Leider hast Du Unrecht, ich habe es auch schon mal so verstanden, da ich nur den jeweiligen Absatz gelesen habe.Marcel @ 15 Aug 2011, 21:28 hat geschrieben: Das Rauchen ist sehr wohl gesetzlich in Zügen verboten. Nachzulesen in § 1 BNichtrSchG ("Bundes-Nichtraucher-Schutz-Gesetz") Satz 1 Nummer 2:
In § 2 Satz 2 wird weiter definiert, wobei es sich im Sinne dieses Gesetzes um Verkehrsmittel des ÖPV handelt:
Zwar heißt es erst, das Rauchen sei verboten, aber Absatz 3 definiert Ausnahmen:
Der letzte Satz sagt dann wiederum, dass diese Ausnahmen nicht für Straßenbahnen, Oberleitungsomnibusse und Kraftfahrzeuge [...] gelten, was bedeutet, dass in Personenzügen Raucherabteile durchaus zulässig sind. Die Deutsche Bahn verzichtet aber derzeit auf die Einrichtung solcher.(3) Abweichend von Absatz 1 und 2 erster Halbsatz können in den dort genannten Einrichtungen, Verkehrsmitteln und Personenbahnhöfen gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume vorgehalten werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn insgesamt eine ausreichende Anzahl von Räumen zur Verfügung steht. Satz 1 gilt nicht für die in § 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Verkehrsmittel.