Da hast du allerdings recht - doch glaube ich irgendwie nicht, dass dies noch geschehen wird, denn - auch wenn ich weiß, dass es manchen schwer fällt, es zu glauben - meiner Überzeugung nach sind die 420er nun einmal im dritten Abschnitt ihres Lebens angekommen - unabhängig davon, ob sie einst vom 423 oder irgendeiner anderen, noch nicht existierenden Baureihe den Todesstoß versetzt bekommen werden. Ich persönlich fände es ja - wo wir schon bei Modernisierungen angekommen sindAlexander @ 6 Jun 2003, 16:15 hat geschrieben: Es wäre gut, wenn man (wenigstens in die neueren) ET 420 nachträglich (ist das überhaupt möglich?) Gegensprechanlagen im Fahrgastraum installieren würde.
Die Fahrgäste würden sich dann auf jeden Fall sicherer fühlen; und läßt sich mal eine Tür nicht öffnen l, kann man so dem TF bescheid geben, ohne gleich die Notbremse ziehen zu müssen.![]()

Was Nothalte auf freier Strecke angeht - ich denke nach wie vor, dass dies ein zweischneidiges Schwert ist. Mal angenommen, es läge in einem der hinteren Wagen ein medizinischer Notfall vor - sagen wir mal Herzstillstand, Schlaganfall oder etwas ähnlich Ernstes...wobei hier schon mal die Frage auftaucht, ob der durchschnittliche Fahrgast auf die Schnelle so etwas diagnostizieren könnte. Aber unbeschadet davon nehmen wir halt mal an, dass ein solcher Notfall vorliegt. Hieraus ergibt sich nun die Frage, ob es sinnvoller wäre, auf freier Strecke stehen zu bleiben und per Zugfunk Hilfe (Rettungshubschrauber) anzufordern, oder per Überbrückung bis zum nächsten Halt weiter zu fahren, da man ja argumentieren könnte, dass ein RTW vermutlich schneller an einem klar auf Straßen- bzw. Stadtplänen eingezeichneten Ort sein könnte als ein Hubschrauber irgendwo draußen in der Landschaft, da der Pilot ja trotz der höheren Geschwindigkeit des Helis erst mal a) den Standort des Zuges auf der Strecke ausfindig machen und B) dort dann einen geeigneten Landeplatz finden müsste. Und eben dies ist die Frage, die man ausreichend beantworten müsste, um eine Aussage treffen zu können, ab welchem Punkt es gerechtfertigt ist, die Notbremse zu ziehen.
Falls das vorhin missverstanden wurde - die Berechtigung einer Notbremsauslösung im Falle eines medizinischen Notfalls, einer Straftat o.ä. kann sicherlich eher als gegeben betrachtet werden, als wenn ein Fahrgast bemerkt, dass er (z.B.) vergessen hat, das Licht an seinem Auto abzuschalten, und es dann für geraten hält, die NB zu ziehen. Auslösungen wegen solchem vergleichsweisen Pipifax sollten stets geahndet werden, wenn man den "Notbremser" erwischt.
Das Problem ist halt nur, dass idealerweise die Fahrgäste auf der S-Bahn auch eine Möglichkeit haben sollten, mit dem Tf im Falle eines Notfalles Kontakt aufzunehmen und dann das weitere Vorgehen mit ihm abzustimmen - doch wie gesagt, dazu bräuchte es auch auf den älteren Baureihen Gegensprechanlagen. Videokameras oder auch Rauchmelder in den Wagen wären für den Tf sicherlich auch eine Hilfe, doch wie ich schon sagte - ich bezweifle, dass selbst solch unbestreitbar sinnvolle Installationen noch in 420 & Co. eingebaut werden. Technisch machbar ist das sicherlich alles - auch wenn evtl. zusätzliche Gerätschaften auch in den Führerständen eingebaut werden müssten.