Das sehe ich eigentlich nicht zu eng, man kann den Kunden ja nicht vorschreiben, was sie kaufen. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es durchaus einige gibt, die gegen den Alkoholverkauf vorgehen möchten. <_<spock5407 @ 10 Sep 2012, 19:09 hat geschrieben: D.h. dem Hendlbrater mit Straßenverkauf, z.B. ausserhalb vom Hbf hier, müsste man eigentlich untersagen, Getränke in Flaschen zu verkaufen, wenn kein Hendl oder Schnitzel dazu verkauft wird? Boah eh, da seh ich echten Regulierungs- und Kontrollbedarf. <_<
Ladenschluss
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Also Getränke würde ich in dem Fall sogar zum eigentlichen Gewerbe zählen. Unter Beiwerk verstehe ich eigentlich eher Dinge, die net zum eigentlich Sortiment eines Wirtshauses zählen, wie z.b. Tageszeitungen.spock5407 @ 10 Sep 2012, 19:09 hat geschrieben: D.h. dem Hendlbrater mit Straßenverkauf, z.B. ausserhalb vom Hbf hier, müsste man eigentlich untersagen, Getränke in Flaschen zu verkaufen, wenn kein Hendl oder Schnitzel dazu verkauft wird? Boah eh, da seh ich echten Regulierungs- und Kontrollbedarf. <_<
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@ TramPolin
Ich verweise noch einmal auf die Gewerbeordnung.Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe ist möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie an einer oder verschiedenen Betriebsstätten erfolgt.
Sicher wird eine Gaststätte in ihren Geschäftsräumen keine Automobile feilbieten und ein Autohaus in seine Geschäftsräumen keine Kneipe einrichten. Da würden die Bauämter wohl einschreiten.
Das Gaststätten aber ein kleines Sortiment an Supermarktwaren in ihren Geschäftsräumen anbieten können, dürfte dem Baurecht nicht im Wege stehen. Es muss ja nicht in Selbstbedienung sein. Da es aber nicht in ihrem Interesse ist, das sich die Leute eine billige Tiefkühlpizza kaufen und zur Hause essen, werden sie es nicht anbieten. Der „außer Hausverkauf“ von Speisen und Getränken ist aber eine übliche Praxis, die auch mit einer Gaststättenkonzession abgedeckt ist.
( @ Lazarus:) Und warum soll eine Gaststätte nicht eine (örtliche) Tageszeitung verkaufen dürfen? Zum Frühschoppen eine Sonntagszeitung wäre ja nicht verkehrt. Dürfte eigentlich auch in der Gewerbeanmeldung enthalten sein.
Die Tankstellen haben schon vor der Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes erkannt, wohin der Weg führt. Ich habe in NRW seit mehr als dreißig Jahren an Tankstellen auch nach Ladenschluss Getränke, Tabakwaren, Lebensmittel und auch, wenn es nötig war, Toilettenpapier erhalten, egal ob es um 23:00, 01:00 oder 02:00 Uhr war. Natürlich sind die Preise höher, als im „normalen“ Einzelhandel, und deshalb wird man dort auch nur kaufen, wenn man etwas „vergessen“ hat.
Mir scheint das ein ureigenes bayrisches Problem zu sein. Im erzkonservativen katholischen Münsterland oder dem ebenso erzkonservativen katholischen Niederrhein gibt es solche Probleme nicht. Da muckt kein Pfaffe oder CDU-Bürgermeister auf, wenn in seinem Ort eine Tanke mit Supermarkt 24-Stunden geöffnet hat und rund um die Uhr alle Artikel verkauft, die es anbietet. Im Gegenteil, bei Bedarf gehen sie auch dort Einkaufen. Das gilt auch für den Wallfahrtsort Kevelaer, wo Devotionalienhändler auch am Sonntag öffnen dürfen.
Ich verweise noch einmal auf die Gewerbeordnung.Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe ist möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie an einer oder verschiedenen Betriebsstätten erfolgt.
Sicher wird eine Gaststätte in ihren Geschäftsräumen keine Automobile feilbieten und ein Autohaus in seine Geschäftsräumen keine Kneipe einrichten. Da würden die Bauämter wohl einschreiten.
Das Gaststätten aber ein kleines Sortiment an Supermarktwaren in ihren Geschäftsräumen anbieten können, dürfte dem Baurecht nicht im Wege stehen. Es muss ja nicht in Selbstbedienung sein. Da es aber nicht in ihrem Interesse ist, das sich die Leute eine billige Tiefkühlpizza kaufen und zur Hause essen, werden sie es nicht anbieten. Der „außer Hausverkauf“ von Speisen und Getränken ist aber eine übliche Praxis, die auch mit einer Gaststättenkonzession abgedeckt ist.
( @ Lazarus:) Und warum soll eine Gaststätte nicht eine (örtliche) Tageszeitung verkaufen dürfen? Zum Frühschoppen eine Sonntagszeitung wäre ja nicht verkehrt. Dürfte eigentlich auch in der Gewerbeanmeldung enthalten sein.
Die Tankstellen haben schon vor der Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes erkannt, wohin der Weg führt. Ich habe in NRW seit mehr als dreißig Jahren an Tankstellen auch nach Ladenschluss Getränke, Tabakwaren, Lebensmittel und auch, wenn es nötig war, Toilettenpapier erhalten, egal ob es um 23:00, 01:00 oder 02:00 Uhr war. Natürlich sind die Preise höher, als im „normalen“ Einzelhandel, und deshalb wird man dort auch nur kaufen, wenn man etwas „vergessen“ hat.
Mir scheint das ein ureigenes bayrisches Problem zu sein. Im erzkonservativen katholischen Münsterland oder dem ebenso erzkonservativen katholischen Niederrhein gibt es solche Probleme nicht. Da muckt kein Pfaffe oder CDU-Bürgermeister auf, wenn in seinem Ort eine Tanke mit Supermarkt 24-Stunden geöffnet hat und rund um die Uhr alle Artikel verkauft, die es anbietet. Im Gegenteil, bei Bedarf gehen sie auch dort Einkaufen. Das gilt auch für den Wallfahrtsort Kevelaer, wo Devotionalienhändler auch am Sonntag öffnen dürfen.
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Du machst den Fehler, dass Du hier nur ein einziges Gesetzeswerk berücksichtigst. Die Richter werden hier eine ganze Reihe an Verordnungen und Gesetzen einbeziehen. Ich verfolge Berichte über "kreative Lösungen" in puncto Ladenöffnung mit großem Interesse. Soweit ich das mitbekommen habe, waren die Richter bislang immer der Meinung, alles sei nur Vorwand, eine Farce, um das Ladenschlussgesetz zu umgehen. Ein bayerisches Problem ist das übrigens nicht. In Berlin dürfen die Spätis sonntags nicht mehr öffnen. Warum hören die nicht auf Deinen Rat? Möglicherweise haben sogar einige von ihnen eine Gaststättenlizenz, dann gäbe es ja kein Problem, vielleicht fehlt noch ein Gewerbeschein, also auf zum Gewerbeamt!Autobahn @ 11 Sep 2012, 00:21 hat geschrieben: Ich verweise noch einmal auf die Gewerbeordnung.Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe ist möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie an einer oder verschiedenen Betriebsstätten erfolgt.
Nein, Junge, so einfach ist es nicht, sonst würden es ja Tausende machen.
In einem Punkt könntest Du Recht haben, eine Zeitung in einer Gaststätte zu verkaufen, wird sicherlich nicht das ganz große Problem sein, da man diese auch am Kiosk oder Automaten bekommt. Bei anderen Artikeln dürfte es anders ausschauen, ich würde fast wetten, dass ein Wirt selbst mit dem "Handel mit Waren aller Art"-Gewerbeschein keine Produkte verkaufen darf, die man normalerweise nur zu den gesetzlichen Ladenöffnungszeiten bekommt (also alles weit weg von Reisebedarf oder typischem Reisemitbringsel). Sagen wir mal Handys, Computer, Fernseher, Kleidung und was weiß ich noch alles.
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Gutes Beispiel. Und dann gibt es ja noch die Rosenmafia, die auch unter Duldung des Wirtes ihr Zeug verkauft. Das alles scheint unkritisch zu sein. Früher gab's noch die Tschik-Dirndl - die Tabakwaren-Verkäuferinnen auf der Wiesn, die durch die Zelte zogen.Lazarus @ 11 Sep 2012, 00:53 hat geschrieben: Ausserdem sind es in dem meisten Gaststätten garnet die Wirte selber, die die verkaufen. In vielen Fällen sind das Zeitungsjungen, die von Lokal zu Lokal ziehen. Die Wirte erlauben dennen meist nur den Verkauf.
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Das ändert aber nichts daran dass bestimmte Gewerbe an den Ladenschluß gebunden sind - Du kannst zwar in Deiner Hütte einen Raum Gaststätte und einen Raum Supermarkt, und einen weiteren Raum Autoladen einbauen - musst dann aber die Räume Supermarkt und Autoladen am Sonntag abschließen, und darfst nur den Raum Gaststätte öffnen.Autobahn @ 11 Sep 2012, 00:21 hat geschrieben: Ich verweise noch einmal auf die Gewerbeordnung.Der gleichzeitige Betrieb verschiedener Gewerbe ist möglich. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie an einer oder verschiedenen Betriebsstätten erfolgt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Streit um Ladenschluss
FDP: "CSU ist wie Chruschtschow"
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...abcb0ff79c.html
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Miniliberalisierung in Nürnberg
Der Nürnberger Christkindlmarkt darf Montag bis Donnerstag bis 21 Uhr öffnen anstatt nur bis 20 Uhr. Die Änderung gilt aber erst ab 2013. Möglicherweise werden im Gegenzug die Wochenendöffnungszeiten um eine Stunde gekürzt.
http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachr...ffnet-1.2347139
Der Nürnberger Christkindlmarkt darf Montag bis Donnerstag bis 21 Uhr öffnen anstatt nur bis 20 Uhr. Die Änderung gilt aber erst ab 2013. Möglicherweise werden im Gegenzug die Wochenendöffnungszeiten um eine Stunde gekürzt.
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Seehofer will Nachtverkauf an Tankstellen lockern
http://www.welt.de/regionales/muenchen/art...en-lockern.html
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langsam wird das Ganze echt zur Lachnummer...TramPolin @ 20 Sep 2012, 14:52 hat geschrieben: Seehofer will Nachtverkauf an Tankstellen lockern
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Städtetag warnt vor "neuer Schnapsidee" - Bier auch wieder für Fußgänger und Radler auch wieder an Radler?
Wie berichtet, will Seehofer beim Ladenschluss wieder zurückrudern. Auch Fußgänger und Radler sollen nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wieder an Tankstellen einkaufen könnnen.
Der Bayerische Städtetag kritisiert nun die Rücknahme und fordert, dass zwar wieder alle Kunden bedient werden sollen, aber niemand mehr Alkohol außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten erhalten soll, selbst wenn er mit dem Auto
anrollt:
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...cedd0ee813.html
Ist so was praktikabel? Es stellt sich die Frage, ob hier ein Vollzugshinweis reicht oder ob man das Gesetz ändern muss. Auch stellt sich die Frage, was mit den Tankstellen ist, die eine Gaststättenlizenz haben. Man kann ihnen ja kaum verbieten, Bier auszuschenken. Wenn sie das noch dürfen, wird es wahrscheinlich problematisch, ihnen zu verbieten, dass Kunden ihr Bier mitnehmen.
Wie berichtet, will Seehofer beim Ladenschluss wieder zurückrudern. Auch Fußgänger und Radler sollen nach 20 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wieder an Tankstellen einkaufen könnnen.
Der Bayerische Städtetag kritisiert nun die Rücknahme und fordert, dass zwar wieder alle Kunden bedient werden sollen, aber niemand mehr Alkohol außerhalb der gesetzlichen Ladenöffnungszeiten erhalten soll, selbst wenn er mit dem Auto

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...cedd0ee813.html
Ist so was praktikabel? Es stellt sich die Frage, ob hier ein Vollzugshinweis reicht oder ob man das Gesetz ändern muss. Auch stellt sich die Frage, was mit den Tankstellen ist, die eine Gaststättenlizenz haben. Man kann ihnen ja kaum verbieten, Bier auszuschenken. Wenn sie das noch dürfen, wird es wahrscheinlich problematisch, ihnen zu verbieten, dass Kunden ihr Bier mitnehmen.
Regelungen....Gängelungen....Bürokratie....Verordnungen....Dienstanweisungen....
Ich komm mir da langsam vor wie im Haus, das Verrückte macht .
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V.a. weil Seehofer jetzt den Verständnisvollen gibt. Kam der Vollzugshinweis nicht von der CSU? Ja klar, diese pikante Sache hat Frau Haderthauer alleine gemacht und Seehofer hat erst vorgestern von der neuen Regelung erfahren.spock5407 @ 21 Sep 2012, 21:21 hat geschrieben: Regelungen....Gängelungen....Bürokratie....
Ich komm mir da langsam vor wie im Haus, das Verrückte macht (Stichwort Asterix).
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Die Regelung war nie praktikabel. Wieso wird so etwas überhaupt verabschiedet? Wenn Frau Haderthauer keine Ahnung hatte, was sie da tut, hätte ein Anruf bei der nächsten Tankstelle gereicht, um das rauszufinden. Dann hätte der Tankwart gesagt, wie er das bitte kontrollieren solle.Lazarus @ 21 Sep 2012, 21:26 hat geschrieben: Ich denke eher, dass das mit den nächsten Wahlen zu tun hat. Man hat wohl nach dem Echo in der Bevölkerung Angst, dass das der CSU zu viele Stimmen kostet.
Warum Seehofer zurückrudert? Es machen offenbar die Tankstellenverbände Druck, dann könnte es auch ein paar Stimmen kosten, die Presse, die sich seit Wochen lustig macht, ist auch nicht hilfreich. Manchmal gibt es mehrere Gründe, die eine Rolle spielen.
Edit - Hinzugefügt:
Laut Bericht haben Tankstellen auch Fahrzeugpapiere kontrolliert oder sogar nach Hotelreservierungen gefragt, um sicherzugehen, dass einer wirklich reist:
http://www.innsalzach24.de/nachrichten/pol...en-2511930.html
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Tankstellen-Vollzugshinweis - Haderthauer plant: Ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr, für niemanden, nicht einmal für Autofahrer
http://www.mainpost.de/regional/bayern/Wei...rt16683,7039421
Haderthauer strebt dabei eine Selbstverpflichtung an. Nichts gegen Selbstverpflichtungen, aber ob das eine Lösung ist?
Ich frage mich auch, wie man aus der Nummer wieder rauskommt, dass Tankstellen keinen Vorteil gegenüber dem Einzelhandel haben dürfen. Offenbar will Frau Haderthauer nämlich gnädigerweise den Fußgängern und Radfahrern wieder nach 20 Uhr und an Sonn-/Feiertagen den Kauf von Cola und Eis erlauben.
Mir fehlt hier der Mut eines größeren Schrittes.
http://www.mainpost.de/regional/bayern/Wei...rt16683,7039421
Haderthauer strebt dabei eine Selbstverpflichtung an. Nichts gegen Selbstverpflichtungen, aber ob das eine Lösung ist?
Ich frage mich auch, wie man aus der Nummer wieder rauskommt, dass Tankstellen keinen Vorteil gegenüber dem Einzelhandel haben dürfen. Offenbar will Frau Haderthauer nämlich gnädigerweise den Fußgängern und Radfahrern wieder nach 20 Uhr und an Sonn-/Feiertagen den Kauf von Cola und Eis erlauben.
Mir fehlt hier der Mut eines größeren Schrittes.
Das wäre es doch eigentlich, gleiches Recht für Supermärkte und auch bis 2200hTramPolin @ 23 Sep 2012, 21:14 hat geschrieben: Ich frage mich auch, wie man aus der Nummer wieder rauskommt, dass Tankstellen keinen Vorteil gegenüber dem Einzelhandel haben dürfen. .

Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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Daran glaubt nicht mal der größte Optimist. In der CSU gibt es dafür keine Mehrheit, man tut sich sogar schwer, überhaupt eine einzelne Person von der CSU-Führungsriege zu finden, der öffentlich für eine Liberalisierung eintritt.Iarn @ 23 Sep 2012, 21:18 hat geschrieben: Das wäre es doch eigentlich, gleiches Recht für Supermärkte und auch bis 2200h![]()
Meine Meinung ist, dass man da ein Gestöpsel veranstaltet. Die bayerische FDP unternimmt auch wenig und hofft offenbar, ein wenig Rückenwind zu bekommen, falls die FDP nächstes Jahr über eine Zweitstimmenkampage im Bund doch noch einmal (vielleicht sogar deutlich) über 5 % kommt.
Dabei könnte sie jetzt mit dem Koalitionsbruch in Bayern drohen, viel zu verlieren gäbe es da m.E. nicht, zumal die FDP in Bayern traditionell fast immer sehr schwach war.
Warum jetzt kein neues Gesetz, das auch ein wenig Liberalisierung bringt? Es würde keiner sein Gesicht verlieren, ganz im Gegenteil, man könnte das Ganze als Aktion gegen die Immer-Verfügbarkeit von Alkohol verkaufen. Ich weiß zwar nicht, ob das das Alkoholproblem verringern würde, würde aber einem Kompromiss (Ladenschluss Mo-Sa auf 22 Uhr, im Gegenzug dann ab 22 Uhr kein Alkohol mehr an Tankstellen und alle 4 verkaufsoffenen Sonntage im Jahr abschaffen) aufgeschlossen gegenüberstehen.
Herr Rat: "Wachtmeister! Holen Sie mir den Herrn Ökonomierat herbei."Autobahn @ 21 Sep 2012, 23:28 hat geschrieben: Die ganze Posse erinnert mich an das "Königliche Bayrische Amtsgericht", einer uralten TV-Serie![]()
Wachtmeister steht zackig auf und setzt die Mütze auf. "Den Herrn Ökonomierat, jawoll!"

PS: Der Wachtmeister war Schorsch Blädel, der auch das Trambahnlied "lassts mi a no mit, ja des is des Münchner Trambahnlied...." gsungen hat. Zu hören in der Sendung "Als der Funke übersprang".
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Frau Haderthauer arbeitet an einer neuen Tankstellenregelung, sie setzt dabei auf eine freiwillige Selbstverpflichtung, nach der Tankstellen, die mitmachen, ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen, nicht mal mehr an Autofahrer:
http://www.ladenschluss-bayern.com/blog/?p=515
Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), geht das nicht weit genug, er will ein generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und Kiosken zwischen 20 und 6 Uhr.
http://www.verbaende.com/news.php/Die-Zapf...stellen?m=85900
Was haltet ihr davon?
http://www.ladenschluss-bayern.com/blog/?p=515
Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), geht das nicht weit genug, er will ein generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen und Kiosken zwischen 20 und 6 Uhr.
http://www.verbaende.com/news.php/Die-Zapf...stellen?m=85900
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In Karlsruhe trickst nun einer das Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr aus:
http://www.ka-news.de/wirtschaft/karlsruhe...s;art127,971203
http://www.ka-news.de/wirtschaft/karlsruhe...s;art127,971203
gibts in München schon länger und heißt alkoport....TramPolin @ 24 Sep 2012, 19:08 hat geschrieben: In Karlsruhe trickst nun einer das Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr aus:
http://www.ka-news.de/wirtschaft/karlsruhe...s;art127,971203
mfg Daniel
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Ja, wird mir bei meiner Pizzabestellung immer als Dienst angezeigt. Der Unterschied ist aber, dass es in Baden-Württemberg halt ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot gibt, in Bayern bislang nicht. Damit wird es ein Stück pikanter und für die Presse ein Aufreger. Mal schauen, wann die ersten "Verbieten!" schreien.uferlos @ 24 Sep 2012, 19:40 hat geschrieben:gibts in München schon länger und heißt alkoport....TramPolin @ 24 Sep 2012, 19:08 hat geschrieben: In Karlsruhe trickst nun einer das Alkoholverkaufsverbot ab 22 Uhr aus:
http://www.ka-news.de/wirtschaft/karlsruhe...s;art127,971203