Radverkehr

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JNK
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Beitrag von JNK »

TramPolin @ 17 Jun 2012, 11:53 hat geschrieben: Im Falle eines Wahlsiegs (gemeint ist wohl die Bundestagswahl 2013) wollen SPD und Grüne Tempo 30 km/h zur Regelgeschwindigkeit in allen Städten machen:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/spd-und...n-a-839338.html

Was haltet ihr davon?
Peter Ramsauer reagiert prompt und ordnet die Abschaffung jeglicher Tempo-Limits innerorts an:
Sowohl Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) als auch der Automobilclub ADAC lehnen den Vorstoß aber ab. „Solange ich Verkehrsminister bin, wird es kein generelles Tempolimit geben“, sagte Ramsauer der „WamS“.
http://www.welt.de/newsticker/news1/articl...n-Staedten.html
:ph34r: sknw
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glemsexpress
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Beitrag von glemsexpress »

Bayernlover @ 17 Jun 2012, 12:15 hat geschrieben:Ich hätte es gern mal im realen Beispiel getestet. Vorher ist eine Diskussion darüber recht fruchtlos.
Ich kenne einige Ortsteile bei mir in der Gegend wo komplett nur 30 gilt, z.B. Bretten-Rinklingen, Mühlacker-Mühlhausen usw.
Ok, da ist eigendlich kein Durchgangsverkehr vorhanden, aber sonst hätte man das ja kaum einführen können.
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Beitrag von TravellerMunich »

Die CDU kontert jetzt sogar mit einer Erhöhung auf Tempo 60:
http://www.welt.de/politik/deutschland/art...po-60-Idee.html

Wie begrenzt muss man denken können, um das vorzuschlagen...
Da zählen auch die im Artikel aufgezählten Argumente von Experten nicht...
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Ich wäre ja dafür, das Thema zu splitten und nicht unter Radverkehr weiter zu führen. Aber gut, das ist Sache der Moderatoren.

Rot-Grün will Tempo 30 Km/h zur Regelgeschwindigkeit machen und nur auf Hauptverkehrsstraßen 50 Km/h explizit erlauben. Doch wie sieht die heutige Realität aus? Wohngebiete sind fast überwiegend als Tempo 30-Zonen ausgewiesen. Ich kenne kaum eine Stadt in Deutschland, wo das nicht so ist.

Sollte 30 Km/h zur Regelgeschwindigkeit werden, werden die Städte zügig ihre Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50-Schildern bepflastern und es ist so wie heute. Also nur eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die Schildermaler :lol:
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Beitrag von TravellerMunich »

Ganz im Gegenteil: Es braucht dann weniger Schilder, nur auf den Hauptverkehrsstraßen.
In München übrigens gilt Tempo 60 u.a. auf der Dachauer Straße auch innerorts...
Und dass, obwohl Tempo 60 eher die Kapazität senkt im Vergleich zu Tempo 50.

Also es wird viel Angst geschürt vor einer sinnvollen Maßnahme...
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

TravellerMunich @ 17 Jun 2012, 20:39 hat geschrieben:Also es wird viel Angst geschürt vor einer sinnvollen Maßnahme...
Und was ist daran falsch? Eine größtenteils vierspurige Straße mit getrennten Fahrbahnen und einer separaten Tramspur in der Mitte. Die abzweigenden Nebenstraßen sind als 30er-Zone ausgeschildert.

Übrigens braucht man mehr Schilder, als bei Tempo 30-Zonen. Während bei einer 30er-Zone nur jeweils am Anfang und Ende ein Schild aufgestellt ist, müssen explizite Ausnahmen nach jeder Kreuzung/Einmündung wiederholt werden.
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Beitrag von glemsexpress »

Autobahn @ 17 Jun 2012, 21:02 hat geschrieben:Und was ist daran falsch? Eine größtenteils vierspurige Straße mit getrennten Fahrbahnen und einer separaten Tramspur in der Mitte.
hast du nicht gelesen?
Es mindert die Kapazität.
Autobahn @ 17 Jun 2012, 21:02 hat geschrieben:Übrigens braucht man mehr Schilder, als bei Tempo 30-Zonen. Während bei einer 30er-Zone nur jeweils am Anfang und Ende ein Schild aufgestellt ist, müssen explizite Ausnahmen nach jeder Kreuzung/Einmündung wiederholt werden. 
Na, ein paar mehr 30er Bereiche als heute wird es mit so einer Regelung bestimmt geben. Somit werden die Außnahmen immer weniger...
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

TravellerMunich @ 17 Jun 2012, 20:39 hat geschrieben: Ganz im Gegenteil: Es braucht dann weniger Schilder, nur auf den Hauptverkehrsstraßen
Schilder braucht es künftig wie heute überall da, wo eine Tempo 30 und eine Tempo 50-Straße aufeinandertreffen. Allerdings braucht man bei der alten Variante in vielen Konstellationen mehr Schilder, weil das "Ende"-Schild wegfällt.

Eine wirkliche Einsparung hat man nur, wenn man viele ehemalige Tempo 50-Gebiete nicht hochschildert, sondern dann auf 30 lässt
Autobahn @ 17 Jun 2012, 21:02 hat geschrieben:Übrigens braucht man mehr Schilder, als bei Tempo 30-Zonen. Während bei einer 30er-Zone nur jeweils am Anfang und Ende ein Schild aufgestellt ist, müssen explizite Ausnahmen nach jeder Kreuzung/Einmündung wiederholt werden.
Das ist dann aber genauso Blödsinn.

Beispiele:
Kreuzung einer 50er- und einer 30er-Straße:
Bisher: Zwei mal 30 Zone, zwei mal 30 Zone Ende
Künftig: Zwei mal 50

Einmündung einer 30er in eine 50er-Straße:
Bisher: Einmal 30 Zone, einmal 30 Zone Ende
Künftig: Zwei mal 50

Einmündung einer 30er in eine 50er-Straße mit durchgezogenem Mittelstreifen (Abbiegen nur nach rechts)
Bisher: Einmal 30 Zone, einmal 30 Zone Ende
Künftig: Ein mal 50

Einmündung einer 30er-Einbahnstraße in eine 50er-Straße ohne durchgezogenem Mittelstreifen:
Bisher: Einmal 30 Zone Ende
Künftig: Zwei mal 50

Ist also die Frage welche Typen Kreuzung überwiegen - ich denke es werden etwas weniger Schilder als bisher, aber so viel spart man auch nicht ein. Zum Zeitpunkt der Umstellung jedenfalls dürfte es einiges an Geld kosten, langfristig dürfte es geringfügig billiger werden (kleinere Schilder, damit weniger Schildfläche und ggf. einfachere Fundamente für die Stangen an die das Schild gehängt wird)
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Beitrag von TravellerMunich »

Viel entscheidender ist eigentlich etwas anderes, die Verkehrssicherheit.
Es gibt da eine nette Zusammenstellung:
http://www.isa-verkehrssicherheit.de/downl...erheit_frak.pdf

Siehe z.B. Grafik auf Seite 11:
Anteil der Schwerverletzten/toten Fußgänger bei Unfall mit Pkw-Geschwindigkeit 50 km/h: 85%
Bei Tempo 30: nur 40%

Auf Autobahnen übrigens sanken bei Modellversuchen mit Tempo 100 bis Tempo 130 die Anzahl der Unfälle um 20% bis 50%.
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Beitrag von Bayernlover »

Autobahn @ 17 Jun 2012, 21:02 hat geschrieben: müssen explizite Ausnahmen nach jeder Kreuzung/Einmündung wiederholt werden.
Nein, müssen sie nicht, solange die Straße eine Hauptstraße ist gelten die Tempolimits auch hinter der Kreuzung noch. Böse Falle für viele Verkehrsteilnehmer.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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JNK
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Beitrag von JNK »

Bayernlover @ 18 Jun 2012, 00:27 hat geschrieben: Nein, müssen sie nicht, solange die Straße eine Hauptstraße ist gelten die Tempolimits auch hinter der Kreuzung noch. Böse Falle für viele Verkehrsteilnehmer.
Doch müssen sie - für die, die auf die Straße einbiegen. Wie mein Fahrlehrer immer sagte: "Neue Straße, neues Glück" - außer in 30er Zonen.

Wer also auf eine für 50 freigegebene Straße kommt, braucht das 50er Schild, sonst tuckert er mit den dann vorgegebenen 30 weiter.
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Beitrag von JeDi »

JNK @ 18 Jun 2012, 09:17 hat geschrieben: Doch müssen sie - für die, die auf die Straße einbiegen. Wie mein Fahrlehrer immer sagte: "Neue Straße, neues Glück" - außer in 30er Zonen.

Wer also auf eine für 50 freigegebene Straße kommt, braucht das 50er Schild, sonst tuckert er mit den dann vorgegebenen 30 weiter.
Das erzählt mir Papi auch immer - ich habs mal so gelernt, wie vom Bayernlover beschrieben.
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Beitrag von Bayernlover »

JeDi @ 18 Jun 2012, 10:32 hat geschrieben: Das erzählt mir Papi auch immer - ich habs mal so gelernt, wie vom Bayernlover beschrieben.
Jop, mein Fahrlehrer hat mir das so erklärt. Wird auch in der Praxis so angewendet.

Und wenn ich von einer Nebenstraße auf eine Hauptstraße einbiege, gilt automatisch die 50, wenn nix anderes dasteht. Auch wenn auf der Hauptstraße weiter vorn 30 ist - klingt unlogisch, ist aber trotzdem so.
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Beitrag von TramPolin »

Das Einfachste wäre, alle Tempolimitschilder innerorts abzubauen. Mit dem Orteingangsschild würde automatisch 30 km/h gelten. Straßen mit Ausnahmen (Tempo 50 km/h) könnte man durch eine besondere Bodenmarkierung oder was Ähnliches kennzeichnen.

Ich weiß, dass das rechtlich höchstwahrscheinlich nicht möglich ist. aber man würde sich den ganzen Tempolimitschilderwald sparen.
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Beitrag von NJ Transit »

Autobahn @ 17 Jun 2012, 20:32 hat geschrieben: Ich wäre ja dafür, das Thema zu splitten und nicht unter Radverkehr weiter zu führen. Aber gut, das ist Sache der Moderatoren.
Zum Thema gibt es bereits einen Thread, der auch nicht "herausgekramt" werden muss, sondern sehr aktuell ist. Bitte die Diskussion dort fortführen.
Und nein, die Moderation ist nicht dazu da, OT zu billigen und dann einfach wo anders hinzuschubsen, die Tagesfreizeit hat glaube ich im Moment keiner von uns. Auch wenn das Thema noch so interessant ist - bitte nutzt den dafür vorgesehenen Thread! Wenn man z.B. etwas dringendes oder anderweitig belangvolles zu einem Post sagen will, was allerdings so eine OT-Diskussion anregt - bitte nehmt euch einfach die zwei Minuten und verlinkt einfach zu Beginn eures Posts - im richtigen Thema, hier "Tempolimit" - auf den zugehörigen Post hier, bevor ihn ihr zitiert oder darauf antwortet. Danke!
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Beitrag von JNK »

In Wermelskirchen ist ein Verkehrsversuch gescheitert. Fahrradfahrer dürfen die als Einbahnstraße ausgewiesene Telegrafenstraße nicht gegen die Fahrtrichtung befahren. Damit endet ein halbjähriges Experiment. Das hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt am Abend (18.06.12) mit einer Stimme Mehrheit beschlossen. Die Autofahrer seien rücksichtslos gewesen, sagte Ratsmitglied Horst Krüger vom Bürgerforum heute dem WDR. Es sei deshalb zu gefährlich, die Regelung dauerhaft einzuführen. Er ist dafür, die Straße zur Fußgängerzone zu machen.
http://www.wdr.de/studio/wuppertal/nachric...n/index.html#r1
(Link nicht dauerhaft)

Ich habe letztens in Wermelskirchen meine eigenen ernüchternden Erfahrungen gemacht. Im Zuge des Ausbaus der Balkantrasse zum Radweg, muss der Verkehr dort durch die Stadt geleitet werden, da auf der Trasse nun schon eine Umgehungsstraße ist. Ein Abschnitt dieser Wegführung wird über die Pfarrstraße geleitet. Diese ist in der Gegenrichtung eine normale Straße und in meiner Fahrtrichtung (zur Thomas-Mann-Straße) eine reine Busspur, die für Fahrradverkehr freigegeben ist. Was passiert also? Ein Busfahrer kann mich wegen Gegenverkehr nicht gut überholen, fährt extrem dicht an mit vorbei und schneidet mich. Da er wenige Meter weiter, ohne mich komplett überholt zu haben, an der Kreuzung stehen bleiben muss, fahre ich vor, er öffnet die Tür und schnauzt mich an, ob ich keine Schilder lesen könne. Ich hab nur zurück gebrüllt, dass hier "Fahrrad frei" ist. Er macht die Tür zu und fährt.

Dann wollte ich - so war der Plan - von Wermelskirchen nach Solingen-Burg fahren. Doch eine Beschilderung nach HBR weist nur den Weg nach "Hünger" einem Straßendorf zwischen Solingen-Burg und Wermelskirchen, dessen Name mir nicht bewusst war. Ich entscheide mich also der Autobeschilderung zur Autobahn zu folgen da deren Anschlusstelle zwischen Burg und Wermelskrichen liegt. Doch alle Wege führen über die für Radfahrer gesperrte Umgehungsstraße, deren Verbotsschilder erst um die Ecke stehen. Das heißt, ich warte vor der Ampel, biege nach rechts ab und stehe vor dem Verbotsschild und muss absteigen. Warum macht man das so?

Ich bin dann zurück zum Zentrum und hab'ne Karte gefunden und damit den Weg durch eine Nebenstraße gefunden, wo auch der Weg nach "Hünger" ausgeschildert war.

Durch die Telegrafenstraße bin ich übrigens nicht entgegen der Fahrtrichtung gefahren, das war nur Richtung Lennep.
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Beitrag von glemsexpress »

JNK @ 19 Jun 2012, 09:57 hat geschrieben:Was passiert also? Ein Busfahrer kann mich wegen Gegenverkehr nicht gut überholen, fährt extrem dicht an mit vorbei und schneidet mich. Da er wenige Meter weiter, ohne mich komplett überholt zu haben, an der Kreuzung stehen bleiben muss, fahre ich vor, er öffnet die Tür und schnauzt mich an, ob ich keine Schilder lesen könne. Ich hab nur zurück gebrüllt, dass hier "Fahrrad frei" ist. Er macht die Tür zu und fährt.
Offenbar haben die Wermelskirchener ein Problem mit den Schilderlesen und dafür einen Hang zur Selbstjustiz?

Aber mal ne andere Frage, wie war denn die Einbahnstraße gekennzeichnet? Villeicht hätte da mal einer nach kucken können ob da tatsächlich die Freigabe für den Autofahrer so offensichtlich ist?
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JNK
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Beitrag von JNK »

glemsexpress @ 19 Jun 2012, 11:00 hat geschrieben: Offenbar haben die Wermelskirchener ein Problem mit den Schilderlesen und dafür einen Hang zur Selbstjustiz?
Naja, keine Ahnung woher der Bus kam und wer ihn betrieben hat. Da fährt alles mögliche rum.

Ich kann mich ehrlich gesagt nicht genau daran erinnern, ob und wie die Straße gekennzeichnet war.
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Beitrag von mgka »

Autobahn @ 17 Jun 2012, 20:32 hat geschrieben:Rot-Grün will Tempo 30 Km/h zur Regelgeschwindigkeit machen und nur auf Hauptverkehrsstraßen 50 Km/h explizit erlauben. Doch wie sieht die heutige Realität aus? Wohngebiete sind fast überwiegend als Tempo 30-Zonen ausgewiesen. Ich kenne kaum eine Stadt in Deutschland, wo das nicht so ist.
Bei größeren Städten magst Du recht haben, aber schau mal kleinere Gemeinden an: nachdem dort der Gemeinderat auch bei verkehrsrechtlichen Anordnungen häufig der Ordnungsbehörde reinquatscht, wirst Du dort deutlich weniger 30-er Zonen finden. Ein gutes Beispiel im Münchner Umland ist da z.B. Pullach im Isartal. Aus einem persönlichen Gespräch mit dem dortigen Ordnungsamtsleiter weiß ich, dass der gerne in den Wohngebieten 30 anordnen würden, aber die Herren Gemeinderäte wollen halt nicht so "langsam" durch ihren Ort mit dem Auto fahren. Dabei wäre die Maßnahme mehr als angemessen. Jetzt haben sie Tempo 40 vorgeschlagen (was natürlich nicht als Zone gemacht werden soll, sondern per Einzelanordnung - so viel zum allseits gerne bemühte Abbau des Schilderwalds).
Wenn die 30-er Regel käme, könnte der Amtsleiter dann einfach anordnen, denn die StVO ist eine bundesweit einheitliche Regelung, die von unteren Verkehrsbehörden/Gemeinden (zum Glück) nicht nach eigenem Gusto verändert werden kann.
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Beitrag von mgka »

glemsexpress @ 12 Jun 2012, 17:05 hat geschrieben:Leider braucht es immer einen enormen Aufwand um auch nur einen solchen granatenhaften Schwachsinn wegzubekommen. Das hält kaum einer durch.
Das kannst Du gar nicht laut genug sagen. Ich habe mal angefangen, meine Aktivitäten in dieser Sache in Oberbayern zu dokumentieren. Wenn das so weitergeht, bin ich in 100 Jahren halbwegs fertig. Auch die Verwaltungsgerichte bekommen zum Thema Radwegebenutzungspflicht nun vermehrt Arbeit.
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Beitrag von JeDi »

mgka @ 19 Jun 2012, 23:16 hat geschrieben: Das kannst Du gar nicht laut genug sagen. Ich habe mal angefangen, meine Aktivitäten in dieser Sache in Oberbayern zu dokumentieren. Wenn das so weitergeht, bin ich in 100 Jahren halbwegs fertig. Auch die Verwaltungsgerichte bekommen zum Thema Radwegebenutzungspflicht nun vermehrt Arbeit.
Das interessiert mich jetzt dann aber doch. Geht das so nur in Bayern, oder acuh anderswo?
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Beitrag von mgka »

JeDi @ 20 Jun 2012, 00:09 hat geschrieben:Das interessiert mich jetzt dann aber doch. Geht das so nur in Bayern, oder acuh anderswo?
Anderswo geht es vielleicht noch ein bisschen einfacher, weil Du Widerspruch gegenüber der Straßenverkehrsbehörde erheben musst (so genanntes "Vorverfahren"). Ist in Bayern aber seit 2007 abgeschafft (in anderen Bundesländern z.T. auch). Aber Achtung: wenn Du länger als ein Jahr von der verkehrsrechtlichen Anordnung betroffen bist, braucht es einen Griff in die "Trickkiste": nennt sich (wie in meisten meiner Fälle) "Antrag auf Neuverbescheidung".
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Beitrag von JeDi »

mgka @ 20 Jun 2012, 00:34 hat geschrieben: Anderswo geht es vielleicht noch ein bisschen einfacher, weil Du Widerspruch gegenüber der Straßenverkehrsbehörde erheben musst (so genanntes "Vorverfahren"). Ist in Bayern aber seit 2007 abgeschafft (in anderen Bundesländern z.T. auch). Aber Achtung: wenn Du länger als ein Jahr von der verkehrsrechtlichen Anordnung betroffen bist, braucht es einen Griff in die "Trickkiste": nennt sich (wie in meisten meiner Fälle) "Antrag auf Neuverbescheidung".
Also innerhalb eines Jahres Betroffenheit (also auch bei Zuzug oder so) kann ich dem (erlassenen Radwegebenutzungspflichtbescheid) widersprechen, danach muss ich einen neuen Bescheid erwirken?
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Beitrag von mgka »

JeDi @ 20 Jun 2012, 00:36 hat geschrieben:Also innerhalb eines Jahres Betroffenheit (also auch bei Zuzug oder so) kann ich dem (erlassenen Radwegebenutzungspflichtbescheid) widersprechen, danach muss ich einen neuen Bescheid erwirken?
So ungefähr :-). Ein Verkehrszeichen ist eine "öffentliche Bekanntgabe" eines Verwaltungsakts. Jeder Verwaltungsakt kann in Deutschland im Rahmen der vorgesehenen Gesetze und Verordnungen (hier besonders das Verwaltungsverfahrensgesetz [VwVfG] und die Verwaltungsgerichtsordnung [VwGO]) vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Rechtmäßigkeit überprüft werden. Anfechtungsklage gemäß §42 Abs. 1, 1. Alternative VwGO kann man aber nur innerhalb einer gewissen Frist erheben. Diese Frist ist hier ein Jahr nach erstmaliger Betroffenheit, denn ein Verkehrszeichen kommt normalerweise ohne Rechtsbehelfsbelehrung daher. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Herbst 2010.
Ist diese Zeit um, so kann man per Antrag an die zuständige Behörde die "Neuverbescheidung des Verkehrszeichens" verlangen. Dafür muss man natürlich stichhaltige Gründe vorbringen, warum man eine solche Anordnung für rechtswidrig hält. Daraufhin muss die Behörde binnen drei Monaten (sonst kann man gemäß §75 VwGO Untätigkeitsklage erheben) die Sache neu entscheiden und dem Antragsteller gegenüber einen Bescheid erlassen. Dieser Bescheid ist ein Verwaltungsakt, gegen den Anfechtungsklage erhoben werden kann. Wird der Bescheid nicht erlassen, so kann vor Gericht ein Verpflichtungsurteil beantragen (§42 Abs. 1, 2. Alternative VwGO). In § 113 Abs. 5 VwGO heißt es dazu:
Soweit die Ablehnung oder Unterlassung des Verwaltungsakts rechtswidrig und der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt ist, spricht das Gericht die Verpflichtung der Verwaltungsbehörde aus, die beantragte Amtshandlung vorzunehmen, wenn die Sache spruchreif ist. Andernfalls spricht es die Verpflichtung aus, den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu bescheiden.
Man muss allerdings nachweislich persönlich von diesem Verkehrszeichen "belastet" sein.
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Beitrag von JNK »

JNK @ 19 Jun 2012, 11:09 hat geschrieben:
glemsexpress @ 19 Jun 2012, 11:00 hat geschrieben: Offenbar haben die Wermelskirchener ein Problem mit den Schilderlesen und dafür einen Hang zur Selbstjustiz?
Naja, keine Ahnung woher der Bus kam und wer ihn betrieben hat. Da fährt alles mögliche rum.

Ich kann mich ehrlich gesagt nicht genau daran erinnern, ob und wie die Straße gekennzeichnet war.
Zur Ergänzung:
Frank Schopphoff (ADFC) meinte zur Entscheidung: "Ich habe das Gefühl, die Sicherheit der Radfahrer hat in keiner Weise eine Rolle gespielt. Die Sorge um die Sicherheit der Radfahrer war nur geheuchelt." Das tue menschlich weh. "Die einfachste Lösung wurde leichtfertig verworfen, um Parkmöglichkeiten zu schaffen."
Nach Ansicht des Bürgermeisters sei sicher das Problem erkannt worden – die Gefährdung von Fußgängern und Radfahrern. "Aber die Mehrheit hat die falschen Schlüsse gezogen. Nicht die Radfahrer müssen aus der Telegrafenstraße raus, sondern eher die Autofahrer." Zumal die links parkenden Fahrzeuge auch eine Gefahr für Fußgänger darstellten
http://www.rp-online.de/bergisches-land/we...tiert-1.2877775
Mit Bildern.

Interessant auch die Lesermeinungen:
http://www.rp-online.de/bergisches-land/we...rasse-1.2874105

http://www.rga-online.de/rga_101_110062627...rt-beendet.html
http://www.rp-online.de/bergisches-land/we...immen-1.2876641
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Beitrag von glemsexpress »

JeDi @ 20 Jun 2012, 00:36 hat geschrieben:Also innerhalb eines Jahres Betroffenheit (also auch bei Zuzug oder so) kann ich dem (erlassenen Radwegebenutzungspflichtbescheid) widersprechen, danach muss ich einen neuen Bescheid erwirken?
War früher sogar noch schlimmer, da war die Frsit 1 Jahr nach bekanntgabe. Ein Karlsruher Radler musste da erst mal vors Bundesverfassungsgericht ziehen um überhaupt klagen zu dürfen.

Im konkreten Fall ging es um einen Radweg entang der Stadtbahnlinie S2 in Rheinstetten sowie um ein Verbot für Radfahrer an einen spitz kreuzenden Bahnübegang.

@ JNK:
Wenn ich diesen Positionspapier des VCD Bayern glauben darf dann handelt die Stadt Wermelskirchen unrechtmäßig und könnte verklagt werden.
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Beitrag von glemsexpress »

Hier ein Artikel über die Fahrradmitnahme bei der Bahn:
http://www.zeit.de/auto/2012-06/fahrrad-bahn-mitnahme

Schon schade dass es auch auf lange Sicht keine vernünftigen Kapazitäten geben wird. Und wenn nicht dann sollte man wenigstens ordenliche Faltrad-verstaumöglichkeiten anlegen. Und wenn kein Faltrad da ist freuen sich auch andere Kunden darüber ihr Gepäck verstauen zu können.
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Beitrag von Autobahn »

glemsexpress @ 20 Jun 2012, 19:20 hat geschrieben:Hier ein Artikel über die Fahrradmitnahme bei der Bahn:
http://www.zeit.de/auto/2012-06/fahrrad-bahn-mitnahme

Schon schade dass es auch auf lange Sicht keine vernünftigen Kapazitäten geben wird. Und wenn nicht dann sollte man wenigstens ordenliche Faltrad-verstaumöglichkeiten anlegen. Und wenn kein Faltrad da ist freuen sich auch andere Kunden darüber ihr Gepäck verstauen zu können.
Grundsätzlich gebe ich dem Autor des Artikels recht. Doch der Fahrradtourismus ist von der Saison abhängig. Große Fahrradabteile nehmen Platz weg, die außerhalb der Saison von anderen Fahrgästen nur schlecht genutzt werden können. Es gibt aber im Fernverkehr eine Lösung, das Fahrrad als Kuriergepäck mit der Bahn voraus schicken :P

http://www.bahn.de/p/view/service/fahrrad/...ergepaeck.shtml

Gut, das geht sinnvollerweise nur, wenn man im Fernverkehr unterwegs ist. Es kostet zwar mehr, als eine Fahrradkarte, ist aber stressfrei.

Nun bin ich kein Fan von Reisen mit dem Fahrrad, ich würde das aber dem Stress der Fahrradmitnahme vorziehen. Möglicherweise würde ich mir vor Ort auch ein Fahrrad leihen. Und wenn ich nur vor Ort ein Fahrrad brauche, nehme ich mir eines von "call a bike" (DB-Tochter, die übrigens in diesen Monaten 10 Jahre alt wird) oder einem anderen lokalen Fahrradverleiher (z.B. nextbike). Aber so faul wie ich bin, nehme ich den örtlichen ÖPNV, wozu ich auch das Taxi zähle ;)

Ein ganz anderes Problem stellt aber auch die Zugänglichkeit der Bahnsteige dar. Ein Fahrrad - vor allem mit Gepäck - hat schon ein erhebliches Gewicht. Wenn am Start-, Umsteige- oder Zielbahnhof kein ausreichend dimensionierter Aufzug zur Verfügung steht, sieht es für viele Radtouristen übel aus. Und das nicht nur im Fernverkehr, sondern auch bei Tagesausflüglern.

Ich würde gerne mal von meinem Wohnort mit der Bahn an den linken Niederrhein oder ins Münsterland fahren. Bei meiner S-Bahn Station passt mein Pedelec (mit Mittelmotor und daher etwas länger und ohnedies schwerer als "normale" Bikes) so gerade noch in den Aufzug. Es ist aber für mich zu schwer, es die Treppe hinauf zu wuchten. Wenn dieser - wie so häufig - durch Vandalen außer Betrieb ist, habe ich die A-Karte.

Am Düsseldorfer Hauptbahnhof passt es aber nicht mehr in den viel kleineren Aufzug. Ich müsste also die Rolltreppe nehmen. Das geht zwar, aber zu den Gleisen Richtung Niederrhein gibt es keine Rolltreppen, also geht es nicht. DB Station & Service sagte mir auf telefonische Anfrage, damals seien die Aufzüge nach einer anderen Norm gebaut worden. O.K., damit muss man leben. Ich verlange wirklich nicht, das dort neue Aufzüge eingebaut werden ;)

Falträder, die "gefaltet" nicht größer sind, als ein handelsüblicher Rollkoffer, werden "verpackt" - also mit einer Schutzhülle - anstandslos im IC/ICE befördert, ohne Fahrradzuschlag :lol: Aber das sollte der ADFC doch wissen :huh:
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von JeDi »

Autobahn @ 20 Jun 2012, 23:28 hat geschrieben: Falträder, die "gefaltet" nicht größer sind, als ein handelsüblicher Rollkoffer, werden "verpackt" - also mit einer Schutzhülle - anstandslos im IC/ICE befördert, ohne Fahrradzuschlag :lol: Aber das sollte der ADFC doch wissen :huh:
Also die FN, die ich mal für die Mitnahme eines Kunstgegenstandes im ICE kassiert hab (hatte halt _zufällig_ die Form eines Fahrrades) wurde anstandslos niedergeschlagen. Wie üblich "aus Kulanzgründen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Naja - Räder abbauen, alles in blaue Plastiksäcke verpacken und gut :)
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glemsexpress
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Beitrag von glemsexpress »

Autobahn @ 20 Jun 2012, 23:28 hat geschrieben:Große Fahrradabteile nehmen Platz weg, die außerhalb der Saison von anderen Fahrgästen nur schlecht genutzt werden können.
Auch außerhalb der "Fahrradsaison" kann man Intermodal unterwegs sein. Viele meiner ÖV-fahrten würden ohne Fahrardanteil viel länger dauern, oder wären gar nicht ordendlich durchführbar.
Wenn ich z.B. nach der Arbeit nach Karlsruhe will dann kann ich um etwa 16:40 die Firma verlassen und bin um 17:34 in KA-Durlach oder um 17:40 in KA HBF (bei Einstieg in Oberderdingen-Flehingen und Umstieg in Bretten Bf in den Kraichgausprinter). Ein paar min mit den Rad und ich bin in der Innenstadt.
Mit rein ÖV müsste ich um 16:45 gehen und wär erst um 18:02 in KA-Durlach, also würde ich fast 30min länger brauchen und hätte nur alle 1h eine Fahrmöglichkeit (Abfahrtshaltestelle Sternenfels Gewerbepark mit 10min Gehstrecke + 5min Verfrühungspuffer).
Merke: Der ÖV profitiert von Intermodalität und wird dadurch attraktiver. Dafür muss er aber auch Reserven vorhalten.
Autobahn @ 20 Jun 2012, 23:28 hat geschrieben:Gut, das geht sinnvollerweise nur, wenn man im Fernverkehr unterwegs ist. Es kostet zwar mehr, als eine Fahrradkarte, ist aber stressfrei. 
Wenn man das Rad zur An-/Abreise zum Bf nutzen will ist das wertlos.
Autobahn @ 20 Jun 2012, 23:28 hat geschrieben:Ein ganz anderes Problem stellt aber auch die Zugänglichkeit der Bahnsteige dar. Ein Fahrrad - vor allem mit Gepäck - hat schon ein erhebliches Gewicht. Wenn am Start-, Umsteige- oder Zielbahnhof kein ausreichend dimensionierter Aufzug zur Verfügung steht, sieht es für viele Radtouristen übel aus. Und das nicht nur im Fernverkehr, sondern auch bei Tagesausflüglern.
Das Aufzüge in Sachen Barrierefreiheit eigendlich fehl am Platz sind hatte ich glaub ich oben schon erwähnt? Schon alleine wegen der extrem geringen verfügbarkeit von nur 95% (laut DB in BaWü).
Autobahn @ 20 Jun 2012, 23:28 hat geschrieben:Falträder, die "gefaltet" nicht größer sind, als ein handelsüblicher Rollkoffer, werden "verpackt" - also mit einer Schutzhülle - anstandslos im IC/ICE befördert, ohne Fahrradzuschlag 
Geht auch ohne Schutzhülle. Doch der Platz um diese unterzubringen ist nicht immer da. Daher sollte man sich da Gedanken machen wie sowas besser gelöst werden kann. Und das ist wie gesagt auch für normale Fahrgäste gut die so auch mehr Gepäck verstauen können.
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