Das hab ich auch immer dick, wenns da mit 80 über'n Ring dahintritschln...Electron @ 9 Apr 2012, 23:19 hat geschrieben: Naja, fahr mal des nachts einigermaßen zivilisiert mit 65 km/h über den Mittleren Ring, wenn Polizei in der Nähe ist - man ist automatisch verdächtiger als die, die mit 80 übern Ring brettern...
[KO/KKO]Urteil: Kontrolle nach Aussehen rechtens
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Wieso nach Hause telefonieren??ropix @ 9 Apr 2012, 21:35 hat geschrieben: Also 5 Minuten dauert doch schon alleine das nach Hause telefonieren?
Weder mit der Kopie vom Fahrzeugschein noch mit dem originalen Fahrzeugschein eines anderen Fahrzeughalters hat die Polizei jemals Zicken gemacht.
Vielleicht schaue ich einfach SOOO vertrauenswürdig aus

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Kann dich trösten, ich wurde auch schon zweimal in Regionalzügen in Bayern kontrolliert. Einmal auch Rucksack, Geldbeutel und alles durchsucht...leinfelder @ 7 Apr 2012, 17:07 hat geschrieben: Zwei Kumpels und ich wurden im RJ von München nach Wien kurz vor Salzburg auf dem Weg zum Nova Rock mal von zivil Polizisten kontrolliert. Nicht nur Ausweis sondern alles Gepäck wurde durchwühlt, und zu nem Festival hat man ja einiges dabei. Das war echt nervig und hat mich aufgeregt. Nur weil wir lange Haare haben und große Rucksäcke dabei hatten sind wir noch lange keine Drogendealer. Andere Passagiere wurden nicht kontrolliert. So wurde nur nach dem Aussehen gehandelt und man wird gleich verdächtigt. Da fühlt man sich schon wie im Überwachungsstaat.
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Verdachtsunabhängig? Geschätzte Geschwindigkeitsübertretung reicht doch schon!
Schwarze Hautfarbe auch!
Viele Grüße,
Fritz
Willst Du uns allen Ernstes erzählen, dass in Amerika die Kontrollen lockerer ablaufen? Da steigst Du zuerst aus, stützst die Hände aufs Auto und grätscht die Beine.Mal ein Gegenbeispiel: in den USA sind verdachtsunabhängige Kontrollen ("without probable cause") grundsätzlich untersagt, mehr noch, etwaige Zufallsfunde sind nach dem Prinzip der Früchte des vergifteten Baumes sogar vor Gericht komplett unverwertbar.
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Viele Grüße,
Fritz
[font=Arial]Meine Vorbildfotos unter [/font]Meine Eisenbahnfotos
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Will ich nicht erzählen und hab ich auch nicht.
Ich sagte lediglich, dass du zumindest im Prinzip eine nicht zu unterschätzende Handhabe gegen Willkür hast und die hat man hierzulande eben vom Gesetz aus nicht. Dabei ist es unerheblich wie die Einsatzkräfte sich in der Realität verhalten. Es gibt natürlich in den USA Polizisten, die dich de facto grundlos wie Schwerverbrecher behandeln, die gibts aber hier genauso, ebenso wie es hüben wir drüben welche gibt, die sich völlig in Ordnung verhalten.
Der Unterschied ist aber wenns hart auf hart kommt, dann sind alle auf der Kontrolle basierenden Beweise nicht verwertbar, der Polizist hat Internal Affairs am Hals und wenns ganz blöd läuft auch noch ein Zivilverfahren. Hierzulande gibts die Breitseite und wenn du dich dagegen whrst wirst noch blöd angeredet.
Ich sagte lediglich, dass du zumindest im Prinzip eine nicht zu unterschätzende Handhabe gegen Willkür hast und die hat man hierzulande eben vom Gesetz aus nicht. Dabei ist es unerheblich wie die Einsatzkräfte sich in der Realität verhalten. Es gibt natürlich in den USA Polizisten, die dich de facto grundlos wie Schwerverbrecher behandeln, die gibts aber hier genauso, ebenso wie es hüben wir drüben welche gibt, die sich völlig in Ordnung verhalten.
Der Unterschied ist aber wenns hart auf hart kommt, dann sind alle auf der Kontrolle basierenden Beweise nicht verwertbar, der Polizist hat Internal Affairs am Hals und wenns ganz blöd läuft auch noch ein Zivilverfahren. Hierzulande gibts die Breitseite und wenn du dich dagegen whrst wirst noch blöd angeredet.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.