[ST] Makabrer Scherz mit einem Kinderwagen
Auch für Gleislatscher halte ich fünf Jahre Arbeitslager übertrieben.andreas @ 11 Sep 2013, 07:22 hat geschrieben: ich finds schon witzig, wie harmlos hier diese Aktion gesehen wird - aber wehe, man will mal über ein Gleis latschen....
(Bezugnehmend auf deine Signatur möchte ich übrigens feststellen, dass es "finde es" heißt, ned "finds". Bitteschön konsequent sein!)
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Das haben manche Mitschüler von mir regelmäßig mit Münzen und Eisbrocken im Winter gemacht. Entgleist ist die Tram nie. :rolleyes:Cloakmaster @ 11 Sep 2013, 04:59 hat geschrieben: ES gibt Kinder, die legen Münzen auf die Schienen, um sie vom Zug platt fahren zu lassen. Da wird auch immer advor gewart, daß so eine Münze (manchnmal werden auch Steine genommen, die weggeschleudert werden sollen) ausreichen kann, um den ganzen zug zum Entgleisen zu bringen.
Mit Steinen sieht das schon wieder anders aus, da gab es doch Vorfälle an der St.-Veit-Str., wenn ich mich recht erinnere. Dass ein Zug wegen einer Münze entgleist, halte ich für ausgeschlossen.
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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Es geht nicht darum, dass diese Aktion harmlos war, das hat keiner behauptet - ich für meinen Teil bin der Meinung, dass es keine erhebliche kriminelle Energie hinter der Aktion gab, was zwar definitiv Auswirkungen auf das Strafmaß hat aber nichts am objektiven Vorfall ändert.andreas @ 11 Sep 2013, 07:22 hat geschrieben: ich finds schon witzig, wie harmlos hier diese Aktion gesehen wird - aber wehe, man will mal über ein Gleis latschen....
Dennoch kann man nicht für ein Vergehen, dass allenfalls unter theoretischen Betrachtungspunkten überhaupt eine konkrete Gefahr darstellen konnte, Strafen verhängen, die im Regelfall nur für die schwerste Kategorie von Delikten, also für Verbrechen, verhängt werden und selbst das auch nur dann, wenn es sich um eindeutige Fälle handelt. Wir sprechen von einem Strafmaß, dass man üblicherweise bei schwerem Raub, fahrlässigen oder grobfahrlässigen Tötungsdelikten, einigen Sexualdelikten, usw. verhängt. Das kann man einfach nicht in Relation setzen, ein Angriff, bei dem die erhebliche Gefährdung der Gesundheit billigend in Kauf genommen wird oder gar vorsätzlich eine lebensgefährliche Situation hervorgerufen wird (im Regelfall ist ja noch eine Bereicherungsabsicht dabei) und das hier ist einfach nicht in der gleichen Liga. Wenn du hier fünf Jahre schwere Arbeit (was ja im Rechtsverständnis schlimmer ist als nur Freiheitsentzug) forderst, heißt das im Rahmen der Verhältnismäßigkeit auch, dass einfache Vergehen bis hinunter zum Rande der bloßen Ordnungswidrigkeit im Prinzip gar nicht mehr unter einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden können, also Sachen wie Beleidigung, einfacher Diebstahl, einfacher BTM-Besitz, Vandalismus oder einfache Körperverletzung. Oder von oben kommend: du müsstest quasi per definitionem lebenslange Haftstrafen für vergleichsweise geringe Delikte aussprechen, beispielsweise fahrlässige Tötung - was machst du dann mit Kapitalverbrechen? Sind wir dann etwa schon wieder bei der Todesstrafe wie sie immer mal wieder aus der verachtenswerten Hetzerecke gefordert wird?
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
nun, ich sags mal so - ich will zwar keine Amerikanischen Verhältnisse, aber ich würde z.b. die Mindestzeit von lebenslänglich wenigstens auf 20 Jahre erhöhen. Ich würde gerade Sexualstraftaten deutlich höher bestrafen, ich mein, so Dinge, wie der Krankenpfleger, der die Kinder in Narkose missbraucht hat, daß der mit unter 10 Jahren davon kommt finde ich unverantwortlich. (auch wenn der wohl danach in der Psychatrie verschwinden wird).
Aber du kannst Strafen nie ins richtige Verhältnis setzen. Vorsätzlicher Mord gibt lebenslänglich - erstmal egal, ob ein Opfer oder 10, das kannst ja auch nicht mehr ins Verhältnis setzen.
Ich finde grundsätzlich, wenn man so die Urteile und die Strafen verfolgt in der Presse, daß Dinge, bei denen es ums Geld geht, Bankraub, etc, viel härter bestraft wird als z.b. Körperverletzungen, sexueller Missbrauch usw.
Das ist auch ein Unding.
Aber um den Bogen zurück zu dieser hier diskutierten Tat zurückzuspannen: Die Tatsache, daß die Täter mit der Marmelade offenbar Blut simulieren wollten ist der Punkt, wo ich der Meinung bin, das es hier sehr wohl konkrete Schädigungen gibt - nicht nur der Lokführer, auch die Rettungskräfte, die die Gleise nach einem mutmaßlich toten oder schwer verletzen Kind absuchen müssen - sowas ist nicht harmlos und nicht jeder wird sowas einfach so verkraften.
Obs jetzt 5 Jahre Arbeitslager braucht war die erste Emotion, aber eine Bewährungsstrafe fände ich schon zu wenig...
Aber du kannst Strafen nie ins richtige Verhältnis setzen. Vorsätzlicher Mord gibt lebenslänglich - erstmal egal, ob ein Opfer oder 10, das kannst ja auch nicht mehr ins Verhältnis setzen.
Ich finde grundsätzlich, wenn man so die Urteile und die Strafen verfolgt in der Presse, daß Dinge, bei denen es ums Geld geht, Bankraub, etc, viel härter bestraft wird als z.b. Körperverletzungen, sexueller Missbrauch usw.
Das ist auch ein Unding.
Aber um den Bogen zurück zu dieser hier diskutierten Tat zurückzuspannen: Die Tatsache, daß die Täter mit der Marmelade offenbar Blut simulieren wollten ist der Punkt, wo ich der Meinung bin, das es hier sehr wohl konkrete Schädigungen gibt - nicht nur der Lokführer, auch die Rettungskräfte, die die Gleise nach einem mutmaßlich toten oder schwer verletzen Kind absuchen müssen - sowas ist nicht harmlos und nicht jeder wird sowas einfach so verkraften.
Obs jetzt 5 Jahre Arbeitslager braucht war die erste Emotion, aber eine Bewährungsstrafe fände ich schon zu wenig...