143 @ 15 Dec 2018, 14:14 hat geschrieben:Nicht vergessen, daß x % mehr brutto nicht x% mehr netto bedeutet.
Es kommt darauf an, wie hoch die Nettolohnerhöhung ausfällt. Es liegt zum Einen an dem jährlich ändernden Steuersatz, zum Anderen erhöhen sich die Lohnsteuer progressiv zur Lohnerhöhung, das jährlich angepaßt wird: Die Lohnsteuer sinkt bei genauerem Vergleich auf die Lohnabrechnung vom Vorjahr und aktuelles Jahr, bei gleichbleibender Bruttolohn.
Das läßt sich online nachprüfen, wie zum Beispiel beim Brutto-Netto-Rechner.
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Jetzt mal was anderes: Der Warnstreik der EVG, das am Montag trotz Ankündigung und der Versuch sich über die "aktuelle" Situation zu informieren, wie die Kunden anderweitig weiterkommen könnten, hat m.E. nach weniger die Bahn, eher die Kunden getroffen und zwar mehr, als das man es sich je vorstellen kann. Die meisten sind gestrandet und einige davon, die erst vor Ort von den reihenweisen Zugausfällen aufgrund des begrenzten Warnstreiks erfahren haben, konnten aufgrund des Wissen mit dem regulären Linienbus die Fahrt fortsetzen. Verhältnismäßig finde ich das Ganze nicht.
Es reicht nicht, daß der Tarifeinheit, das von Karlsruhe abgeschafft wurde, gesetzlich wiederhergestellt wurde. Es sollten für alle Gewerkschaften die die Dienstleistungsbereichen betreffen, eine gesetzliche Regelung geschaffen werden, wie zum Beispiel HVZ-Streikverbot; Voraussetzung für ein legitimer Streik wäre eine Ankündigungsfrist von z.B. mindestens 7 Arbeitstage Ankündigungsfrist; Vorher sollte ein Schlichtungsverfahren vorgeschaltet werden; Verbot des Warnstreiks; Errichtung von Minimal- oder Notdienstleistungen während des Streikzeitraums, auch der Streikzeitraum sollte gesetzlich begrenzt werden (z.B. max. 2 Tage dürfte gestreikt werden (Und: Nur zwischen beiden HVZ (dh. vom Ende der morgendlichen und Beginn der abendlichen HVZ - also in der Regel zwischen 9:00 Uhr und 15:00 Uhr) und dann ist es Schluß). Nur ein geplanter Streik ist ein guter Streik und kann unbeteiligte Dritte ungemein viel helfen. Diese von mir erwähnte Beispielregelung betreffen die Fahrzeugführer (Ob Bus oder Bahn). Da es sich hauptsächlich um einen Fdl-Streik handelte, müssen für diesen Bereich eine spezielle Regelung getroffen werden, da es auch den Fernverkehr (nicht nur...) betrifft. Deshalb brauchen die Stellwerke "Notdienste" während des Streiks.