Warst Du schonmal in so einem Ding? Inklusive der dazugehörigen Gestalten?Taschenschieber @ 29 Jul 2010, 15:23 hat geschrieben: Oder auch nur ganz profan wegen des Qualms?
Rauchverbote (nicht nur) bei der Bahn
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Die Personen, die dort verkehren, rauchen aber alle. Ein Rauchverbot würde dazu führen, dass die dann draußensitzen. Damit ist auch keinem geholfen. Die Kneipe ist dann pleite und der Park voller leerer Flaschen.Taschenschieber @ 29 Jul 2010, 15:27 hat geschrieben: Ja gut, aber sicherlich stehen nicht nur Raucher auf so ein etwas... merkwürdiges Ambiente?
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Auch wenn man mich jetzt nicht gefragt hat und man mich auch nicht unbedingt als Besucher dort erwarten würden, habe ich solche Teile schon des Öfteren besucht. Zwar nicht ganz freiwillig, aber immerhin. Die Kneipen sind außergewöhnlich familiär geführt mit dem Wirt/der Wirtin als gute Seele und sicher besser als ihr Ruf. Und nicht hinter jedem Gast mit Drogendealergesicht steckt ein Drogendealer.Bayernlover @ 29 Jul 2010, 15:24 hat geschrieben: Warst Du schonmal in so einem Ding? Inklusive der dazugehörigen Gestalten?
Wenn nur der Rauch nicht wäre, könnte es man dort durchaus aushalten.
Ich halte dies für ein vorgeschobenes Argument, dass dies nur im Qualm funktioniert und einfach so sein müsse, da es immer schon so war. Übrigens hören viele Gäste im etwas höheren Alter mit dem Rauchen auf, weil es einfach nicht mehr anders geht (Raucherhusten, Kurzatmigkeit). Der Rauch in der Kneipe ist dabei auch nicht gerade förderlich und es ist einfacher das durchzuziehen, wenn einem nicht dauernd eine Fluppe angeboten wird.
Nein, mir geht es nicht um eine rauchfreie Gesellschaft. Ich beschriebe nur die Realität, dass viele aufhören wollen oder müssen.
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Ja, weil es momentan für die Nichtraucher nicht möglich ist, eine akzeptable Eckkneipe in der man es aushalten kann zu finden.Bayernlover @ 29 Jul 2010, 15:29 hat geschrieben: Die Personen, die dort verkehren, rauchen aber alle. Ein Rauchverbot würde dazu führen, dass die dann draußensitzen. Damit ist auch keinem geholfen. Die Kneipe ist dann pleite und der Park voller leerer Flaschen.
Was die Leute an einer Eckkneipe reizt ist die familiäre Atmosphäre, nicht der dichte Qualm. Die Frage ist halt nur, ob die Eckkneipen die Zeit überstehen, bis die ganzen Nichtraucher mitbekommen haben, dass man die Eckkneipen jetzt wieder betreten kann - dass sie es irgendwann mitbekommen, halte ich für sicher.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Auch wenn man nicht mehr rauchen darf - das Publikum bleibt.Boris Merath @ 29 Jul 2010, 16:25 hat geschrieben: Die Frage ist halt nur, ob die Eckkneipen die Zeit überstehen, bis die ganzen Nichtraucher mitbekommen haben, dass man die Eckkneipen jetzt wieder betreten kann - dass sie es irgendwann mitbekommen, halte ich für sicher.
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Ab 2012 soll es nur noch weiße Zigarettenschachteln mit einem neutralen Schriftzug geben. Die EU arbeitet an einer entsprechenden Richtlinie. Auch die Warenpräsentation wird dann im Laden verboten, die Glimmstängel gibt es dann nur noch noch unter dem Ladentisch.
http://bit.ly/cUTtyA
Kommentar: Ich finde, das geht ein wenig weit. Solange Zigaretten legal sind, sollten sie auch als Marke geführt werden dürfen. Das Werbeverbot war dagegen richtig, da es sich oft oder auch an Minderjährige richtete, obwohl Zigaretten Produkte ab 18 sind (o.k., früher ab 16).
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Kommentar: Ich finde, das geht ein wenig weit. Solange Zigaretten legal sind, sollten sie auch als Marke geführt werden dürfen. Das Werbeverbot war dagegen richtig, da es sich oft oder auch an Minderjährige richtete, obwohl Zigaretten Produkte ab 18 sind (o.k., früher ab 16).
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Da scheinen manche vergessen zu haben, wer für das Rauchverbot verantwortlich ist. Das hat das bayerische Volk so entschieden, nicht Herr Frankenberger.Lazarus @ 30 Jul 2010, 19:50 hat geschrieben: Frankenberger von Wirt rausgeworfen![]()
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http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen...ans-860769.html
Den würde ich auch nicht in meine Wohnung lassenLazarus @ 30 Jul 2010, 19:50 hat geschrieben:Frankenberger von Wirt rausgeworfen![]()
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@ TramPolin
Ab 2012 soll es nur noch weiße Zigarettenschachteln mit einem neutralen Schriftzug geben. Die EU arbeitet an einer entsprechenden Richtlinie.
Die Farbe der Schachtel dürfte eigenlich egal sein, wenn zumindest die Marke draufsteht. Es gibt nämlich einen gewaltigen Unterschied zwischen L&M und Gauloise. Wenn da aber nur "Zigatetten" draufsteht, gibt es einen Aufstand, wenn der Gauloiseraucher plötzlich L&M erhält oder umgekehrt.
Zigaretten als Bückware? Die Raucher wird es weniger stören, als die Mitarbeiter im Handel. Davon ab, was machen die Fachgeschäfte der Branche?Auch die Warenpräsentation wird dann im Laden verboten, die Glimmstängel gibt es dann nur noch noch unter dem Ladentisch.
So langsam wird es Zeit, die Spinner in der EU-Kommission aufzuhalten. Nicht (nur) wegen des Rauchverbots in der Gastronomie - das tangiert mich nicht. Es gibt viele Felder, die dort gegen den Willen der Mehrheit der Bevölkerung beackert werden.
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Nein, Frankenberger ist bekloppt, weil er da gerade eine Straftat begangen hat, wenn man es ganz eng auslegen möchte.Jean @ 30 Jul 2010, 20:25 hat geschrieben: Bekloppter Wirt halt. Dem kann man kein Erfolg wünschen!
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Zeigt halt nur wie einige Leute ticken und bei so einer Person würde ich auch nicht gehen! Die Kunden die man kriegt sind die die man sich verdient hat!
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Ähm betritst du ein Lokal gegen den Willen des Wirts erfüllt das den Straftatbestand Hausfriedensbruch nur mal so nebenbeiJean @ 30 Jul 2010, 21:01 hat geschrieben: Zeigt halt nur wie einige Leute ticken und bei so einer Person würde ich auch nicht gehen! Die Kunden die man kriegt sind die die man sich verdient hat!
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Die Marke steht dann schon noch drauf, aber halt als Text in Einheitsschrift, die Identität ist weg.Autobahn @ 30 Jul 2010, 20:55 hat geschrieben:Die Farbe der Schachtel dürfte eigenlich egal sein, wenn zumindest die Marke draufsteht. Es gibt nämlich einen gewaltigen Unterschied zwischen L&M und Gauloise. Wenn da aber nur "Zigatetten" draufsteht, gibt es einen Aufstand, wenn der Gauloiseraucher plötzlich L&M erhält oder umgekehrt.
Die müssen wohl ein wenig umbauen. Die meisten Tabakgeschäfte verkaufen aber auch Zeitschriften und so ein Zeug, daher wird der Laden nicht wie einer aus der DDR ausschauen .Autobahn @ 30 Jul 2010, 20:55 hat geschrieben:Zigaretten als Bückware? Die Raucher wird es weniger stören, als die Mitarbeiter im Handel. Davon ab, was machen die Fachgeschäfte der Branche?

Wichtig ist halt, dass die Zigaretten nicht ausgestellt werden und es sie nur auf Anfrage gibt. Spannend wird auch die Frage, ob Zigarettenautomaten erhalten bleiben. Wahrscheinlich nicht, wie ich die EUler kenne. Auch die Selbstbedienung bei Zigaretten wird wohl dahin sein. Zwar könnte man ja die Zigaretten über eine Art Automat ja von den Kunden selbst auswählen lassen. So was gibt es inzwischen in Supermärkten zuhauf. Dort dient es aber dem Diebstahlschutz. Man muss kein Geld einwerfen, aber der Kassierer hat einen besseren Überblick darüber, wer gerade Zigaretten haben will. Die Zigaretten fallen dann im vorderen Teil der Kasse auf das Warenband. Somit können sie nicht so schnell unbemerkt in der Tasche verschwinden. Diese Investitionen werden die Supermärkte nicht kampflos aufgeben. Indem man das Layout der Automaten ändert, könnte man die EU-Richtlinien aber erfüllen, da die Zigaretten ja streng genommen nicht mehr ausgestellt werden. Man hat viel mehr eine Art Black Box, die nur das ausspuckt, was man kaufen will. Also ähnlich wie wenn der Verkäufer das Zeugs unter dem Ladentisch hervorkramt. Aber es wäre halt doch eine Selbstbedienung. Den EUlern werden vermutlich diese Black Boxen ein Dorn im Auge sein, da es dort keine Alterskontrolle gibt. Diese wird erst (oft halbherzig oder gar nicht) vom Kassierer durchgeführt.
Frankenberger sagt, in zehn Jahren werden Zigaretten ganz verboten sein. Das glaube ich aber nicht. Den Konsum wird man übrigens nie verbieten können, das wäre mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Herstellung, Verbreitung und Besitz könnten aber (theoretisch) unter Strafe gestellt werden.
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Auf Facebook wird (recht glaubhaft) behauptet, dass mindestens eine Diskothek im Wesentlichen so weitermachen wird wie bisher, nämlich als Raucherlokal. Die Mitgliedsausweise sollen nicht mehr an die Laufkundschaft ausgegeben werden, sondern man muss sie vorher bestellen. Dann wäre man eine echte geschlossene Gesellschaft.
Ist so was rechtmäßig?
Wenn ich das richtig sehe, wäre dies eine Verschlechterung des Status quo, da das Rauchen auf der Tanzfläche ganz offiziell wieder gestattet wird.
Für eine Diskothek ist es natürlich nicht sonderlich attraktiv, auf Laufkundschaft zu verzichten, auch wenn man viele Stammgäste hat. Daher werden nicht alle Diskotheken da mitmachen. Allerdings könnten erste Aufweichungen dazu verleiten, dass man es mit der Ausgabe der Clubkarten nicht mehr so genau nimmt und dass nach ein paar Wochen wieder fast sämtliche Diskotheken Raucherclubs sind.
Ist so was rechtmäßig?
Wenn ich das richtig sehe, wäre dies eine Verschlechterung des Status quo, da das Rauchen auf der Tanzfläche ganz offiziell wieder gestattet wird.
Für eine Diskothek ist es natürlich nicht sonderlich attraktiv, auf Laufkundschaft zu verzichten, auch wenn man viele Stammgäste hat. Daher werden nicht alle Diskotheken da mitmachen. Allerdings könnten erste Aufweichungen dazu verleiten, dass man es mit der Ausgabe der Clubkarten nicht mehr so genau nimmt und dass nach ein paar Wochen wieder fast sämtliche Diskotheken Raucherclubs sind.
@ TramPolin
Tabakwaren habe ich Zeit meines Lebens nur auf Anforderung erwerben können. In keinem Supermarkt waren sie offen in den Regalen greifbar. In diesem Punkt greift die EU in eine große Leere.
Sicher, die meisten "Vertriebsstellen" außerhalb von Supermärkten und Tankstellen verkaufen auch noch Zeitschriften, Getränke oder sind Lottoannahmestellen (auch ein Suchtpotential
, das es anzugreifen gilt)
P.S.: In einigen Ländern werden Tabakwaren ausschließlich in Fachgeschäften verkauft. Die Zigarettenautomaten werden umgerüstet. Da gibt es dann Kondome. Irgendwie muss man die Dinger ja nutzen.
Tabakwaren habe ich Zeit meines Lebens nur auf Anforderung erwerben können. In keinem Supermarkt waren sie offen in den Regalen greifbar. In diesem Punkt greift die EU in eine große Leere.
Sicher, die meisten "Vertriebsstellen" außerhalb von Supermärkten und Tankstellen verkaufen auch noch Zeitschriften, Getränke oder sind Lottoannahmestellen (auch ein Suchtpotential

P.S.: In einigen Ländern werden Tabakwaren ausschließlich in Fachgeschäften verkauft. Die Zigarettenautomaten werden umgerüstet. Da gibt es dann Kondome. Irgendwie muss man die Dinger ja nutzen.
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Also ich weiß ja nicht, warum das bei Dir so ist und war, aber hier bei uns kann man die Zigaretten eigenhändig im Supermarkt aus dem Regal nehmen. Dieses Regel befindet sich direkt an der Kasse, dort, wo auch die Quengelware und die Klein-Spirituosen* zu finden sind.Autobahn @ 30 Jul 2010, 22:40 hat geschrieben: Tabakwaren habe ich Zeit meines Lebens nur auf Anforderung erwerben können. In keinem Supermarkt waren sie offen in den Regalen greifbar. In diesem Punkt greift die EU in eine große Leere.
Allerdings muss das bald "konnte" heißen, da immer mehr Supermärkte auf diese Diebstahlsicherungs-Automaten umrüsten.
* Man will es Alkoholabhängigen offenbar nicht zu einfach machen. Wer nichts in der Alkoholabteilung in den Wagen gelegt hat, wird dann spätestens an der Kasse schwach.
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Ohne weitere Konkretisierung durch die entsprechenden Gerichte ist es zumindest nicht verboten.TramPolin @ 30 Jul 2010, 22:34 hat geschrieben: Auf Facebook wird (recht glaubhaft) behauptet, dass mindestens eine Diskothek im Wesentlichen so weitermachen wird wie bisher, nämlich als Raucherlokal. Die Mitgliedsausweise sollen nicht mehr an die Laufkundschaft ausgegeben werden, sondern man muss sie vorher bestellen. Dann wäre man eine echte geschlossene Gesellschaft.
Ist so was rechtmäßig?
Eine geschlossene Gesellschaft definiert sich ja ausschließlich darüber, dass nicht jeder der einfach vorbeiläuft, hineingehen kann, sondern nur geladene Gäste. Wieviele das sind, aus welchem Anlass, in welcher Situation hat der Gesetzgeber bewusst außer acht gelassen - natürlich nicht unter Berücksichtigung einer solchen Regelung. Fraglich ist einzig, ob die geschlossene Gesellschaft von der "Kundschaft" her schon vor Beginn der Veranstaltung feststehen muss, oder nicht (was prinzipell die Praxis erlauben könnte, dass man sich den Ausweis in der Seitenstraße abholt, obwohl das schon eine Feinheit ist - heute hat in einer Gruppe ja immer jemand ein Smartphone mit dem man sich auf dem Weg dorthin online anmelden könnte).
Nach wie vor: gewarnt wurde im Rahmen der Diskussion davor mehrfach - ich bin genauso unglücklich über solch eine Lösung, wie du - wenn auch aus anderen Gründen.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Um da mal zumindest einen Ansatz von fundierter Diskussionsgrundlage ins Haifischbecken zu werfen hier mal ein Zitat von sueddeutsche.de:
Ganz so einfach wirds also nicht mit der geschlossenen Gesellschaft. Ob sich diese Praxis vor Gericht im Ernstfall durchsetzen kann, weiß ich nicht, aber die Latte ist erstmal ordentlich hoch gelegt.Die einzige Ausnahme im Gaststättengesetz sind "Geschlossene Gesellschaften". Dafür muss der Kneipier allerdings zwei Tage vor der Veranstaltung eine Gästeliste beim KVR einreichen und einen Anlass benennen können. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass es irgendein Wirt schafft, uns das sechs Tage die Woche plausibel zu machen", sagt Blume-Beyerle.
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Mich wundert der offenbare Sinneswandel. Hatte Blume-Beyerle nicht vor kurzem Sätze fallen lassen, die an eine Verweigerungshaltung, das Rauchverbot überhaupt zu kontrollieren, erinnern ließen?Hot Doc @ 31 Jul 2010, 03:55 hat geschrieben:Um da mal zumindest einen Ansatz von fundierter Diskussionsgrundlage ins Haifischbecken zu werfen hier mal ein Zitat von sueddeutsche.de:
Ganz so einfach wirds also nicht mit der geschlossenen Gesellschaft. Ob sich diese Praxis vor Gericht im Ernstfall durchsetzen kann, weiß ich nicht, aber die Latte ist erstmal ordentlich hoch gelegt.
Wenn sich die Gangart tatsächlich geändert hat, ist das zu begrüßen. Die Frage ist, was hinter dem möglichen Kurswechsel steckt.
Nach einiger Recherche hab eich den in Facebook erwähnten Newsltetter mit der "kreativen" Lösung gefunden. Es handelt sich dabei um eine Veranstaltung, die ein- bis zweimal in der Woche in einer Diskothek in München stattfindet. In Facebook war zunächst nicht die Rede davon, dass es nicht täglich wäre. Hier die Quelle:
http://www.schwarzesbayern.de/V2/board3-sc...e-gesellschaft/
Noch mal kurz zusammengefasst: Es wird keine Clubkarten mehr vor Ort geben, man muss sie vorher im Internet bestellen. Laufkundschaft ist somit ausgeschlossen. Mitglieder können aber eine Begleitung mitbringen.
Dreist ist folgender Satz aus der Ankündigung:
Da die Umstellung auf Ausschluss von Laufkundschaft ausgerechnet am 01.08 erfolgt, ist es doch offensichtlich, dass man das nur macht, um das Rauchverbot zu umgehen. Man gibt sogar offiziell zu, dass die neuen "Vollzugshinweise zum Gesundheitsschutzgesetz" der Grund für die Umstellung sind.[...]Deswegen werden wir auf den POP Partys das Rauchen weiterhin ermöglichen. Die BPC will das Rauchen nicht fördern und ich weise gerne nochmal darauf hin, dass Aktiv- und Passivrauchen nicht gesund ist.[...]
Im konkreten Fall hat man nun eine offizielle Gästeliste (vermutlich wird aber nur ein eher kleiner Teil der Gäste kommen, aber man kann ja keinen Gast zwingen zu kommen), anmelden kann man das Ganze ja auch vorher beim KVR.
Die Frage ist halt, wo die Grenze ist. Ob eine Feier, auf der angenommen 5.000 Gäste eingeladen sind, von denen 1.000 kommen, noch eine geschlossene Gesellschaft ist, ist wahrscheinlich Auslegungssache.
Bevor wieder auf mich eingeprügelt wird, es ist kein Weltuntergang, wenn es nun ein paar Veranstaltungen mit geschossenen Gesellschaften mehr gibt. Mich interessieren aber die Vollzugshinweise und die genauen Hintergründe.
Momentan sieht es ja in München so aus, dass man eher hart durchgreifen will, was sich aber auch wieder ändern kann.
Man muss sicher einige Gerichtsurteile abwarten, da läuft ja inzwischen einiges.
Trampolin, nur zum besseren Verständnis: Auf den POP! Parties gab es noch sonderlich viel Laufkundschaft, die Leute rekrutieren sich doch aus einem sehr überschaubarem festen Personenkreis. Es gibt in München außer den POP! Parties nur noch das Nerodom und das Loft für die Szene. Die Einlassregeln waren unabhängig vom Rauchverbot schon immer streng.
Ich denke es ist ein Unterschied ob man über Rauchen in Gaststätten (zudenen auch irgendwió Diskotheken) gehören diskutiert oder über Parties einer doch recht streng abgegrenzten Szene.
Ich denke es ist ein Unterschied ob man über Rauchen in Gaststätten (zudenen auch irgendwió Diskotheken) gehören diskutiert oder über Parties einer doch recht streng abgegrenzten Szene.
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
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Eine Party ist natürlich was anders, dennoch könnte es sich hier um einen auslegbaren Grenzfall handeln.Iarn @ 31 Jul 2010, 12:06 hat geschrieben: Trampolin, nur zum besseren Verständnis: Auf den POP! Parties gab es noch sonderlich viel Laufkundschaft, die Leute rekrutieren sich doch aus einem sehr überschaubarem festen Personenkreis. Es gibt in München außer den POP! Parties nur noch das Nerodom und das Loft für die Szene. Die Einlassregeln waren unabhängig vom Rauchverbot schon immer streng.
Ich denke es ist ein Unterschied ob man über Rauchen in Gaststätten (zudenen auch irgendwió Diskotheken) gehören diskutiert oder über Parties einer doch recht streng abgegrenzten Szene.
In der heutigen SZ ist von einer Schwabinger Kneipe die Rede, die sich der neuen Reglung widersetzen und die Gäste weiter rauchen lassen will. Sie wird höchstwahrscheinlich nicht die einzige sein. Bislang wurden auch nur wenige "R"-Schilder an den Lokalen abgenommen. Noch haben sie ja Zeit, das ist also nicht zu beanstanden. Es gibt aber auch Lokale zu loben, die fast unmittelbar nach Wahlausgang schon das Schild entfernt haben.
Das Probelm auf das die stoßen werden, ist, dass das KVR nur so viele Leute auf der Gästeliste akzeptieren wird, wie auch Platz in der Kaschemme ist. Also eine Gästeliste mit 10.000 Hanseln abzugeben, wenn dann nur 1.000 reinpassen und kommen, wird irgendwann auffallen. Das muss man dann schon genauer planen. Wenn die Leute da aber mitmachen und sich auch wirklich anmelden und kommen, sehe ich kein Problem in dieser Lösung.