Ticketproblem

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
hauseltr
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Beitrag von hauseltr »

JeDi @ 3 Apr 2007, 19:30 hat geschrieben:
hauseltr @ 3 Apr 2007, 19:29 hat geschrieben: Gibt es eigentlich noch die PBV Personenbeförderungsvorschrift?
Zu meiner Zeit war das die Bibel des Zugbegleiters.

MfG
MHA
Was steht/stand da denn drin? Dann könnt ich dir weiterhelfen, oder die ZuB-Fraktion fragen ^^
Die PBV II hat sozusagen die Durchführungsvorschriften für die gesamten Tarifbestimmungen enthalten und war ein ziemlich dickes Buch in DIN A 5. Die hatte eigentlich jeder Zugbegleiter mitzuführen.

Eines der Highlights war, dass den sowjetischen Botschaftangehörigen usw. eine bestimmte Menge (20 Kg?) an Freigepäck zustand. Oder das Faltfahrräder in einer entsprechenden Verpackung kostenlos im Zug mitgenommen werden können, nicht jedoch Klappfahrräder.

Oder das Monatskarten bis zum nächsten 1. Werktag des folgenden Monats 12.00 Uhr gültig sind. Dabei gilt der Sonnabend nicht als Werktag. Das führte dann in Schaffner-Prüfungen zu der Frage: der 1. April ist Karfreitag. Am Dienstag (5. April) nach Ostern zeigt ihnen ein Fahrgast eine Monatskarte vom März. Der Zug endet planmäßig um 12. Uhr. Wie verhalten sie sich, welche Maßnahmen leiten sie ein?

Naja, ist schon fast 10 Jahre her.

MfG
Hauseltr
Chimaera
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Beitrag von Chimaera »

JeDi @ 2 Apr 2007, 11:51 hat geschrieben: Nein. Die Fahrkartenstückelung ist nach BB PV ausgeschlossen.
??

Das hab ich bis jetzt aber immer so gemacht.
Und bis jetzt hat mir kein Schaffner den Hals rumgedreht.



Gerade in meinem Fäll wärs auch sonst richtig doof, weil mein Semesterticket für 80 Prozent der Strecke gilt, eben bis dahin wo der Verbund wechselt (Tübingen - Horb mit Wechsel in Eyach).

Nur für 2 Stationen benötige ich noch eine weitere Karte, die ich mir aber jeweils am DB Schalter an meinem Abfahrtort schon vorher hole. 'Ne Karte für 95 Cent mit Bahncard. Strike.


Genauso wenn ich meine Freundin besuche: Nur mit dem kleinen Unterschied, dass da der Verbund während einer Busfahrt wechselt.
Kein Busfahrer hat mir bis jetzt die Mitfahrt verweigert oder verlangt dass ich den kompletten Preis von Sigmaringen nach Radolfzell zahl'. Im gegenteil, die kamen mir meist sogar noch entgegen, weil da zwischen dem Verbundswechsel noch ein Ort ohne verbund drin ist, den sie mir nicht berechneten. Kulant, kulant.
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

hauseltr @ 3 Apr 2007, 22:34 hat geschrieben: Das führte dann in Schaffner-Prüfungen zu der Frage: der 1. April ist Karfreitag. Am Dienstag (5. April) nach Ostern zeigt ihnen ein Fahrgast eine Monatskarte vom März. Der Zug endet planmäßig um 12. Uhr. Wie verhalten sie sich, welche Maßnahmen leiten sie ein?

Naja, ist schon fast 10 Jahre her.

MfG
Hauseltr
Maßnahmen: keine
Verhalten: ggf. freundlich darauf hinweisen, daß die Fahrkarte nach Ankunft des Zuges (ab 12Uhr) ungültig wird und noch einen schönen Tag wünschen. ;)
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
hauseltr
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Beitrag von hauseltr »

Eine Fahrkartenstückelung ist (oder war?) aus steuerrechtlichen Gründen nicht erlaubt.
Für Fahrkarten im Nahverkehr bis 50 km wird nur der halbe Mehrwertsteuersatz erhoben.
Das führte teilweise dazu, dass Fahrkarten (ich beziehe mich jetzt auf meine Zeit als DB Busfahrer) z.B. für die Fahrt von Hannover nach Lamspringe über Hildesheim in Hildesheim gesplittet billiger war, als wenn man durchlöste.

MfG
hauseltr
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Chimaera @ 4 Apr 2007, 01:04 hat geschrieben: ??

Das hab ich bis jetzt aber immer so gemacht.
Und bis jetzt hat mir kein Schaffner den Hals rumgedreht.



Gerade in meinem Fäll wärs auch sonst richtig doof, weil mein Semesterticket für 80 Prozent der Strecke gilt, eben bis dahin wo der Verbund wechselt (Tübingen - Horb mit Wechsel in Eyach).

Nur für 2 Stationen benötige ich noch eine weitere Karte, die ich mir aber jeweils am DB Schalter an meinem Abfahrtort schon vorher hole. 'Ne Karte für 95 Cent mit Bahncard. Strike.


Genauso wenn ich meine Freundin besuche: Nur mit dem kleinen Unterschied, dass da der Verbund während einer Busfahrt wechselt.
Kein Busfahrer hat mir bis jetzt die Mitfahrt verweigert oder verlangt dass ich den kompletten Preis von Sigmaringen nach Radolfzell zahl'. Im gegenteil, die kamen mir meist sogar noch entgegen, weil da zwischen dem Verbundswechsel noch ein Ort ohne verbund drin ist, den sie mir nicht berechneten. Kulant, kulant.
Hält der Zug in Eyach? DAnn sollte es kein Problem sein. (man kann ja pro forma aussteigen und eine neue Fahrt antreten)
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Tequila
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Beitrag von Tequila »

Es gibt auch Verbünde, die erlauben die Fahrt mit dem Ticket bis zur Verbundgrenze auch dann, wenn der Zug an der Grenze nicht hält (z.B. VRR, VRS, AVV), andere hingegen nicht (z.B. MVV). Das ist besonders auf Augsburg - München doof, weil in Althegnenburg der MVV beginnt, der RE aber meist in Pasing das erste Mal hält, was zur Folge hat, daß man etwaige vorhandene MVV-Karten nicht nutzen kann. Das hat zur Folge, daß man meist keine AVV/MVV-Ticketkombis nutzen kann, obwohl Althegnenburg der gemeinsame Tarifgrenzbahnhof ist.

Das mit der Fahrkartenstückelung ist steuerrechtlich nicht das Problem des Kunden, weil es der DB obliegt, den Betrag ans Finanzamt abzuführen und nicht dem Kunden. Rein theoretisch hättest du recht mit der Problematik des ermäßigten Steuersatzes.
02.05.1996 - 27.05.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
28.05.2000 - 04.11.2000: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar - Hildesheim
05.11.2000 - 13.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Bad Harzburg - Hildesheim - Hannover
ab 14.12.2014: RE 4 Halle - Halberstadt - Goslar
Der ZGB beschloß im Rahmen des Regionalbahnkonzepts 2014+ zusammen mit der LNVG und RH das Brechen des RE 4 in Goslar zugunsten eines fahrzeugreinen Echtstundentaktes auf Bad Harzburg - Hannover!
Chimaera
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Beitrag von Chimaera »

JeDi @ 4 Apr 2007, 11:44 hat geschrieben: Hält der Zug in Eyach? DAnn sollte es kein Problem sein. (man kann ja pro forma aussteigen und eine neue Fahrt antreten)
Tut er.....



Das ganze ist sowieso so ne Problematik.

Der Zug hält ja nur, hat aber dort keine Standzeit. Ich hab mir den Stress einmal gemacht und bin dort aus dem Zug gesprungen, zum Automaten gewetzt, Fahrkarte gelöst und wieder zurückgerannt. Kaum war ich drin, sind wir abgefahren. Gottseidank war der Tf so nett und hat geschwind gewartet. Kann man aber nicht immer erwarten. Und als ich mal einen darum gebeten hab, hat er auch abgelehnt.


Also sollte man sich das Ticket vorher besorgen. Kann ja aber logischerweise nur in Tü oder Rottenburg am Schalter gelöst werden, weil Eyach-Horb ja wiederum Verbund ist.

Nur: Wenn man dann mal am Schalter 10 Leute vor sich hat wirds ziemlich knapp. Und nen Tag vorher extra zum Bahnhof fahren und ein Ticket für 90 Cent lösen is auch doof.

Meistens gings gut, aber zweimal bin ich dann - direkt aus der Vorlesung springend- doch sozusagen illegal unterwegs gewesen. Aber Blut und Wasser geschwitzt ;-)




Nochmal zum Thema. Ein kumpel von mir fährt immer mit Verbundsfahrkarten von FDS nach HD. Weils 2-3 Euro günstiger ist. Ih finds zum schiessen.

Weiterer Punkt: Wenn ich ich am Bodensee bin, muss ich auch immer kombinieren. Denn Das Seehäsle ist ja nur eine VHB, nicht aber DB Strecke. Wenn ich dann aber wieder zurück nach Horb will, kann ich mir erstmals dort ne VHB-Karte nach Engen lösen und mir dann am Ticketautomat in Radolfzell ne Fahrkarte Engen Horb zu leisten. So halten sich die finanziellen verluste durch diesen Umstand am geringsten. ;-)
VT 609

Beitrag von VT 609 »

Ich hätte da auch eine Frage:

Mal angenommen, ich will mit dem MüNüX nach Petershausen fahren und dort aussteigen. Der MüNüX hält ja zwischen München Hbf und Petershausen nicht. Darf ich dann mit meiner Kundenkarte im Ausbildungstarif (Ringe 1-7, gilt also bis Hebertshausen) plus 4 Streifen auf der Streifenkarte fahren (die ich dann schon in München Hbf abstempeln würde) oder muß ich ab München Hbf bis Petershausen stempeln, also 6 Streifen?
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

VT 609 @ 5 Apr 2007, 14:04 hat geschrieben: Ich hätte da auch eine Frage:

Mal angenommen, ich will mit dem MüNüX nach Petershausen fahren und dort aussteigen. Der MüNüX hält ja zwischen München Hbf und Petershausen nicht. Darf ich dann mit meiner Kundenkarte im Ausbildungstarif (Ringe 1-7, gilt also bis Hebertshausen) plus 4 Streifen auf der Streifenkarte fahren (die ich dann schon in München Hbf abstempeln würde) oder muß ich ab München Hbf bis Petershausen stempeln, also 6 Streifen?
Ja - die MVV-Tarifbedingungen, die hier zur Anwendung kommen, erlauben eine Kombination aus Zeitkarten und Einzelfahrkarten (bzw. Streifenkarte) - nur die Kombination verschiedener Einzelfahrkarten ist nicht zulässig.
VT 609

Beitrag von VT 609 »

ChristianMUC @ 5 Apr 2007, 14:14 hat geschrieben: Ja - die MVV-Tarifbedingungen, die hier zur Anwendung kommen, erlauben eine Kombination aus Zeitkarten und Einzelfahrkarten (bzw. Streifenkarte) - nur die Kombination verschiedener Einzelfahrkarten ist nicht zulässig.
Daß die Kombination erlaubt ist, weiß ich :) . In Fällen, wo der Zug am "Anstoßpunkt" der beiden Fahrkarten hält, hab ich das auch schon gemacht. Allerdings hält der MüNüX ja nicht in Hebertshausen. Darf ich es also trotzdem machen? (Deine Antwort klingt ja so...)
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Eine Frage, die ich mir auch schon oft gestellt habe. Von daher wäre auch ich dankbar, wenn jemand, der sich damit auskennt, hier etwas Klarheit stiften könnte.
Beste Grüße usw....
Christian


Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
elba

Beitrag von elba »

VT 609 @ 5 Apr 2007, 14:17 hat geschrieben:Daß die Kombination erlaubt ist, weiß ich :) . In Fällen, wo der Zug am "Anstoßpunkt" der beiden Fahrkarten hält, hab ich das auch schon gemacht. Allerdings hält der MüNüX ja nicht in Hebertshausen. Darf ich es also trotzdem machen? (Deine Antwort klingt ja so...)
Hallo,

das steht bei Sparen mit dem MVV im Kapitel "MVV-Tarif und Fahrscheine der Deutschen Bahn AG".

Die Antwort ist ein klares "Ja". Ich hatte einfach irgendwann die DB gefragt und die entsprechende Antwort erhalten. Direktes Nachfragen ist oft besser als andauerndes Herumraten mit dem Risiko einer 40-Euro-Zahlung.

Das Ganze gilt sogar, wenn an der Tarifgrenze gar keine Haltestelle ist. Dies ist bereits im Kapitel "Erlaubte Kombinationen" erläutert, weil es nicht nur die DB betrifft.

Schöne Grüße,

Edmund
Rohrbacher
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Beitrag von Rohrbacher »

Daß die Kombination erlaubt ist, weiß ich  . In Fällen, wo der Zug am "Anstoßpunkt" der beiden Fahrkarten hält, hab ich das auch schon gemacht. Allerdings hält der MüNüX ja nicht in Hebertshausen. Darf ich es also trotzdem machen? (Deine Antwort klingt ja so...)
Ohne Gewähr, auch wenn ich persönlich ja sagen würde: Nein, da der Zug am wie du sagst "Anstoßpunkt" nicht hält, da hat wer neben mir im Zug wegen genau sowas schonmal Stress bekommen. Allerdings hat meine fehlerhafte JahresCard ein Jahr lang auch niemand beanstandet, dass man am Samstag Leute mitnehmen darf wussten auch einige erstmal nicht und ich hab' schon mal am Sonntag um 8 Uhr wegen einem Bayernticket Probleme bekommen und bin mal wieder nur auf Kulanz weitergefahren. Außerdem kann man ein Bayern- und ein Baden-Württemberg-Ticket kombinieren, auch wenn der Zug an der Grenze nicht hält.

Aber mit RE 4046, der in Petershausen nicht (mehr) hält, darf man dann ausnahmsweise trotzdem weiterhin mit einer Kombination aus MVV- und DB-Tarif fahren, von daher ein Zitat eines Zub: "So einfach ist das alles nicht." :wacko:

/edit: Nach dem Beitrag von elba: Tja, so einfach scheint das wirklich nicht zu sein...
Michael_M
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Beitrag von Michael_M »

Hier ein Zitat aus den MVV-Beförderungsbestimmungen:
Wenn der Inhaber einer Zeitkarte diese über deren örtlichen Geltungsbereich nutzen will, so kann er für die außerhalb des Geltungsbereichs seiner Zeitkarte zurückzulegende Fahrtstrecke eine Fahrkarte des Bartarifs verwenden und diese bereits auch innerhalb des Geltungsbereichs der Zeitkarte entwerten. Insgesamt ist die Kombination von maximal zwei Fahrkarten zulässig.
Es ist also möglich, bereits in München den "Rest" zu stempeln.
elba

Beitrag von elba »

Rohrbacher @ 5 Apr 2007, 16:45 hat geschrieben: Ohne Gewähr, auch wenn ich persönlich ja sagen würde: Nein, da der Zug am wie du sagst "Anstoßpunkt" nicht hält, [...]

/edit: Nach dem Beitrag von elba: Tja, so einfach scheint das wirklich nicht zu sein...
Eigentlich ist es schon einfach. Es ging bei der Frage nur um MVV-Fahrscheine. Der MVV-Tarif ist bis auf die Kurzstrecke ein Zonen-Tarif. Und die Zonen stoßen irgendwo aneinander. Dabei ist es egal, ob dort eine Haltestelle liegt, oder ein Zug hält. Fahrscheine aneinanderstoßender Zonen sind im Rahmen der in den Tarifbestimmungen festgelegten Regeln kombinierbar.

Das gilt auch so beim Übergang zum DB-Tarif, solange der Zug an der Tarifgrenze noch im MVV ist. Wenn er nur bis Pasing im MVV ist, kann man eben nicht in Althegnenberg die Tarife kombinieren. Und warum nicht bis Althegnenberg im MVV ist, liegt wohl an der Defizitabdeckung - die Landkreise außerhalb des MVV, die etwas davon hätten, beteiligen sich ja nicht am Defizit. Aber darüber kann man lange philosophieren - oder es einfach als blöd hinnehmen.

Edmund
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Chimaera @ 5 Apr 2007, 01:23 hat geschrieben: Tut er.....



Das ganze ist sowieso so ne Problematik.

Der Zug hält ja nur, hat aber dort keine Standzeit. Ich hab mir den Stress einmal gemacht und bin dort aus dem Zug gesprungen, zum Automaten gewetzt, Fahrkarte gelöst und wieder zurückgerannt. Kaum war ich drin, sind wir abgefahren. Gottseidank war der Tf so nett und hat geschwind gewartet. Kann man aber nicht immer erwarten. Und als ich mal einen darum gebeten hab, hat er auch abgelehnt.


Also sollte man sich das Ticket vorher besorgen. Kann ja aber logischerweise nur in Tü oder Rottenburg am Schalter gelöst werden, weil Eyach-Horb ja wiederum Verbund ist.

Nur: Wenn man dann mal am Schalter 10 Leute vor sich hat wirds ziemlich knapp. Und nen Tag vorher extra zum Bahnhof fahren und ein Ticket für 90 Cent lösen is auch doof.

Meistens gings gut, aber zweimal bin ich dann - direkt aus der Vorlesung springend- doch sozusagen illegal unterwegs gewesen. Aber Blut und Wasser geschwitzt ;-)




Nochmal zum Thema. Ein kumpel von mir fährt immer mit Verbundsfahrkarten von FDS nach HD. Weils 2-3 Euro günstiger ist. Ih finds zum schiessen.

Weiterer Punkt: Wenn ich ich am Bodensee bin, muss ich auch immer kombinieren. Denn Das Seehäsle ist ja nur eine VHB, nicht aber DB Strecke. Wenn ich dann aber wieder zurück nach Horb will, kann ich mir erstmals dort ne VHB-Karte nach Engen lösen und mir dann am Ticketautomat in Radolfzell ne Fahrkarte Engen Horb zu leisten. So halten sich die finanziellen verluste durch diesen Umstand am geringsten. ;-)
Das ist wiederrum nicht erlaubt. Der Anspruch auf Ausgabe eines Fahrausweises erlischt nach §9.2 der EVO 5 minuten vor Abfahrt des Zuges. Wenn du dein Ticket aber schon in [acronym title="TT: Tübingen Hbf <Bf>"]TT[/acronym] kaufst, is das idR. OK, im Zweifel Halt aus- und wieder Einsteigen.
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