
Warum 96 cm Bahnsteige?
- glemsexpress
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Das gibts nicht. Allerhöchstens einen gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr, StGB § 315. Und ob ein Ball unbedingt ein Hindernis für einen Zug darstellt - kommt auf den Ball an. ET 423 meinte bestimmt einen Ball in der Größe eines Tennisballes o.ä., sicherlich kein Hindernis nach StGB § 315 (1), Absatz 2.ubahnfahrn @ 6 Jan 2006, 09:39 hat geschrieben:(...) schwerer Eingriff in den Bahnverkehr !

se upp för tåg
Naja, noch ist es nicht soweit. Und solange S21 noch auf sich warten lässt werden dort wohl weiterhin nach und nach modernisierte n-Wagen fahren.glemsexpress @ 7 Jan 2006, 00:40 hat geschrieben: Sollte die Strecke Stuttgart - Schwäbisch Hall auf 425er umgestellt werden, wird auch in Waiblingen und Winnenden geklettert![]()
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
Ich dachte eher an einen Gymnastikball...8. Bauserie @ 7 Jan 2006, 01:01 hat geschrieben: Ob ein Ball unbedingt ein Hindernis für einen Zug darstellt - kommt auf den Ball an. ET 423 meinte bestimmt einen Ball in der Größe eines Tennisballes o.ä., sicherlich kein Hindernis nach StGB § 315 (1), Absatz 2.![]()

Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Für mich ist das dasselbe, so einen meinte ich ja.ropix @ 7 Jan 2006, 14:16 hat geschrieben: Interessanter dürfte es bei einem Sitzball werden. Die hätten wenigstens mal eine Größe in mit der sie auch zur Kenntniss genommen werden.

Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Gibts eigentlich Beschränkungen vom EBA wie viel man maximal hoch bzw. runter klettern müssen darf?
War das nicht auch der Grund warum die ICEs Innsbruck-Berlin net in Rosenheim halten dürfen?
Ich durfte letztens in Plattling von Gleis 6 (38cm hoch) in einen ICE-T klettern, das war schon so geschätzte 30-40 cm Unterschied zur Einstiegsstufe vom ICE. Hat mich doch etwas gewundert, dass die Bahn nur wegen einem Zugtausch den ICE gleich vom 55er an einen 38er Bahnsteig schickt.
War das nicht auch der Grund warum die ICEs Innsbruck-Berlin net in Rosenheim halten dürfen?
Ich durfte letztens in Plattling von Gleis 6 (38cm hoch) in einen ICE-T klettern, das war schon so geschätzte 30-40 cm Unterschied zur Einstiegsstufe vom ICE. Hat mich doch etwas gewundert, dass die Bahn nur wegen einem Zugtausch den ICE gleich vom 55er an einen 38er Bahnsteig schickt.