Es entspricht aber nicht der Philosophie der MVG, Strecken zu bauen, die nur mit einem Teil des Wagenparks befahren werden können. Außerdem soll die Strecke durch den Englischen Garten als Aus- und Einrückstrecke verwendet werden. Rein theoretisch könnte man natürlich nur den 22er oder welche Linie da fahren wird, mit APS-fähigen Zügen betreiben. Sehr flexibel ist man dann aber nicht. Die Kosteneinsparung durch Verwendung der Parkquerung bei Ein- und Ausrückern kann man dann auch vergessen. Letztendlich würde es doch darauf hinauslaufen, dass man den Fuhrpark langfristig komplett umstellen würde.Boris Merath @ 19 Jul 2006, 13:47 hat geschrieben: Das Ende des P-Wagen kommt eh demnächst, auf jeden Fall aber mit Garantie vor der Fertigstellung der Linie durch den Englischen Garten. Und wenn man die Strecke mit den Museums/Party-Zügen nicht befahren kann, ist das IMHO keine soo große Katastrophe. Mald avon abgesehen muss da auch nciht jeder Trambahnzug durchkönnen, sondern nur ein Teil - nämlich der Teil, der diese Strecme planmäßig befährt oder über diese Strecke ein/ausrückt.
Nein, das stimmt nicht, der Fahrdraht samt Masten ist eines der Hauptargument.e.
Was den Fahrdraht angeht: Klar, er war schon eines der Argumente - zumindest der Gegner, die aber auch z.B. eine Gefährdung von Parkbesuchern anführten. Die Tram wurde aber nicht wegen des Fahrdrahts abgelehnt. Das Gericht hatte darüber zu befinden, ob der Schutz des Englischen Gartens Vorrang vor Verkehrsinteressen hat. Die Frage ist, ob sich durch den Wegfall des Fahrdrahts wirklich so viel ändert. Alle anderen Argumente bleiben ja. Ich glaube kaum, dass die Regierung von Oberbayern, die Münchner CSU, die Landes-CSU oder wer auch immer zu entscheiden hat und Einfluss auf die Entscheidungsträger hat, auf einmal von der Tram begeistert sind und sagen "ja, dann ist das was ganz anderes". Hier fehlt m.E. generell der politische Wille für die Tramquerung.
Es ist grotesk, wenn man sich beim Nationaltheater, dem Maxmonument und zig andere Gebäuden und historischen Flächen nicht am Fahrdraht stört, aber den Fahrdraht in der Nähe von ein paar Bäumen und Wiesen nicht duldet. Hier wird doch mit zweierlei Maß gemessen. Das ist auch ein Beleg für mich, dass es um den Fahrdraht gar nicht geht. Er ist mehr Mittel zum Zweck und der Zweck ist die verweigerte Genehmigung der Gartenquerung.