Ich wusste gar nicht, das die USA kein Rechtsstaat mehr sind :ph34r: :ph34r:146225 @ 14 Nov 2016, 20:21 hat geschrieben: Was hier einigen fehlt - ist die Erkenntnis, dass auch verurteilte Straftäter noch Rechte haben. Was auch korrekt so ist, alles andere ist die Abkehr vom Rechtsstaat und die Rückwendung zu Willkür, Folter, Lynchjustiz ...
[M] Gewalttat in der S-Bahn
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Zu viele Rechte. <_<146225 @ 14 Nov 2016, 21:21 hat geschrieben: Was hier einigen fehlt - ist die Erkenntnis, dass auch verurteilte Straftäter noch Rechte haben. Was auch korrekt so ist, alles andere ist die Abkehr vom Rechtsstaat und die Rückwendung zu Willkür, Folter, Lynchjustiz ...
Rechtsstaat ist nicht unbedingt in allen Punkten das richtige.
Russland und die USA sind beim Strafrecht - China beim Neubau von Projekten ggü. Deutschland um einiges voraus.
Interessen des Gemeinwohls sind über die Interessen von Einzelpersonen zu stellen, sodass eben z.B. Anwohner einer künftigen NBS, diese entweder hinzunehmen haben, oder sich einen anderen Wohnort suchen müssen. Keine Klagemöglichkeiten mehr, Punkt. Es kann nicht sein, dass wenige "Wutbürger" und Lokalfürsten den Fortschritt blockieren.
Keine Alternative zum Transrapid MUC


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Rechtsstaat bedeutet vor allem mal, dass sich der Staat an seine eigenen Gesetze hält. Was du ausführst hat mit Rechtsstaat im engeren Sinne erst mal nichts zu tun. Das, was du hier ablehnst, heißt nicht Rechtsstaat, sondern Demokratie.218 466-1 @ 14 Nov 2016, 23:15 hat geschrieben: Rechtsstaat ist nicht unbedingt in allen Punkten das richtige.
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Wer braucht schon Rechte, wenn er die richtige (ohne Anführungsstriche) Meinung hat? Dann diese noch bei jeder sich bietender Gelegenheit in den virtuellen Äther schwurbeln und schon wird sie einem bestätigt, weil die Gegenrede ja sowieso von voreingenommenen Leuten kommt, die die eigene Genialität nicht erkennen und man sich dadurch falsch behandelt fühlt – und schon fühlt man sich im Recht.146225 @ 14 Nov 2016, 21:21 hat geschrieben:Was hier einigen fehlt - ist die Erkenntnis, dass auch verurteilte Straftäter noch Rechte haben. Was auch korrekt so ist, alles andere ist die Abkehr vom Rechtsstaat und die Rückwendung zu Willkür, Folter, Lynchjustiz ...
Um mehr geht’s hier ja offensichtlich nicht. Fühlen eines Problems, nennen der einen richtigen (wie gesagt, ohne Anführungsstriche) Lösung, und das Gras ist sowieso grüner auf der anderen Seite des Zauns. Das alles wird absolut vertreten und noch auf weitere Felder ausgedehnt, wo es sich richtig anfühlt. Erinnert sich noch jemand an das Ursprungsthema?
Kurz mal auf Seite 1 nachschlagen...
Ja, richtig, Übergriffe im Münchner ÖPNV. Dann kam die absolute Feststellung, dass die (wer auch sonst, wenn nicht alle?) Richter sowieso nicht die Höchststrafe aussprächen (was auch immer das bei Affekttaten helfen soll), dann darf natürlich die Rainer-Wendt-2.0-Feststellung von wegen „Täterschutz“ und „Kuscheljustiz!!!!11!“ nicht fehlen. Dann kam das erste Mal das Gerichtsverfahren in Traunstein auf's Tableau. Und jetzt grad ist es eine Grundsatz-„Debatte“ (diesmal mit Anführungsstrichen

Und ja, da stehen wirklich Kindesmissbrauch und Bürgerbeteiligung im gleichen Satz. Vielleicht merkt da jemand die Fallhöhe und die unzulässige Verquickung von Themenbereichen innerhalb von zwei Beiträgen. Ich bin fast geneigt, dass als typisch für's EF zu bezeichnen, aber das ist selbst dafür zu widerwärtig.
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Ich brauch noch was Schönes zum Kommentieren:NJ Transit @ 15 Nov 2016, 00:51 hat geschrieben:[...] Was du ausführst hat mit Rechtsstaat im engeren Sinne erst mal nichts zu tun. Das, was du hier ablehnst, heißt nicht Rechtsstaat, sondern Demokratie.
Doch, das ist durchaus rechtsstaatlich. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens müssen die (räumlich) betroffenen Bürger angehört werden – das ist dann aber auch die einzige „offizielle“ Beteiligungsmöglichkeiten, die es gibt. S21 (ist ja das Beispiel par exellence sowie der Auslöser, der die Problematik um zu geringe und die breitere Akzeptanz von Bürgerbeteiligung bei Großprojekten getriggert hat, weil die technokratische Standardantwort "Wir wissen schon, was wir tun" spätestens im Schlosspark sich als hohle Phrase entpuppt hat) zeigt ein damit verbundenes Problem:
Wegen der langen Planungszeiten sowie des großen Abstandes zwischen Anhörung und tatsächlichem Baubeginn (einige Abschnitte dürften in Stuttgart immerhin von unten an den zehn Jahren kratzen) wirkt die Einbindung allenfalls marginal. Wer konnte denn um 2002, 2003 herum abschätzen, ob die Arbeiten wirklich losgehen (das Projekt lag um den Jahrtausendwechsel rum lange genug auf Eis und war aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden) wie sich die Bauarbeiten zwischen 2010 und 2021 auf einen auswirken? Richtig, niemand. Wohl nicht einmal "die Technokraten".
Die, in Abgrenzung zum „offiziellen“ Beteiligen, „inoffiziellen“ Engagements wie Proteste, Bürgerbegehren oder Bürgerinitiativen sind nicht weniger rechtsstaatlich und etwa durch die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit gedeckt. Was natürlich nicht heißt, dass sie nicht auch demokratische Beteiligungsformen sind – die es in China so nicht geben würde. Oder wenigstens nicht lange.
Dafür gibt’s in D jetzt gerne dem eigentlichen Planfeststellungsverfahren vorgeschaltete Beteiligungen, exemplarisch zu sehen beim Ausbauprojekt Hanau—Fulda: Da können wir beide uns wohl drauf einigen, dass das total demokratisch ist

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Glücklicherweise stehen da Gesetze im Weg, deren Änderung es einer Zweidrittelmehrheit und eines Anfalls geistiger Umnachtung des Bundesverfassungsgerichts bedarf.218 466-1 @ 14 Nov 2016, 21:12 hat geschrieben: Für Kinderschänder, Mörder, Vergewaltiger, Terroristen etc. sollten auch in Deutschland dreistellige Haftstrafen ohne Aussicht auf jegliche Bewährung verhängt werden können bzw. sogar müssen, unabhängig vom Alter der Verbrecher. Die Sicherungsverwahrung wäre dann nicht mehr nötig.
Zudem sind die Bedingungen in deutschen Gefängnissen zu lasch und zu human.
Es ist schon erschütternd, wie wenig integriert manche Leute hier sind...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Das ist gut so, aber kein Grund, es sich bequem zu machen. Die einzige Legitimation der Verfassung ist es, dass wir als Volk sie für legitim halten. Das ist ihre Stärke und ihre Schwäche zugleich. Daher gilt es auch innerhalb der Gesellschaft die Verfassung und die in ihr verankerten Werte zu verteidigen und zu leben, und sich nicht auf "das kann eh keiner ändern" auszuruhen.
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