Mehr: http://www.roter-renner.de/index.php?optio...d=4091&Itemid=1Wolfgang Meyer, Präsident des »Wettbewerbsverbandes« Mofair, hat am Montag in Berlin angekündigt, dass die Vergabekammer Münster den Ende November2009 geschlossenen (neuen) Verkehrsvertrag zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und DB Regio für nichtig erklären wird.
Meyer sagte bei dem Fachgespräch der Grünen-Bundestagsfraktion zum Personenbeförderungsgesetz, das ergebe sich aus der Verhandlung in der vergangenen Woche. Er sei »froh, dass es in Deutschland noch Stellen gibt, die bereit sind, geltende Rechtsnormen anzuwenden«.
[NRW] Bahnverkehr an Rhein und Ruhr
Nicht von so einem? Wie wäre es mal mit ein bisschen Respekt, ich glaube nicht das Wolfgang Meyer Grund hätte Mist zu erzählen!425-583-2 @ 17 Mar 2010, 16:44 hat geschrieben: Das muss erstmal offiziel von der Kammer in Münster werden und nicht von so einem :rolleyes:
Aber du weißt ja eh immer alles besser!

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Kundendienstbetreuer erzählen viel wenn der Tag lang ist. Komisch ich meine mich noch zu erinnern, dass die eurobahn bei der S-Bahn Rhein-Neckar mitgeboten hat.Zugbegleiter von der Eurobahn sagte mir dies, dass man nur auf RE/RB fixiert ist und sie deshalb nicht beschwerde eingelegt. Ich mein, es stand irgendwo mal in der Zeitung aber ka mehr wo Aber wenn die sich nicht beschwert haben, denke ich kaum, dass sie Interesse haben.
Hmm, stand da in dem Artikel nicht irgendwo dass der von Abellio kommt? Und dem soll man bei so einem Artikel glauben? Da kannst ja gleich dem DB-Pressesprecher jedes Wort abkaufen 

Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Der Herr Recker von Mofair sagt das selbe, und der hat mit Abellio nix am hut!chris232 @ 17 Mar 2010, 18:34 hat geschrieben: Hmm, stand da in dem Artikel nicht irgendwo dass der von Abellio kommt? Und dem soll man bei so einem Artikel glauben? Da kannst ja gleich dem DB-Pressesprecher jedes Wort abkaufen![]()

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In den letzten 7 Jahren sind die Fahrgastzahlen im Schienenverkehr des nph um durchschnittlich 64% gestiegen. Dieser positive Trend hat mit der Vergabe der Nahverkehrsleistungen begonnen. So hat die NordWestBahn die Fahrgastzahlen auf der Sennebahn um 109% gesteigert. Die RB 89, die seit etwas mehr als einem Jahr von der eurobahn betrieben wird, hatte bereits eine Steigerung von 63%.
http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/...36634&artikel=1
http://www.westfalen-blatt.de/nachrichten/...36634&artikel=1
Warum hast Du Angst, dass die Vergabekammer gegen die DB Regio Rhein-Ruhr entscheidet?425-583-2 @ 17 Mar 2010, 16:44 hat geschrieben: Das muss erstmal offiziel von der Kammer in Münster werden und nicht von so einem :rolleyes:
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Ich denke mal, dass er sich über die negativen Folgen für die Fahrgäste im VRR, wegen dieses Vertrags, nicht im klaren ist. Wenn dieser Vertrag nicht gekippt wird, wird der VRR weiter in den nächsten Jahren Leistungen abbestellen müssen, während die DB weiter dreistellige Millionen Gewinne mit den Leistungen im VRR macht. Die Einstellung der S 7 und der 20/40 Takt auf der S8 zwischen Wuppertal und Hagen sind nur die ersten Vorboten gewesen.Warum hast Du Angst, dass die Vergabekammer gegen die DB Regio Rhein-Ruhr entscheidet?
Das mag wohl so sein.612 hocker @ 18 Mar 2010, 18:33 hat geschrieben:Ich denke mal, dass er sich über die negativen Folgen für die Fahrgäste im VRR, wegen dieses Vertrags, nicht im klaren ist.
Von der Taktumstellung bei der S8 habe ich hier naturgemäß nichts mitbekommen. Allderdings klingen mir die Klagen der Fahrgäste aus dem Hildener und Solinger Raum im Ohr, weil die S1 oft schon in Düsseldorf wendet. Auch die "neue" S68" - der frühere S6 Verstärker - fällt häufig zwischen Langenfeld und Düsseldorf Hbf aus, wie auch schon in der Vergangenheit. Die S6 fährt übrigens immer noch mit 143er und x-Wagen, da hat sich nichts verbessert :ph34r:612 hocker @ 18 Mar 2010, 18:33 hat geschrieben:Wenn dieser Vertrag nicht gekippt wird, wird der VRR weiter in den nächsten Jahren Leistungen abbestellen müssen, während die DB weiter dreistellige Millionen Gewinne mit den Leistungen im VRR macht. Die Einstellung der S 7 und der 20/40 Takt auf der S8 zwischen Wuppertal und Hagen sind nur die ersten Vorboten gewesen.
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Vergleich zwischen VRR und DB Regio NRW in Frage gestellt - Vergabekammer gibt Nachprüfungsantrag statt
Jetzt geht es weiter zum OLG nach Düsseldorf.
http://www.newstix.de/?session=&site=actua...=true&mid=12019
Jetzt geht es weiter zum OLG nach Düsseldorf.
http://www.newstix.de/?session=&site=actua...=true&mid=12019
Wenn das mal nicht vor dem Europäischen Gerichtshof landet612 hocker @ 18 Mar 2010, 19:50 hat geschrieben:Jetzt geht es weiter zum OLG nach Düsseldorf.

Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
http://www.bezreg-muenster.nrw.de/startsei..._NRW/index.htmlVerkehrsvertrag nichtig
Entscheidung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster zum Verkehrsvertrag zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der DB Regio NRW
Münster. In einem Nachprüfungsverfahren zum Verkehrsvertrag zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) und der DB Regio NRW hat die Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster mit Beschluss vom 18. März 2010 (VK 1/10 ) der Antragstellerin Recht gegeben. Der Vertrag vom 24. November 2009 ist für unwirksam erklärt worden. Der VRR durfte nicht einfach wesentlichen Änderungen in dem bestehenden Vertrag vornehmen, sondern hätte neu ausschreiben müssen. Die Vertragsparteien haben somit nur noch den Vertrag von 2004, wodurch jedoch sämtliche Probleme bei der Vertragsdurchführung wieder vorhanden sind.
Die Vertragsparteien hatten im Jahre 2004 einen Verkehrsvertrag geschlossen, der rund 35 Millionen Zugkilometer in den Kooperationsräumen des VRR und Niederrhein umfasste und den sie mit Vertrag vom 24. November 2009 abgeändert haben.
Hintergrund dieses Änderungsvertrages war unter anderem, dass die Finanzierung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs (Regionalbahnen und S-Bahnen) nicht mehr sichergestellt war und der VRR der DB Regio Schlechtleistungen vorgeworfen hatte. Dies führte zu internen Auseinandersetzungen, die letztlich im Verhandlungswege (Eckpunktepapier) unter Einbeziehung des Landes NRW beigelegt werden sollten. Als Ergebnis wurde der Vertrag von 2004 umfassend geändert und die geänderte Fassung im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht.
Die Antragsteller beantragten die vergaberechtliche Nachprüfung dieses Änderungsvertrages unter Hinweis auf Paragraph 101b GWB (Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb). Danach dürfen die Vergabestellen keine Aufträge ohne Ausschreibung vergeben, es sei denn, dies wird ihnen aufgrund eines Gesetzes gestattet.
Die Antragsteller meinten, dass der Vertrag von 2004 in wesentlichen Teilen geändert worden sei, was einer Neuvergabe gleichkomme, und somit dem Kartellvergaberecht unterliege. Die Nachprüfung durch eine Kammer sei hier eröffnet, weil es sich nicht etwa um eine Dienstleistungskonzession, sondern um einen Dienstleistungsauftrag handele.
Die Vergabekammer hat ebenfalls am 18. März 2010 (VK 2/10) einen weiteren Antrag als unzulässig zurück gewiesen, weil die Antragstellerin als Projektgesellschaft erst am 15. Dezember 2009 gegründet wurde und somit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses im November 2009 noch nicht existierte, also nicht Träger von Rechten und Pflichten sein konnte.
Gegen die Beschlüsse kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim OLG Düsseldorf, Vergabe-Senat, eingelegt werden.
Irgendwie sind alle Lösungen, die dieser Fall bietet schlecht.
VRR-DB gewinnt: Verdacht auf Überkompensation und Verlängerung der Direktvergabe der S-Bahn-Leistungen bis 2023
Abellio gewinnt: Vergleich ungültig, Inkrafttreten der Vertrags von 2004 mit max. Strafe von 4 Mio. bei Schlechtleistungen der DB, VRR hat wieder schulden bei der DB und muss Verkehre abbestellen. Alles Dank der Inkompetenz des VRR...
Jeder Richter entscheidet anders.Nightwish @ 19 Mar 2010, 14:42 hat geschrieben: Aber warum sollten die Richter in Düsseldorf anders entscheiden als die in Münster?
Die werden doch die selben Gesetzbücher benutzen oder gibt es da Unterschiede??? <_<
Nehmen wir ein Fall.
Zwei Jugendliche, ohne Vorstrafen, begehen die selbe gleichschwerwiegende Straftat. z.B Körperverletzung.
Der eine Jugendliche wird in Münster zu 1 Jahr auf Bewährung verurteilt, der andere wird in Düsseldorf zu 3 Monate auf Bewährung verurteilt. Aber beide Richter haben diesselben Bücher.
Es liegt einfach am Ermessungsspielraum der Richter, bzw denken die Richter in Düsseldorf, was das bringen soll, da der VRR sich ja eh für die Bahn entschieden hat, kann es durchaus sein, dass sie die Beschwerde vom VRR und der Bahn stattgeben.
Nein, ich hab nichts gegen Privatbahnen, ich find die DB nur besser als alle andere!
Fakt ist, dass sich der VRR im Jahre 2004 von der DB über den Tisch hat ziehen lassen. Vielleicht hat er die Reibungshitze als Nestwärme empfunden. Nach der Kündigung wegen der Schlechtleistungen wurde er von der DB wegen der zuviel einbehaltenen Gelder unter Druck gesetzt und schloss den nun von der Vergabekammer gekippten Vertrag mit Verlängerung bis 2023 ab.
Nun gibt es zwei Szenarien.
1. Erneute Kündigung aus wichtigem Grund. Hier dürfen die Mängel der ersten Kündigung nicht wiederholt werden. Ich denke aber, dass es genügend Möglichkeiten gibt, Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung zu finden.
2. Bereist jetzt mit der Ausschreibung für 2019 beginnen. Eventuell muss man die S-Bahn in mehrere Lose aufteilen, damit auch kleinere Mitbewerber eine Chance haben.
Auch wenn der VRR in den nächsten Jahren Verkehre abbestellen muss, das wäre ohnehin gekommen, so ist es aber besser, als mit der unsäglichen Vertragsverlängerung bis 2023.
Nun gibt es zwei Szenarien.
1. Erneute Kündigung aus wichtigem Grund. Hier dürfen die Mängel der ersten Kündigung nicht wiederholt werden. Ich denke aber, dass es genügend Möglichkeiten gibt, Gründe für eine vorzeitige Vertragsauflösung zu finden.
2. Bereist jetzt mit der Ausschreibung für 2019 beginnen. Eventuell muss man die S-Bahn in mehrere Lose aufteilen, damit auch kleinere Mitbewerber eine Chance haben.
Auch wenn der VRR in den nächsten Jahren Verkehre abbestellen muss, das wäre ohnehin gekommen, so ist es aber besser, als mit der unsäglichen Vertragsverlängerung bis 2023.
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Der VRR könnte die drohenden Abbestellungen minimieren wenn der alte Ausschreibungsfahrplan möglichst schnell wieder weitergeführt wird.Auch wenn der VRR in den nächsten Jahren Verkehre abbestellen muss, das wäre ohnehin gekommen, so ist es aber besser, als mit der unsäglichen Vertragsverlängerung bis 2023.
Teilnetz A1
RE 4 Aachen - Dortmund 2,54 Mio. Km 12/2011
RB 48 Wuppertal – Bonn-Mehlem 1,90 Mio. Km 12/2011
RE 6 Düsseldorf - Minden 2,66 Mio. Km 12/2012
Teilnetz A2
RE 7 Krefeld - Rheine 2,96 Mio. Km 12/2014 oder 12/2015
RE 2 M.-Gladbach - Münster 1,90 Mio. Km 12/2014
RB 42 Essen - Münster 1,50 Mio. Km 12/2014
RB 33 Aachen – Wesel 2,04 Mio. Km 12/2014
Teilnetz A3
RE 8 M.-Gladbach – Koblenz 1,45 Mio. Km 12/2014
RB 27 Koblenz - M.-Gladbach 1,05 Mio. Km 12/2014
MoFair Pressemeldung von heute:
http://www.mofair.de/db/presse/meldung_8394.html19.03.2010, 15:09 Uhr
Verkehrsvertrag DB Regio und VRR: Vertrag zur Selbstbedienung aus der Landeskasse NRW
Die Vergabekammer Münster hat in ihrem Beschluss vom 18.3.2010 festgestellt, dass der im November 2009 abgeschlossene Vertrag zwischen dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr („VRR“) und der DB Regio NRW GmbH („DB Regio“) von Anfang an unwirksam ist. Er verstößt gegen das Vergaberecht.
Im Jahr 2004 hatte der VRR einen Verkehrsvertrag mit der DB Regio abgeschlossen. Die dort vereinbarten Leistungen wurden im November 2009 wesentlich geändert und ausgeweitet. Die an sich erforderliche europaweite Ausschreibung wurde unterlassen. Dagegen wehren sich Mitglieder des Verbandes vor der Vergabekammer.
„Wenn der VRR diese Verkehrsleistungen beschaffen will, muss er ein geordnetes Vergabeverfahren durchführen, an dem sich alle interessierten Verkehrsunternehmen also auch unsere Mitglieder und nicht nur die DB Regio beteiligen können“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair e.V., des Verbandes der wettbewerblichen Verkehrsunternehmen im SPNV, heute vor der Landespressekonferenz in Düsseldorf. „Das haben wir immer wieder vom VRR und der Politik gefordert“, betonte Wolfgang Meyer weiter.
Im Verfahren vor der Vergabekammer Münster seien außerdem Dokumente vorgelegt worden, die belegten, dass die DB Regio im Zusammenwirken mit der Politik einen Vertrag erhalten habe, der einer Selbstbedienung aus der Landeskasse gleichkomme.
Der VRR selbst ist der Auffassung, dass die DB Regio bereits aufgrund des ursprünglichen Vertrages aus dem Jahr 2004 bis jetzt einen Betrag von jährlich 45 Mio. € zu viel erhalten hat. Dieser Betrag erhöht sich durch den neuen Vertrag auf jährlich rd. 70 Mio. €. Das sind für die gesamte Laufzeit des Vertrages bis 2023 sage und schreibe eine 1 Mrd. €. Diese Mittel stehen für die von der Landesregierung angestrebte Verbesserung des SPNV nicht mehr zur Verfügung.
Die Zahlungen an die DB Regio widersprechen dem Beihilferecht der Europäischen Union. Darüber ist sich die DB Regio selbst vollständig im Klaren. Sie hat zur Verschleierung unrechtmäßiger Beihilfen ein Gutachten in Auftrag gegeben. In der Auftragsbeschreibung wird eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von der DB Regio angewiesen, die Zahlungen, die der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr im Rahmen des Änderungsvertrages leistet, so mit Kosten- und Ertragsdaten zu unterlegen, dass keine Überkompensation nachzuweisen ist.
„Der Änderungsvertrag mit DB Regio ist ein abgekartetes Spiel und der Auftrag zur Bescheinigung der Angemessenheit der Zahlungen des VRR dient der Täuschung“, sagte mofair-Präsident Meyer heute in Düsseldorf.
Die Landesregierung beteiligt sich mit 150 Mio. € an der Finanzierung des Änderungsvertrages. Diese Zuweisungen tragen nicht nur zur Überkompensation bei, sondern werden der DB Regio zugewendet für Leistungen, die sie ohnehin schon in der Vergangenheit hätte erbringen müssen. Bereits im Vertrag von 2004 hatte DB Regio sich verpflichtet, neue Fahrzeuge zu beschaffen. Dieser Verpflichtung ist sie aber nicht nachgekommen. Statt auf Vertragserfüllung zu bestehen, was den Haushalt des Landes nicht belastet hätte, gewährt das Land DB Regio nun Zuwendungen dafür, dass diese ihren Verpflichtungen aus dem Vertrag von 2004 nachkommt.
Äußerst ungewöhnlich ist auch eine Sonderabrede im Änderungsvertrag: VRR und DB Regio haben vereinbart, den rechtwidrigen Vertrag gemeinsam und miteinander abgestimmt gegen Angriffe von Mitbewerbern der DB Regio zu verteidigen. Mit einer solchen Abrede werden Konkurrenten der DB Regio ganz klar diskriminiert.
Pressemitteilung von mofair e.V. vom 19.03.2010
Wäre lustig, wenn die DB dann zwar jetzt weiter fahren darf, aber jetzt schon weiß dass sie in 9 Jahren da nicht mehr fährt. Dann kann ich dir jetzt schon garantieren dass jegliche Wartung und Pflege komplett eingestellt wird.Autobahn @ 19 Mar 2010, 15:02 hat geschrieben: 2. Bereist jetzt mit der Ausschreibung für 2019 beginnen.
Auch wenn der VRR in den nächsten Jahren Verkehre abbestellen muss, das wäre ohnehin gekommen, so ist es aber besser, als mit der unsäglichen Vertragsverlängerung bis 2023.
Verstehe ich das also richtig, du willst lieber jetzt Verkehr abbestellt haben als erst in 13 Jahren?
Was die letzte PM angeht - die DB hat sich nicht an den Punkt gehalten, neue Fahrzeuge zu beschaffen? Mir war so, als wären die 422er schon gefahren als der neue Vertrag raus kam...? Aber gut, die böse Bahn is ja sowieso prinzipiell schuld.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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@ chris232
Ich mache ja keinen Hehl daraus, dass ich für die DB Regio NRW keine besonderen Sympathien hege. Und dafür habe ich viele Gründe, über die ich schon an anderer Stelle geschrieben habe.
Ich habe nicht geschrieben, dass mir Abbestellungen lieb wären, sondern dass Diese ohnehin kommen werden. Und nicht erst 2019 oder 2023, sondern wahrscheinlich schon 2011. Und sie würden auch kommen, wenn die Vergabekammer den Vertrag nicht gekippt hätte.
Meines Wissens waren die 422er schon bestellt, als die Vertragsverlängerung unterschrieben wurde, dennoch fahren auf einigen Linien (u.a. S6) immer noch x-Wagen und die Bahnhöfe sehen zum einem großen Teil immer noch verwahrlost aus.
Wenn man in diesem oder im nächsten Jahr mit den Ausschreibungen beginnt, heißt das ja nicht, dass auch der Abgabetermin so früh liegen muss. Man gibt den EVU aber ausreichend Zeit, die Angebote vorzubereiten, evt. mit den Herstellern/Leasinggebern zu verhandeln etc. Züge gibt es nicht auf Halde, das weißt Du aber sicher. Und was die Wartung angeht, die DB täte sich keinen Gefallen damit, die jetzt angeschafften 422er verkommen zu lassen. Diese kann sie auch auf anderen Netzen einsetzen, wo sie heute noch mit Altfahrzeugen herumfährt.
Ich mache ja keinen Hehl daraus, dass ich für die DB Regio NRW keine besonderen Sympathien hege. Und dafür habe ich viele Gründe, über die ich schon an anderer Stelle geschrieben habe.
Ich habe nicht geschrieben, dass mir Abbestellungen lieb wären, sondern dass Diese ohnehin kommen werden. Und nicht erst 2019 oder 2023, sondern wahrscheinlich schon 2011. Und sie würden auch kommen, wenn die Vergabekammer den Vertrag nicht gekippt hätte.
Meines Wissens waren die 422er schon bestellt, als die Vertragsverlängerung unterschrieben wurde, dennoch fahren auf einigen Linien (u.a. S6) immer noch x-Wagen und die Bahnhöfe sehen zum einem großen Teil immer noch verwahrlost aus.
Wenn man in diesem oder im nächsten Jahr mit den Ausschreibungen beginnt, heißt das ja nicht, dass auch der Abgabetermin so früh liegen muss. Man gibt den EVU aber ausreichend Zeit, die Angebote vorzubereiten, evt. mit den Herstellern/Leasinggebern zu verhandeln etc. Züge gibt es nicht auf Halde, das weißt Du aber sicher. Und was die Wartung angeht, die DB täte sich keinen Gefallen damit, die jetzt angeschafften 422er verkommen zu lassen. Diese kann sie auch auf anderen Netzen einsetzen, wo sie heute noch mit Altfahrzeugen herumfährt.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Nun, was die S6 angeht - das liegt aber nicht an der DB. Schließlich sind weiter Fahrzeuge bestellt bzw. werden ausgeliefert, nur dass man eben nicht das komplette Netz in drei Tagen umstellen kann ist erstens logisch und zweitens gut so (Stichwort Kinderkrankheiten).Autobahn @ 20 Mar 2010, 14:53 hat geschrieben: Meines Wissens waren die 422er schon bestellt, als die Vertragsverlängerung unterschrieben wurde, dennoch fahren auf einigen Linien (u.a. S6) immer noch x-Wagen und die Bahnhöfe sehen zum einem großen Teil immer noch verwahrlost aus.
Die Bahnhöfe haben mit Regio NRW so gut wie gar nix zu tun. Die Infrastruktur gehört immer noch DB Netz bzw. DB StuS - ob da jetzt ein DB-422, ABR-427 oder sonst was hält hat damit schlicht nichts zu tun.
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So weit mir bekannt, steht die S6 nicht zur Umstellung an, da auch der VRS an dieser Linie beteiligt ist.chris232 @ 20 Mar 2010, 16:19 hat geschrieben:Nun, was die S6 angeht - das liegt aber nicht an der DB. Schließlich sind weiter Fahrzeuge bestellt bzw. werden ausgeliefert, nur dass man eben nicht das komplette Netz in drei Tagen umstellen kann ist erstens logisch und zweitens gut so (Stichwort Kinderkrankheiten).
Die rechtliche Trennung ist mir durchaus bekannt. Aber da beide Firmen das DB im Namen tragen, stellt man unwillkürlich einen Zusammenhang her. Und wenn man dann die nicht von der DB Regio NRW betriebene S28 sieht, die auf ihren eigenen Strecken auch saubere Bahnhöfe vorweisen kann, erst recht.chris232 @ 20 Mar 2010, 16:19 hat geschrieben:Die Bahnhöfe haben mit Regio NRW so gut wie gar nix zu tun. Die Infrastruktur gehört immer noch DB Netz bzw. DB StuS - ob da jetzt ein DB-422, ABR-427 oder sonst was hält hat damit schlicht nichts zu tun.
http://www.flickr.com/photos/bundesautobah...57617521319999/
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Ehm. Die S6 wird auch umgestellt :rolleyes: Wenn du es nicht weißt dann hier nochmal: 13.06.2010 fahren täglich bis zu 4 Umläufe als ET422. Die S6 gehört NUR den VRR, dafür hat die S-Bahn Köln bekannterweise auch die S11. Ende September/Oktober soll die S6 komplett als ET422 fahren!Autobahn @ 20 Mar 2010, 17:15 hat geschrieben: So weit mir bekannt, steht die S6 nicht zur Umstellung an, da auch der VRS an dieser Linie beteiligt ist.
Die rechtliche Trennung ist mir durchaus bekannt. Aber da beide Firmen das DB im Namen tragen, stellt man unwillkürlich einen Zusammenhang her. Und wenn man dann die nicht von der DB Regio NRW betriebene S28 sieht, die auf ihren eigenen Strecken auch saubere Bahnhöfe vorweisen kann, erst recht.
http://www.flickr.com/photos/bundesautobah...57617521319999/
Ich mein der Vertrag wurde ja Nov. 2009 verlängert oder spricht ihr über den Vertrag von 2004 ? Das ist klar, dass dann die Züge etwas dauern, wenn sie erst bestellt worden sind :rolleyes: Würde bei der Abellio nicht anders sein :rolleyes:
Nein, ich hab nichts gegen Privatbahnen, ich find die DB nur besser als alle andere!
Die sollte einem Richter auch bekannt sein - egal, ob das Unternehmen nun DB Netz, Abfallwirtschaftsbetriebe München oder Lieschen Müller Ltd. heißt.Autobahn @ 20 Mar 2010, 17:15 hat geschrieben: Die rechtliche Trennung ist mir durchaus bekannt.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Was hat ein Richter damit zu tun, wie ich und meine Nachbarn den DB Konzern empfinden?chris232 @ 20 Mar 2010, 22:08 hat geschrieben: Die sollte einem Richter auch bekannt sein - egal, ob das Unternehmen nun DB Netz, Abfallwirtschaftsbetriebe München oder Lieschen Müller Ltd. heißt.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Und wo bitte schön ? Der 0422/0432 ist ja doch ein recht spezielles Fahrzeug.Autobahn @ 20 Mar 2010, 14:53 hat geschrieben: Und was die Wartung angeht, die DB täte sich keinen Gefallen damit, die jetzt angeschafften 422er verkommen zu lassen. Diese kann sie auch auf anderen Netzen einsetzen, wo sie heute noch mit Altfahrzeugen herumfährt.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Auf der S 6 sollten nach dem alten Vertrag nur die Verstärker Ratingen - Langenfeld mit ET 422 bestückt werden. Im neuen Vertrag, der jetzt auf der Kippe steht, hat man beschlossen die S 6 auf ET 430 umzustellen. Da die übrigen ET 422 für die S 6 kaum noch reichen, ist das reines Wunschdenken.Ende September/Oktober soll die S6 komplett als ET422 fahren
Es ging darum, dass du geschrieben hattest, dass die Bahnhöfe auch nach der Vertragsverlängerung verwahrlost aussehen würden. Da hab ich darauf hingewiesen, dass das mit dem Vertrag nichts zu tun hat, und sich ein Richter da auch nicht von dem "gefühlten" Zusammenhang der Unternehmen leiten lassen darf.Autobahn @ 21 Mar 2010, 09:53 hat geschrieben: Was hat ein Richter damit zu tun, wie ich und meine Nachbarn den DB Konzern empfinden?
@ 612 hocker: Und wo ist das Problem bei den 430? Ich mein, ich kann verstehen dass das ärgerlich ist (obwohl ich die 143 samt x-Wagen toll find) - aber wenn's nun mal nicht schneller geht kann da ein Vertrag auch nix ändern. Inwiefern wurde denn festgelegt bis wann wo welche Fahrzeuge fahren müssten?
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Die S 6 war die einzige Linie, die laut altem Vertrag, nicht auf ET 422 umgestellt werden sollte. Der neue Vertrag sah vor dass alle x-Wagen verschwinden sollen. Wozu zusätzlich 30 ET 430 bestellt wurden. Für die S6 werden 24 Fahrzeuge benötigt. Wenn der neue Vertrag vom OLG für ungültig erklärt wird, was ich sehr hoffe, stellt sich die Frage, ob die Fahrzeuge bei der S-Bahn Rhein-Ruhr jemals zum Einsatz kommen.Inwiefern wurde denn festgelegt bis wann wo welche Fahrzeuge fahren müssten?
Mir gehts darum, dass die Aussage vom 425-583-2 einfach so nicht richtig ist. Wenn die Linien S8/S5 komplett umgestellt sind, reichen die restlichen ET 422 höchstens noch für die S4. Erstmal wurde nur geplant einige Umläufe auf der S6 mit ET 422 in Doppeltraktion zu bestücken, damit die morgentlichen Verstärker von Ratingen entfallen können. Von einer kompletten Umstellung kann aber keine Rede sein.Und wo ist das Problem bei den 430? Ich mein, ich kann verstehen dass das ärgerlich ist (obwohl ich die 143 samt x-Wagen toll find) - aber wenn's nun mal nicht schneller geht kann da ein Vertrag auch nix ändern.
http://www.rp-online.de/duesseldorf/rating...aid_829555.html