ET 474 @ 13 Feb 2011, 16:59 hat geschrieben:Durch diese Magnetdetektoren ist es auch gar nicht notwendig, die Taschen zu kontrollieren. Schlägt die Anlage nicht an, ist auch nichts in den Taschen drinnen, was gestohlen sein könnte. Also ist eine Durchsuchung auch nicht weiter notwendig.
Es gibt auch genügend Maßnahmen, mit denen zumindest versucht wird, die Wirksamkeit der Warnanlagen zu beeinträchtigen. Insofern ist nicht nachzuvollziehen, warum ein Nichtanschlagen der Anlage Gewähr dafür bieten soll, dass nichts Gestohlenes in den Taschen sein könnte.
ET 474 @ 13 Feb 2011, 16:59 hat geschrieben:Schlägt die Anlage aber an, muss der Sachverhalt geklärt werden.
Ein "muss" würde eine Verpflichtung bedeuten. Wenn, dann hat der Betreiber der anschlagenden Anlage irgendwelche Bedürfnisse, aber nicht der Kunde.
ET 474 @ 13 Feb 2011, 16:59 hat geschrieben:Wenn man sich in diesem Fall nichts vorzuwerfen hat, kann man dem Ladendetektiv ruhig den Inhalt der Taschen zeigen und ggf. den vergessenen Magnetstreifen entfernen lassen.
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Sagen wir mal so: Wenn die Alarmanlage anschlägt, können die schon darum bitten, den Sachverhalt zu klären. Wenn dir nichts vorzuwerfen ist, kannst du doch gerne die Taschen zeigen und somit zur schnellen Aufklärung der Lage beitragen, oder?
Diese Methode, denjenigen anzugreifen, der sich nichts vorzuwerfen hat, und ihn zumindest moralisch zu verpflichten, den Beweis seiner Unschuld anzutreten, wenn er sich doch nichts vorzuwerfen hat, ist eine mittlerweile leider weit verbreitete Seuche.
Solange ich mir nichts vorzuwerfen habe, hat mir auch ein anderer bis zum Beweis des Gegenteils nichts vorzuwerfen. Und ich bin daher auch niemandem gegenüber nachweispflichtig, dass ich nichts Übles getan habe.
Mit der grotesken Umkehrung der Unschuldsvermutung, "wer nichts zu befürchten hat, kann doch mit einer Beeinträchtigung seiner Rechte bequem leben", und, "man muss doch nur seine Rechte ein bisschen beeinträchtigen lassen, um zu klären dass man nichts getan hat" oder in der schärfsten Form: "Wer seine Rechte nicht freiwillig aufgibt, hat wohl was zu verbergen", die Überhand nimmt, egal ob es um Videoüberwachung, Warnanlagen in Läden oder eben auch dem kontrollzwanghaften Vorzeigen eines Fahrausweises unter Belastung der Fahrzeiten geht, stempelt man jeden rechtschaffenen Bürger, der etwas gegen diese Form der ständigen Überwachung hat - zumindest moralisch - zum Bösewicht.
So wie es nun auch hier geschieht:
ET 474 @ 13 Feb 2011, 17:44 hat geschrieben:In einem solchen Fall solltest du mithelfen, den Sachverhalt aufzuklären. Es kann nur zu deinem Gunsten sein. Es wird doch nicht so schwer sein, dem Security-Mann das gekaufte Stück und den dazu gehörigen Kassenbon zu zeigen, um zu beweisen, dass das fragliche Stück nicht geklaut, sondern ordnungsgemäß bezahlt ist und nur versehentlich nicht entsichert worden ist, weil die Kassierkraft dieses versehentlich vergessen hat.
ET 474 @ 13 Feb 2011, 16:59 hat geschrieben:Doch, das dürfen die. Die dürfen dich aber nicht in einen geschlossen Raum einsperren.
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Nein, das wäre es nicht. Freiheitsberaubung ist das nur, wenn der Täter in einen geschlossenen Raum eingesperrt wird. Das heißt, man darf durch Festhalten an der Flucht hindern, aber nicht in geschlossene Räume einsperren.
Köstlich.