Bayern-Ticket
Wie wird das eigentlich kontrolliert? In letzter Zeit ist es mir eigentlich kaum noch passiert, daß die Gruppengröße per Zangenaufdruck "aufgestemnelt" wurde (also 1x für eine Person, 2x für zwei Personen....).Boris Merath @ 7 Mar 2012, 01:16 hat geschrieben:Wird kontrolliert ob die Gruppengröße nachträglich erweitert wurde?
Auf der Rückfahrt KANN da doch die Gruppengröße gar nicht kontrtolliert werden. :unsure:
"Lächle, es könnte schlimmer kommen" Ich lächelte [...] und es kam schlimmer [...]
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Also ein Zub meinte mal zu mir, er hätte wieder eine Kandidatin gehabt. Gefragt wo sie hin will, und ob sie alleine ist. Ja, wäre sie, "gültig für eine Person", Zangenabdruck. "ABER!?!!"
Wegen dem Namen und woher man das wissen soll.
Das Bayernticket ist ja nicht einfach eine Fahrkarte von A nach B, ich gehe nicht zum Schalter oder den Automaten und denke mir: "Ach, heute ist so ein schöner Tag, ich kauf´mir mal ein Bayernticket." Ich habe also irgendeine Ahnung was das ist, habe mich also in der Regel informiert was das ist oder anders, was für meine Strecke am besten ist. Dabei sollte ich auch darüber gestolpert sein, dass das Ding nur mit eingetragenem Namen gültig ist. Sollte ich das Bayernticket zum wiederholten Mal nutzen, sollte mir das erst recht klar sein. Wer keinen Stift dabei hat, muss sich eben was überlegen oder Leute um den Stift fragen, im Notfall den Zub direkt nach Betreten des Zuges aufsuchen.
Ansonsten ist das BT für mich nicht nutzbar. Diese Fragerei ob und wie was zulässig ist, geht eigentlich alles in die Richtung möglichst keinen Namen einzutragen und es nach der Fahrt weiter zu verkaufen. Wenn ich es doch schon weiß und mit dem BT fahren will, dann nehme ich eben einen Stift mit, was ist daran so schwer? Der Zub MUSS ja auch einen dabei haben, so wie das restliche Bahnpersonal.
Wegen dem Namen und woher man das wissen soll.
Das Bayernticket ist ja nicht einfach eine Fahrkarte von A nach B, ich gehe nicht zum Schalter oder den Automaten und denke mir: "Ach, heute ist so ein schöner Tag, ich kauf´mir mal ein Bayernticket." Ich habe also irgendeine Ahnung was das ist, habe mich also in der Regel informiert was das ist oder anders, was für meine Strecke am besten ist. Dabei sollte ich auch darüber gestolpert sein, dass das Ding nur mit eingetragenem Namen gültig ist. Sollte ich das Bayernticket zum wiederholten Mal nutzen, sollte mir das erst recht klar sein. Wer keinen Stift dabei hat, muss sich eben was überlegen oder Leute um den Stift fragen, im Notfall den Zub direkt nach Betreten des Zuges aufsuchen.
Ansonsten ist das BT für mich nicht nutzbar. Diese Fragerei ob und wie was zulässig ist, geht eigentlich alles in die Richtung möglichst keinen Namen einzutragen und es nach der Fahrt weiter zu verkaufen. Wenn ich es doch schon weiß und mit dem BT fahren will, dann nehme ich eben einen Stift mit, was ist daran so schwer? Der Zub MUSS ja auch einen dabei haben, so wie das restliche Bahnpersonal.
Nö; zu beidem; extra nochmal nachgeschaut. Vielleicht habt ihr andere Automaten, oder was auch immer.Doch - kann man. Einfach unten auf "Tarifinfo" drücken. Auf der Ticket-Übersichts-Seite vorm Bezahlen steht das übrigens auch.
Hier steht in den Zusatzinfos zum Ticket nur Marketinggedöhns.
Da ist nur ein Ort für Vor- und Zunahme. Der könnte genausogut dort sein, weil dich der Schaffner beim Kontrollieren dazu auffordert, ihn einzutragen; ähnlich wie Platz, wo er es abstempeln kann. Das heißt nicht automatisch, daß es ohne nicht gültig ist.Auch auf dem Ticket selber stehts drauf:
Wie soll ich mit ihrer Geltung einverstanden sein, wenn ich sie nicht kenne? In den Teilen könnte ja alles mögliche stehen ("Fahrgäste mit 2 Beinen benötigen zusätzlich ein Fahrrad-Ticket zu allen Fahrscheinen auf rot/weiß gemustertem Papier").Auch ohne Einhaltung der in § 305 Abs. 2 Nr. 1 und 2 bezeichneten Erfordernisse werden einbezogen, wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist,
Andere Bedingungen werden ja auch klar artikuliert ("Einstieg nur mit gestempeltem Fahrausweis") und dem Fahrgast wird ermöglicht, dem auch nachzukommen (die Stempler).
Werd ich gleich mal hinfahren. Noch schnell ein Bayern-Ticket gekauft... oh, wait.Heißt also: Das ganze ist definitiv gültig. Du kannst in jedem ReiseZentrum der DB (oder auch in Auskunftsstellen von Privatbahnen) Einsicht in eben diese Beförderungsbedingungen erhalten.
Oh, und zum Thema Internet:
bahn.de
1. Ländertickets: die allgemein wichtigen facts, noch nix vom Namen
2. Bayernticket, Buchung: auch nix, aber online wird ja sicher einer Eingetragen, also nächstes Tab
3. Angebotskonditionen: Nach einer Seite Kleingedrucktem kommt das:
"Um Missbrauch zu vermeiden, tragen Sie bitte vor der Reise Ihren Namen und Vornamen in das dafür vorgesehene Feld ein."
Das hört sich aber wesentlich unverbindlicher an. Genauer gesagt klingt das mehr nach dem System, wie es die meisten Schaffner handhaben: Wenn eingetragen, dann gut, sonst die Leute nett bitten, es zu tun.
4. Erst wenn ich darunter das PDF mit den detaillierten Bedingungen öffne und dann zu Paragraph 3.4 blättere erfahre ich plötzlich, daß das ein Zwang ist und ich ohne Namen blechen darf, wenn der Schaffner nen schlechten Tag hat.
Beware of the Leopard...
Mein Onkel ist 70, hat mal ein Bayern-Ticket Plakat gesehen und denkt sich, daß das ja ganz toll klingt und ist nicht gerade der Mensch, der sich dann als erstes das PDF mit den allgemeinen Beförderungsbestimmungen von bahn.de zieht. Also sitzt er jetzt das eine Mal im Jahr im Zug und es kommt einer Deiner customer relations Experten vorbei:
Und dann wundert man sich im anderen thread über das Bahn-Bashing in den Medien...Dann hast du aber Glück gehabt. Es gibt auch durchaus welche (und das sind dann meistens die Trainer oder ähnliche...), die für nicht-eingetragene Namen Fahrpreisnacherhebungen ausstellen.
BITTE WAS?! Jeder Kunde ist ein potentieller Schwerverbrecher. Mit der Einstellung hatte die Musikindustrie ja auch einen Riesenerfolg.Diese Fragerei ob und wie was zulässig ist, geht eigentlich alles in die Richtung möglichst keinen Namen einzutragen und es nach der Fahrt weiter zu verkaufen.
Viele Verkehrsverbünde (weiß jetzt, daß es da auch Kundenfeinde gibt) schaffen's ohne Eintragen auf ihren Tagestickets. Und ich wage zu behaupten, daß stinknormale Einzelfahrkarten nirgends Name und Personalausweis brauchen; obwohl die auch eine Gültigkeit von mehreren Stunden haben und wir Berufsganoven nach Verlassen des Zuges als erstes versuchen, sie zu verhökern...
Und damit, daß der Schaffner dich's eintragen läßt, hab ich ja nichtmal ein Problem. Das + das Datum (das der Automat seltsamerweise eintragen kann. Eine Bildschirmtastatur kriegt er aber nicht hin. Die Technik ist noch nicht so weit.) schränkt die Möglichkeiten eh schon weitestgehend ein. Meiner Erfahrung nach ist es schwer im Regionalverkehr wirklich weit zu kommen, ohne daß dir ein Schaffner über den Weg läuft.
- jonashdf
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Laut tz-online : Klick ! wird am Ende Mai eine Staffelung des Bayern-Tickets vorgenommen.
Mit 2 neutrale Sachen, 1 positive Sache und 2 negative Sachen.
Das Bayern-Ticket kostet für eine einzelne Person dann 21 € aber jede weitere Person dann 4 € mehr. Sprich:
- 1 Person : 21 € <- Neutral
- 2 Personen: 25 € <- Verbesserung (Preissenkung um 4 €)
- 3 Personen: 29 € <- Neutral
- 4 Personen: 33 € <- Verschlechterung (Preiserhöhung um 4 €)
- 5 Personen: 37 € <- Verschlechterung (Preiserhöhung um 8 €)
Naja, wie man die Sache nun sieht, ist Ansichtssache.
Mit 2 neutrale Sachen, 1 positive Sache und 2 negative Sachen.
Das Bayern-Ticket kostet für eine einzelne Person dann 21 € aber jede weitere Person dann 4 € mehr. Sprich:
- 1 Person : 21 € <- Neutral
- 2 Personen: 25 € <- Verbesserung (Preissenkung um 4 €)
- 3 Personen: 29 € <- Neutral
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Naja, wie man die Sache nun sieht, ist Ansichtssache.
Stellwerk des Monats Dezember: Saulgrub, Fdl, mech E, IB 1950, AB 08.11.2007, zum Schluß nur Deckungsstelle für BÜ, nur 1 Dksig, Gegenrichtung Zp9
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Gibts eigentlich eine Statistik wie viele Leute im Mittel pro Bayernticket unterwegs sind?jonashdf @ 30 Mar 2012, 23:15 hat geschrieben: Laut tz-online : Klick ! wird am Ende Mai eine Staffelung des Bayern-Tickets vorgenommen.
Mit 2 neutrale Sachen, 1 positive Sache und 2 negative Sachen.
Das Bayern-Ticket kostet für eine einzelne Person dann 21 € aber jede weitere Person dann 4 € mehr. Sprich:
- 1 Person : 21 € <- Neutral
- 2 Personen: 25 € <- Verbesserung (Preissenkung um 4 €)
- 3 Personen: 29 € <- Neutral
- 4 Personen: 33 € <- Verschlechterung (Preiserhöhung um 4 €)
- 5 Personen: 37 € <- Verschlechterung (Preiserhöhung um 8 €)
Naja, wie man die Sache nun sieht, ist Ansichtssache.
8€ klingt natürlich erstmal nach einem Haufen Holz, aber unter'm Strich sind das bei 5 Personen gerade mal 1,60€ mehr für ein Ticket, dass eigentlich so unverschämt billig ist...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Denke auch bei 4-5 Personen ist das Ticket pro Nase so billig, dass die Preiserhöhung kaum ins Gewicht fällt. Das ist ne Cola auf nem Sonntagsausflug.
Und die neue Regelung sollte recht effektiv gegen Mitfahrschnorrer wirken, was cih sehr begrüßen würde, da ein großzügiges System so grob ausgenutzt wird.
Und die neue Regelung sollte recht effektiv gegen Mitfahrschnorrer wirken, was cih sehr begrüßen würde, da ein großzügiges System so grob ausgenutzt wird.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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Gut finde ichs wenn dadurch dann späteres zusteigen ermöglicht wird (also z.B.: Dreier-Gruppe, Person 1 steigt an einem Vorortbahnhof ein und trifft sich am Hbf mit zwei weiteren Leuten, die eh eine Monatskarte für die Stadt haben und dann ab dort mitfahren - natürlich alles geplant). Das sollte dann hoffentlich auch erlaubt sein? (Wenn man am Anfang für 3 Leute kauft wirds ja schwer mit Betrugsabsicht zu argumentieren bei späterem Zusteigen).
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Für Leute, die oft zu zweit fahren und das sind nicht so wenige, wird die Sache jetzt sogar günstiger.Und die neue Regelung sollte recht effektiv gegen Mitfahrschnorrer wirken
Wo bleibt die Schlagzeile "Bahnfahren wird billiger"?

Stimmt. Es sind allerdings immer noch nur 7,40 Euro pro Person. Und für 7,40 Euro München - Hof (und bei Bedarf auch wieder zurück) ist immer noch sehr günstig. Oder plus BaWü-Ticket dann für 14,80 Euro München - Basel (und zurück), das ist immer noch sehr akzeptabel.- 5 Personen: 37 € <- Verschlechterung (Preiserhöhung um 8 €)
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Offiziell ist es gemäß der BB, § 6.3. des Bayern-Tickets ausdrücklich nicht erlaubt:BG @ 31 Mar 2012, 12:50 hat geschrieben:Gut finde ichs wenn dadurch dann späteres zusteigen ermöglicht wird [...]. Das sollte dann hoffentlich auch erlaubt sein? (Wenn man am Anfang für 3 Leute kauft wirds ja schwer mit Betrugsabsicht zu argumentieren bei späterem Zusteigen).
Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung
der Gruppengröße (z.B. durch unterwegs zusteigende Reisende) oder ein Austausch
von Personen ausgeschlossen. [...]
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Und auch bei den Ländertickets, die bereits über die neuen Preise verfügen, ist die Änderung der Gruppengröße nach Antritt der ersten Fahrt nicht erlaubt. Es müssen ausdrücklich alle Personen von Anfang an dabei sein.
Früher hat sich das nur in vielen Fällen gar nicht kontrollieren lassen, z.B. wenn die Gruppe beim Umsteigen in einen anderen Zug erweitert wird. Mit dem neuen System lässt sich aber jederzeit die Anzahl der eingetragenen Personen mit der tatsächlichen Anzahl vergleichen. Das dürfte schon ein wirksames Mittel gegen die Mitfahrersucher sein, die dann mit einem 5er Ticket den ganzen Tag durchs Land fahren und damit Geld verdienen. Denn die müssten dann jedes Mal eine exakte Anzahl von Personen zusammenkriegen.
Früher hat sich das nur in vielen Fällen gar nicht kontrollieren lassen, z.B. wenn die Gruppe beim Umsteigen in einen anderen Zug erweitert wird. Mit dem neuen System lässt sich aber jederzeit die Anzahl der eingetragenen Personen mit der tatsächlichen Anzahl vergleichen. Das dürfte schon ein wirksames Mittel gegen die Mitfahrersucher sein, die dann mit einem 5er Ticket den ganzen Tag durchs Land fahren und damit Geld verdienen. Denn die müssten dann jedes Mal eine exakte Anzahl von Personen zusammenkriegen.
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Es dürfte aber doch auch mit der neuen Fahrkarte zulässig sein, die Gruppengröße zu reduzieren - also mit nem 5er-Ticket darf man auch zu dritt fahren?mapic @ 31 Mar 2012, 16:27 hat geschrieben: Früher hat sich das nur in vielen Fällen gar nicht kontrollieren lassen, z.B. wenn die Gruppe beim Umsteigen in einen anderen Zug erweitert wird. Mit dem neuen System lässt sich aber jederzeit die Anzahl der eingetragenen Personen mit der tatsächlichen Anzahl vergleichen. Das dürfte schon ein wirksames Mittel gegen die Mitfahrersucher sein, die dann mit einem 5er Ticket den ganzen Tag durchs Land fahren und damit Geld verdienen. Denn die müssten dann jedes Mal eine exakte Anzahl von Personen zusammenkriegen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Es gibt einfach zu viele die das ausgenutzt haben. Da waren ganze Banden aktiv und sind professionell jeden Tag mit dem Bayernticket hin- und hergefahren.BG @ 31 Mar 2012, 17:31 hat geschrieben: Klar, warum sollte man Bahnfahren auch gegenüber dem Auto (wo ich jederzeit meine Leute unterwegs aufsammeln kann) attraktiv machen...
Ich verstehe nicht warum das Bahnfahren unattraktiver werden sollte. In 95% aller Fälle dürften die Leute vom selben Bahnhof losfahren und notfalls kann man ja einen Treffpunkt ausmachen wo man gemeinsam losfährt (wenn man sonst über 2-3 Nachbarstationen verteilt gewesen wäre).
Selbst wenn drei an einem Ort losfahren und sich ein anderer der später einsteigt nochmal ein Singleticket kaufen muss, das ist immer noch unschlagbar günstig, das schaffst du mit dem Auto nicht und wer wegen sowas meckert will eh nicht mit dem Zug fahren.
Irgendwie muss das alles auch finanziert werden und wenn der Schaden ansteigt, wegen den vielen Schnorrern und denen die den ganzen Tag hin- und herfahren, dann muss gehandelt werden.
Die Änderung ist doch nur dem großen Missbrauch des Tickets durch viele Kunden zu verdanken.
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Zumindest nach meiner persönlichen Erfahrung: Wir hatten es so gut wie nie dass alle vom selben Bahnhof aus losfahren.Electrification @ 31 Mar 2012, 17:43 hat geschrieben: Ich verstehe nicht warum das Bahnfahren unattraktiver werden sollte. In 95% aller Fälle dürften die Leute vom selben Bahnhof losfahren
Und muss dafür eine extra Fahrkarte kaufen - sehr attraktiv.und notfalls kann man ja einen Treffpunkt ausmachen wo man gemeinsam losfährt (wenn man sonst über 2-3 Nachbarstationen verteilt gewesen wäre).
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Beispiel: Der Rohrbacher fährt da los, wo man als Rohrbacher halt losfährt, der Rest kommt in München dazu. Macht dann mal eben 11,10 Euro extra, mehr als der Anteil an der 10 Mal so weiten Bayernticket-Fahrt. Auf der Rückfahrt darf er das Bayernticket dann aber alleine nutzen, wenn er den Rest der Gruppe wieder in München abgesetzt hat. Aber nicht auf der Hinfahrt! Total sinnvoll sowas. :rolleyes:Boris Merath @ 31 Mar 2012, 18:07 hat geschrieben:Und muss dafür eine extra Fahrkarte kaufen - sehr attraktiv.
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Die Frage ist jetzt nur, was passiert, wenn der Rohrbacher unmittelbar nach dem Einsteigen in Rohrbach kontrolliert wird, und ein Bayernticket für 5 Personen vorzeigt, allerdings nur alleine fährt, und ersichtlich ist, dass das Ticket unmittelbar vor dem Einsteigen in Rohrbach gekauft wurde?
Ist der Rohrbacher jetzt bereits "Schwarzfahrer", weil man davon ausgeht, dass er die Gruppe noch illegalerweise erweitern wird? Warum sollte er es sonst für 5 Personen kaufen? Andererseits ist die Gruppe noch nicht erweitert worden, also lässt sich noch nichts nachweisen.
Wenn die Gruppe dann unerlaubterweise in München erweitert wird, und gleichzeitig der Zug gewechselt wird, dann lässt sich diese Erweiterung ja sowieso nicht mehr nachvollziehen.
Also insgesamt bleibt es wohl doch genau so schwammig wie vorher..... :rolleyes:
Übrigens muss bei den anderen Ländertickets, die bereits die neue Preisregelung besitzen auch nur eine Person eingetragen werden.
Ist der Rohrbacher jetzt bereits "Schwarzfahrer", weil man davon ausgeht, dass er die Gruppe noch illegalerweise erweitern wird? Warum sollte er es sonst für 5 Personen kaufen? Andererseits ist die Gruppe noch nicht erweitert worden, also lässt sich noch nichts nachweisen.
Wenn die Gruppe dann unerlaubterweise in München erweitert wird, und gleichzeitig der Zug gewechselt wird, dann lässt sich diese Erweiterung ja sowieso nicht mehr nachvollziehen.
Also insgesamt bleibt es wohl doch genau so schwammig wie vorher..... :rolleyes:
Übrigens muss bei den anderen Ländertickets, die bereits die neue Preisregelung besitzen auch nur eine Person eingetragen werden.
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Man könnte z.B. 5 Namensfelder auf das Ticket drucken - da bekommt man nur zumindest bei den diversen Verbundautomaten ein Problem, wo die Tickets dafür schlicht zu kurz sind.Electrification @ 31 Mar 2012, 22:26 hat geschrieben: Das Problem ist doch, wie könnte man den Missbrauch der Ländertickets wirksam bekämpfen ohne Gruppenreisende die an mehreren Orten zusteigen zu belasten?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Man könnte z.B. alle Namen eintragen und vor allem auch immer kontrollieren. Wenn von den eingetragenen Personen dann einzelne noch nicht oder nicht mehr im Zug sind, ist es ja kein Problem. Aber das Austauschen von Personen (neue Mitfahrer suchen), wäre damit unmöglich.
Missbrauch wäre dann wenigstens nur noch ein mal pro Ticket möglich, und nicht mehr den ganzen Tag lang. Und das dürfte sich dann kaum lohnen.
Missbrauch wäre dann wenigstens nur noch ein mal pro Ticket möglich, und nicht mehr den ganzen Tag lang. Und das dürfte sich dann kaum lohnen.
Aus den Bedingungen für das NRW-Ticket (dort heißt es SchönerTagTicket) für fünf Personen:
Dem zu Folge ist auch ein Zu- und Ausstieg von Mitfahrern während der Reise möglich.Der Weiterverkauf oder die kostenlose Überlassung der benutzten Tickets ist nicht gestattet. Um Missbrauch zu vermeiden, tragen Sie bitte vor der Reise Ihren Namen und Vornamen in das dafür vorgesehene Feld ein. Bei mehreren gemeinsam reisenden Personen betrifft das den Reisenden mit der längsten Reisestrecke. Auf Online-Tickets zum Selbstausdruck wird der bei der Buchung angegebene Name übernommen. Bei der Fahrkartenkontrolle können Sie aufgefordert werden, Ihren Ausweis vorzulegen.
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Und einen Absatz weiter oben steht:
Beim SchönerTagTicket NRW ist eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Das ganze "schreib den Namen rein" Thema ist ohnehin für Leute mit einem Mindestmaß an Kreativität überhaupt kein Thema. Es soll ja auch Stifte geben deren Schrift man mit einfachsten Mitteln rückstandfrei und mit bloßem Auge nicht sichtbar entfernen kann. Wasserlösliche Folienstifte sind so ein Beispiel, bekommt man mit ein wenig Feuchte und einem Taschentuch auf dem Thermopapier ganz problemlos herunter (ist mit unabsichtlich bei feuchter Witterung im Geldbeutel passiert - da hätte Krütztükwüh Hastenichgesehen stehen können, das konnte keiner mehr lesen). Daraufhin habe ich mal aus Interesse verschiedenste Schreibwerkzeuge auf Fahrplanausdrucken getestet:
Bleistift: nicht dokumentenecht, mit weicher Mine und weichem Radiergummi problemlos austauschbar
Tinte: Wasser + Taschentuch = Sauerrei. Tintenkiller = erkennbar, Nagellackentferner/Azeton + Wasser + Taschentuch = blitzblank
Kugelschreiber: nichts zu machen
Stabilo/Tintenroller: Benzin/Azeton + (Wasser +) Taschentuch = mit äußerster Vorsicht möglich aber nicht sinnvoll.
Folienstift: Wasser + Taschentuch = idiotensicher
radierbarer Folienstieft = idiotensicher
Das soll natürlich keine Anleitung zur Verfälschung von solche Tickets sein (mal ehrlich: da kann jeder selbst draufkommen) sondern lediglich ein proof of concept und ein Hinweis auf die Absurdität der Maßnahmen gegen "berufliche Fälscher" sein.
Damals, als der "Haarspray-Trick" mit den Fahrplanauskunftausdrucken Usus war habe ich das auch mal ausprobiert (selbstverständlich nicht eingesetzt sondern nur zu Hause aus akademischen Gründen): das war ein Witz gegen die Schriftentfernung. Die Tickets waren blass, haben nach Damenumkleide gestunken - kurz die Geschichte war eigentlich offensichtlich, wenn man sich das mal eine Minute genauer angeschaut hat (gut, welcher Zub tut das schon) und das lag nicht an mangelnder "Fälschertechnik"
Bleistift: nicht dokumentenecht, mit weicher Mine und weichem Radiergummi problemlos austauschbar
Tinte: Wasser + Taschentuch = Sauerrei. Tintenkiller = erkennbar, Nagellackentferner/Azeton + Wasser + Taschentuch = blitzblank
Kugelschreiber: nichts zu machen
Stabilo/Tintenroller: Benzin/Azeton + (Wasser +) Taschentuch = mit äußerster Vorsicht möglich aber nicht sinnvoll.
Folienstift: Wasser + Taschentuch = idiotensicher
radierbarer Folienstieft = idiotensicher
Das soll natürlich keine Anleitung zur Verfälschung von solche Tickets sein (mal ehrlich: da kann jeder selbst draufkommen) sondern lediglich ein proof of concept und ein Hinweis auf die Absurdität der Maßnahmen gegen "berufliche Fälscher" sein.
Damals, als der "Haarspray-Trick" mit den Fahrplanauskunftausdrucken Usus war habe ich das auch mal ausprobiert (selbstverständlich nicht eingesetzt sondern nur zu Hause aus akademischen Gründen): das war ein Witz gegen die Schriftentfernung. Die Tickets waren blass, haben nach Damenumkleide gestunken - kurz die Geschichte war eigentlich offensichtlich, wenn man sich das mal eine Minute genauer angeschaut hat (gut, welcher Zub tut das schon) und das lag nicht an mangelnder "Fälschertechnik"
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wenn wir gerade dabei sind, einfache Möglichkeiten gegen die BB-Fallstricke zu finden - wie soll denn ein Zub nachweisen, dass auf einem 5er-Ticket zunächst nur drei Leute gefahren sind? Mal weiter als bis zum nächsten Laternenpfahl (wenn die zuständige Tarifabteilung so weit gekommen ist) gedacht: spätestens bei einem Zugwechsel hat sich die Sache erledigt.
Außer man trifft den gleichen Zub später wieder oder es werden bei der ersten Kontrolle die tatsächliche Reisendenanzahl nochmal vermerkt. Ersteres aber ist relativ unwahrscheinlich, letzteres ist m.W.n. nicht Usus.
Das soll jetzt auch nicht zum Schwarzfahren, was es de facto wäre, anregen. Aber ehrlich: Wer drum herum kommen will, kommt darauf.
Das einzige, was wohl effektiv gegen die ins Feld geführten Banden helfen würde, wäre das Eintragen aller Namen der Gruppenmitglieder mit Kuli auf das Ticket.
Außer man trifft den gleichen Zub später wieder oder es werden bei der ersten Kontrolle die tatsächliche Reisendenanzahl nochmal vermerkt. Ersteres aber ist relativ unwahrscheinlich, letzteres ist m.W.n. nicht Usus.
Das soll jetzt auch nicht zum Schwarzfahren, was es de facto wäre, anregen. Aber ehrlich: Wer drum herum kommen will, kommt darauf.
Das einzige, was wohl effektiv gegen die ins Feld geführten Banden helfen würde, wäre das Eintragen aller Namen der Gruppenmitglieder mit Kuli auf das Ticket.
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Deshalb steht auch in den Beförderungsbedingungen:DumbShitAward @ 1 Apr 2012, 01:45 hat geschrieben:Das ganze "schreib den Namen rein" Thema ist ohnehin für Leute mit einem Mindestmaß an Kreativität überhaupt kein Thema. Es soll ja auch Stifte geben deren Schrift man mit einfachsten Mitteln rückstandfrei und mit bloßem Auge nicht sichtbar entfernen kann. [...]
"Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen, sofern dies nicht bereits vom Verkaufssystem vorgenommen wurde."
Wer also mit den von dir genannten, auslöschbaren Stiften schreibt, der hat streng genommen schon gar kein gültiges Ticket. In der Praxis siehts natürlich etwas anders aus, das ist klar.
Allerdings sind mir durchaus mehrere Fälle bekannt, wo das Ticket eingezogen wurde, wegen dem Verdacht, dass da was rumgepfuscht wurde. Später lässt sich das ja alles in Ruhe analysieren, was im Zug auf die Schnelle nicht möglich ist. Dabei waren auch Fälle, bei denen sich letztendlich herausgestellt hat, dass doch alles in Ordnung war.