vordereinstiegsdingenskirchens kontrolliert in das dafür vorhandene Thema umrangieren? Die köstlich realitätsfernen Illusionen aus Hamburg sollen ja schließlich auch künftigen EF-Lesern noch zum Lachen dienen dürfen.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
Das ist ganz verschieden. Es kommt durchaus vor, dass die Busfahrer auch zum Vorne-Ausstieg auffordern, damit die hintere Tür geschlossen bleiben kann, damit die an der Haltestelle stehenden Fahrgäste gar nicht erst hinten rein können. Die Entscheidung darüber treffen die Busfahrer nach eigenem Ermessen.JeDi @ 3 Sep 2013, 21:34 hat geschrieben:Die Hinweise im Bus sagen schließlich eindeutig, dass hinten auszusteigen ist.
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So kann man auch Fahrgäste vergraulen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Da bin ich ja mal gespannt, wie viele Millisekunden so ein Bullshit vor Gericht zu halten ist, bevor das Verkehrsunternehmen unter schallendem Gelächter hochkant rausgeschmissen wird. Selten so nen Blödsinn gehört...ET 474 @ 3 Sep 2013, 21:32 hat geschrieben: Dazu gibt es auch eine vorgefertigte automatische Ansage, dass der Einstieg an der hinteren Tür nicht gestattet ist und bei Anwesenheit eines Prüfers im Bus als Schwarzfahren gewertet werden kann und dann das erhöhte Beförderungsentgelt von 40,- € fällig werden kann.
Wie wär's denn, wenn VanHool nächstes nach HH einfach Doppelgelenkbusse völlig ohne Türen liefert? Dann hat man die "Probleme" erst gar nicht, dass Leute trotz gültigem Ticket zum Schwarzfahrer werden, weil dem Busfahrer nicht passt, an welcher Tür er einsteigt...
Hallo? Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!
Mit gültigem Ticket wird keiner zum Schwarzfahrer abgestempelt! Es versteht sich von selbst, dass das erhöhte Beförderungsentgelt nur dann fällig wird, wenn der hinten eingestiegene Fahrgast bei der Kontrolle durch den Prüfer keinen gültigen Fahrausweis hat.TramBahnFreak @ 3 Sep 2013, 22:13 hat geschrieben:Da bin ich ja mal gespannt, wie viele Millisekunden so ein Bullshit vor Gericht zu halten ist, bevor das Verkehrsunternehmen unter schallendem Gelächter hochkant rausgeschmissen wird. Selten so nen Blödsinn gehört...
Wie wär's denn, wenn VanHool nächstes nach HH einfach Doppelgelenkbusse völlig ohne Türen liefert? Dann hat man die "Probleme" erst gar nicht, dass Leute trotz gültigem Ticket zum Schwarzfahrer werden, weil dem Busfahrer nicht passt, an welcher Tür er einsteigt...
Hallo? Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!
Nochmal zum Verständnis:
Wenn ein Fahrgast verbotener Weise an der hinteren Tür einsteigt, sind folgende Vorgehensweisen möglich:
1. Fahrgast wird durch den Busfahrer nach vorne gerufen: Der Herr in der roten Jacke, der gerade eben an der hinteren Tür eingestiegen ist, kommt bitte nach vorne und zeigt seinen Fahrausweis vor oder kauft so einen! Kommt der Fahrgast dieser Aufforderung nicht nach, wird Prüfdienst angefordert und 40,- € erhoben.
2. Automatische Ansage, dass der Einstieg an der hinteren Tür nicht gestattet ist und bei einer Kontrolle durch den Prüfdienst bei nicht-Vorhandensein eines gültigen Fahrausweises 40,- € fällig werden.
3. Prüfer im Bus kontrolliert hinten eingestiegene Fahrgäste und erhebt 40,- €, sofern diese Fahrgäste keinen gültigen Fahrausweis haben.
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So absurd wäre das gar nicht mal, wenn man das entsprechend in den Beförderungsbedingungen verankert (und nicht gegen irgendein allgemeines Gesetz verstoßen hat), dann könnte man da durchaus nen 40er abgreifen. Natürlich nicht wegen Schwarzfahren, der "Delinquent" hatte ja einen gültigen Fahrschein dabei, aber von mir aus wegen "unerlaubtem Hinteneinsteigen" - Verhätnismaßigkeit sieht anders aus, aber denkbar wärs wohl.
Interessant wird imho folgende Konstellation: ein Fahrgast ohne Fahrschein steigt hinten ein und wird auf dem Weg zum Ticketautomaten (ich entnehme der Diskussion, dass es die in HH auch in Bussen gibt?) vom Kontrolleur gestellt. Da gabs ja schon die komischsten Definitionen von "unverzüglich" in dieser Hinsicht, da wurde jemand imho in München mal ein Strick draus gedreht, dass die Person erst mal ihren Krempel abgestellt hat...
Interessant wird imho folgende Konstellation: ein Fahrgast ohne Fahrschein steigt hinten ein und wird auf dem Weg zum Ticketautomaten (ich entnehme der Diskussion, dass es die in HH auch in Bussen gibt?) vom Kontrolleur gestellt. Da gabs ja schon die komischsten Definitionen von "unverzüglich" in dieser Hinsicht, da wurde jemand imho in München mal ein Strick draus gedreht, dass die Person erst mal ihren Krempel abgestellt hat...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Und was genau ist jetzt daran anders, wie wenn der Einstieg hinten erlaubt ist? Wenn ich einen gültigen Fahrschein habe und hinten einsteige kann mir ja nix passieren, wenn ich aber keinen gültigen Fahrschein habe und entsprechend von Kontrollpersonal angetroffen werde, muss ich 40,00 € blechen.3. Prüfer im Bus kontrolliert (...) Fahrgäste und erhebt 40,- €, sofern diese Fahrgäste keinen gültigen Fahrausweis haben.
Natürlich ist es Ziel der Vordereinstiegs-Regel, dass durch die Augenschein-Kontrolle zumindest von der Theorie her schonmal grob ausgesiebt wird, wer gar keinen Fahrschein hat. Aber ob das Ticket im Zweifelsfall eindeutig gültig ist, kann das Fahrpersonal auf die Schnelle wohl in den seltensten Fällen beurteilen. Und wer es drauf anlegt, wird auch beim Einstieg an der 1. Tür sich durchmogeln können.
Btw: war es nicht Hamburg, die neulich erst vermeldeten, dass im vergangenen Jahr die Schwarzfahrerquote extrem angestiegen ist?
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Bis der Prüfdienst da ist ist der entweder weg, oder alle anderen Fahrgäste sind verärgert, sofern der Busfahrer nicht weiterfährt.ET 474 @ 3 Sep 2013, 22:43 hat geschrieben: 1. Fahrgast wird durch den Busfahrer nach vorne gerufen: Der Herr in der roten Jacke, der gerade eben an der hinteren Tür eingestiegen ist, kommt bitte nach vorne und zeigt seinen Fahrausweis vor oder kauft so einen! Kommt der Fahrgast dieser Aufforderung nicht nach, wird Prüfdienst angefordert und 40,- € erhoben.
Wo genau ist da jetzt der Unterschied zum normalen Verfahren dass einfach irgendwo eingestiegen wird?2. Automatische Ansage, dass der Einstieg an der hinteren Tür nicht gestattet ist und bei einer Kontrolle durch den Prüfdienst bei nicht-Vorhandensein eines gültigen Fahrausweises 40,- € fällig werden.
3. Prüfer im Bus kontrolliert hinten eingestiegene Fahrgäste und erhebt 40,- €, sofern diese Fahrgäste keinen gültigen Fahrausweis haben.
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Vom Resultat her (die Person wurde kontrolliert) natürlich keiner, aber zumindest auf dem Papier kann ich die Logik schon nachvollziehen. Jeder, der vorne einsteigt wird zumindest pro forma kontrolliert und die paar die hinten einsteigen fallen auf wie bunte Hunde und werden dadurch erst recht kontrolliert, ob nun vom Busfahrer oder vom Johnny ist ja egal.Boris Merath @ 3 Sep 2013, 23:00 hat geschrieben: Wo genau ist da jetzt der Unterschied zum normalen Verfahren dass einfach irgendwo eingestiegen wird?
Ob das nun was bringt sei natürlich dahingestellt: in der Praxis wirds wohl auch so sein, dass die Busfahrer wohl alles was irgendwie nach Fahrschein aussieht abnicken und selbst wenn nicht, dann kann man immer noch den Erstaunten spielen und sagen "Ach? Was? Gilt nicht? Oh, sorry, ich kauf mir schon einen" (sollte ja nur schwer zu verbieten sein, da man ja auch sagen könnte "hab keinen, will einen!"). Ist man erst mal (am Busfahrer vorbei) drin, hat man als Schwarzfahrer wohl eh gewonnen, weil man da ja im Regelfall wohl nicht mehr behelligt wird.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Wegen "unerlaubten Hinteneinsteigen" ist noch keiner zur Kasse gebeten worden. Die 40,- € werden nur dann erhoben, wenn der hinten eingestiegene Fahrgast bei der Kontrolle durch den Prüfer keinen gültigen Fahrausweis hat.So absurd wäre das gar nicht mal, wenn man das entsprechend in den Beförderungsbedingungen verankert (und nicht gegen irgendein allgemeines Gesetz verstoßen hat), dann könnte man da durchaus nen 40er abgreifen. Natürlich nicht wegen Schwarzfahren, der "Delinquent" hatte ja einen gültigen Fahrschein dabei, aber von mir aus wegen "unerlaubtem Hinteneinsteigen" - Verhätnismaßigkeit sieht anders aus, aber denkbar wärs wohl.
Ticketautomaten im Bus gibt es nicht. Ticketautomaten gibt es nur an den Bushaltestellen.Interessant wird imho folgende Konstellation: ein Fahrgast ohne Fahrschein steigt hinten ein und wird auf dem Weg zum Ticketautomaten (ich entnehme der Diskussion, dass es die in HH auch in Bussen gibt?) vom Kontrolleur gestellt. Da gabs ja schon die komischsten Definitionen von "unverzüglich" in dieser Hinsicht, da wurde jemand imho in München mal ein Strick draus gedreht, dass die Person erst mal ihren Krempel abgestellt hat...
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Gibt es nicht. Wie kommst du drauf?DumbShitAward @ 3 Sep 2013, 22:56 hat geschrieben: Ticketautomaten (ich entnehme der Diskussion, dass es die in HH auch in Bussen gibt?)
Edit: Kartenverkauf natürlich beim Fahrer - nicht, dass Herr ET474 uns hier wieder weißmachen will, dass jede Bushaltestelle einen Automaten hat.
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Unglücklich ausgedrückt. Hätte "Möglichkeit zum Fahrscheinerwerb" heißen sollen.JeDi @ 3 Sep 2013, 23:12 hat geschrieben: Edit: Kartenverkauf natürlich beim Fahrer - nicht, dass Herr ET474 uns hier wieder weißmachen will, dass jede Bushaltestelle einen Automaten hat.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Genau. Und sicherlich wird sich das auch jeder tun, sich - möglichst durch 47 andere Fahrgäste, die sich vorne im Bus stauen - nach vorne begeben. Ich kann mir eher vorstellen, daß solch eine Aufforderung in 99 von 100 Fällen vollständig ignoriert wird - es sei denn, der/die Durchschnittshamburger(in) ist sowas von scharf drauf, rumkommandiert zu werden...ET 474 @ 3 Sep 2013, 22:43 hat geschrieben: 1. Fahrgast wird durch den Busfahrer nach vorne gerufen: Der Herr in der roten Jacke, der gerade eben an der hinteren Tür eingestiegen ist, kommt bitte nach vorne und zeigt seinen Fahrausweis vor oder kauft so einen! Kommt der Fahrgast dieser Aufforderung nicht nach, wird Prüfdienst angefordert und 40,- € erhoben.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
In Münchner Bussen nach 21 Uhr erlebe ich übrigens oft ein völliges Desinteresse des Busfahrers an den vorgezeigten Tickets. Manchmal reagieren sie sogar richtig missmutig, wenn man ihnen das Ticket zeigt.
Meistens mache ich es so, dass ich das Ticket halbherzig durch die Luft wedle. Dann kann einerseits der desinteressierte Busfahrer gelangweilt vorbeischauen, und andererseits der strenge Busfahrer die genaue Überprüfung des Tickets fordern, ohne dass ich großen Aufwand hätte.
Meistens mache ich es so, dass ich das Ticket halbherzig durch die Luft wedle. Dann kann einerseits der desinteressierte Busfahrer gelangweilt vorbeischauen, und andererseits der strenge Busfahrer die genaue Überprüfung des Tickets fordern, ohne dass ich großen Aufwand hätte.
Wo ist das Problem?
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Ich hab das mit nem abgelaufenen Monatsticket versucht. Klappt immer.rautatie @ 4 Sep 2013, 08:57 hat geschrieben: In Münchner Bussen nach 21 Uhr erlebe ich übrigens oft ein völliges Desinteresse des Busfahrers an den vorgezeigten Tickets. Manchmal reagieren sie sogar richtig missmutig, wenn man ihnen das Ticket zeigt.
(natürlich habe ich noch ein richtiges dabeigehabt, aber hat mich halt interessiert)
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Doch das glaube ich schon.146225 @ 4 Sep 2013, 06:08 hat geschrieben: Genau. Und sicherlich wird sich das auch jeder tun, sich - möglichst durch 47 andere Fahrgäste, die sich vorne im Bus stauen - nach vorne begeben. Ich kann mir eher vorstellen, daß solch eine Aufforderung in 99 von 100 Fällen vollständig ignoriert wird - es sei denn, der/die Durchschnittshamburger(in) ist sowas von scharf drauf, rumkommandiert zu werden...
Wenn du allgemein äußerst, dass alle Hinteneinsteiger mal bitteschön nach vorne kommen sollen, dann hast du sicherlich recht, aber wenn du dezidiert eine Person ansprichst, dann führt das schon sehr häufig zum gewünschten Veralten. Klassiker ist ja bei einem Unfall nicht zu sagen "Ruft mal einen Krankenwagen" sondern "Sie da mit dem grünen Hemd, rufen Sie einen Krankenwagen!". Du hast da ja schließlich im Beisein aller eine Person zu einem allgemein als akzeptiert geltenden Verhalten aufgerufen, da ist Insubordination mit einer gewissen Hemmschwelle verbunden.
Allerdings musst ja auch folgendes bedenken: du bist ja üblicherweise nicht nur verpflichtet einen gültigen Fahrschein mitzuführen sondern den auf Verlangen, meist steht ja noch "unverzüglich" (Legaldefinition "ohne schuldhaftes Zögern") dabei, vorzuzeigen. Fordert dich nun der Busfahrer dazu auf, ihm deinen Fahrschein vorzuzeigen und du denkst dir "Klappe Kutscher, ich komm jetzt garantiert nicht zu dir vor, ich bin schließlich besonders und lasse mich nicht rumkommandieren, egal ob ich das provoziert habe", dann kann man dir durchaus auch trotz gültigem Fahrschein einen 40er draufbrennen - und ganz ehrlich (und nein, ich meine das definitiv nicht persönlich noch unterstelle ich dir derartiges Verhalten): im Regelfall sind das Fahrgäste mit ziemlich schlechter Kinderstube und entsprechender Wortwahl, da kann ich mir schon vorstellen, dass der ein oder andere Kontrolleur die Regeln mal ganz genau befolgt.
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