Der MVV schon - oder glaubst du, so eine App kriegt man Gratis?TramBahnFreak @ 24 Aug 2013, 00:36 hat geschrieben: (Kaufen muss man da übrigens glücklicherweise nix – wär ja noch schöner!)
[MVV] Handyticket
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naja, also die app von der BEG find ich jetzt auch nicht so pralle ... es gibt zig apps in münchen. beg, mvg, mvv, s-bahn ... und jede hat ihre stärken und schwächen. wäre vielleicht mal klug wenn die sich an einen tisch setzen würden und eine vernünftige app bauen.Obwohl ich die BEG-App sogar nen Tacken besser finde
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Sieht genau so aus, wie man das als Smartphone-Nutzer aus anderen Verkehrsverbünden seit Jahren kennt. Ich finde die Idee hinter "HandyTicket Deutschland" mit nur einer App und einer Registrierung eigentlich genial. Schade, dass man hier sein eigenes Süppchen kocht.
Als Münchener ist es egal, da hat man die MVG-App ja wohl ohnehin installiert. An Einzelfahrscheinen/Tageskarten wesentlich interessierter dürften aber Auswärtige sein und als solcher freue mich mich anderswo immer, nicht eigens eine x-te App installieren zu müssen mit eigenem Registrierungsvorgang, Ablegen der persönlichen Daten auf einem weiteren Server etc.
Aber gut, der Drop ist wohl gelutscht. (Als Zeitkarten-Nutzer betriffts mich allenfalls peripher, so dass ich nicht meckern sollte.)
Als Münchener ist es egal, da hat man die MVG-App ja wohl ohnehin installiert. An Einzelfahrscheinen/Tageskarten wesentlich interessierter dürften aber Auswärtige sein und als solcher freue mich mich anderswo immer, nicht eigens eine x-te App installieren zu müssen mit eigenem Registrierungsvorgang, Ablegen der persönlichen Daten auf einem weiteren Server etc.
Aber gut, der Drop ist wohl gelutscht. (Als Zeitkarten-Nutzer betriffts mich allenfalls peripher, so dass ich nicht meckern sollte.)
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Genau das hab ich mir auch gedacht. Und Registrierzwang, damit man schön irgendwelche Nutzungsstatistiken nach allen Dimensionen auswerten kann.Auer Trambahner @ 15 Nov 2013, 18:08 hat geschrieben: Ausweispflicht? Will mans mit Gewalt unpraktisch machen?
Ferner: Man braucht die Version 3 der Fahrinfo, und die ist am Apfel unerträglich lahm. Ich hatt sie kurz drauf, aber nach wenigen Tagen wieder aus nem Backup die letzte 2.xx zurückgeholt.
Btw, gibts als Onlineticket keine Streifenkarte zum ausdrucken und selberausschneiden?

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Ist halt personalisiert, läuft ja bei den Zeitkarten auch nicht anders. Hat ja auch gewisse Vorteile, wie Reduzierung des EBEs bei Verlust/Vergessen.Auer Trambahner @ 15 Nov 2013, 18:08 hat geschrieben: Ausweispflicht? Will mans mit Gewalt unpraktisch machen?
Und ich kann mir nicht vorstellen, das die Kontrolle dadurch schneller wird.
Außerdem musst du es ja irgendwie personalisieren, sonst könntest du ja einfach einen Screenshot machen und den verschicken, bei einer Tageskarte wärs ja nicht mal so unplausibel, wenn die mehrfach gescannt wird bzw. beweis das mal, dass der Fahrgast nicht zufällig binnen Minuten zwei mal kontrolliert wurde.
Obs die Kontrolle nun beschleunigt oder nicht ist ja eher sekundär, soll ja auch Fahrgäste geben, die die Kontrolle so lange wie möglich gestalten (und dann letztendlich dennoch einen gültigen Fahrschein hervorzaubern) um potenziellen Schwarzfahrern die Möglichkeit zu geben abzuhauen...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Gut, das kostet dann aber (zu Recht) 40 Euro.DumbShitAward @ 16 Nov 2013, 01:18 hat geschrieben: soll ja auch Fahrgäste geben, die die Kontrolle so lange wie möglich gestalten (und dann letztendlich dennoch einen gültigen Fahrschein hervorzaubern) um potenziellen Schwarzfahrern die Möglichkeit zu geben abzuhauen...
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AGB des VU - Fahrscheine sind bei einer Kontrolle unverzüglich vorzuzeigen. Wer dem nicht nachkommt, hat das EBE zu zahlen.Iarn @ 16 Nov 2013, 08:13 hat geschrieben: Auf welcher rechtlichen Grundlage?
Ist für die Tatsache aber irrelevant. Recht haben vs. Recht bekommen eben.Der Vorsatz wird kaum nachzuweisen sein.
Richtig. Der "München Navigator" wird die aktuelle S-Bahn-App ablösen und dann neben den bisherigen Funktionen auch Fahrplanauskunft, Call a Bike, Flinkster und eben Ticketkauf anbieten.Rev @ 15 Nov 2013, 21:59 hat geschrieben:Das ganze wird es auch für das S-Bahn Navi der DB geben soweit ich das verstanden habe. Die MVG app finde ich auch na ja...
Wo wir mal wieder bei der Grundsatz Diskussion zur Gültigkeit von AGBs kommen. Ich persönlich würde mir bei so was einen Anwalt nehmen und parallel die Boulevardpresse auf das EVU hetzen, falls ich trotz gültigen Fahrschein ein EBE bekomme.JeDi @ 16 Nov 2013, 09:00 hat geschrieben: AGB des VU - Fahrscheine sind bei einer Kontrolle unverzüglich vorzuzeigen. Wer dem nicht nachkommt, hat das EBE zu zahlen.
Ist für die Tatsache aber irrelevant. Recht haben vs. Recht bekommen eben.
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Per Rechtsverordnung vom BMVBS erlassen - insofern hättest du wohl schlechte Karten. Und es gibt viele Menschen täglich, die trotz gültiger Fahrkarte eine Fahrpreisnacherhebung ausgestellt bekommen...Iarn @ 16 Nov 2013, 10:47 hat geschrieben: Wo wir mal wieder bei der Grundsatz Diskussion zur Gültigkeit von AGBs kommen. Ich persönlich würde mir bei so was einen Anwalt nehmen und parallel die Boulevardpresse auf das EVU hetzen, falls ich trotz gültigen Fahrschein ein EBE bekomme.
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Nö. Wieso? Die Grundlage heißt ja, dass du das Ticket auf Verlangen unverzüglich vorzuzeigen hast. "Unverzüglich" wird definiert als "ohne schuldhaftes Zögern" und wenn du nach Aufforderungen anfängst in den Taschen zu kramen, den Kontrolleur (wenn in Zivil) nach dem Ausweis fragen, usw. dann gibts gar keinen Anlass überhaupt von Vorsatz auszugehen und selbst wenn bekommst du das nie und nimmer bewiesen.JeDi @ 16 Nov 2013, 05:05 hat geschrieben: Gut, das kostet dann aber (zu Recht) 40 Euro.
Du weißt doch selbst, dass Recht haben und Recht bekommen zwei sehr unterschiedliche Dinge sind.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Gegeben war, dass jemand absichtlich verzögert vorzeigt - und genau das _ist_ schuldhaft, was denn sonst?DumbShitAward @ 16 Nov 2013, 11:18 hat geschrieben: Nö. Wieso? Die Grundlage heißt ja, dass du das Ticket auf Verlangen unverzüglich vorzuzeigen hast. "Unverzüglich" wird definiert als "ohne schuldhaftes Zögern" und wenn du nach Aufforderungen anfängst in den Taschen zu kramen, den Kontrolleur (wenn in Zivil) nach dem Ausweis fragen, usw. dann gibts gar keinen Anlass überhaupt von Vorsatz auszugehen und selbst wenn bekommst du das nie und nimmer bewiesen.
Ja und wie willst Du das erkennen, ob er erst in die falsche Tasche greift um seinem Kumpel die Flucht zu ermöglichen oder ob er nicht weis, in welcher Tasche die Fahrkarte ist?JeDi @ 16 Nov 2013, 11:54 hat geschrieben: Gegeben war, dass jemand absichtlich verzögert vorzeigt - und genau das _ist_ schuldhaft, was denn sonst?
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...und zwar, weil wir in diesem Land immer noch den (nicht ganz allgemeingültigen) Grundsatz haben, dass derjenige, der was will, auch in der Nachweispflicht ist.Auer Trambahner @ 16 Nov 2013, 13:37 hat geschrieben: Garrucha, Toco und Potro? Find ich gut! :ph34r:
Im Ernst, erfahrene Kontrollöre erkenen das. Letzten Endes wirds trotzdem wie erwähnt wurde am recht bekommen scheitern.
Und das ist auch gut so!
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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Gilt ein MVV-Fahrschein normalerweise im Zug? Warum sollte dann grade das Handyticket nicht?Rev @ 27 Nov 2013, 00:46 hat geschrieben: Jetzt habe ich mal ne Blöde frage. Gilt das Handy Ticket eigentlich auch im im Zug ?
Werden sie? Das müssten doch eigentlich alles Casio IT3000 sein?Im RB/RE werden ja andere Kontrollgeräte als in der S-Bahn verwendet.
ja, ich weiß ja nicht wie eigenen das Süppchen ist das sich der MVV da kocht oder ob das ganz normale Bahn Handy/Online Tickets werden. Ich bilde mir ein das das Bayernticket online mal bei der MVG nicht gültig war oder so ist ja im Prinzip ähnlich nur halt anders rum. Der Zug wurde nur halt bisher nirgends erwähnt / ausgeschlossen um Gegensatz zu den anderen Verkehrsmitteln.Gilt ein MVV-Fahrschein normalerweise im Zug? Warum sollte dann grade das Handyticket nicht?
In der S-Bahn hatte der letztens irgendwas dabei was anders aussah. Frage mich ned was ist schon zwei Monate her oder so.Werden sie? Das müssten doch eigentlich alles Casio IT3000 sein?
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Es werden - soweit ich das aus der Ferne beurteilen kann - eigene Handytickets mit UIC-Barcode. Die wären damit (im Gegensatz zu Handyticket Deutschland) zumindest prinzipiell kompatibel zu dem was die DB so treibt - Schlüsseltausch vorausgesetzt.Rev @ 27 Nov 2013, 19:35 hat geschrieben: ja, ich weiß ja nicht wie eigenen das Süppchen ist das sich der MVV da kocht oder ob das ganz normale Bahn Handy/Online Tickets werden.
Das wäre mir neu. Aufgrund der mangelnden Prüfbarkeit gibts ja das Bayernticket derzeit noch nicht als Handyticket, andere Ländertickets (in Ländern, wo flächendeckend moderne Busdrucker zum Einsatz kommen, die damit umgehen können) schon. Davon ist Bayern (ich sag nur Stadtbus Schweinfurt) ja meilenweit entfernt.Ich bilde mir ein das das Bayernticket online mal bei der MVG nicht gültig war oder so ist ja im Prinzip ähnlich nur halt anders rum.