[M] Anschlußfahrkarten innerhalb des MVV
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Ich mach das seit damals (1990!) 2 Streifen für Innenraum + 1 Streifen Kurzstrecke, ist bei nur einer Richtung immer noch billiger als Tageskarte XXL. Interessanterweise hat die Kontrollhäufigkeit in den kritischen Abschnitten gefühlt deutlich abgenommen gegenüber früher.
Bei mir jedenfalls gab es in der ganzen Zeit nur 2 Beanstandungen: vor ca. 10 Jahren bei der DB, haben nach dem 4. Schreiben aufgehört ('aus Kulanz'). Vor drei Jahren dann die MVG, hier waren es in Summe (2 Jahre lang) 10 Schreiben, nur einmal von der MVG , dann vom Inkassobüro, ein Schreiben Anwaltskanzlei, dann wieder Inkassobüro (alles Standardtexte für beliebige Schuldner, ganz ohne Bezug zum konkreten Fall).
Und NIE wurde darauf eingegangen dass ich das Urteil von 1990 bestätigt haben wollte, also eine erneute Gerichtsverhandlung.
Mir scheint hier will niemand dass das ganze wieder aufkocht und bekannter wird.
Grundprinzip der Entscheidung damals: Für defacto identische Leistung (Transport von B nach C) dürfen nicht zwei verschiedene Preise verlangt werden, abhängig davon ob man quasi 'im Moment davor' erst eine Transportleistung von A nach B in Anspruch genommen hat.
(Zumindest kein HÖHERER als der Preis für die alleinige Nutzung).
Das ganze dann auch explizit OHNE einen Zwang das Fahrzeug formal für eine Sekunde verlassen zu haben, auch bei Sitzenbleiben ist das vom Fahrpreis her als neue Fahrt anzusehen.
Mein Verdacht übrigens:
Die MVG verkauft alle Forderungen ob berechtigt oder nicht zum Pauschalpreis an die Inkassobüros, damit bleiben die auf dem Problem sitzen. Bei der Bahn war es das Firmeneigene Inkasso, die schneller eingesehen haben dass es keinen Sinn macht.
Bei mir jedenfalls gab es in der ganzen Zeit nur 2 Beanstandungen: vor ca. 10 Jahren bei der DB, haben nach dem 4. Schreiben aufgehört ('aus Kulanz'). Vor drei Jahren dann die MVG, hier waren es in Summe (2 Jahre lang) 10 Schreiben, nur einmal von der MVG , dann vom Inkassobüro, ein Schreiben Anwaltskanzlei, dann wieder Inkassobüro (alles Standardtexte für beliebige Schuldner, ganz ohne Bezug zum konkreten Fall).
Und NIE wurde darauf eingegangen dass ich das Urteil von 1990 bestätigt haben wollte, also eine erneute Gerichtsverhandlung.
Mir scheint hier will niemand dass das ganze wieder aufkocht und bekannter wird.
Grundprinzip der Entscheidung damals: Für defacto identische Leistung (Transport von B nach C) dürfen nicht zwei verschiedene Preise verlangt werden, abhängig davon ob man quasi 'im Moment davor' erst eine Transportleistung von A nach B in Anspruch genommen hat.
(Zumindest kein HÖHERER als der Preis für die alleinige Nutzung).
Das ganze dann auch explizit OHNE einen Zwang das Fahrzeug formal für eine Sekunde verlassen zu haben, auch bei Sitzenbleiben ist das vom Fahrpreis her als neue Fahrt anzusehen.
Mein Verdacht übrigens:
Die MVG verkauft alle Forderungen ob berechtigt oder nicht zum Pauschalpreis an die Inkassobüros, damit bleiben die auf dem Problem sitzen. Bei der Bahn war es das Firmeneigene Inkasso, die schneller eingesehen haben dass es keinen Sinn macht.
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Ich gehe davon aus, dass die schon wissen, dass sie einen derartigen Prozess wohl nicht gewinnen würden und es von daher einfach gut sein lassen, da es ja immer noch weitaus mehr Personen gibt, die die vier Streifen bezahlen, anstatt der paar Leute, die es drauf ankommen lassen.
Da gibts wohl so einige Spezialfälle, wo das "aus Kulanz" eingestellt wird, wenn man sich nur stur genug stellt.
Da gibts wohl so einige Spezialfälle, wo das "aus Kulanz" eingestellt wird, wenn man sich nur stur genug stellt.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Man muss für eine korrekte Entwertung aussteigen (und kann sehr wahrscheinlich nicht mit dem selben Fahrzeug weiterfahren kann). Einer der Hauptbeweggründe für das damalige Urteil war ja, dass beim Bus das aus- und sofortige wiedereinsteigen für eine Legalisierung der Kombination reicht.TramBahnFreak @ 14 Apr 2015, 23:12 hat geschrieben: Was sollte denn da Grundsätzliches anders sein als im Bus?
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Nein, die Kulanzeinstellungen sind tatsächlich immer Einzelfallentscheidungen, einen Automatismus gibts nicht. Letztlich kann in diesem Fall m.E. nicht die selbe Begründung angewendet werden, dafür aber viele andere. Im Eisenbahnrecht könnte es nochmal ganz anders aussehen.DumbShitAward @ 14 Apr 2015, 23:17 hat geschrieben: Da gibts wohl so einige Spezialfälle, wo das "aus Kulanz" eingestellt wird, wenn man sich nur stur genug stellt.
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Das ist natürlich ein Punkt; da hatte ich im ersten Moment jetzt gar nicht dran gedacht.JeDi @ 14 Apr 2015, 23:24 hat geschrieben: Man muss für eine korrekte Entwertung aussteigen (und kann sehr wahrscheinlich nicht mit dem selben Fahrzeug weiterfahren kann). Einer der Hauptbeweggründe für das damalige Urteil war ja, dass beim Bus das aus- und sofortige wiedereinsteigen für eine Legalisierung der Kombination reicht.
An anderer Stelle ist (bei der Kombination Zeitkarte + Streifenkarte Zonentarif) allerdings ein "zu frühes" Entwerten der Streifen bei Fahrtbeginn (wenn man für die erste Teilstrecke die Zeitkarte nutzt und die Streifenkarte erst später auf der Fahrt braucht) ausdrücklich erlaubt... :unsure:
Mittlerweile ist mir von MVV schriftlich bestätigt worden, daß wie erwartet die erwähnte Fahrt in Ordnung ist und daß sie die DB über den Sachverhalt informieren, damit unschuldige Fahrgäste nicht mehr von den Schaffnern zu Unrecht belästigt werden... :ph34r:Meikl @ 3 Mar 2015, 08:34 hat geschrieben:Das Thema hatten wir soweit ich weiß noch nicht:
Ich selbst habe eine Isar-Card mit den Ringen 5-12 und fahre häufig in die Stadt rein mit einer Anschlußfahrkarte mit einer Zone. Ist es zulässig, eine Fahrt mit der Regionalbahn von München nach Petershausen durchzuführen eben mit dieser Kombination (konkret war die Anschlußfahrkarte eine Streifenkarte mit 2 entwerteten Streifen)? Die Zugbegleiterin dieser Fahrt meinte, dies sei nicht zulässig, weil der Zug an der Zonengrenze (Karlsfeld) nicht hält.
Im MVV-Gemeinschaftstarif (der ja für meine gesamte Fahrt gilt) ist aber ein Halt an der Zonengrenze nicht gefordert und entsprechend ist nach meinem Verständnis die Fahrt zulässig. Die Dame im Zug hat sich aber immer auf ihr DB-Regelwerk bezogen, das aber meiner Meinung nach nicht für mich anwendbar ist.
Das Ende von der Geschichte war, daß die Schaffnerin gedroht hat, das nächste Mal koste es 40 €...
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Richtig, das geht so. Führt zu der absurden Situation, dass Innenraum Plus DB ab Karlsfeld nicht geht, Innenraum+Taka Außenraum+DB ab Petershausen aber schon.Meikl @ 15 Apr 2015, 07:29 hat geschrieben: Mittlerweile ist mir von MVV schriftlich bestätigt worden, daß wie erwartet die erwähnte Fahrt in Ordnung ist und daß sie die DB über den Sachverhalt informieren, damit unschuldige Fahrgäste nicht mehr von den Schaffnern zu Unrecht belästigt werden... :ph34r:
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Hier noch eine Ergänzung zum Thema Zug verlassen zum entwerten:
Ich kann doch für die erste Teilstrecke z.B in Germering 1 Streifen stempeln und dann für die weitere Fahrt ab Harthaus mir ein Handyticket zulegen. Damit habe ich zu jedem Zeitpunkt eine dann gültige Fahrkarte, OHNE verlassen des Fahrzeugs.
Überall dort wo der Zug hält, kann man so (notfalls mit mehreren Handys...) die alte Fahrt 'beenden' und eine neue (neu bezahlte) beginnen. Also auch dort wo z.B. 3 Kurzstrecken in Summe die billigere Lösung wären.
Wie hatten damals (1990) die MVV Geschäftsführer im Interview zum neuen Tarif erzählt: 'Einige Fahrgäste müssen halt einen Streifen mehr stempeln, aber für die meisten bleibt der Preis gleich.'
Was nicht gesagt wurde, dass der neue Tarif teilweise bis zu 3 Streifen mehr kostete:
Das Beispiel: Dachau-Oberschleissheim via Laim, vor 1990 mit 3 Streifen zu haben, seit 1990 kostet das 6 Streifen.
Die XXL-Tageskarte ist doch auch wegen der nicht endenden Proteste genau wegen solcher Konstellationen überhaupt eingeführt worden.
Denkt doch an die ersten Jahre: es wurden noch 2 Zeitkarten-Ringe (also nur die HALBE Bartarifzone) zum Innenraum dazugenommen.
Für Aussenstehende eine völlige unlogische Konstellation, einzig um Mehrzahl der Protestierenden, die Kombinierer Innenraum+Kurzstrecke zu befriedigen (Hin+Rückfahrt per XXL war dann ungefähr gleicher Preis).
Erst später ist sie dann auf die ganze 2. Zone erweitert worden.
Das Münchner Ring-Tarifsystem sorgt durch seine Bauart leider auch dafür dass Querverbindungen im Aussenbereich auch für die Betreiber unattraktiv sind, da dann anders als beim umsteigen in der Stadt geringere Einnahmen anfallen würden. Also kein Wunder dass die Querverbindungen fehlen. Nur dort wo die Kreise selber die Fahrtkosten tragen müssen, klappt es scheinbar: Der Bus 736 zwischen Fürstenfeldbruck und Dachau, hat LANGE gebraucht bis er gekommen ist. Erst nach Aufbau von Berufsschul-Zentren in FFB und DAH gibt es einige Fahrten, die Landkreise als Kostenträger müssten sonst den geförderten Lehrlingen die mehr als doppelt so teure Fahrt über Laim bezahlen.
J
etzt noch ketzerisches: Wegen dem Ringe-Tarif muss unbedingt der 2. S-Bahn Tunnel kommen, damit jeder auch Ring0 in seiner Karte dabei haben muss. Ein aktiver Süd-/Nord-Ring könnte ja viele Kunden dazu bringen auf den 0er zu verzichten, ist dann ja nicht nötig.
Mein Traumprojekt: Die direkte Verbindung Pasing-Moosach ('Menzinger Spange'), damit sind wir von Pasing in 30 Minuten am Flughafen und S-Bahnen von Moosach Richtung Milbertshofen (BMW & Co) als Entlastung der U-Bahn.
Grüsse vom Reinhold,
seit inzwischen 10 Jahren aktiver Leser (und weniger aktiver Schreiber) hier im Forum.
Ich kann doch für die erste Teilstrecke z.B in Germering 1 Streifen stempeln und dann für die weitere Fahrt ab Harthaus mir ein Handyticket zulegen. Damit habe ich zu jedem Zeitpunkt eine dann gültige Fahrkarte, OHNE verlassen des Fahrzeugs.
Überall dort wo der Zug hält, kann man so (notfalls mit mehreren Handys...) die alte Fahrt 'beenden' und eine neue (neu bezahlte) beginnen. Also auch dort wo z.B. 3 Kurzstrecken in Summe die billigere Lösung wären.
Wie hatten damals (1990) die MVV Geschäftsführer im Interview zum neuen Tarif erzählt: 'Einige Fahrgäste müssen halt einen Streifen mehr stempeln, aber für die meisten bleibt der Preis gleich.'
Was nicht gesagt wurde, dass der neue Tarif teilweise bis zu 3 Streifen mehr kostete:
Das Beispiel: Dachau-Oberschleissheim via Laim, vor 1990 mit 3 Streifen zu haben, seit 1990 kostet das 6 Streifen.
Die XXL-Tageskarte ist doch auch wegen der nicht endenden Proteste genau wegen solcher Konstellationen überhaupt eingeführt worden.
Denkt doch an die ersten Jahre: es wurden noch 2 Zeitkarten-Ringe (also nur die HALBE Bartarifzone) zum Innenraum dazugenommen.
Für Aussenstehende eine völlige unlogische Konstellation, einzig um Mehrzahl der Protestierenden, die Kombinierer Innenraum+Kurzstrecke zu befriedigen (Hin+Rückfahrt per XXL war dann ungefähr gleicher Preis).
Erst später ist sie dann auf die ganze 2. Zone erweitert worden.
Das Münchner Ring-Tarifsystem sorgt durch seine Bauart leider auch dafür dass Querverbindungen im Aussenbereich auch für die Betreiber unattraktiv sind, da dann anders als beim umsteigen in der Stadt geringere Einnahmen anfallen würden. Also kein Wunder dass die Querverbindungen fehlen. Nur dort wo die Kreise selber die Fahrtkosten tragen müssen, klappt es scheinbar: Der Bus 736 zwischen Fürstenfeldbruck und Dachau, hat LANGE gebraucht bis er gekommen ist. Erst nach Aufbau von Berufsschul-Zentren in FFB und DAH gibt es einige Fahrten, die Landkreise als Kostenträger müssten sonst den geförderten Lehrlingen die mehr als doppelt so teure Fahrt über Laim bezahlen.
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etzt noch ketzerisches: Wegen dem Ringe-Tarif muss unbedingt der 2. S-Bahn Tunnel kommen, damit jeder auch Ring0 in seiner Karte dabei haben muss. Ein aktiver Süd-/Nord-Ring könnte ja viele Kunden dazu bringen auf den 0er zu verzichten, ist dann ja nicht nötig.
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Welcher Ring 0? :huh:reinhold_by @ 15 Apr 2015, 22:58 hat geschrieben: Jetzt noch ketzerisches: Wegen dem Ringe-Tarif muss unbedingt der 2. S-Bahn Tunnel kommen, damit jeder auch Ring0 in seiner Karte dabei haben muss. Ein aktiver Süd-/Nord-Ring könnte ja viele Kunden dazu bringen auf den 0er zu verzichten, ist dann ja nicht nötig.
Ich glaube aber kaum, dass ein Pendler, der aus dem Außenraum an ein Ziel am Nord- oder Südring will, auf Ring 1 wegen 10€/Monat verzichtet.
Mein Bahnjahr 2023
Zurückgelegte Strecke: 28.430 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 18,3 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 1436 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 65 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 5,5% - Fahrtkosten: 8,9 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 84,1%
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Naja - die andere Möglichkeit mit Waben würde dann wohl dazu führen, dass die wenigen Querverbindungen gleich gar nicht mehr genutzt werden?reinhold_by @ 15 Apr 2015, 22:58 hat geschrieben: Das Münchner Ring-Tarifsystem sorgt durch seine Bauart leider auch dafür dass Querverbindungen im Aussenbereich auch für die Betreiber unattraktiv sind, da dann anders als beim umsteigen in der Stadt geringere Einnahmen anfallen würden. Also kein Wunder dass die Querverbindungen fehlen.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Nein, warum? Letztlich geht es bei Tarifsystemen ja immer darum, einen Kompromiss aus Einfachheit, Gerechtigkeit und Tarifergiebigkeit zu finden. Ein Wabensystem (und daher gibts davon ja auch so viele) führt in Flächenverbünden dazu, dass man relativ eng am zurückgelegten Weg bepreisen kann, und damit eben nicht Fahrten durchs Zentrum des Verbundes fördert.chris232 @ 16 Apr 2015, 11:13 hat geschrieben: Naja - die andere Möglichkeit mit Waben würde dann wohl dazu führen, dass die wenigen Querverbindungen gleich gar nicht mehr genutzt werden?
Letztlich wären dann Dachau-Bruck direkt vielleicht 5 Waben, über München aber deren 10.
Für München könnte man aber auch einfach mit weniger Ringen bepreisen (und damit eher am Bartarif orientiert), und dafür Sektorengrenzen einführen. Oder so.
Dachau-Bruck derzeit direkt 2 Ringe, über München 5. Womit fördert man da jetzt mit deinem Beispiel die Verbindung mehr?
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Sektoren hatten wir schon (überlagert mit Ringen) bei den Zeitkarten vor der letzten großen Reform.
Das kann genauso Ungerechtigkeiten erzeugen .
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Trotzdem wird der Begriff des Grenzbahnhofs gerne zur Veranschaulichung verwendet., auch wenn er in denropix hat geschrieben:](2) Der Fahrpreis für die Anschlussfahrkarte ist so zu berechnen, wie wenn die Fahrt
an der Grenze des Geltungsbereichs der bereits vorhandenen Fahrkarte angetreten
oder beendet würde.
Also Konjunktiv, egal ob man nun mit 120 durchrauscht oder überhaupt ein Grenzbahnhof vorhanden ist smile.gif (ansonsten käme man mit einer Fahrkarte Innenraum und einer Fahrkarte Außenraum nicht von Fröttmaning nach Garching oder von Unterföhring nach Ismaning)
nicht direkt fällt.Beföderungsbestimmungen hat geschrieben:2.1.2 Anschlussfahrkarten
(1) Wenn keine durchgehende Fahrkarte verwendet wird, ist die Anschlussfahrkarte
spätestens am Ende des örtlichen Geltungsbereichs der vorhergehenden Fahrkarte
zu entwerten.
(2) Der Fahrpreis für die Anschlussfahrkarte ist so zu berechnen, wie wenn die Fahrt
an der Grenze des Geltungsbereichs der bereits vorhandenen Fahrkarte angetreten
oder beendet würde.
(3) 1Die Anschlussfahrkarte gilt nur in Verbindung mit der zuerst gekauften Fahrkarte
für die gesamte Beförderungsstrecke. 2Die Geltungsdauer wird durch den Entwerterstempel
auf der zuerst gelösten Fahrkarte bestimmt und richtet sich nach der Zahl
der Tarifzonen, die auf der Gesamtstrecke benötigt werden.
(4) 1Die Kombination der Kurzstrecke ist nur mit Zeitkarten zulässig. 2Fahrkarten des
Zonentarifs dürfen nicht mit der Kurzstrecke kombiniert werden.
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Der Begriff fällt nicht und das ist auch gut so. Ich wollte damals ja auch nur ausdrücken dass es scheiß egal ist ob ein Bahnhof zufälligerweise auf der Zonen/Ringgrenze zum liegen kam oder nicht. Wüsste auch nicht was man damit veranschaulichen kann solange man den offiziellen Regeln des MVV folgt.
Bahnhöfe sind ja eh nur für die Kurzstrecke interessant.
Bahnhöfe sind ja eh nur für die Kurzstrecke interessant.
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Kombination zulässig (siehe Verbundfahrplan Seite 31).
Nicht aber Tageskarte+Kurzstrecke.
Nicht aber Tageskarte+Kurzstrecke.
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Den Faden mal wieder nach vorne holen...
Wie ist das eigentlich mit einem Anschlussticket zur Zeitkarte, wenn ich "auf beiden Seiten" mehr Zonen brauche. Also z.B.: ich habe eine Zeitkarte für die Ringe 4+5 und will jetzt von Gröbenzell nach Lohhof via Laim fahren. Da brauche ich dann insgesamt drei zusätzliche Ringe (3, 6 und 7). Nur: wenn ich lediglich zwei kaufe, dann merkt das bei einer Kontrolle ja eigentlich niemand. Oder wo ist der Denkfehler?
Wie ist das eigentlich mit einem Anschlussticket zur Zeitkarte, wenn ich "auf beiden Seiten" mehr Zonen brauche. Also z.B.: ich habe eine Zeitkarte für die Ringe 4+5 und will jetzt von Gröbenzell nach Lohhof via Laim fahren. Da brauche ich dann insgesamt drei zusätzliche Ringe (3, 6 und 7). Nur: wenn ich lediglich zwei kaufe, dann merkt das bei einer Kontrolle ja eigentlich niemand. Oder wo ist der Denkfehler?
"Große Geister sprechen über Ideen, durchschnittliche Geister sprechen über Ereignisse, Kleingeister über Personen." (Eleanor Roosevelt)