Störungschronik U-Bahn München

Strecken, Fahrzeuge und Technik von U-Bahnen
Antworten
GSIISp64b
Lebende Forenlegende
Beiträge: 4350
Registriert: 14 Feb 2011, 16:45

Beitrag von GSIISp64b »

Boris Merath @ 31 Dec 2013, 12:27 hat geschrieben: Was heißt da "allerdings glimpflich" - der Fahrer kann erstmal nichts dafür, wenn ihm ein Betrunkener vor die Bahn fällt.
Und deshalb gehören betrunkene Fahrer immer drakonisch bestraft, nicht nur dann, wenn es tatsächlich mal schiefgeht.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
ropix
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 14244
Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
Kontaktdaten:

Beitrag von ropix »

Bliebe jetzt nur die Frage ob man immer alles auf die Fahrer abwälzen sollte oder ob nicht ein bisserl was am Arbeitgeber hängen bleiben könnte?

Schon zwei bedauerliche Einzelfall?
-
Benutzeravatar
Zp T
König
Beiträge: 831
Registriert: 13 Jun 2011, 21:12
Wohnort: Augsburg

Beitrag von Zp T »

Boris Merath @ 31 Dec 2013, 12:27 hat geschrieben: Was heißt da "allerdings glimpflich" - der Fahrer kann erstmal nichts dafür, wenn ihm ein Betrunkener vor die Bahn fällt. Die Auswertungen werden zeigen, ob er den Unfall durch schnellere Reaktion hätte verhindern können - wenn nicht, dann besteht kein Zusammenhang zwischen der Alkoholisierung und dem Unfall.

Das macht die Alkoholisierung nicht besser - dem Fahrer, der den Unfall hatte, deswegen vorzuwerfen, dass es bei ihm schlimmer ausgegangen ist als bei dem anderen, ist aber auch nicht in Ordnung.
Denke mal, der Staatsanwalt wird es ganz anders sehen! Trunkenheit am Steuer incl. Todesfall ist das schlimmste, was einem passieren kann, egal ob das Opfer Suizidabsichten hatte oder nicht...

Jetzt kann man das schon in der BILD lesen, also für die MVG wahrlich kein schöner Jahresabschluss!

Ich stelle mir schon die Frage, wie es sein kann, dass man angetrunken in die Fahrerkabine der U-Bahn steigt???

Bei der S-Bahn wäre das ein Kündigungsgrund bei vorsätzlicher Tat...
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
GSIISp64b
Lebende Forenlegende
Beiträge: 4350
Registriert: 14 Feb 2011, 16:45

Beitrag von GSIISp64b »

Zp T @ 31 Dec 2013, 17:34 hat geschrieben: Denke mal, der Staatsanwalt wird es ganz anders sehen!
Entscheiden tut aber der Richter, und zwar nach Gesetzen.
Bliebe jetzt nur die Frage ob man immer alles auf die Fahrer abwälzen sollte oder ob nicht ein bisserl was am Arbeitgeber hängen bleiben könnte?
Es war aber nicht Herr König sturzbesoffen, sondern der Fahrer. Und vermutlich hat der seinen Fusel auch nicht von Herrn König bekommen.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Benutzeravatar
Zp T
König
Beiträge: 831
Registriert: 13 Jun 2011, 21:12
Wohnort: Augsburg

Beitrag von Zp T »

GSIISp64b @ 31 Dec 2013, 17:37 hat geschrieben: Entscheiden tut aber der Richter, und zwar nach Gesetzen.


Genau und das Gesetz besagt, Trunkenheit am Steuer mit Todesfolge besagt mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe!
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
Auer Trambahner
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 10828
Registriert: 04 Mai 2005, 08:58
Wohnort: Drunt in da greana Au
Kontaktdaten:

Beitrag von Auer Trambahner »

Wenn der Staatsanwalt mit Trunkenheit am Steuer kommt wird vermutlich jeder halbfähige Rechtsanwalt einen Lachkrampf bekommen.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
GSIISp64b
Lebende Forenlegende
Beiträge: 4350
Registriert: 14 Feb 2011, 16:45

Beitrag von GSIISp64b »

Zp T @ 31 Dec 2013, 18:10 hat geschrieben: Genau und das Gesetz besagt, Trunkenheit am Steuer mit Todesfolge besagt mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe!
Das Gesetz besagt, Gefährdung des Bahnverkehrs (durch Trunkenheit) wird mit bis zu fünf Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft. Die Folgen sind für den Tatbestand nicht relevant. Guck ins Gesetz.
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Benutzeravatar
spock5407
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13560
Registriert: 21 Dez 2005, 21:40

Beitrag von spock5407 »

ropix @ 31 Dec 2013, 15:56 hat geschrieben: Schon zwei bedauerliche Einzelfall?
Natürlich. Was soll sich sonst anderes herausstellen.
GSIISp64b
Lebende Forenlegende
Beiträge: 4350
Registriert: 14 Feb 2011, 16:45

Beitrag von GSIISp64b »

spock5407 @ 31 Dec 2013, 18:43 hat geschrieben: Natürlich. Was soll sich sonst anderes herausstellen.
Dass Herr König U-Bahnfahrer zum Trinken zwingt, natürlich.

(Das ist natürlich Sarkasmus - ich fürchte, das muss man bei dem Thema dazu sagen.)
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16212
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

Zp T @ 31 Dec 2013, 17:34 hat geschrieben: Denke mal, der Staatsanwalt wird es ganz anders sehen! Trunkenheit am Steuer incl. Todesfall ist das schlimmste, was einem passieren kann, egal ob das Opfer Suizidabsichten hatte oder nicht...
Dazu muss aber nachgewiesen werden, dass der Todesfall mit der Trunkenheit zusammenhängt. Und wenn der Mann wirklich direkt vor den Zug gefallen ist (was bisher aber nur Spekulation ist), dann gibt es hier keinen Zusammenhang, sofern der Fahrer alle nötigen Maßnahmen (Schnellbremsung, Notruf an Leitstelle, Kurzschließen der Stromschiene) korrekt und zügig durchgeführt hat - und das lässt sich aus den Aufzeichnungen mit Sicherheit gut nachvollziehen.

Das ändert natürlich nichts daran, dass ein Fahrer nicht alkoholisiert sein darf, und dass ganz sicher für den Fahrer Konsequenzen haben wird. Den einen mehr zu bestrafen als den anderen, nur weil er das Pech hatte dass ihm jemand vor den Zug gefallen ist, ist aber nicht in Ordnung.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
GSIISp64b
Lebende Forenlegende
Beiträge: 4350
Registriert: 14 Feb 2011, 16:45

Beitrag von GSIISp64b »

Wenn nichts passiert wäre, hätte man ihn aber auch nicht erwischt. Muss er jetzt also straffrei davonkommen?
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Benutzeravatar
Zp T
König
Beiträge: 831
Registriert: 13 Jun 2011, 21:12
Wohnort: Augsburg

Beitrag von Zp T »

Versteh nicht, wie man das nur verharmlosen kann! Als Fahrgast müsste man echt die Angst bekommen... Die Videoaufnahmen kennt derzeit nur die POLIZEI! Klar, dass die MVG derzeit davon ausgeht, dass es ein Suizid war! Um Schaden zu begrenzen... Denn bekanntlich werden ja Suizide nicht in Öffentlichkeit gebracht. Deswegen finde ich das Ganze schon etwas dubios! Womöglich hätte der Schwarzafrikaner überleben können, wenn der U-Bahn-Fahrer ein zehntel eher reagiert hätte! Das können nur Gutachter klären und der Richter wird dann dementsprechend das Urteil fällen! Fakt ist aber, dass der Staatsanwalt erstmal das so wertet, wie jeder Außenstehende... Bei Trunkenheit wird er erstmal Anklage erheben! Darum gehts!!!
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
GSIISp64b
Lebende Forenlegende
Beiträge: 4350
Registriert: 14 Feb 2011, 16:45

Beitrag von GSIISp64b »

Bla! Wer verharmlost hier denn bitte? Und wer spekuliert rum? Doch nur Sie, Herr Ich-Kenne-die-408-nicht-behaupte-aber-Tf-zu-sein!
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
NJ Transit
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 5192
Registriert: 07 Sep 2009, 15:55
Wohnort: Wabe 320
Kontaktdaten:

Beitrag von NJ Transit »

Sowohl Zp T als auch GSIISp64b mäßigen jetzt mal zunächst bitte ihren Ton und beruhigen sich. Danke.
My hovercraft is full of eels.

SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
metr0p0litain
Foren-Ass
Beiträge: 94
Registriert: 10 Jun 2012, 20:13
Wohnort: München
Kontaktdaten:

Beitrag von metr0p0litain »

Auf faz.net heißt es:
Der Fahrer habe nicht mehr reagieren können und den Mann überrollt, der dabei ums Leben kam. Beim Zugführer waren knapp 1,0 Promille Alkohol nachgewiesen worden, das allerdings sei nicht die Unfallursache gewesen, sagte ein Polizeisprecher am Dienstag. Das 25 Jahre alte Opfer sei betrunken gewesen und habe wahrscheinlich Selbstmord begehen wollen.
und
Der Zugführer wurde nach Angaben der Stadtwerke München bis auf weiteres vom Fahrdienst suspendiert. Er sei über 30 Jahre „beanstandungsfrei im U-Bahnfahrdienst eingesetzt“ gewesen, sagte Sprecher Christian Miehling. Videobilder zeigten eindeutig, dass der 25 Jahre alte Mann so unvermittelt vor die U-Bahn gefallen sei, dass der Unfall auch bei einer Sofortbremsung nicht zu verhindern gewesen wäre.
Die Unvermeidbarkeit des Unfalls, egal ob betrunken oder nüchtern, dürfte durchaus eine Rolle spielen. Möglicherweise wird der U-Bahnfahrer mit einer Geldstrafe belastet, denn die unternehmensinternen Maßnahmen, verbunden mit den psychischen Folgen des Unfalls, sind meiner Meinung nach schon Strafe genug.
Benutzeravatar
Michi Greger
Lebende Forenlegende
Beiträge: 4159
Registriert: 06 Sep 2002, 22:06
Wohnort: mehrfach

Beitrag von Michi Greger »

Zp T @ 31 Dec 2013, 19:44 hat geschrieben: Womöglich hätte der Schwarzafrikaner überleben können, wenn der U-Bahn-Fahrer ein zehntel eher reagiert hätte!
Schwarzafrikaner? Vielleicht hat der "Unfall" ja einen rassistischen Hintergrund? Wie wärs mal damit?

Gruß Michi
Achtung! Entladezeit länger als 1 Minute!
Benutzeravatar
spock5407
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 13560
Registriert: 21 Dez 2005, 21:40

Beitrag von spock5407 »

Ich denke mal, für die strafrechtliche Bewertung ist es absolut relevant, ob es unvermeidlich war oder nicht.

Inwieweit diese Tatsache dann aber betriebsintern dem Fahrer hilft, ist wieder eine andere Sache. Weil selbst wenn unvermeidlich,
er war alkoholisiert. Und das wird bestimmt entsprechend bewertet werden und entsprechende Konsequenzen haben.
Laimer88
Routinier
Beiträge: 482
Registriert: 10 Mai 2012, 20:46

Beitrag von Laimer88 »

spock5407 @ 31 Dec 2013, 20:18 hat geschrieben: Ich denke mal, für die strafrechtliche Bewertung ist es absolut relevant, ob es unvermeidlich war oder nicht.

Inwieweit diese Tatsache dann aber betriebsintern dem Fahrer hilft, ist wieder eine andere Sache. Weil selbst wenn unvermeidlich,
er war alkoholisiert. Und das wird bestimmt entsprechend bewertet werden und entsprechende Konsequenzen haben.
Volle Zustimmung.

Juristisch gubts da wenig zu diskutieren. Für die "Straßenverkehrsdelikte" in §§ 315 ff StGB bedarf es eines kausal auf dem Fahrfehler bzw. der Fahruntauglichkeit beruhenden sog. "Beinaheunfalls" ("und dadurch ..."), für die §§ 222, 229 StGB eines kausal auf der Sorgfaltspfluchtverletzung beruhenden Körperverletzungs- bzw. Tötungserfolgs. An bloße (unglückliche) Zufälle ist keine Strafbarkeit geknüpft.

Intern wie gesagt eine ganz andere Frage.
Benutzeravatar
3247
Routinier
Beiträge: 431
Registriert: 20 Aug 2003, 03:26
Wohnort: München

Beitrag von 3247 »

Laimer88 @ 1 Jan 2014, 03:19 hat geschrieben:Juristisch gubts da wenig zu diskutieren. Für die "Straßenverkehrsdelikte" in §§ 315 ff StGB bedarf es eines kausal auf dem Fahrfehler bzw. der Fahruntauglichkeit beruhenden sog. "Beinaheunfalls" ("und dadurch ..."), für die §§ 222, 229 StGB eines kausal auf der Sorgfaltspfluchtverletzung beruhenden Körperverletzungs- bzw. Tötungserfolgs. An bloße (unglückliche) Zufälle ist keine Strafbarkeit geknüpft.
Bleibt nur noch § 316 StGB - Trunkenheit im Verkehr. Aber dafür reichen 1,0 Promille ohne alkoholbedingte Fahrfehler auch nicht.

Edit: Laimer88 war schneller
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16212
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

3247 @ 1 Jan 2014, 16:08 hat geschrieben: Die Folgen sind also gerade nicht egal. Es muss vielmehr zu einer konkreten Gefährdung, also einem „Beinaheunfall“ kommen. Und dieser muss gerade wegen der Trunkenheit passieren.
Bist Du Dir da sicher? Ab gewissen Ausfallerscheinungen würde ich schon eher pauschal eine Gefährdung unterstellen, weil das korrekte Handeln nicht mehr gewährleistet ist. Das wird aber sicherlich eine Prüfung im Einzelfall sein, und ich könnte mir auch vorstellen, dass hier der Promillewert höher anzusetzen ist als im Straßenverkehr, weil im Allgemeinen keinen so schnellen Reaktionen erforderlich sind.

Allerdings hat diese Gefährdung natürlich nichts mit dem konkreten Unfall zu tun.

Das ganze natürlich nur aus strafrechtlicher Sicht, dass die internen Vorschriften der SWM andere Promillegrenzen vorschreiben (u.U. sogar 0,0?) ist natürlich eine andere Sache.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
elchris
Lebende Forenlegende
Beiträge: 4821
Registriert: 03 Mai 2003, 13:11

Beitrag von elchris »

Boris Merath @ 1 Jan 2014, 16:17 hat geschrieben:Das ganze natürlich nur aus strafrechtlicher Sicht, dass die internen Vorschriften der SWM andere Promillegrenzen vorschreiben (u.U. sogar 0,0?) ist natürlich eine andere Sache.
BoStrab §13:

(3) Betriebsbediensteten ist untersagt, während des Dienstes und der Dienstbereitschaft alkoholische Getränke
oder andere die dienstliche Tätigkeit beeinträchtigende Mittel zu sich zu nehmen oder den Dienst anzutreten,
wenn sie unter der Wirkung solcher Getränke oder Mittel stehen.
Weiteres steht in der DF-U auch nicht. Ob ein Verstoss gegen diesen §en im Falle eines Unfalls neben der Sanktionen im Innenverhältnis zum Tragen kommt, ist Gutachtersache. Ich behaupte nein, die entsprechenden Parameter fehlen - bei einem PU wird grundlegend davon ausgegangen, dass das Fahrpersonal, zumindest ohne Vorwarnung ("fahren sie Vorsichtig" - das ist der Firma aber schon mal zum Boomerang geworden...) diesen nicht verhindern hätte können.
Benutzeravatar
Boris Merath
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 16212
Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
Wohnort: München

Beitrag von Boris Merath »

elchris @ 1 Jan 2014, 17:08 hat geschrieben: Weiteres steht in der DF-U auch nicht. Ob ein Verstoss gegen diesen §en im Falle eines Unfalls neben der Sanktionen im Innenverhältnis zum Tragen kommt, ist Gutachtersache. Ich behaupte nein, die entsprechenden Parameter fehlen - bei einem PU wird grundlegend davon ausgegangen, dass das Fahrpersonal, zumindest ohne Vorwarnung ("fahren sie Vorsichtig" - das ist der Firma aber schon mal zum Boomerang geworden...) diesen nicht verhindern hätte können.
Wie schon vorher geschrieben (wo mir Verharmlosung vorgeworfen wurde) - der PU dürfte für den Fahrer keine strafrechtlichen Folgen haben (mal davon abgesehen, dass nur durch den PU die Alkoholisierung rauskam). Aber trotzdem könnte ich mir vorstellen dass man auch ohne konkreten (Beinahe-) Unfall bei einer gewissen Alkoholisierung von einer abstrakten Gefährdung ausgeht. Die Frage ist halt wo die Grenze ist.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Laimer88
Routinier
Beiträge: 482
Registriert: 10 Mai 2012, 20:46

Beitrag von Laimer88 »

Es ist zwischen § 315, 315c StGB einerseits und § 316 StGB andererseits zu differenzieren. Erstere sind sog. konkrete Gefährdungsdelikte, die nur verwirklicht sind, wenn eine der Nummern einschlägig ist UND wenn die Sicherheit des Betroffenen oder einer bestimmten Sache DADURCH so stark beeinträchtigt wird, dass es nur noch vom Zufall abhängt, ob eine endgültige Verletzung oder Beschädigung eintritt oder nicht. Dies geht für mich aus den Berichten nicht hervor, weshalb § 315 StGB wohl nicht greift.

Dagegen ist § 316 StGB sog. abstraktes Gefährdungsdelikt. Einer konkrete Gefahr bedarf es nicht. Der Täter muss aber absolut fahruntüchtig sein, was im Straßenverkehr erst ab 1,1 Promille BAK angenommen wird. Für den Schienenverkehr stellt die Rechtsprechung hier bislang sogar noch höhere Anforderungen (wie schon oben gesagt).

Für fahrlässige Tötung seh ich auch keine Anhaltspunkte. Daher die von mir und anderena ngenommene fehlende strafrechtliche Relevanz des Vorfalls.
146225
*Lebende Forenlegende*
Beiträge: 18051
Registriert: 01 Apr 2007, 17:45
Wohnort: TH/EDG

Beitrag von 146225 »

Boris Merath @ 1 Jan 2014, 17:23 hat geschrieben: Wie schon vorher geschrieben (wo mir Verharmlosung vorgeworfen wurde) - der PU dürfte für den Fahrer keine strafrechtlichen Folgen haben (mal davon abgesehen, dass nur durch den PU die Alkoholisierung rauskam). Aber trotzdem könnte ich mir vorstellen dass man auch ohne konkreten (Beinahe-) Unfall bei einer gewissen Alkoholisierung von einer abstrakten Gefährdung ausgeht. Die Frage ist halt wo die Grenze ist.
Ich würde abseits aller strafrechtlichen Vorgaben im arbeitsrechtlichen Bereich getrost davon ausgehen, dass die MVG diesem Mitarbeiter fristlos kündigt. Alkoholisiert zu arbeiten ist nunmal eine grobe Pflichtverletzung.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
schwarzfahrerin
Routinier
Beiträge: 301
Registriert: 01 Aug 2009, 01:57

Beitrag von schwarzfahrerin »

elchris @ 1 Jan 2014, 17:08 hat geschrieben: bei einem PU wird grundlegend davon ausgegangen, dass das Fahrpersonal, zumindest ohne Vorwarnung ("fahren sie Vorsichtig" - das ist der Firma aber schon mal zum Boomerang geworden...) diesen nicht verhindern hätte können.
Wann wird denn gewarnt und warum kann's zum Verhängnis werden, bei Personen im Gleis?

BTW. Kann dem Mitarbeiter nicht so einfach gekündigt werden, Alkoholismus ist eine Krankheit und ist erstmal zu behandeln. Erst wenns zu wiederholten Fällen kommt, kann gekündigt werden.
GSIISp64b
Lebende Forenlegende
Beiträge: 4350
Registriert: 14 Feb 2011, 16:45

Beitrag von GSIISp64b »

schwarzfahrerin @ 1 Jan 2014, 20:15 hat geschrieben: BTW. Kann dem Mitarbeiter nicht so einfach gekündigt werden, Alkoholismus ist eine Krankheit und ist erstmal zu behandeln. Erst wenns zu wiederholten Fällen kommt, kann gekündigt werden.
Trunkenheit und Alkoholismus sind zwei sehr verschiedene Dinge!
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
DonFabiano
Doppel-Ass
Beiträge: 117
Registriert: 17 Feb 2011, 03:56

Beitrag von DonFabiano »

GSIISp64b @ 1 Jan 2014, 20:18 hat geschrieben: Trunkenheit und Alkoholismus sind zwei sehr verschiedene Dinge!
...die sich gegenseitig nicht so zwingend ausschließen, wie das Satzzeichen hier wohl suggerieren soll.
"Ihre MVG - U-Bahn, Bus, Tram u. Fahrrad für München" :D
GSIISp64b
Lebende Forenlegende
Beiträge: 4350
Registriert: 14 Feb 2011, 16:45

Beitrag von GSIISp64b »

DonFabiano @ 3 Jan 2014, 18:26 hat geschrieben: ...die sich gegenseitig nicht so zwingend ausschließen, wie das Satzzeichen hier wohl suggerieren soll.
Ich habe nicht behauptet, dass sie sich zwingend ausschließen. Nur dass es Unsinn ist, das Eine (also Alkoholismus) anzunehmen, nur weil das Andere (Trunkenheit) vorliegt. Grundlegende Logik: Aus "Wenn A, dann B" folgt nicht "Wenn B, dann A".
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
Pjöngjangmetro
Jungspund
Beiträge: 7
Registriert: 24 Dez 2013, 10:44
Wohnort: Heidelberg

Beitrag von Pjöngjangmetro »

Der Nahverkehr in München ist eh total Scheisse, soviele Verspätungen und Zugausfälle habe ich noch nirgends erlebt.
Benutzeravatar
Entenfang
"Lebende Forenlegende"
Beiträge: 8139
Registriert: 27 Aug 2012, 23:19
Wohnort: München

Beitrag von Entenfang »

Pjöngjangmetro @ 3 Jan 2014, 22:05 hat geschrieben: Der Nahverkehr in München ist eh total Scheisse, soviele Verspätungen und Zugausfälle habe ich noch nirgends erlebt.
Wie zuverlässig ist er denn in Pjöngjang?
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
Antworten