Auch die Tageskarten sind sehr sehr günstig, insbesondere für Gruppen.spock5407 @ 26 Feb 2011, 16:23 hat geschrieben: "Die" gerechte Preiskalkulation gibts nicht. Und im Zeitkartenbereich ist München sehr günstig für das gebotene Angebot.
Die Einzelfahrkarte
Doch, denn laut diesen sind Rundfahrten explizit ausgeschlossen bzw. net erlaubt. Ganz abgesehen davon hat Spock recht. Man könnte die U-Bahn-Fahrt auch als Rückfahrt sehen. Denn in den Beförderungsbedingungen stehts nix, das nur Fahrten auf der exakt selben Strecke als Rückfahrt gewertet werden.DumbShitAward @ 26 Feb 2011, 16:34 hat geschrieben: Die Beförderungsbedingungen geben das aber nicht her, der Kontrolleur kann viel schnabeln wenn der Tag lang ist. Alleine die glaubhafte Androhung einer Klage dürfte das Thema erledigen. War bei mir, als ich mal ohne Verlängerungsabschnitt (wohl aber mit Studentenausweis, der im selben Paket wie der Abschnitt kommt), im Verständnis des MVVs also mit abgelaufener Zeitkarte aber gültiger Wertmarke unterwegs war, nicht anders.
Anstatt 5€ "Bearbeitungs"gebühr für die MVV wurden so eben 100€ Anwaltskosten fällig, not my problem.
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Sorry, in den Beförderungsbedingungen steht nicht, dass Odeonsplatz und Marienplatz nah genug beieinander sind, dass man von einer Rundfahrt sprechen könnte.Lazarus @ 26 Feb 2011, 17:50 hat geschrieben: Doch, denn laut diesen sind Rundfahrten explizit ausgeschlossen bzw. net erlaubt. Ganz abgesehen davon hat Spock recht. Man könnte die U-Bahn-Fahrt auch als Rückfahrt sehen. Denn in den Beförderungsbedingungen stehts nix, das nur Fahrten auf der exakt selben Strecke als Rückfahrt gewertet werden.
Wo ziehst du denn die Grenze? Ist Marienplatz - Lehel via Ostbahnhof auch eine Rundfahrt? Oder muss ich via Stachus?
Tut mir leid, aber so lange nicht explizit da steht, dass es auch eine Rundfahrt ist, wenn man nach einer Schleife in einem Radius von so und so vielen 100m am Ausgangsbahnhof ankommt, dann ist das prinzipiell mal gestattet, nulla poena sine lege.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
In beiden Fällen fährst du mit U-Bahn in die Richtung aus der du gekommen bist also zurück....DumbShitAward @ 26 Feb 2011, 18:04 hat geschrieben: Sorry, in den Beförderungsbedingungen steht nicht, dass Odeonsplatz und Marienplatz nah genug beieinander sind, dass man von einer Rundfahrt sprechen könnte.
Wo ziehst du denn die Grenze? Ist Marienplatz - Lehel via Ostbahnhof auch eine Rundfahrt? Oder muss ich via Stachus?
Tut mir leid, aber so lange nicht explizit da steht, dass es auch eine Rundfahrt ist, wenn man nach einer Schleife in einem Radius von so und so vielen 100m am Ausgangsbahnhof ankommt, dann ist das prinzipiell mal gestattet, nulla poena sine lege.
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Und wer definiert die Richtung? Ist das ein bestimmter Winkel auf dem Linienplan? Wo ist da die Grenze?Lazarus @ 26 Feb 2011, 18:59 hat geschrieben: In beiden Fällen fährst du mit U-Bahn in die Richtung aus der du gekommen bist also zurück....
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du kommst mit der S-Bahn aus der Richtung, in die du mit der U-Bahn fährst :rolleyes:Bayernlover @ 26 Feb 2011, 19:03 hat geschrieben: Und wer definiert die Richtung? Ist das ein bestimmter Winkel auf dem Linienplan? Wo ist da die Grenze?
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Wenn man es so eng auslegen würde, wäre z.B. auch eine Fahrt mit dem M50 in vielen Fällen eine unerlaubte Rückfahrt, denn der fährt die Stichstrecke Feringastraße - Feringastraße Ost - Feringastraße, generiert also sogar eine echte Rückfahrt. Also muss man Feringastraße aussteigen und auf denselben wieder zurückkommenden Bus warten, um die Fahrt fortzusetzen!? :blink:Lazarus @ 26 Feb 2011, 19:11 hat geschrieben: du kommst mit der S-Bahn aus der Richtung, in die du mit der U-Bahn fährst :rolleyes:
Nein, mal im Ernst, Rundfahrten sind A - B - C - A, Rückfahrten A - B - A und nichts anderes. Einen unerlaubten Umweg gibt es nicht, denn wer soll den definieren? Oft ist eine Linie, die eine erheblich längere Strecke mit Umwegcharakter zurücklegt, die schnellere. Also, nach was willst Du gehen - Wegstrecke, Fahrdauer? Wann ist eine gefühlte Rückfahrt eine unerlaubte? Wenn der Linienweg parallel wieder zurückgeht und um maximal 10 Grad abweicht? Oder wenn der Knick größer als 90 Grad ist? Oder vielleicht doch schon ab 45 Grad? Was ist mit gefahrenen Bögen? Wenn man sich das genau anschaut, ist der Übergang fließend.
In Salzburg nennen sie das "In sinnwärts vorstrebender Richtung (oder Art und Weise oder so öhnlich)" oder sowas, was soviel bedeutet, wie dass Du von deinem Ausgangspunkt aus zu Deinem Ziel nicht über einen riesen Umweg 100 Meter von der Starthaltestelle entfernt ankommen darfst. Aber rechtlich ist das sicher auch nicht präziser.
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Tja, dann wird die endgültige Entscheidung darüber wohl ein Gericht fällen müssen. Für die Leute die das nutzen, ist so eine vage Regelung nicht besonders.Lazarus @ 26 Feb 2011, 19:31 hat geschrieben: Mich würde es net wundern, wenn einem 2 von 3 kontrolleuren dafür ein Knöllchen mit auf den Weg geben.
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Ich habe aber von Dir noch nicht gehört, wo die Grenze ist, außer, die U-Bahn komme von der Richtung in etwa der S-Bahn, mit der man bereits fuhr, wieder entgegen. Aber das ist nicht präzise, sondern eine gefühlte Geschichte. Wenn ich schnurgerade von A nach B fahre und von B in einem Winkel von 100 Grad abbiege, dann ist es auch irgendwie wieder ein Weg in Richtung Ausgangspunkt. Zumindest ganz leicht. Aber wo ist die Grenze?Lazarus @ 26 Feb 2011, 19:31 hat geschrieben: Naja trotzdem dürftest aber dafür eine gute Erklärung brauchen....
Mich würde es net wundern, wenn einem 2 von 3 kontrolleuren dafür ein Knöllchen mit auf den Weg geben.
Daher vermute ich, dass alles erlaubt ist, solange man nicht wieder am Ausgangspunkt zurückkommt oder exakt den gleichen Linienweg wieder auch als Teilstrecke zurückfährt. Als Ausgangspunkt würde ich auch Haltestellen sehen, die sehr nahe beieinander liegen (Hauptbahnhof und Hauptbahnhof Süd etwa), wobei das jetzt schon kompliziert wird. Ein "normaler" Umweg kann eigentlich nicht verboten sein, da er zeitlich die günstigste Variante sein kann.
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Dass eine Stundenfahrt ist, mit der ich eine Stunde lang beliebig innerhalb der Zone hin und her fahren kann. Oder eben auch 2h, je nach dem.Flo_K @ 26 Feb 2011, 20:00 hat geschrieben: Welche Regelung würdest du denn vorschlagen?
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Dann würde aus einer EInzelfahrt aber ein Hin und Rückfahrtticket werden. Dann brauchst ein ganz anderes Tarifsystem mit anderen Preisstufen.
Cool. Dann fahr ich das nächste mal mit S- und U-Bahn von Langwied zum OEZ, und fahre dann innerhalb der zwei Stunden, die unsere Einzelfahrt gilt von dort mit dem Bus wieder zurück zur Jaspersallee (3 Min zu Fuß von Langwied S-Bahn). Und das geht dann?
Cool. Dann fahr ich das nächste mal mit S- und U-Bahn von Langwied zum OEZ, und fahre dann innerhalb der zwei Stunden, die unsere Einzelfahrt gilt von dort mit dem Bus wieder zurück zur Jaspersallee (3 Min zu Fuß von Langwied S-Bahn). Und das geht dann?
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So ist es zumindest in anderen Städten, ja.Flo_K @ 26 Feb 2011, 20:03 hat geschrieben: Dann würde aus einer EInzelfahrt aber ein Hin und Rückfahrtticket werden. Dann brauchst ein ganz anderes Tarifsystem mit anderen Preisstufen.
Cool. Dann fahr ich das nächste mal mit S- und U-Bahn von Langwied zum OEZ, und fahre dann innerhalb der zwei Stunden von dort mit dem Bus wieder zurück zur Jaspersallee (3 Min zu Fuß von Langwied S-Bahn). Und das geht dann?
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Wenn man alles in 1 oder 2 Stunden schafft, ja. Das dürfte aber auch nur ein Teil aller Fahrten sein. Zum Großeinkauf in der Innenstadt dürfte das schon knapp werden.Flo_K @ 26 Feb 2011, 20:03 hat geschrieben: Dann würde aus einer EInzelfahrt aber ein Hin und Rückfahrtticket werden.
Ein 1- oder 2-Stundenticket wäre mir sympathisch, da es die Rechtsunsicherheit in puncto Rück- und Rundfahrten nimmt.
Grundsätzlich und münchenunabhängig dürfte fast jedes Tarifwerk eine Verhinderung von Rund- oder Rückfahrten mit Einzelfahrscheinen vorsehen, ohne dabei sinnvolle und verkehrsübliche Linienwege auszugrenzen, die alternativ wählbar sind. Grauzonen bleiben dabei immer übrig, z.B. wäre es in Stuttgart vielleicht nicht üblich, aber legal möglich von Zuffenhausen nach Vaihingen mit einem 1-Zonen-Einzelfahrschein des VVS via Pragsattel - Bad Cannstatt - Untertürkheim - Hedelfingen - Sillenbuch - Degerloch oder Plieningen - Möhringen zu fahren. Dauert deutlich länger als direkt mit der S-Bahn, was 2 Zonen wären...
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Das ist schlicht falsch.146225 @ 26 Feb 2011, 20:07 hat geschrieben: Grundsätzlich und münchenunabhängig dürfte fast jedes Tarifwerk eine Verhinderung von Rund- oder Rückfahrten mit Einzelfahrscheinen vorsehen, ohne dabei sinnvolle und verkehrsübliche Linienwege auszugrenzen
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Als Zusatzangebot okTramPolin @ 26 Feb 2011, 20:06 hat geschrieben: Wenn man alles in 1 oder 2 Stunden schafft, ja. Das dürfte aber auch nur ein Teil aller Fahrten sein. Zum Großeinkauf in der Innenstadt dürfte das schon knapp werden.
Ein 1- oder 2-Stundenticket wäre mir sympathisch, da es die Rechtsunsicherheit in puncto Rück- und Rundfahrten nimmt.
Aber net als Ersatz, weil der MVV da garantiert die Notwendigkeit einer Fahrpreiserhöhung sieht. So ein Ticket dürfte dann garantiert 3 Euro oder mehr kosten
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Leute, nehmt ein TAXI *) und verhandelt dann mit dem Fahrer. Sorry, aber über solche Diskussionen kann ich nur
*) Ein TAXI ist auch ein öffentliches Verkehrsmittel und verkehrt nach festgelegten Tarifen.


*) Ein TAXI ist auch ein öffentliches Verkehrsmittel und verkehrt nach festgelegten Tarifen.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
So? Dann empfehle ich mal nach "Pflichtfahrgebiet" zu googlen (googeln?). Dann geht auch das Verhandeln mitm Taxler problemlos.Autobahn @ 26 Feb 2011, 21:32 hat geschrieben: *) Ein TAXI ist auch ein öffentliches Verkehrsmittel und verkehrt nach festgelegten Tarifen.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Das war ja der Sarkasmus in meinem Beitragchris232 @ 27 Feb 2011, 16:35 hat geschrieben: So? Dann empfehle ich mal nach "Pflichtfahrgebiet" zu googlen (googeln?). Dann geht auch das Verhandeln mitm Taxler problemlos.

(Während meines Grundwehrdienstes habe ich ein Taxi gefahren)
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Nun, gut, eine solche mikroskopische Stichfahrt ist nun wirklich nicht näher zu betrachten.TramPolin @ 26 Feb 2011, 19:24 hat geschrieben:Wenn man es so eng auslegen würde, wäre z.B. auch eine Fahrt mit dem M50 in vielen Fällen eine unerlaubte Rückfahrt, denn der fährt die Stichstrecke Feringastraße - Feringastraße Ost - Feringastraße, generiert also sogar eine echte Rückfahrt. Also muss man Feringastraße aussteigen und auf denselben wieder zurückkommenden Bus warten, um die Fahrt fortzusetzen!? :blink:
Aber ein anderes interessantes Beispiel gäbe für mich der 133er auf dem Südabschnitt her. Der legt auf einem Linienweg von der Aidenbachstraße zur Forstenrieder Allee eine großräumige und satte 180-Grad-Wendung hin, was durchfahrende Fahrgäste nicht zwangsläufig in die U-Bahn treiben wird.
Aber basierend auf Trampolins Beispiel habe ich noch eine tarifliche Stilblüte, die allerdings den Zeitkartentarif betrifft.
Die Linie 167 führt auf der Rundfahrt in die Siedlung Hedernfeld in den Zeitkartenring 4 hinein. Offizielle Losung ist hier, dass durchfahrende Fahrgäste mit Ring 3 an der Ringgrenze auszusteigen haben und nach der Rundfahrt durch Ring 4 wieder zusteigen sollen.
Dass man in geringfügiger Entfernung den Bereich um die Wastl-Witt-Str. dem Ring 3 zugeschlagen hat (vergleichbar westlich gelegen), macht die Sache nicht besser....
Gruß vom Wauwi
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Weil der Bus sonst us allen Nähten platzt? Ganz ehrlich, was fahrgastunfreundlicheres gibts ja fast gar nicht.MVG-Wauwi @ 28 Feb 2011, 10:01 hat geschrieben: Offizielle Losung ist hier, dass durchfahrende Fahrgäste mit Ring 3 an der Ringgrenze auszusteigen haben und nach der Rundfahrt durch Ring 4 wieder zusteigen sollen.
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Es war ein bewusst provokant gewähltes Beispiel, das aber sogar eine mehr oder weniger echte Rückfahrt darstellt. "Mehr oder weniger", da die Rückfahrt nicht durch den Fahrgast, sondern durch die Linienführung entsteht.MVG-Wauwi @ 28 Feb 2011, 10:01 hat geschrieben: Nun, gut, eine solche mikroskopische Stichfahrt ist nun wirklich nicht näher zu betrachten.
Ein sehr ähnlicher Fall ist übrigens der 139er, der an der Chiemgaustraße eine Abstecher zum Giesinger Bahnhof macht. Ich glaube auch hier nicht, dass es tariflich ein Problem sein könnte, den Bus trotz der systembedingten Rückfahrt über den gesamten Abschnitt zu nutzen.
Dennoch ist für mich die Frage, wo eine erlaubte Rück- oder Rundfahrt anfängt, nicht zufrieden stellend gelöst. Wir haben bislang Extrempositionen gehört, wie dass jemand in die Innenstadt fährt, dort einkauft, und wieder zurückfährt, aber auf einem anderen (nicht kreuzenden) Linienweg und als Zielhaltestelle eine Haltestelle wählt, die in der Nähe der Abfahrtshaltestelle liegt. Streng mathematisch liegt keine Rück- oder Rundfahrt vor, gefühlt aber schon. Aber haben Tarifwerke was mit "fühlen" oder gar "Gefühlen" zu tun? Aber mal im Ernst, man könnte hier von einer faktischen Rück- oder Rundfahrt sprechen.
Andere waren der Auffassung, die unerlaubte Rückfahrt würde bereits dann beginnen, wenn man in der ungefähren Richtung auf einer parallelen Strecke wieder zurückfährt, also nehmen wir hier mal Isartor - Ostbahnhof mit der S-Bahn und weiter mit der U-Bahn (in der fast entgegengesetzten Richtung) zum Max-Weber-Platz.
Ich glaube, ich starte mal eine offizielle Anfrage beim MVV.
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Ja das ist gut, und frag gleich nochmal wie sich die Tarifabteilung des MVV das so denkt mit den verschiedenen Interpretationsmöglichkeiten und warum es nichtmal in einem Forum, wo sich den ganzen Tag über nichts anderes als ÖPNV und Konsorten unterhalten wird, zu einem Konsens kommen kann.TramPolin @ 28 Feb 2011, 13:10 hat geschrieben: Ich glaube, ich starte mal eine offizielle Anfrage beim MVV.
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