GSIISp64b @ 17 Apr 2011, 20:13 hat geschrieben:"Aber diese Bearbeitungsgebühr von 7,- (mir passierte des noch nicht) halte ich für etwas unfair hoch, denn der Bearbeiter ist ja eh da."
Nach gleicher Logik könnte man dann aber auch den 40er abschaffen, der Zug fährt ja eh. Wer findet den Fehler?
Ich wäre aber nicht für eine pauschale Erhöhung des EBE (Erhöhtes Beförderungsentgelt), sondern eher für ein Stufenmodell - im ersten Schritt 20 € oder sogar nur ne kostenlose Verwarnung, im zweiten Schritt 40 €, im dritten Schritt 60 € + ggf. Anzeige. Natürlich wird jede Stufe fallen gelassen resp. in die 7€ umgewandelt, wenn der Besitz der Fahrkarte im Nachhinein nachgewiesen werden kann.
Damit kommen Gelegenheitsbahnfahrer, die aus Unkenntnis die falsche Fk kaufen / im Zug kaufen wollen / und so weiter, deutlich besser weg.
Und genau da liegt ein kleiner aber entscheidender Denkfehler:
Diese 7€ sind eine Bearbeitungsgebühr und wie es Bearbeitungsgebühren nun Mal so an sich haben dürfe sie keinesfalls mehr als kostendeckend sein und, dass das Ausstellen einer FN und die Rücknahme derer im Kundencenter 7€ an Kosten verursacht, das glaubst ja selbst nicht.
Leider ist die Geldscheffelei bei den "Bearbeitungs"gebühren kein exklusives Problem des MVV bzw. der MVG, jeder der mal ein Auto zulassen durfte, kann davon ein Lied singen (alleine die Tatsache, dass inflationsbereinigt die Kosten für die Nummernschilder seit dem der Staat das nicht mehr selbst drucken darf im Vergleich zu den 70er Jahren gesunken ist, dürfte schon alles sagen). Witzig sind aber die Konstellationen, in denen Unklarheiten im Tarif ausgenutzt wurden oder wo der Zugbegleiter einfach mal einen Fehler gemacht hat (kommt zugegebenermaßen selten vor) bzw. wo der Zugbegleiter nach einer internen Richtlinie handelt, die so nicht zulässig ist (kommt leider öfters vor - ist aber glücklicherweise nicht das Problem des Zubs. Bestes Beispiel ist, dass einem Kind niemals ein erhöhtes Beförderungsentgelt abgeknöpft werden darf. Intern wird das aber entgegen besseren Wissens so gehandhabt, ob die Kontrolleure das in allen Fällen tun steht auf einem anderen Blatt).
Dein Stufenmodell ist auch nur bedingt sinnvoll und ich würde sogar behaupten wollen, dass es wohl sogar unzulässig sein könnte: es würden zwar Wiederholungstäter härter bestraft, was man ja vertreten kann, aber eben auch die Leute, denen die Fahrpreisnacherhebung aufgrund von Fahrlässigkeit (z.B. Monatskarte zu Hause gelassen, einfach vergessen, usw.) zu Teil würde. Da man da schlechterdings differenzieren kann (bzw. die Fälle wo der Nachweis eines gültigen Fahrscheins erbracht wurde ohnehin mit der Mini-FN von 7€ abgehandelt werden oder bisweilen auch trotz Mangel an Erfolgsaussichten vor Gericht landen, manchmal sogar Zweitinstanzlich...) würde es zu viele falsch positive Bestrafungen geben und statistisch gesehen Leute die viel mit dem ÖPNV fahren automatisch härter bestrafen. Unwissenheit oder Torheit schützt bekanntlich nicht vor Strafe (auch wenn sie mindernd wirken kann), aber
Außerdem muss es eine Verjährung geben und die müsste im Vergleich zu anderen Ordnungswidrigkeiten recht niedrig (maximal 18 Monate) liegen. Ansonsten wäre jemand der in 30 Jahren drei Mal "aus Versehen" ohne gültigen Fahrschein unterwegs war genauso schlecht gestellt wie jemand, der das in drei Wochen hinbekommt und auch noch absichtlich macht.
Bitte versteh mich nicht als Unterstützer von Leuten, die ohne gültigen Fahrschein unterwegs sind, aber es muss auch die Kritik erlaubt sein, dass in der Handhabung bei MVG/MVV ebenfalls vieles nicht ganz koscher oder gar rechtlich sauber ist und wenn der Verkehrsverbund von mir erwartet, dass ich zu jeder Zeit den für die jeweilige Strecke gültigen Fahrschein vorweisen kann, dann erwarte ich von MVG/MVV dass sie sich auch an die Regeln halten. Und das geschieht eben manchmal nicht - wer sich dagegen nicht wehrt, dem geschieht es eben nicht anders (und genau darauf bauen manche dort auch).
Zum eigentlichen Thema zurück:
Ein MVV-Blitzer dieser Art ist wohl zulässig. So etwas gab/gibt es sogar bei einigen lokalen Radiostationen (mit geringerem Erfolg, nehme ich einmal an). Es werden hier schließlich nur frei zugängliche Informationen gesammelt und verbreitet, diese Informationen sind nicht einmal (im Sinne des Urheberrechts) gesondert schützenswert oder verstoßen gegen die Persönlichkeitsrechte der Kontrolleure. Dass man diese Informationen ggf. für einen vorsätzlichen Betrugsversuch nutzen kann ist zwar richtig, aber nicht relevant. Es muss generell jeder mögliche und wahrscheinliche Nutzen abgewägt werden und dieser könnte ja auch sein, dass Leute, die ohne Vorsatz ohne gültigen Fahrschein unterwegs sind sich so vor der FN "drücken" können. Moralisch nicht richtig, aber dem Betreiber kann das Banane sein, denn der Gesetzgeber kennt so etwas wie eine Beihilfe oder auch nur eine Anstiftung zur Ordnungswidrigkeit nicht.
Ich kann auch in den Baumarkt und zur Tanke gehen, mir dort einen Sack stickstoffbasierten Dünger und einen Kanister Diesel kaufen. Der Handel darf plausiblerweise davon ausgehen, dass ich damit meine Blumen düngen und mein Auto betanken möchte, auch wenn die Kombination dieser zwei Produkte schwer nach Sprengstoff riecht...