@ Jogi
Aus dem Handbuch des VRR für Tarif und Vertrieb:
Das City-Ticket ist ein Kooperationsangebot der DB-Fernverkehr und dem VRR. Das CityTicket kann von BahnCard25- und BahnCard50-Inhabern genutzt werden und zwar in allen Varianten. Die Strecke die zurückgelegt werden muss, ist mindestens 100 Kilometer lang. Es müssen mindestens auf Teilstrecken Züge des DB-Fernverkehrs genutzt werden. Der Zielort hat mindestens 100.000 Einwohner und liegt im Geltungsbereich des City-Tickets.
Am gewählten Reisetag gilt das City-Ticket am Zielbahnhof für die Weiterfahrt mit allen Bussen, U-, Stadt- und Straßenbahnen in der Stadt des Zielbahnhofes. Bei Hin- und Rückfahrttickets gilt das CityTicket zusätzlich am angegebenen Rückfahrtstag für die Fahrt zurück zum angegebenen Bahnhof in der jeweiligen Stadt. Das City-Ticket ist automatisch im DB-Fernverkehrs-Fahrausweis enthalten, wenn die oben genannten Bedingungen zutreffen.
Für Inhaber der BahnCard100 gilt das City-Ticket in allen CityTicket-Städten als „Netzkarte“
im ÖPNV.
Der letzte Satz impliziert nicht zwangsläufig, das die übrigen Bestimmungen (100 Kilometer, Nutzung der Preisklasse A oder B) bei der BC 100 nicht zutreffen und dass sie auch am Wohnort als Netzkarte gültig ist.
Hierzu heißt es bei der Deutschen Bahn zu BC 100 und City-Ticket:
BahnCard 100-Inhaber können alle öffentlichen Nahverkehrsmittel in den City-Gebieten der einbezogenen Städte sowohl zum und vom Startbahnhof als auch vom und zum Zielbahnhof kostenlos nutzen.
Das heißt für mich, das mit der BC 100 keine Stadtrundfahrten gewollt sind.
Da es schwer nachzuweisen ist, ob der BC 100-Inhber tatsächlich den Bus oder die Tram im Vor- oder Nachlauf einer Bahnreise unternimmt, lässt man es lieber und hat den § 3.1.3 in die Beförderungsbedingungen eingefügt, die aber kaum einer liest.
Und wie DumbShitAward berichtet hat, gibt es auch bei den Kontrolleuren erhebliche Unsicherheiten.
Die Diskussion ist aber müßig, niemand wird sich eine BC 100 kaufen, weil er damit in seinem Wohnort kostenlos mit Bus und Bahn fahren kann. Man kann aus einer Mücke aber einen Elefanten machen, wie Du es versucht hast..
Und was sagt die DB zum City-Ticket:
Fahren Sie im Anschluss an Ihre Bahnreise kostenlos mit öffentlichen Verkehrsmitteln weiter - mit Ihrer Fernverkehrsfahrkarte mit BahnCard-Rabatt. Mit der BahnCard 25 oder mit der BahnCard 50 können Sie mit City-Ticket in vielen Städten Deutschlands kostenlos per Bus, S-Bahn, Straßenbahn oder U-Bahn vom Zielbahnhof zu Ihrem Reiseziel im Stadtgebiet weiterfahren.
Wenn ein Verkehrsverbund so großzügig ist, am An- oder Abreisetag auch noch ein Tagesticket zu spendieren, ist das seine Sache.
Gut, Mönchengladbach und Krefeld waren falsche Beispiele. Ich hätte besser Ratingen, Mettmann, Grevenbroich oder die vielen anderen Städte im VRR nehmen sollen, die kein City-Ticket anbieten.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.