Schwarzfahren weil kein Entwerter mehr da

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

TramPolin @ 2 Aug 2009, 12:56 hat geschrieben: Eben. Aber der Fall eines nicht vorhandenen Entwerters ist nicht abgedeckt. Auch der Hinweis auf die Beförderungsbedingungen des Münchner Verbundtarifs bringt wenig, da der Fahrgast keine Möglichkeit haben dürfte, diese einzusehen.
Natürlich - an jeder Verkaufsstelle und an den neuen Automaten.
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Beitrag von JeDi »

TramPolin @ 2 Aug 2009, 12:56 hat geschrieben: Eine andere Möglichkeit als gar nicht stempeln oder aber handschriftlich entwerten hat der Fahrgast nicht. O.k., er könnte sich ein Taxi nehmen, aber das kann es nicht sein und die Rechnung dürfte der MVV kaum übernehmen. :)
Gar nicht stempeln.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

JeDi @ 2 Aug 2009, 13:26 hat geschrieben: Natürlich - an jeder Verkaufsstelle und an den neuen Automaten.
Zugegeben wusste ich nicht, dass wirklich die gesamten Beförderungsbedingungen aushängen. O.k., war mein Fehler.

Aber mal ehrlich: Wer keinen funktionsfähigen Entwerter und kein Personal findet, dürfte kaum auf die Idee kommen, was weiß ich wie viele Absätze Beförderungsbedingungen zu lesen, damit er (nicht) erfährt, wie er nun weiter vorgehen muss. Ich habe mal die entscheidenden MVV-Beförderungsbedingungen durchgelesen. Der Fall ist dort wohl nicht beschrieben, ich habe zumindest nichts gefunden. Da heißt es nur, dass man die Karten nicht unbefugt ändern, präparieren, unleserlich oder unkenntlich machen darf. Was ist aber "unbefugt"? Man könnte ja ableiten, der Fahrgast wäre dazu befugt, falls kein funktionsfähiger Entwerter da ist. O.k., der Fahrgast ist es wohl nicht, aber es steht eindeutig halt auch nicht drin.

Was tun, wenn der gar nicht so unwahrscheinliche Fall nicht in den Beförderungsbedingungen abgedeckt ist?

Ich persönlich würde es dann darauf ankommen lassen. Das heißt nicht stempeln, aber fahren. Beim nächsten Umsteigen würde ich nachentwerten. Auf Handschriftliches würde ich verzichten, da ich inzwischen weiß, dass das in München wohl nicht erlaubt ist.

Edit: Wenn die jeweilige Linie oft fährt (10-Minutentakt oder kleiner), würde ich persönlich auf Nummer sicher gehen und am nächsten Haltepunkt aussteigen und nachentwerten. Das ist vertretbar. Bei einem 40-Minutentakt sehe ich das aber nicht ein, da wird beim nächsten Umsteigen nachentwertet.
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Beitrag von Fastrider »

TramPolin @ 2 Aug 2009, 13:38 hat geschrieben: Ich persönlich würde es dann darauf ankommen lassen. Das heißt nicht stempeln, aber fahren. Beim nächsten Umsteigen würde ich nachentwerten. Auf Handschriftliches würde ich verzichten, da ich inzwischen weiß, dass das in München wohl nicht erlaubt ist.
So ist es auch den Münchner Beförderungsbedingungen entsprechend. Bei Entwerterstörung ohne stempeln fahren. Wenn ich wo anders bin, und nicht von den dortigen Bedingungen weiss, würde ich mich im Zweifelsfall wie in München verhalten. Neulich hatte ein Kontrolleur auch einen Auswärtigen nachstempeln lassen, weil der nicht wusste, dass an in München Einzelfahrkarten entwerten muss.

Im Naldo zum Beispiel weiss ich, dass man Automatenstörungen sofort dem Triebfahrzeugfüherer melden muss.


Edit: Tippfehler
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Atomatenstörungen
Klingt gefährlich. :blink: :D
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Beitrag von Fastrider »

Rohrbacher @ 2 Aug 2009, 23:09 hat geschrieben: Klingt gefährlich. :blink: :D
ausgebessert ;)
Didy
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Beitrag von Didy »

Fastrider @ 2 Aug 2009, 22:54 hat geschrieben: Neulich hatte ein Kontrolleur auch einen Auswärtigen nachstempeln lassen, weil der nicht wusste, dass an in München Einzelfahrkarten entwerten muss.
In Ulm beobachtet man immer wieder das gegenteilige: Hier muss man nicht Stempeln, aber es gibt Chipkartenautomaten (die keinen Papierfahrschein ausdrucken) an den Positionen in Bus und Tram, an denen anderswo Entwerter hängen. Es versuchen immer wieder Leute, ihren Fahrschein in die Chipkartenschlitze zu stecken.

@Rohrbacher: Wieso? A-Tomaten ist doch einfach alles, was keine Tomate ist? :rolleyes:
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Als Gelegenheitskunde erwarte ich eine umfassende Hilfe beim Fahrkartenerwerb und bei der Fahrscheinentwertung. Ich habe verdammt noch mal andere Dinge im Kopf, als die Tarifbestimmungen irgendwelcher Verkehrsverbünde.
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Beitrag von JeDi »

Du liest nie AGB von irgendwem?
Daniel Schuhmann
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

Beim Autofahren brauchste auch nen Führerschein, musst dich über neue Verkehrsregeln und die Besonderheiten des zu bewegenden Fahrzeugs informieren...
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Beitrag von Autobahn »

JeDi @ 4 Aug 2009, 21:29 hat geschrieben:Du liest nie AGB von irgendwem?
Hast Du mich gefragt?

Wenn ja, so sage ich: Es kommt darauf an. Bestelle ich mir im Restaurant ein Essen oder kaufe ich im Supermarkt ein lese ich keine allgemeinen Geschäftsbedingungen. Auch nicht, wenn ich mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahre.

Hier erwarte ich vom Anbieter, mir die Fahrt so leicht wie möglich zu machen. Ich will von A nach B und das Verkehrsunternehmen muss mir die Möglichkeit bieten, problemlos eine Fahrkarte zu erwerben (und auch ohne wenn und aber mir den richtigen Fahrpreis zu nennen) und diese zu entwerten. Niemand kann von einem Gelegenheitsfahrer verlangen, vor jeder Fahrt eine neunseitige PDF-Datei zu lesen http://www.vrr.de/imperia/md/content/tarif...bedingungen.pdf .

Wenn ich also demnächst vor einem defekten Fahrkartenautomaten oder Entwerter stehe, drehe ich mich um und nehme das Auto :lol: :lol: Dabei wollte ich eigentlich mit dem RE aufs Land und dort mein neues Fahrrad ausprobieren.
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Beitrag von Daniel Schuhmann »

Autobahn @ 4 Aug 2009, 21:49 hat geschrieben: Wenn ich also demnächst vor einem defekten Fahrkartenautomaten oder Entwerter stehe, drehe ich mich um und nehme das Auto :lol: :lol:
Wenn Du vor einem defekten Auto stehst (was sicher auch mal vorkommt), wirst Du den ÖPNV nehmen müssen.

Dann ist es doch fair. :D
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Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Daniel Schuhmann @ 4 Aug 2009, 21:48 hat geschrieben:Beim Autofahren brauchste auch nen Führerschein, musst dich über neue Verkehrsregeln und die Besonderheiten des zu bewegenden Fahrzeugs informieren...
Theoretisch. Aber mich haben schon Leute angerufen und gefragt, wo ihr Auto die Handbremse habe oder wie der Rückwärtsgang reingeht... aso ja, natürlich nicht vorher. :unsure: :lol:
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Beitrag von Autobahn »

Daniel Schuhmann @ 4 Aug 2009, 21:53 hat geschrieben:Wenn Du vor einem defekten Auto stehst (was sicher auch mal vorkommt), wirst Du den ÖPNV nehmen müssen.

Dann ist es doch fair. :D
Nöö, ich rufe den ADAC :lol: , und bei der Firmenkutsche den Mercedes Notdienst. Ich habe ja immer die Auswahl zwischen zwei Fahrzeugen, nur in den Nächten vom Mo - Sa zwischen 20:00 und 07:00 ist mein Kollege mit der Büchse unterwegs.

Ich benutze ja manchmal den ÖPNV, doch die Gelegenheiten dazu ergbeben sich selten. Und dann will ich es so einfach wie möglich haben. Das dürfte doch verständlich sein.

Ach ja, Führerschein seit 1969, verkehrsrechtlich auf aktuellem Stand und technische Einweisung auf allen Fahrzeugen, ausser Kettenfahrzeuge und Motorräder. Und seit neuestem wieder ein Fahrrad, dass ausschließlich in Freizeit und Natur benutzt wird.
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Beitrag von Rohrbacher »

Führerschein seit 1969
Steht da nicht drauf, nach einer Regeländerung längstens 3 Monate gültig? :lol: :P
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