Boris Merath @ 14 Apr 2005,22:45 hat geschrieben:Nein, ein Mensch kann ja schlecht ein Tonwiedergabegerät sein...
Zumindest eher selten, aber zwingend ausgeschlossen ist das nicht
Kleiner Exkurs dazu, auch, wenns :offtopic: ist:
Art. 51 Abs. 4 LStVG
Ist es zur Verhütung erheblicher Gefahren für Leben, Gesundheit oder zum Schutz von Sachgütern erforderlich, eine Verordnung sofort bekannt zu machen und ist eine Bekanntmachung nach Absatz 1 oder Absatz 2 nicht rechtzeitig möglich, so kann die Verordnung im Rundfunk, im Fernsehfunk, durch Lautsprecher oder in ortsüblicher Art amtlich bekannt gemacht werden (Notbekanntmachung). Die Verordnung ist sodann unverzüglich nach Absatz 1 oder Absatz 2 zu veröffentlichen; hierbei ist auf Zeit und Art der Notbekanntmachung hinzuweisen.
Nach herrschender Meinung unter Juristen kann ein Lautsprecher im Sinne dieser Vorschrift auch ein laut sprechender Mensch sein, also ohne jedes technische Hilfsmittel.
Nachtrag: Das ist hier übrigens mal wieder so ein Thema, bei dem man nicht zitieren kann....
X. Nachtrag: ....und auch erst nach recht oft "bearbeiten" von Hand eingetippte quotes funktionieren.