Vordereinstieg beim Bus

Strecken, Fahrzeuge und Technik von Bussen
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

Bayernlover @ 12 Feb 2011, 13:44 hat geschrieben:Schwarzfahren ist ein Problem, allerdings kein großes. Und dann wird es eben nicht durch den Vordereinstieg gelöst, denn wie oben zu lesen, reicht ein handbeschmierter Notizzettel um befördert zu werden.
Schwarzfahren ist sehr wohl ein großes Problem. Dieses wird durch den Vordereinstieg zumindest gemindert, denn bei gerigem Andrang reicht kein handbeschmierter Notizzettel, um befördert zu werden.

In Hamburg gilt ab 1.3.2011 folgende Regel

- für Fahrgäste:
Einstieg grundsätzlich nur an der vorderen Tür unter Vorzeigen oder Kauf eines Fahrausweises.
Einstieg an der hinteren Tür nur dann, wenn das Personal bei starkem Andrang dazu auffordert.

- für Busfahrer:
Bei geringem Andrang und Pünktlichkeit rigeros kontrollieren,
bei starkem Andrang und Verspätung Regelung aussetzen und Fahrgäste an allen Türen einsteigen lassen.
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JNK
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Beitrag von JNK »

ET 474 @ 12 Feb 2011, 19:27 hat geschrieben: In Hamburg gilt ab 1.3.2011 folgende Regel

- für Fahrgäste:
Einstieg grundsätzlich nur an der vorderen Tür unter Vorzeigen oder Kauf eines Fahrausweises.
Einstieg an der hinteren Tür nur dann, wenn das Personal bei starkem Andrang dazu auffordert.

- für Busfahrer:
Bei geringem Andrang und Pünktlichkeit rigeros kontrollieren,
bei starkem Andrang und Verspätung Regelung aussetzen und Fahrgäste an allen Türen einsteigen lassen.
- für Schwarzfahrer:
Nur bei starkem Andrang fahren und entsprechende Linien benutzen.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Oder beim Gelenkbus hinten einsteigen - sofern der Fahrer wirklich auf die Fahrkarten schaut kann er ja nicht gleichzeitig die hinterste Tür überwachen.

Wie soll das ganze eigentlich bei Doppelgelenkbussen funktionieren? Und bei den inzwischen immer weiter verbreiteten Bussen mit am Heck noch einer zusätzlichen Tür hat man dann zwei bzw. drei Ausstiegstüren vs. eine Einstiegstür - Aussteigen ist also sofort erledigt, Einsteigen dauert ewig. Toll.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von 146225 »

ET 474 @ 12 Feb 2011, 19:27 hat geschrieben: In Hamburg gilt ab 1.3.2011 folgende Regel

- für Fahrgäste:
Einstieg grundsätzlich nur an der vorderen Tür unter Vorzeigen oder Kauf eines Fahrausweises.
Einstieg an der hinteren Tür nur dann, wenn das Personal bei starkem Andrang dazu auffordert.

- für Busfahrer:
Bei geringem Andrang und Pünktlichkeit rigeros kontrollieren,
bei starkem Andrang und Verspätung Regelung aussetzen und Fahrgäste an allen Türen einsteigen lassen.
Die Partygags werden immer besser ! Ich halte es schon für Stuttgart als nur sehr zweifelhaft umsetzbar, aber in Hamburg, wo man in Ermangelung einer anständigen Straßenbahn mit überfüllten Doppelgelenkbussen durch die Stadt kurvt ... verkehrt eure Linie 5 dann als kontinuierliche Bus-Schlange, oder wie stell ich mir das vor ? :lol: :wacko:
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

JNK @ 12 Feb 2011, 19:31 hat geschrieben:- für Schwarzfahrer:
Nur bei starkem Andrang fahren und entsprechende Linien benutzen.
So ungefähr. Natürlich nicht offiziell, aber starke Menschentrauben an den Haltestellen werden in Zukunft gute Schlupflöcher für Schwarzfahrer sein. Aus diesem Grunde sollen auf stark genutzen Linien in Zukunft zusätzliche Prüfer mitfahren bzw. sollen an stark frequentierten Haltestellen verstärkte Razzien durch Prüfer und Polizei stattfinden.
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Beitrag von Bayernlover »

Was das ganze System wieder ad absurdum führt. Sinnvoll kontrollieren kann man also nur auf Linien wo eh keiner mitfährt. Dann kann man es sich auch sparen.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Beitrag von yeg009a »

Und wo ist genau der Vorteil einer Linie, wenn dort keiner mitfährt? Das führt bei solchen "heiße Luft" transportierenden Bussen schnell zu roten Zahlen und wird unrentabel. Kein Unternehmen würde eine solche Linie, auf der kaum einer mitfährt, betreiben wollen.

Für solche Kurse in der HVZ, auf den speziell stark ausgelasteten Linien sehe ich 2 Möglichkeiten: Entweder (wirklich nur in der HVZ) eine Fahrzeitstreckung im Fahrplan, was auch mehr Busse erfordert, dafür erfolgt eine Prüfung durch das Fahrpersonal, oder es werden in knapp festgelegten Fahrpläne mehr Fahrscheinprüfer eingesetzt, und der Zustieg an allen Türen erlaubt.¹ (Ich denke, beides zahlt sich auf nur bestimmten Kursen aus). Auf den restlichen Kursen, wo die Belastung nicht so hoch ist, können die Fahrer die Prüfung schon mal vornehmen.



¹ An letzter Stelle sollten in der HVZ die Fahrscheinprüfung aussschließlich von den Busfahrer erfolgen, situationsbedingt könnte der Hintereinstieg erlaubt werden, wenn das Fahrpersonal weiß bzw. erkennt, daß vor ihm ein Fahrscheinprüfer (Vorausgesetzt, der Fahrscheinprüfer gibt dem Fahrer zu erkennen, daß er eine Fahrscheinkontrolle im Bus durchführt und erst dann zusteigt, wenn alle Hintertüre geschlossen sind) steht.
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Beitrag von ET 474 »

Oder beim Gelenkbus hinten einsteigen - sofern der Fahrer wirklich auf die Fahrkarten schaut kann er ja nicht gleichzeitig die hinterste Tür überwachen.
Es wird davon ausgegangen, dass bei Gelenkbussen diese Regel nicht ganz umgesetzt werden kann, bzw. dass die Busfahrer bei Gelenkbussen diese Regel öfter aussetzen werden als bei Solobussen. Wenn allerdings der Andrang gering ist, sollen die Busfahrer die Türautomatik ausgeschaltet lassen bzw. die Türautomatik erst nach dem Einsteigen einschalten. Darüber hinaus sollen Gelenkbusse ab 1.3. verstärkt mit Prüfern besetzt werden bzw. auf Gelenkbuslinien verstärkt durch Prüfer kontrolliert werden.
Wie soll das ganze eigentlich bei Doppelgelenkbussen funktionieren?

Nach derzeitigem Stand soll auf der MetroBus-Linie 5 ab dem 1.3. häufiger als bisher durch Prüfer kontrolliert werden, weil davon ausgegangen wird, dass die Busfahrer diese Regelung dort regelmäßig aussetzen werden. Inwieweit diese Regelung auf dem MetroBus 5 durchgesetzt werden kann, muss die Praxis zeigen. Es wird nicht ausgeschlossen, dass die Linie 5 von dieser Regelung ausgenommen wird.
Und bei den inzwischen immer weiter verbreiteten Bussen mit am Heck noch einer zusätzlichen Tür hat man dann zwei bzw. drei Ausstiegstüren vs. eine Einstiegstür - Aussteigen ist also sofort erledigt, Einsteigen dauert ewig. Toll.
Diese Busse werden nicht weiter verfolgt.
Die Partygags werden immer besser ! Ich halte es schon für Stuttgart als nur sehr zweifelhaft umsetzbar, aber in Hamburg, wo man in Ermangelung einer anständigen Straßenbahn mit überfüllten Doppelgelenkbussen durch die Stadt kurvt ... verkehrt eure Linie 5 dann als kontinuierliche Bus-Schlange, oder wie stell ich mir das vor ?
Wie bereits im Absatz oben beschrieben, wird ggf. nach einer Sonderregelung für die Linie 5 gesucht werden müssen. Darüber soll im Verlauf des Jahres entschieden werden.
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

Was das ganze System wieder ad absurdum führt. Sinnvoll kontrollieren kann man also nur auf Linien wo eh keiner mitfährt. Dann kann man es sich auch sparen.
Warum? Es sollen in erster Linie die Fahrgäste vergrauelt werden, welche bei freier Türwahl eher schwarzfahren als bei allgemeiner Vorzeigepflicht. Das sind nicht wenige.
Für solche Kurse in der HVZ, auf den speziell stark ausgelasteten Linien sehe ich 2 Möglichkeiten: Entweder (wirklich nur in der HVZ) eine Fahrzeitstreckung im Fahrplan, was auch mehr Busse erfordert, dafür erfolgt eine Prüfung durch das Fahrpersonal, oder es werden in knapp festgelegten Fahrpläne mehr Fahrscheinprüfer eingesetzt, und der Zustieg an allen Türen erlaubt.¹ (Ich denke, beides zahlt sich auf nur bestimmten Kursen aus). Auf den restlichen Kursen, wo die Belastung nicht so hoch ist, können die Fahrer die Prüfung schon mal vornehmen.
Richtig. Bei starkem Andrang insbesonders in der HVZ wird nach Ermessen der Busfahrer der Zustieg an allen Türen erlaubt, bei geringerer Belastung schauen die Busfahrer dafür schon mal genauer hin. Auf Linien, wo die Busfahrer häufiger den Einstieg an allen Türen erlauben, werden in Zukunft mehr Fahrscheinprüfer eingesetzt.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

ET 474 @ 12 Feb 2011, 22:19 hat geschrieben: Wenn allerdings der Andrang gering ist, sollen die Busfahrer die Türautomatik ausgeschaltet lassen
Und das Aussteigen wird abgeschafft?
bzw. die Türautomatik erst nach dem Einsteigen einschalten.
Was die Aufenthaltszeit nochmal wesentlich verlängert. Aber offenbar ignoriert man heutzutage völlig das so Sachen wie die Fahrzeit wesentlich zur Attraktivität des ÖPNV beiträgt?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von yeg009a »

ET 474 @ 12 Feb 2011, 22:35 hat geschrieben:Es sollen in erster Linie die Fahrgäste vergrauelt werden, welche bei freier Türwahl eher schwarzfahren als bei allgemeiner Vorzeigepflicht. Das sind nicht wenige.
Interessant - Ehrlich währt am längsten. :)
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

Wie gesagt bzw. geschrieben, bei Gelenkbussen muss abgewartet werden, wie sich das in der Praxis entwickelt. Ggf. muss das Konzept für Gelenkbusse überarbeitet werden.
Interessant - Ehrlich währt am längsten.
Sehe ich auch so. Mich amüsiert es immer wieder, wenn Jugendliche bei geschlossener Hintertür lieber zu Fuß weitergehen. Das zeigt schon, dass manche Fahrgäste sich das Schwarzfahren bei allgemeiner Vorzeigepflicht genauer überlegen als bei freier Türwahl.
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Beitrag von Auer Trambahner »

Boris Merath @ 12 Feb 2011, 22:41 hat geschrieben: Aber offenbar ignoriert man heutzutage völlig das so Sachen wie die Fahrzeit wesentlich zur Attraktivität des ÖPNV beiträgt?
Ja. Weil z.B. ein Fahrer bei der U-Bahn die Leute in energischem Ton zum einsteigen an allen Türen auffordert heult ein Schmierfink vom Straßenbahnmagazin rum,
das der Fahrer damit potentielle Neukunden vergrault hat. Und er schrieb wirklich hat und nicht haben könnte. Da sieht man wieder, was für Hirngespinnste rumgehen.
yeg009a @ , hat geschrieben: weil ich es einfach nicht abkann, daß irgendwer einfach auf eigene Faust mit den öffentlichen Verkehrsmitteln frei fährt, oder frei fahren tut.
Ahja? Ich kann es einfach nicht ab, das jemand der einen bezahlten Arbeitsplatz hat einfach mit öffentlichen frei fährt nur weil er schwerhörig ist oder ein eitriges Furunkel am A... hat oder haben tun tut.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
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Beitrag von yeg009a »

Auer Trambahner @ 13 Feb 2011, 06:16 hat geschrieben:
yeg009a hat geschrieben: weil ich es einfach nicht abkann, daß irgendwer einfach auf eigene Faust mit den öffentlichen Verkehrsmitteln frei fährt, oder frei fahren tut.
Ahja? Ich kann es einfach nicht ab, das jemand der einen bezahlten Arbeitsplatz hat einfach mit öffentlichen frei fährt nur weil er schwerhörig ist oder ein eitriges Furunkel am A... hat oder haben tun tut.
Der Unterschied zwischen Legal und Illegal ist Dir wohl bekannt? Ansonsten sehe ich darin eine Ironie in Deinem Kommentar.

Schwerhörige und andere behinderte Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke haben, unabhängig davon, ob sie eine Arbeit haben, oder nicht, sind sehr wohl berechtigt, mit den ÖVs frei zu fahren, aber jedoch nicht die Personen, die keine gülltige Fahrkarten haben (Schwerbehindertenausweise erhalten die Personen nur aus triftigen Gründen (Schwerhörig, Gehörlos, Gelähmt, Autismus!?, etc...), ob die schwerbehinderten Personen frei fahren dürfen, hängt von der Behinderungsgrad und Situation ab).

Auch Schwerbehinderte fahren nicht wirklich umsonst, da sie entweder jährlich, oder halbjährlich eine Wertmarke bezahlen müssen.

Übrigens: Setze die Zitate bitte so, daß man es besser lesen kann. Offenbar ist die Software nicht in der Lage, die Zitate richtig umzusetzen.
:offtopic:
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168er
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Beitrag von 168er »

Das ganze führt meiner Meinung nach wieder zurück in die 60er Jahre, wo man u.a. um den Fahrgastwechsel zu Beschleunigen Gelenkbusse statt Doppeldecker/Anderthalbdecker eingeführt hat, das gleiche mit den Doppelgelenkbussen. Dieser Vorteil wird durch diesen kontrollierten Vordereinstieg völlig zunichter gemacht. Können wir gleich überall wieder Doppeldecker oder Anhänger einführen und es machen wie früher: Zeitkarteninhaber dürfen in den Beiwagen(->weitgehend leer) und alle anderen steigen in den Bus ein(->rammelvoll). :rolleyes:
Man muss sein Leben aus dem Holz schnitzen, das man hat - Theodor Storm
TravellerMunich
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Beitrag von TravellerMunich »

Letzlich will man durch diese Maßnahme ganz einfach Kontrollschaffner sparen.

Würde man stattdessen auf notorischen Linien eine Weile Schwerpunktkontrollen durchführen, gerne auch mal mehrere Tage hintereinander auf den gleichen Abschnitten, so hätte man schon hinreichend Abschreckung erreicht, bzw. die notorischen Schwarzfahrer rasch identifiziert.

Aber klar, das kostet erst mal was - und wenn die Busfahrer, möglichst mit weiter abgesenktem Gehalt, dass dann auch noch kostenlos mitmachen, dann hat man das ohne Zusatzkosten mit erledigt. Vorausgesetzt, der Fahrzeugeinsatz steigt nicht wegen längerer Fahrzeiten... Ursprünglich bekamen die Busfahrer ja mal Zuschläge als die Schaffner wegfielen. Dann hat man die Kontrollen und den Fahrscheinverkauf abgeschafft, damit auch die Zuschläge, und jetzt soll das ganze wieder miterledigt werden. Für immer weniger Gehalt darf der Busfahrer - alleine auf dem Bus - die Nase hinhalten für den Zoff mit Schwarzfahrern. Super!

Warum eigentlich führen die Kaufhäuser nicht an allen Ausgängen grundsätzlich Taschenkontrollen ein, angesichts der Ladendiebstähle?

Lustigerweise wird der deutsche Einstieg ohne Kontrolle im Ausland als Qualitätsmerkmal gesehen und auf hochwertigen Linien im Stadtverkehr eingeführt (dort "proof of payment" genannt). Hier rudert man wegen vermeintlicher Mehreinnahmen zurück in die Vergangenheit. Das System mit strikter Kontrolle funktioniert dann, wenn die Menschen keine andere Wahl haben. Mich persönlich nervt es schon ab 21 Uhr, wobei ich inzwischen immer mehr beobachte, dass auch in München abends an allen Türen zugestiegen wird und viele Fahrer demonstrativ zur Seite schauen. Das merken auch die echten Schwarzfahrer, zumal ja jeder sagen kann, wenn es der Fahrer doch spannt, dass man sich am Automaten einen Fahrschein ziehen wird.

München dürfte einen sehr hohen Zeitkartenanteil haben. Erst recht bei den Schülern und Studenten.
Auf über 600 Mio. Fahrten im MVV wurden 2008 rund 20 Mio. Einzelfahrausweise verkauft. D.h. 3% der Fahrten geschahen mit Einzelfahrschein. Wenn man noch Tageskarten (sagen wir mal 3 Fahrten pro Tageskarte = 20 Mio. Fahrten) und Streifenkarten (5 Fahrten pro Karte, ca. 40 Mio.) dazunimmt, ist man bei rund 13% der Fahrten mit Bartarif. Umgekehrt haben dann sowieso schon 87% der Fahrgäste Monats- und Wochenkarten, Ausbildungstarif, Schwebehindertenfahrscheine etc.
D.h. es wird die riesige Mehrheit gegängelt, damit man aus den 2% Schwarzfahrern vielleicht 1,8% macht (denn bei U-Bahn und Tram wird nicht beim Einstieg kontrolliert und der ein- oder andere Schwarzfahrer wird nach wie vor auch beim Bus einsteigen).
Wie richtig diese Zahlen sind, zeigt sich im Verbundbericht des MVV für 2009 - dort wird für Einzel- Tages- und Streifenkarten ein Anteil von ca. 21% an allen Fahrten beim REGIONALbus ausgewiesen. In der Landeshauptstadt sollte dieser Anteil eher niedriger ausfallen, also den oben genannten Zahlen entsprechen.

Und wenn die Stadt sich entschließen sollte, doch noch als letzte Universitätsstadt ein Semsterticket einzuführen, wird die Schwarzfahrerquote wohl nochmals deutlich sinken...
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

Würde man stattdessen auf notorischen Linien eine Weile Schwerpunktkontrollen durchführen, gerne auch mal mehrere Tage hintereinander auf den gleichen Abschnitten, so hätte man schon hinreichend Abschreckung erreicht, bzw. die notorischen Schwarzfahrer rasch identifiziert.
Sowas wird jetzt schon gemacht und wird ab 1.3. nochmal verstärkt.
Aber klar, das kostet erst mal was - und wenn die Busfahrer, möglichst mit weiter abgesenktem Gehalt, dass dann auch noch kostenlos mitmachen, dann hat man das ohne Zusatzkosten mit erledigt. Vorausgesetzt, der Fahrzeugeinsatz steigt nicht wegen längerer Fahrzeiten... Ursprünglich bekamen die Busfahrer ja mal Zuschläge als die Schaffner wegfielen. Dann hat man die Kontrollen und den Fahrscheinverkauf abgeschafft, damit auch die Zuschläge, und jetzt soll das ganze wieder miterledigt werden. Für immer weniger Gehalt darf der Busfahrer - alleine auf dem Bus - die Nase hinhalten für den Zoff mit Schwarzfahrern. Super!
Bisher hat es kaum Zoff mit Schwarzfahrern gegeben und wird es auch in Zukunft nicht mehr geben. Diese Aktion mit dem ganztägig vorne Einsteigen und Fahrausweis vorzeigen oder kaufen richtet sich an erster Linie an die Fahrgäste, die bei freier Türwahl eher schwarzfahren als bei allgemeiner Vorzeigepflicht. Es ist längst erwiesen, dass manche Fahrgäste bei allgemeiner Vorzeigepflicht sich das Schwarzfahren genauer überlegen als bei freier Türwahl.
Warum eigentlich führen die Kaufhäuser nicht an allen Ausgängen grundsätzlich Taschenkontrollen ein, angesichts der Ladendiebstähle?
Weil es dafür technische Gerätschaften gibt, die auf Magnetstreifen an den Waren reagieren. Geht man mit so einem Magnetstreifen durch so eine Anlage, schlägt die Anlage darauf an und es wird davon ausgegangen, dass diese Ware nicht ordnungsgemäß bezahlt worden ist, weil der Magnetstreifen nicht entfernt worden ist. Gegen nicht ordnungsgemäße Entfernung ist der Magnetstreifen gesichert, weil dieser nur mit einem bestimmten Werkzeug bei Bezahlung an der Kasse entfernt werden kann. Sollte diese Entfernung des Magnetstreifens bei Bezahlung an der Kasse vergessen werden, kann der Kunde die ordnungsgemäße Bezahlung anhand des Kassenbons nachweisen. So mir erst kürzlich beim Kleiderkauf bei C&A passiert.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

ET 474 @ 13 Feb 2011, 15:25 hat geschrieben: Weil es dafür technische Gerätschaften gibt, die auf Magnetstreifen an den Waren reagieren. Geht man mit so einem Magnetstreifen durch so eine Anlage, schlägt die Anlage darauf an und es wird davon ausgegangen, dass diese Ware nicht ordnungsgemäß bezahlt worden ist, weil der Magnetstreifen nicht entfernt worden ist. Bezahlung anhand des Kassenbons nachweisen. So mir erst kürzlich beim Kleiderkauf bei C&A passiert.
Was meiner Interpretation nach den Laden aber trotzdem nicht berechtigt, die Taschen zu kontrollieren - ich wüsste nicht auf welcher rechtlichen Grundlage, und der Hausdetektiv von C&A, der mir mal quer durch die Fußgängerzone hinterhergerannt ist (warum eigentlich gerannt - gut, ich geh relativ schnell, aber soooo schnell dann auch wieder nicht), wusste es wohl auch nicht, nachdem er dann aufgegeben hat als ich ihn einfach ignoriert habe.

Wobei es bei C&A eh auffällig ist, da schlägt die Alarmanlage dauernd an.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Bayernlover »

Boris Merath @ 13 Feb 2011, 15:43 hat geschrieben: Was meiner Interpretation nach den Laden aber trotzdem nicht berechtigt, die Taschen zu kontrollieren - ich wüsste nicht auf welcher rechtlichen Grundlage, und der Hausdetektiv von C&A, der mir mal quer durch die Fußgängerzone hinterhergerannt ist (warum eigentlich gerannt - gut, ich geh relativ schnell, aber soooo schnell dann auch wieder nicht), wusste es wohl auch nicht, nachdem er dann aufgegeben hat als ich ihn einfach ignoriert habe.
Richtig, Taschenkontrolle dürfen die nicht verlangen, die können allerdings die Polizei dazuholen. Wenn ich nichts zu verbergen habe und keine Lust auf Riesentheater, zeige ich meine Tasche und geh, ganz einfach.
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Beitrag von Boris Merath »

Bayernlover @ 13 Feb 2011, 15:45 hat geschrieben: Richtig, Taschenkontrolle dürfen die nicht verlangen, die können allerdings die Polizei dazuholen. Wenn ich nichts zu verbergen habe und keine Lust auf Riesentheater, zeige ich meine Tasche und geh, ganz einfach.
Die Polizei dürfen sie holen, zutreffend. Sie dürfen mich meiner Interpretation nach aber nicht festhalten, bis die Polizei eintrifft.
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Beitrag von Bayernlover »

Boris Merath @ 13 Feb 2011, 16:12 hat geschrieben: Die Polizei dürfen sie holen, zutreffend. Sie dürfen mich meiner Interpretation nach aber nicht festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Richtig, das wäre dann Freiheitsberaubung :D
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Beitrag von ET 474 »

Was meiner Interpretation nach den Laden aber trotzdem nicht berechtigt, die Taschen zu kontrollieren - ich wüsste nicht auf welcher rechtlichen Grundlage, und der Hausdetektiv von C&A, der mir mal quer durch die Fußgängerzone hinterhergerannt ist (warum eigentlich gerannt - gut, ich geh relativ schnell, aber soooo schnell dann auch wieder nicht), wusste es wohl auch nicht, nachdem er dann aufgegeben hat als ich ihn einfach ignoriert habe.
Durch diese Magnetdetektoren ist es auch gar nicht notwendig, die Taschen zu kontrollieren. Schlägt die Anlage nicht an, ist auch nichts in den Taschen drinnen, was gestohlen sein könnte. Also ist eine Durchsuchung auch nicht weiter notwendig. Schlägt die Anlage aber an, muss der Sachverhalt geklärt werden. Wenn man sich in diesem Fall nichts vorzuwerfen hat, kann man dem Ladendetektiv ruhig den Inhalt der Taschen zeigen und ggf. den vergessenen Magnetstreifen entfernen lassen. Sollte der Ladendetektiv allerdings den Anhaltspunkt eines Verdachtes haben, muss natürlich die Polizei gerufen werden.
Wobei es bei C&A eh auffällig ist, da schlägt die Alarmanlage dauernd an.
Wie gesagt bzw. geschrieben, diese Alarmanlagen reagieren auf magnetische Gegenstände. Bei mir in der Nähe ist ein Rossmann-Markt und eine Bücherei. Wenn Leute mit Büchern aus der Bücherei in diesen Rossmarkt gehen, schlägt dort auch immer die Alarmanlage an, weil die Alarmanlage auch auf die Sicherheitsstreifen der Bücherei reagiert.
Richtig, Taschenkontrolle dürfen die nicht verlangen, die können allerdings die Polizei dazuholen. Wenn ich nichts zu verbergen habe und keine Lust auf Riesentheater, zeige ich meine Tasche und geh, ganz einfach.
Sagen wir mal so: Wenn die Alarmanlage anschlägt, können die schon darum bitten, den Sachverhalt zu klären. Wenn dir nichts vorzuwerfen ist, kannst du doch gerne die Taschen zeigen und somit zur schnellen Aufklärung der Lage beitragen, oder?
Die Polizei dürfen sie holen, zutreffend. Sie dürfen mich meiner Interpretation nach aber nicht festhalten, bis die Polizei eintrifft.
Doch, das dürfen die. Die dürfen dich aber nicht in einen geschlossen Raum einsperren.
Richtig, das wäre dann Freiheitsberaubung
Nein, das wäre es nicht. Freiheitsberaubung ist das nur, wenn der Täter in einen geschlossenen Raum eingesperrt wird. Das heißt, man darf durch Festhalten an der Flucht hindern, aber nicht in geschlossene Räume einsperren.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

ET 474 @ 13 Feb 2011, 16:59 hat geschrieben: Durch diese Magnetdetektoren ist es auch gar nicht notwendig, die Taschen zu kontrollieren. Schlägt die Anlage nicht an, ist auch nichts in den Taschen drinnen, was gestohlen sein könnte.
Es gibt auch Sachen ohne Metalldetektor zu kaufen - Ohrringe und andere Dinge in der Größe.
Sagen wir mal so: Wenn die Alarmanlage anschlägt, können die schon darum bitten, den Sachverhalt zu klären. Wenn dir nichts vorzuwerfen ist, kannst du doch gerne die Taschen zeigen und somit zur schnellen Aufklärung der Lage beitragen, oder?

Die haben aber keine Polizeigewalt. Die haben weder das Befugnis mich festzuhalten noch mich zu durchsuchen. Das vergessen manche von den Leuten allerdings.
Doch, das dürfen die. Die dürfen dich aber nicht in einen geschlossen Raum einsperren.

Nein, das dürfen die nicht. Freiheitsberaubung ist auch das bloße Hindern am weitergehen. Allerdings weiß ich nicht, ob die Tatsache, dass es piept, schon darauf schließen lässt, dass ich was geklaut haben könnte und dem Security-Mann damit schon die Befugnis erteilt, mich festzuhalten.
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ET 474 @ 13 Feb 2011, 16:59 hat geschrieben: Sagen wir mal so: Wenn die Alarmanlage anschlägt, können die schon darum bitten, den Sachverhalt zu klären.
Ja, und bekommen ein klares nein. Wenn diese piepsenden Nervensägen sinnvoll funktionieren würden hätte ich ja kein Problem damit, bei mir gehen die Dinger aber schon fast regelmäßig, aber nicht reproduzierbar bei jedem fünften bis zehnten Durchlaufen los - warum auch immer. An Kleidung oder Rucksack liegts jedenfalls nicht, und besonders gern sind es die von C&A, DM sowie Sauter.
Wenn dir nichts vorzuwerfen ist, kannst du doch gerne die Taschen zeigen und somit zur schnellen Aufklärung der Lage beitragen, oder?
Nein, weil es einen Kaufhausdetektiv nichts angeht, was ich in meiner Tasche habe.
Doch, das dürfen die. Die dürfen dich aber nicht in einen geschlossen Raum einsperren.
Mit welcher Begründung?
Bayernlover @ 13 Feb 2011, 17:07 hat geschrieben:Nein, das dürfen die nicht. Freiheitsberaubung ist auch das bloße Hindern am weitergehen. Allerdings weiß ich nicht, ob die Tatsache, dass es piept, schon darauf schließen lässt, dass ich was geklaut haben könnte und dem Security-Mann damit schon die Befugnis erteilt, mich festzuhalten.
Also der Jedermannsparagraph redet von "auf frischer Tat". Ich habe erhebliche Zweifel daran dass man von auf frischer Tat reden kann nur weil so ne blöde Anlage lospiepst, die mehr Fehlalarme als tatsächliche Alarme produziert.
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Es gibt auch Sachen ohne Metalldetektor zu kaufen - Ohrringe und andere Dinge in der Größe.
Sicher. Aber auch dafür gibt es Möglichkeiten, diese gegen Diebstahl zu sichern. Solange die Alarmanlage nicht piept, wird kein Security-Mann dich durchsuchen wollen.
Die haben aber keine Polizeigewalt. Die haben weder das Befugnis mich festzuhalten noch mich zu durchsuchen. Das vergessen manche von den Leuten allerdings.
So lange es keinen Verdacht gegen dich gibt, wird kein Security-Mann von dir etwas wollen.
Nein, das dürfen die nicht. Freiheitsberaubung ist auch das bloße Hindern am weitergehen. .
Soweit ich weiß, darf ich als Zeuge den Täter am Weitergehen hindern, aber nicht einsperren. Es hat in Hamburg einen Fall gegeben, wo eine Fahrausweisprüferin der Hamburger Hochbahn der Freiheitsberaubung angeklagt worden ist, weil diese einen jugendlichen Graffitti-Sprayer in einen Betriebsraum eingesperrt hat. Das Urteil begründete der Richter damit, dass die Fahrausweisprüferin auch noch andere Möglichkeiten zur Fluchthinderung gehabt hätte, z.B. durch Handschellen anlegen oder bloßen Festhalten.
Allerdings weiß ich nicht, ob die Tatsache, dass es piept, schon darauf schließen lässt, dass ich was geklaut haben könnte und dem Security-Mann damit schon die Befugnis erteilt, mich festzuhalten.
Wenn so eine Alarmanlage piept, wird der Security-Mann natürlich zunächst klären wollen, warum die Alarmanlage piept. In einem solchen Fall solltest du mithelfen, den Sachverhalt aufzuklären. Es kann nur zu deinem Gunsten sein. Es wird doch nicht so schwer sein, dem Security-Mann das gekaufte Stück und den dazu gehörigen Kassenbon zu zeigen, um zu beweisen, dass das fragliche Stück nicht geklaut, sondern ordnungsgemäß bezahlt ist und nur versehentlich nicht entsichert worden ist, weil die Kassierkraft dieses versehentlich vergessen hat.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

ET 474 @ 13 Feb 2011, 17:44 hat geschrieben: Wenn so eine Alarmanlage piept, wird der Security-Mann natürlich zunächst klären wollen, warum die Alarmanlage piept.
Das kann er gerne wollen, aber ohne mich. Vielleicht könnte es helfen sich eine neue Alarmanlage zu kaufen die weniger Fehlalarme produziert.
In einem solchen Fall solltest du mithelfen, den Sachverhalt aufzuklären. Es kann nur zu deinem Gunsten sein.
Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen - warum sollte ich also einen Sachverhalt aufklären?
Es wird doch nicht so schwer sein, dem Security-Mann das gekaufte Stück und den dazu gehörigen Kassenbon zu zeigen, um zu beweisen, dass das fragliche Stück nicht geklaut, sondern ordnungsgemäß bezahlt ist und nur versehentlich nicht entsichert worden ist, weil die Kassierkraft dieses versehentlich vergessen hat.
Wenn die Kassenkraft das Entsichern bei etwas was ich öfter dabei habe vergessen hat dann geh ich freiwillig zurück und lass es entsichern, werde das aber sicherlich nicht mit so nem Sicherheitstypen diskutieren. Nur weil so ne Piepsanlage in der Gegend rumsteht kehrt sich nicht auf einmal die Beweislast um - das wäre schon alleine deswegen problematisch, weil ich ja eine Ware in meinem Rucksack haben kann, die noch originalverpackt ist, die ich aber in einem anderen Laden gekauft habe und von der ich daher keinen Kassenzettel mehr habe.

Trotzdem hat jemand Fremdes nicht in meinem Rucksack rumzuwühlen, und leider möchten viele der Sicherheitsleute das tun.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von Bayernlover »

ET 474 @ 13 Feb 2011, 17:44 hat geschrieben: Sicher. Aber auch dafür gibt es Möglichkeiten, diese gegen Diebstahl zu sichern. Solange die Alarmanlage nicht piept, wird kein Security-Mann dich durchsuchen wollen.
Schon anders erlebt.
Das Urteil begründete der Richter damit, dass die Fahrausweisprüferin auch noch andere Möglichkeiten zur Fluchthinderung gehabt hätte, z.B. durch Handschellen anlegen oder bloßen Festhalten.

Man wird aber auch festgehalten wenn man ohne begründeten Verdacht einfach seinen Rucksack nicht öffnen will - das ist definitiv Freiheitsberaubung.
Es wird doch nicht so schwer sein, dem Security-Mann das gekaufte Stück und den dazu gehörigen Kassenbon zu zeigen, um zu beweisen, dass das fragliche Stück nicht geklaut, sondern ordnungsgemäß bezahlt ist und nur versehentlich nicht entsichert worden ist, weil die Kassierkraft dieses versehentlich vergessen hat.

Nicht, wenn das dauernd passiert und ich jedes Mal den Inhalt meines Rucksacks offenlegen muss. Klar, mir ist das wurst, sind eh keine verbotenen Sachen drin, aber es nervt.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Woodpeckar
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Beitrag von Woodpeckar »

ET 474 @ 13 Feb 2011, 16:59 hat geschrieben:Durch diese Magnetdetektoren ist es auch gar nicht notwendig, die Taschen zu kontrollieren. Schlägt die Anlage nicht an, ist auch nichts in den Taschen drinnen, was gestohlen sein könnte. Also ist eine Durchsuchung auch nicht weiter notwendig.
Es gibt auch genügend Maßnahmen, mit denen zumindest versucht wird, die Wirksamkeit der Warnanlagen zu beeinträchtigen. Insofern ist nicht nachzuvollziehen, warum ein Nichtanschlagen der Anlage Gewähr dafür bieten soll, dass nichts Gestohlenes in den Taschen sein könnte.
ET 474 @ 13 Feb 2011, 16:59 hat geschrieben:Schlägt die Anlage aber an, muss der Sachverhalt geklärt werden.
Ein "muss" würde eine Verpflichtung bedeuten. Wenn, dann hat der Betreiber der anschlagenden Anlage irgendwelche Bedürfnisse, aber nicht der Kunde.
ET 474 @ 13 Feb 2011, 16:59 hat geschrieben:Wenn man sich in diesem Fall nichts vorzuwerfen hat, kann man dem Ladendetektiv ruhig den Inhalt der Taschen zeigen und ggf. den vergessenen Magnetstreifen entfernen lassen.
...
Sagen wir mal so: Wenn die Alarmanlage anschlägt, können die schon darum bitten, den Sachverhalt zu klären. Wenn dir nichts vorzuwerfen ist, kannst du doch gerne die Taschen zeigen und somit zur schnellen Aufklärung der Lage beitragen, oder?
Diese Methode, denjenigen anzugreifen, der sich nichts vorzuwerfen hat, und ihn zumindest moralisch zu verpflichten, den Beweis seiner Unschuld anzutreten, wenn er sich doch nichts vorzuwerfen hat, ist eine mittlerweile leider weit verbreitete Seuche.
Solange ich mir nichts vorzuwerfen habe, hat mir auch ein anderer bis zum Beweis des Gegenteils nichts vorzuwerfen. Und ich bin daher auch niemandem gegenüber nachweispflichtig, dass ich nichts Übles getan habe.
Mit der grotesken Umkehrung der Unschuldsvermutung, "wer nichts zu befürchten hat, kann doch mit einer Beeinträchtigung seiner Rechte bequem leben", und, "man muss doch nur seine Rechte ein bisschen beeinträchtigen lassen, um zu klären dass man nichts getan hat" oder in der schärfsten Form: "Wer seine Rechte nicht freiwillig aufgibt, hat wohl was zu verbergen", die Überhand nimmt, egal ob es um Videoüberwachung, Warnanlagen in Läden oder eben auch dem kontrollzwanghaften Vorzeigen eines Fahrausweises unter Belastung der Fahrzeiten geht, stempelt man jeden rechtschaffenen Bürger, der etwas gegen diese Form der ständigen Überwachung hat - zumindest moralisch - zum Bösewicht.
So wie es nun auch hier geschieht:
ET 474 @ 13 Feb 2011, 17:44 hat geschrieben:In einem solchen Fall solltest du mithelfen, den Sachverhalt aufzuklären. Es kann nur zu deinem Gunsten sein. Es wird doch nicht so schwer sein, dem Security-Mann das gekaufte Stück und den dazu gehörigen Kassenbon zu zeigen, um zu beweisen, dass das fragliche Stück nicht geklaut, sondern ordnungsgemäß bezahlt ist und nur versehentlich nicht entsichert worden ist, weil die Kassierkraft dieses versehentlich vergessen hat.
ET 474 @ 13 Feb 2011, 16:59 hat geschrieben:Doch, das dürfen die. Die dürfen dich aber nicht in einen geschlossen Raum einsperren.
...
Nein, das wäre es nicht. Freiheitsberaubung ist das nur, wenn der Täter in einen geschlossenen Raum eingesperrt wird. Das heißt, man darf durch Festhalten an der Flucht hindern, aber nicht in geschlossene Räume einsperren.
Köstlich.
P-fan
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Beitrag von P-fan »

ET 474 @ 13 Feb 2011, 15:25 hat geschrieben:Bisher hat es kaum Zoff mit Schwarzfahrern gegeben und wird es auch in Zukunft nicht mehr geben.
Dann frag mal einen Verkehrsmeister der MVG, der wird dir was anderes erzählen, durchschnittlich pro Woche ein ernsterer Vorfall, bei dem ein Busfahrer über Funk Hilfe herbeirufen musste.

Man darf auch nicht vergessen, dass der Busfahrer auf sich allein gestellt ist, während Kontrolleure immer mindestens zu zweit sind.
Symmetrische Fahrpläne: Voraussetzung für gute Anschlüsse in beiden Richtungen Symmetrieminute
TravellerMunich
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Beitrag von TravellerMunich »

P-fan @ 13 Feb 2011, 21:14 hat geschrieben: Dann frag mal einen Verkehrsmeister der MVG, der wird dir was anderes erzählen, durchschnittlich pro Woche ein ernsterer Vorfall, bei dem ein Busfahrer über Funk Hilfe herbeirufen musste.

Man darf auch nicht vergessen, dass der Busfahrer auf sich allein gestellt ist, während Kontrolleure immer mindestens zu zweit sind.
Aber doch nicht in Hamburg. Da gibt es nur angenehme Schwarzfahrer.
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