Exakt. Es geht um unsere persönliche Freiheit. Die einzuschränken hat noch nie jemandem Wählerstimmen gebracht. Insofern war das ganze wohl ein Schuss in den Ofen. Wenn es wenigstens die gewünschte Wirkung hätte, also weniger besoffene Jugendliche, könnte man wenigstens von einem Teilerfolg sprechen. So wie jetzt ist es aber vollkommen sinnfrei.TramPolin @ 8 Mar 2010, 16:41 hat geschrieben: Selbst wer keinen Alkohol an der Tankstelle kauft oder dies nur selten tut, könnte nun verärgert sein, es geht teilweise auch um das Prinzip.
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Sinnfrei finde ich es auch. Nicht weil ich 14 bin (ich trinke auch noch keinen Alkohol), sondern weil die Leute sich dann vorher für die Nacht "eindecken"Bayernlover @ 8 Mar 2010, 16:46 hat geschrieben: Exakt. Es geht um unsere persönliche Freiheit. Die einzuschränken hat noch nie jemandem Wählerstimmen gebracht. Insofern war das ganze wohl ein Schuss in den Ofen. Wenn es wenigstens die gewünschte Wirkung hätte, also weniger besoffene Jugendliche, könnte man wenigstens von einem Teilerfolg sprechen. So wie jetzt ist es aber vollkommen sinnfrei.
[img]http://img91.imageshack.us/img91/6929/u ... 873071.jpg[/img]Top 3 der Verspätungsgründe (2008)
1.) Verzögerungen im Betriebsablauf
2.) Warten auf Anschlussfahrgäste
3.) Bauarbeiten an der Strecke
1.) Verzögerungen im Betriebsablauf
2.) Warten auf Anschlussfahrgäste
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Das wirst Du hoffentlich nicht tunMittelrheinbahn @ 8 Mar 2010, 16:55 hat geschrieben: Sinnfrei finde ich es auch. Nicht weil ich 14 bin (ich trinke auch noch keinen Alkohol), sondern weil die Leute sich dann vorher für die Nacht "eindecken"

Aber klar, vorher einkaufen, und gut ist.
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Hm, dann frage ich mich, warum liberale Ideen beim Wähler so schlecht ankommen, aber der bemutternde, bevormundende Staat so beliebt ist.Bayernlover @ 8 Mar 2010, 16:46 hat geschrieben: Exakt. Es geht um unsere persönliche Freiheit. Die einzuschränken hat noch nie jemandem Wählerstimmen gebracht.
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@ autolos
Leider wird in diesem Bericht der Eindruck erweckt, alle Jugendlichen würden sich so verhalten. Dass dies aber eine nur kleine, aber laute und störende Minderheit ist, wird verschwiegen. Dem kann und muss man entgegen wirken, ohne Frage.
Ein wenig gestört hat mich im Artikel der Hinweis, dass die Jugendlichen in dieser Gruppe einen Migrationshintergrund aus Russland haben. Es ist zwar richtig, dass das Verhältnis zum „Wässerchen“ in dieser Bevölkerungsgruppe anders gelagert ist, aber mit solchen Berichten kann man Vorurteile schüren. Ich kenne genug Familien, die aus der ehemaligen Sowjetunion als Spätaussiedler (oft mit ethnischen Russen als Ehepartner) zu uns kamen und ihren korrekten Weg gegangen sind.
@ TramPolin
Nun, das Argument mit der Arbeitsplatzvernichtung hatte ich mir bisher verkniffen. Schön, dass es von anderer Seite kommt. Dass Tankstellen nicht vom Benzinverkauf allein existieren können, schon gar nicht das Personal in der Nachtschicht aus den daraus generierten Umsätzen bezahlen können, dürfte auch dem eingefleischtesten Nichtautofahrer einleuchten. Alkoholische Getränke gehören in der Nacht zu den am meisten gekauften Artikeln, und zwar in der Mehrheit von Erwachsenen, die den Alkohol – meistens wohl eher Bier – zu Hause verzehren. Die gestylten jungen Erwachsenen, die sich vor der Fahrt in die Disco oder zur Party einen Aperitife oder ein Mitbringsel für den Gastgeber holen, kann man getrost dazu rechnen.
Die Tankstellen wird es in ihrer originären Aufgabe nicht in den Ruin treiben. Sie werden aber die Nachtöffnungszeiten überdenken. Ich bin häufig auch in Belgien unterwegs, gelegentlich auch nachts. In den Städten gibt es dann nur noch Tankstellen mit Automatenbetrieb. Treibstoff nur gegen Tank- oder Kreditkarte. Dort gibt es dann auch kein Brot, keine Snacks, keine (alkoholfreien) Getränke und was man sonst noch alles für die Weiterreise braucht.
Dieses Szenario droht auch in Baden-Württemberg. Schlecht auch für Autofahrer, die lieber mit Bargeld bezahlen, weil sie keine Tank- oder Kreditkarte haben und vor allem die Buchungsgebühren sparen wollen.
Leider wird in diesem Bericht der Eindruck erweckt, alle Jugendlichen würden sich so verhalten. Dass dies aber eine nur kleine, aber laute und störende Minderheit ist, wird verschwiegen. Dem kann und muss man entgegen wirken, ohne Frage.
Ein wenig gestört hat mich im Artikel der Hinweis, dass die Jugendlichen in dieser Gruppe einen Migrationshintergrund aus Russland haben. Es ist zwar richtig, dass das Verhältnis zum „Wässerchen“ in dieser Bevölkerungsgruppe anders gelagert ist, aber mit solchen Berichten kann man Vorurteile schüren. Ich kenne genug Familien, die aus der ehemaligen Sowjetunion als Spätaussiedler (oft mit ethnischen Russen als Ehepartner) zu uns kamen und ihren korrekten Weg gegangen sind.
Was soll bitte eine Streifenwagenbesatzung da ausrichten? Ich habe es einmal (ca. 1971) erlebt, wie zwei Jugendliche nur durch 20 Beamte gebändigt werden konnten. Mehrere Beamte wurden verletzt. Soll nun gleich eine Hundertschaft in Kampfausrüstung auftreten und die Jugendlichen aufgreifen und einsperren? Das Geschrei möchte ich dann auch nicht hören.Wenn es stimmt, daß sich die Polizei da wegduckt, haben wir es da mit einem massiven Behördenversagen zu tun.
Ist er das wirklich, oder sind es die sozialen Wohltaten, die so beliebt sind? Ich versuche mir gerade vorzustellen, wenn es bei Hartz IV statt Bargeld eben Lebensmittelmarken und Bezugsscheine für Kleidung, Hygieneartikel etc. gäbe.Hm, dann frage ich mich, warum liberale Ideen beim Wähler so schlecht ankommen, aber der bemutternde, bevormundende Staat so beliebt ist.
@ TramPolin
Nun, das Argument mit der Arbeitsplatzvernichtung hatte ich mir bisher verkniffen. Schön, dass es von anderer Seite kommt. Dass Tankstellen nicht vom Benzinverkauf allein existieren können, schon gar nicht das Personal in der Nachtschicht aus den daraus generierten Umsätzen bezahlen können, dürfte auch dem eingefleischtesten Nichtautofahrer einleuchten. Alkoholische Getränke gehören in der Nacht zu den am meisten gekauften Artikeln, und zwar in der Mehrheit von Erwachsenen, die den Alkohol – meistens wohl eher Bier – zu Hause verzehren. Die gestylten jungen Erwachsenen, die sich vor der Fahrt in die Disco oder zur Party einen Aperitife oder ein Mitbringsel für den Gastgeber holen, kann man getrost dazu rechnen.
Die Tankstellen wird es in ihrer originären Aufgabe nicht in den Ruin treiben. Sie werden aber die Nachtöffnungszeiten überdenken. Ich bin häufig auch in Belgien unterwegs, gelegentlich auch nachts. In den Städten gibt es dann nur noch Tankstellen mit Automatenbetrieb. Treibstoff nur gegen Tank- oder Kreditkarte. Dort gibt es dann auch kein Brot, keine Snacks, keine (alkoholfreien) Getränke und was man sonst noch alles für die Weiterreise braucht.
Dieses Szenario droht auch in Baden-Württemberg. Schlecht auch für Autofahrer, die lieber mit Bargeld bezahlen, weil sie keine Tank- oder Kreditkarte haben und vor allem die Buchungsgebühren sparen wollen.
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"Vollkasko"-Krankenversicherung, gesetztlicher Mindestlohn, staatlich finanzierte Kinderkrippen, ökologisch Wirkungslose Zwangsabgaben zur Förderung der Solarindustrie...Bayernlover @ 8 Mar 2010, 18:16 hat geschrieben: Beispiel?
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Genau das sollen sie tun, denn dafür werden sie bezahlt. Wenn die Jugendlichen ein weiteres Mal aufgegriffen werden, müssen halt die Erziehungsberechtigten zur Rechenschaft gezogen werden. Wie viele Jugendliche lassen sich durch dieses Wegschauen der Polizei erst dazu verleiten, selber über die Stränge zu schlagen?Autobahn @ 8 Mar 2010, 18:25 hat geschrieben: @ autolos
Was soll bitte eine Streifenwagenbesatzung da ausrichten? Ich habe es einmal (ca. 1971) erlebt, wie zwei Jugendliche nur durch 20 Beamte gebändigt werden konnten. Mehrere Beamte wurden verletzt. Soll nun gleich eine Hundertschaft in Kampfausrüstung auftreten und die Jugendlichen aufgreifen und einsperren?
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Die Polizei wird nicht dafür bezahlt, freiheitsberaubende Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage durchzuführen.autolos @ 9 Mar 2010, 08:45 hat geschrieben:Genau das sollen sie tun, denn dafür werden sie bezahlt. Wenn die Jugendlichen ein weiteres Mal aufgegriffen werden, müssen halt die Erziehungsberechtigten zur Rechenschaft gezogen werden. Wie viele Jugendliche lassen sich durch dieses Wegschauen der Polizei erst dazu verleiten, selber über die Stränge zu schlagen?
Ebensowenig sind Erziehungsberechtigte für Handlungen und Verhaltensweisen anderer grundsätzlich strafbewehrt.
Nicht jedes "über die Stränge schlagen" ist zwangsläufig eine mit Ahndung oder Strafe bewehrte Handlung. Zudem macht man es sich zu einfach, die Verantwortlichkeit für das Wegschauen von allen nur auf die Polizei delegieren zu wollen.
Zumindest an die Fakten des Rechtsstaates sollte man sich schon halten, wenn man meint, der Polizei die Aufgaben diktieren zu wollen.
Deinen Beitrag verstehe ich nicht. Der Konsum von Spirituosen ist erst ab 18 gestattet. Wer jünger ist, darf auch von der Polizei aufgegriffen werden. Genau das sollte von der Polizei gemacht werden. Das ist dann auch keine Freiheitsberaubung. Desweiteren ist es Jugendlichen nicht so ohne weiteres gestattet, nach 22 h draußen rumzulaufen. Wenn dann auch noch getrunken wird, könnte dafür einer der möglicherweise anwesenden über 18jährien haftbar gemacht werden.Woodpeckar @ 9 Mar 2010, 09:06 hat geschrieben: Die Polizei wird nicht dafür bezahlt, freiheitsberaubende Maßnahmen ohne Rechtsgrundlage durchzuführen.
Ebensowenig sind Erziehungsberechtigte für Handlungen und Verhaltensweisen anderer grundsätzlich strafbewehrt.
Nicht jedes "über die Stränge schlagen" ist zwangsläufig eine mit Ahndung oder Strafe bewehrte Handlung. Zudem macht man es sich zu einfach, die Verantwortlichkeit für das Wegschauen von allen nur auf die Polizei delegieren zu wollen.
Zumindest an die Fakten des Rechtsstaates sollte man sich schon halten, wenn man meint, der Polizei die Aufgaben diktieren zu wollen.
Es ist nicht meine Absicht, Verantwortung von der Allgemeinheit wegzudelegieren, aber die zuständige Polizei sollte ihre Pflichten wahrnehmen und nicht das Saufen Minderjähriger einfach so übersehen. Das hat nichts mit "Diktieren von Aufgaben" zu tun und ist vollständig durch die geltende Rechtslage gedeckt. Welche Interessen leiten Dich, mich so anzugreifen?
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Schauen wir einfach mal ins Jugendschutzgesetz:autolos @ 9 Mar 2010, 11:36 hat geschrieben: Deinen Beitrag verstehe ich nicht. Der Konsum von Spirituosen ist erst ab 18 gestattet. Wer jünger ist, darf auch von der Polizei aufgegriffen werden.
Der Verzehr darf ihnen nicht gestattet werden - genau das macht die Polizei meines Wissens, indem sie ihnen die Spirituosen abnimmt und vor ihren Augen vernichtet. Der Konsum ist aber nicht verboten, also der Jugendliche selber verstößt nicht gegen das Gesetz, sondern nur der, der ihm den Alkohol zugänglich macht, und der, der den Konsum nicht unterbindet.(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Das ist Unsinn. Das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufenthalt in Gaststätten, nicht aber den normalen Aufenthalt im Freien.Desweiteren ist es Jugendlichen nicht so ohne weiteres gestattet, nach 22 h draußen rumzulaufen.
Eine Gewahrsamname begründet sich wenn dann aus dem Polizeiaufgabengesetz, hier im Beispiel aus dem bayerischen:
Aufenthalt im Freien nach 22 Uhr reicht also nicht automatisch aus. Saufgelage könnte reichen, da bin ich unsicher, Aufenthalt in Gaststätten außerhalb des im Jugendschutzgesetz vorgegebenen Rahmens reicht ziemlich sicher.(2) Die Polizei kann Minderjährige, die sich der Obhut der Sorgeberechtigten entzogen haben oder sich an Orten aufhalten, an denen ihnen eine sittliche Gefahr oder Verwahrlosung droht, in Gewahrsam nehmen, um sie den Sorgeberechtigten oder dem Jugendamt zuzuführen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Hm, wenn ihnen der Verzehr nicht gestattet werden darf, dann ist er ihnen doch verboten. Wenn niemand dabei ist, der volljährig ist, wäre denkbar, die Jugendlichen Säufer nach Hause zu verfrachten, wenn ein Volljähriger dabei ist, wäre dieser der Wache zuzuführen, die Kinder nach Hause zu bringen. Angesichts öffentlicher Besäufnisse von Kindern und Jugendlichen wäre es angebracht, weniger Verständnis aufzubringen und die Möglichkeiten, die bestehende Gesetze bieten, auszunutzen, anstatt - wie Du - nach Gründen zu suchen, die Kinder weitersaufen zu lassen.Boris Merath @ 9 Mar 2010, 12:29 hat geschrieben: Schauen wir einfach mal ins Jugendschutzgesetz:
Der Verzehr darf ihnen nicht gestattet werden - genau das macht die Polizei meines Wissens, indem sie ihnen die Spirituosen abnimmt und vor ihren Augen vernichtet. Der Konsum ist aber nicht verboten, also der Jugendliche selber verstößt nicht gegen das Gesetz, sondern nur der, der ihm den Alkohol zugänglich macht, und der, der den Konsum nicht unterbindet.(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Branntwein, branntweinhaltige Getränke oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche,
2.
andere alkoholische Getränke an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
(2) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.
Das ist Unsinn. Das Jugendschutzgesetz regelt nur den Aufenthalt in Gaststätten, nicht aber den normalen Aufenthalt im Freien.
Eine Gewahrsamname begründet sich wenn dann aus dem Polizeiaufgabengesetz, hier im Beispiel aus dem bayerischen:
Aufenthalt im Freien nach 22 Uhr reicht also nicht automatisch aus. Saufgelage könnte reichen, da bin ich unsicher, Aufenthalt in Gaststätten außerhalb des im Jugendschutzgesetz vorgegebenen Rahmens reicht ziemlich sicher.
Und ohne weiteres draußen rumlaufen dürfen sie nicht, wie Dein Hinweis auf den Gaststättenbesuch belegt. Auch hier verwendest Du eine extrem enge - und falsche - Auslegung des Begriffs "draußen". "Draußen" ist in der Öffentlichkeit, nicht zwingend auf der Straße.
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Nein, eben nicht. Betroffen von dem Gesetz sind die Erwachsenen, die es Jugendlichen nicht ermöglichen dürfen, Alkohol zu trinken. Die Jugendlichen betrifft dieses Gesetz daher nur indirekt.autolos @ 9 Mar 2010, 14:22 hat geschrieben: Hm, wenn ihnen der Verzehr nicht gestattet werden darf, dann ist er ihnen doch verboten. Wenn niemand dabei ist, der volljährig ist, wäre denkbar, die Jugendlichen Säufer nach Hause zu verfrachten, wenn ein Volljähriger dabei ist, wäre dieser der Wache zuzuführen, die Kinder nach Hause zu bringen.
Nein, ganz bestimmt nicht, eher im Gegenteil - ich kann Besoffene (und zwar unabhängig des Alters) nicht ausstehen. Trotzdem ist die Gesetzeslage nunmal so, und die ist so auch nicht ganz verkehrt.Angesichts öffentlicher Besäufnisse von Kindern und Jugendlichen wäre es angebracht, weniger Verständnis aufzubringen und die Möglichkeiten, die bestehende Gesetze bieten, auszunutzen, anstatt - wie Du - nach Gründen zu suchen, die Kinder weitersaufen zu lassen.
Wieso belegt er das? Es gibt Beschränkungen beim Gaststättenbesuch, und zwar NUR beim Gaststätten(und Veranstaltungs-)besuch. Nach dem Polizeiaufgabengesetz kann die Polizei allerdings Taxi spielen wenn sie den Eindruck hat, dass ein Kind/Jugendlicher gefährdet ist. Wenn ein 6jähriger nachts um zwei draußen rumläuft, wird sie das auch sicher tun, wenn aber ein 16jähriger nachts um 2 wegen einem verspäteten ICE aufm Heimweg ist, ist ein Eingreifen nicht begründet.Und ohne weiteres draußen rumlaufen dürfen sie nicht, wie Dein Hinweis auf den Gaststättenbesuch belegt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Nächtliches Alkoholverkaufsverbot soll auch in Bayern kommen
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will nun auch nach dem Vorbild Baden-Würrtembergs ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot. Allerdings soll nur der Verkauf von Hochprozentigem verboten werden, nicht von Bier.
http://www.augsburger-allgemeine.de/Home/N...ageid,4289.html
Kommentar: Klar, ein Bierverkaufsverbot geht in Bayern nicht. Daher beschränkt man den Aktionismus auf Schnaps & Co. Dennoch: Jetzt reicht es! Man sollte erst einmal ein, zwei Jahre abwarten, ob das Verkaufsverbot in Baden-Württemberg was gebracht hat, was ich mir kaum vorstellen kann. Allenfalls dann könnte man über eine Übernahme des Gesetzes reden.
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) will nun auch nach dem Vorbild Baden-Würrtembergs ein nächtliches Alkoholverkaufsverbot. Allerdings soll nur der Verkauf von Hochprozentigem verboten werden, nicht von Bier.
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Kommentar: Klar, ein Bierverkaufsverbot geht in Bayern nicht. Daher beschränkt man den Aktionismus auf Schnaps & Co. Dennoch: Jetzt reicht es! Man sollte erst einmal ein, zwei Jahre abwarten, ob das Verkaufsverbot in Baden-Württemberg was gebracht hat, was ich mir kaum vorstellen kann. Allenfalls dann könnte man über eine Übernahme des Gesetzes reden.
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Es scheint mir nicht unwahrscheinlich, dass weitere Bundesländer mitziehen. Gerade Sachsen gilt auch als sehr konservativ, da will man vielleicht auch Beschränkungen.Bayernlover @ 15 Mar 2010, 15:12 hat geschrieben: Nunja, ein Glück dass ich ab Sommer wieder in Dresden weile
Einkaufen bis 22 Uhr zum Discountpreis, Tankstellen ohne Verkaufsbeschränkungen...![]()
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Quatsch. Dort darf man bis 22 Uhr einkaufen, in der Kneipe rauchen usw.TramPolin @ 15 Mar 2010, 15:29 hat geschrieben: Es scheint mir nicht unwahrscheinlich, dass weitere Bundesländer mitziehen. Gerade Sachsen gilt auch als sehr konservativ, da will man vielleicht auch Beschränkungen.
Ich erkenne keine konservativen Elemente.
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Bayernlover @ 15 Mar 2010, 15:31 hat geschrieben: Quatsch. Dort darf man bis 22 Uhr einkaufen, in der Kneipe rauchen usw.
Ich erkenne keine konservativen Elemente.

Ob Rauchverbote konservativ oder progressiv sind, sei mal dahingestellt.

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Jaja, das war doch nur als Beispiel für die geringe Regulierungswut gedachtTramPolin @ 15 Mar 2010, 15:45 hat geschrieben: Ob Rauchverbote konservativ oder progressiv sind, sei mal dahingestellt.![]()

Und 22 Uhr reicht aber auch wirklich, wobei: Bier für 60 Cent bis 24 Uhr klingt verlockend

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In Sachsen gab es doch auch erst ein strenges Rauchverbot in der Gastronomie, das dann der Sächsische Verfassungsgerichtshof teilweise wieder ausgesetzt hat. Also, von wegen keine Regulierung.Bayernlover @ 15 Mar 2010, 15:48 hat geschrieben: Jaja, das war doch nur als Beispiel für die geringe Regulierungswut gedacht![]()
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Stimmt auch wieder. Naja, mal sehen was mit dem bayrischen Rauchverbot passiert, wenn es denn kommt.TramPolin @ 15 Mar 2010, 16:00 hat geschrieben: In Sachsen gab es doch auch erst ein strenges Rauchverbot in der Gastronomie, das dann der Sächsische Verfassungsgerichtshof teilweise wieder ausgesetzt hat. Also, von wegen keine Regulierung.
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Hier liest es sich so, als gälte das Alkoholverkaufsverbot in Bayern dann ab 20 Uhr:
http://www.muenchenblogger.de/politik/vors...ch-ladenschluss
Ob da wohl die FDP mitmacht? Schauen wir mal, ob und wann die umfallen.
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In den Augen unserer Politiker ist unsere ach so schlimme Jugend die einzige, die umfällt. Mit 4,5 Promille im Blut um 21:00 UhrTramPolin @ 15 Mar 2010, 17:04 hat geschrieben: Ob da wohl die FDP mitmacht? Schauen wir mal, ob und wann die umfallen.

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Mit dem Aktionismus des Verkaufsverbots erreicht man eines mit Sicherheit: Dass noch mehr Tankstellen Pleite gehen. In diesen Tankstellen kann man dann auch keinen Alkohol mehr kaufen, auch vor 20 Uhr nicht und auch kein Bier mehr.Bayernlover @ 15 Mar 2010, 17:07 hat geschrieben: In den Augen unserer Politiker ist unsere ach so schlimme Jugend die einzige, die umfällt. Mit 4,5 Promille im Blut um 21:00 Uhr![]()
Herrmann will das Alkoholverkaufsverbot, da 16 % der Täter bei Körperverletzungen alkoholisiert sind. Wenn der Alkohol so gefährlich ist, wäre dann nicht die logische Konsequenz eine Prohibition oder das schwedische Modell? Aber Hauptsache, man tut was - ohne Rücksicht auf Verluste (Tankstellenpächter).
Was macht man eigentlich mit den vermutlich 16 % Tätern, die bei Körperverletzungen immer noch alkoholisiert sind, weil sie sich ein Schnapslager im Dachboden angelegt haben oder in der Kneipe getrunken haben?
Edit: Ich glaube, wir kriegen jetzt da einen weiteren föderalen Fleckerlteppich. In dem einen Bundesland ist der Alkoholverkauf ab 22 Uhr verboten, in anderen ab 20 Uhr, aber dort nur der Schnaps, in wiederum anderen ist es wiederum anders - Wodka ab 21 Uhr, Whisky ab 22 Uhr, Frauen dürfen nur die Hälfte an ungeraden Tagen kaufen - o.k., Letzteres war übertrieben.
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Mit meinem biblischen Alter müsste ich mich ja erinnern können. Tue ich aber nicht. Tankstellen durften schon immer Reiseproviant verkaufen, schon nach dem uralten Ladenschlussgesetz von 1964 (einige User wie Autobahn werden sich daran sicher erinnern, sie haben in dieser Zeit ihre besten Jahre gehabt).Fastrider @ 15 Mar 2010, 22:40 hat geschrieben: Gabs vor ca. 20 Jahren nicht mal sogar einen Rechtsstreit, ob Tankstellen nach Ladenschluss Alkohol verkaufen dürfen? Die Begründung war damals, dass alkoholische Getränke nicht der Sicherheit beim Autofahren dienen.
Ob nun Alkohol Reiseproviant ist, sie mal dahingestellt. Für den Beifahrer möglicherweise schon. Das mit der "Sicherheit beim Autofahren" ist so eine Sache. Das wäre ja eine ziemlich erzieherische Sache, wenn man an der Tankstelle gar keinen Alkohol bekommen hätte (zu allen Tageszeiten nicht) und der Autofahrer am Supermarkt hätte halten müssen, um sich einzudecken. Da müsste man eher noch verbieten, zum Kneipenbesuch mit dem Auto anzufahren. Da dürfte weit mehr passieren, wenn nach dem Kneipenbesuch alkoholisiert mit dem Auto heimgefahren wird.
Nasterowje, Prost, Prosit, zum Wohle, Salute.
Noch heute ist es so, dass an Autobahhnraststätten und -tankstellen zwischen 00:00h und 06:00h kein Alkohol ausgeschenkt oder verkauft werden darf. Eben aus jenen Gründen, dass der Kraftfahrer seine Fahrt nüchtern fortsetzen soll. Nur blöd, dass er sich davor und danach die Hucke volllaufen lassen kann :ph34r: In der Praxis heißt dies: Du kannst zwar um 02:30h ein komplettes Menue bestellen, aber selbst als Beifahrer bekommst Du nur abgestandenes Wasser oder diese Drecksbrühe aus Atlanta.
In der Tat gab es einmal eine Diskussion, ob an Tankstellen nach 18:30h mehr als Reiseproviant und Sprit verkauft werden darf. Da war sogar mehr als Alkohl auf der Liste, z.B sämtliche Lebensmittel, die nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt waren. Also auch das abgepackte Brot oder die Dose mit "Hering in Tomatensoße" für den vergesslichen Single.Tankstellen durften schon immer Reiseproviant verkaufen, schon nach dem uralten Ladenschlussgesetz von 1964 (einige User wie Autobahn werden sich daran sicher erinnern, sie haben in dieser Zeit ihre besten Jahre gehabt).
Noch heute ist es so, dass an Autobahhnraststätten und -tankstellen zwischen 00:00h und 06:00h kein Alkohol ausgeschenkt oder verkauft werden darf. Eben aus jenen Gründen, dass der Kraftfahrer seine Fahrt nüchtern fortsetzen soll. Nur blöd, dass er sich davor und danach die Hucke volllaufen lassen kann :ph34r: In der Praxis heißt dies: Du kannst zwar um 02:30h ein komplettes Menue bestellen, aber selbst als Beifahrer bekommst Du nur abgestandenes Wasser oder diese Drecksbrühe aus Atlanta.
Ich habe es ja weiter oben schon einmal angedeutet. In Belgien kann man nachts nur mit Karte tanken. Proviant gleich welcher Art gibt es dort nicht. Fand ich in einer konkreten Situation mehr als bescheiden. Dabei wollte ich gar keinen Alkohol kaufen.off topic @ , hat geschrieben:Das Niveau der Autbahnraststätten ist im Laufe der Jahre immer weiter herab gesunken. Mittlerweile gibt schon reine McDoooof-Raststätten und der König der Würger ist als Subunternehmer schon lange im Geschäft.
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Das erinnert mich an die früheren Warnschilder "Verkauf nur an Reisende" o.ä. am Ostbahnhof. So eines hing z.B. auch im Bahnhofsbuchhandel. Was da genau draufstand, weiß ich nicht mehr, kann gut sein, dass da auch Zusätze "nach 18:30" oder/und "Fahrkarte bereithalten" vermerkt waren.Autobahn @ 16 Mar 2010, 00:20 hat geschrieben: In der Tat gab es einmal eine Diskussion, ob an Tankstellen nach 18:30h mehr als Reiseproviant und Sprit verkauft werden darf. Da war sogar mehr als Alkohl auf der Liste, z.B sämtliche Lebensmittel, die nicht zum sofortigen Verzehr bestimmt waren. Also auch das abgepackte Brot oder die Dose mit "Hering in Tomatensoße" für den vergesslichen Single.
Als kleiner Bub nahm ich das Schild ganz fürchterlich ernst, kaufte aber dennoch oft nach dem normalen Ladenschluss dort ein. Falls jemand nach einer Fahrkarte gefragt hätte, hätte ich mich als S-Bahnfahrgast ausgegeben und meine Streifenkarte gezeigt. Diese zählte ich zur großen Bahn dazu, was ja nicht ganz falsch ist. Doch es war eine Notlüge, denn ich fuhr mit der Tram an. Mindestens in den ersten Jahren, denn da war der S-Bahnhalt "Neuperlach Süd" noch im Bau, wobei der Halt "Perlach" auch eine (wenngleich nicht sonderlich effiziente) Möglichkeit der Anreise war. Klar, auf der Streifenkarte wäre zu sehen gewesen, dass ich in der Tram gestempelt hatte. Aber ich hätte dann offiziell meine Fahrt am Ostbahnhof gestartet und dann noch stempeln müssen.
Es fragte natürlich nie jemand, denn die wollten ja alle nur verkaufen. Soviel zum Thema "Unsinnige Regeln, die niemand einhält und keiner kontrolliert".