"Öffentlicher Bereich" ist nicht gleich "privater Bereich".andreas @ 25 Jan 2011, 12:39 hat geschrieben: ich mein, war das nicht das Argument, mit dem man das Rauchen am Arbeitsplatz, in Öffentlichen Gebäuden usw verboten hat?
konsequenterweise müßte man wohl so weit gehen und das rauchen in geschlossenen Räumen, egal ob Haus oder Auto, verbieten.
Rauchverbote (nicht nur) bei der Bahn
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Richtig. Der private Bereich ist vor dem Grundgesetz stärker geschützt. Auch sehe ich folgendes Argument: Man geht z.B. zu Freunden. Dort kann man sich ja untereinander verständigen, ob geraucht wird. Wenn Miriam schwanger ist, rauchen ihre Freunde halt nicht, wenn sie es doch tun, dann geht Miriam eben. So einfach ist es natürlich auch nicht immer, weil die Sucht dazukommt. Aber man hat eine prinzipielle Möglichkeit, das untereinander zu regeln. Wenn man in eine Wirtschaft geht und rauchen bereits 20 Leutchen, ist das fast unmöglich.Bayernlover @ 25 Jan 2011, 13:10 hat geschrieben: "Öffentlicher Bereich" ist nicht gleich "privater Bereich".
Das Problem, dass schwangere Frauen rauchen, dass in Gegenwart von Schwangeren und Kindern in Privatwohnungen und im Auto geraucht wird, auch übrigens, dass schwangere Frauen Alkohol trinken, all das kann man natürlich rein theoretisch auch per Gesetz angehen. Aber es ist ein erheblicher Eingriff und es hat eher Symbolcharakter, weil man es kaum kontrollieren kann. Der Arzt unterliegt z.B. der Schweigepflicht. Ich möchte nicht in einem Staat leben, wo der Arzt feststellt, dass die schwangere Miriam raucht und Alkohol trinkt und das dann der STASI 3.0 meldet.
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Und als nächstes dürfen schwangere Frauen keine Eier und kein Fleisch mehr essen, nicht mehr in der Nähe des Mittleren Rings nach draußen gehen und keinesfalls öfter als 40 Mal pro Minute ein-/ausatmen...TramPolin @ 25 Jan 2011, 13:32 hat geschrieben: Das Problem, dass schwangere Frauen rauchen, dass in Gegenwart von Schwangeren und Kindern in Privatwohnungen und im Auto geraucht wird, auch übrigens, dass schwangere Frauen Alkohol trinken, all das kann man natürlich rein theoretisch auch per Gesetz angehen.
Habt ihr keine anderen Probleme?
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Also das kann man nicht vergleichen. Schwangere Frauen, die rauchen und Alkohol trinken und, bringen mit hoher Wahrscheinlichkeit kranke Kinder zur Welt, das ist nicht der Fall, wenn sie Fleisch essen und am Mittleren Ring wohnen. Wenn Du solche Kommentare schreibst, erweckst Du den Eindruck, Rauchen und Trinken in der Schwangerschaft wäre nicht so schlimm, auch wenn es wahrscheinlich nicht Deine Meinung ist.Daniel Schuhmann @ 25 Jan 2011, 13:38 hat geschrieben: Und als nächstes dürfen schwangere Frauen keine Eier und kein Fleisch mehr essen, nicht mehr in der Nähe des Mittleren Rings nach draußen gehen und keinesfalls öfter als 40 Mal pro Minute ein-/ausatmen...
Habt ihr keine anderen Probleme?
Wie ich dargelegt habe, kann man das gesetzlich nur theoretisch regeln und schon gar nicht kontrollieren. Es helfen nur drei Dinge: Aufklärung, Aufklärung und nochmals Aufklärung.
Die USA sind für ihre teilweise kuriosen Gerichtsurteile bekannt. In einigen Bundesstaaten dürfen z.B. Brüderchen und Schwesterchen nicht gemeinsam in die BadewanneTramPolin @ 24 Jan 2011, 13:08 hat geschrieben: Ich habe ja nur auf die aktuelle Lage hingewiesen.
In den USA ist mir ein Fall bekannt, da hat ein Gericht erwirkt, dass die Mutter eines achtjähriges Kindes und ihr Lebensgefährte im Beisein des Kindes in der eigenen Wohnung nicht rauchen dürfen. Das soll dem Schutz des Kindes dienen:

Sicher ist es nicht gut, wenn man in Gegenwart von Kindern raucht, aber es geht entschieden zu weit, das Verhalten in der eigenen Wohnung vorzuschreiben und zu kontrollieren!
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Es geht zu weit, solange mit dem Verhalten niemandem geschadet wird. Ich darf in meiner Wohnung aber niemanden verprügeln oder einsperren, und wenn ich im Schlafzimmer eine Kakerlakenzucht eröffne dann wird auch da zu recht eingeschritten.Autobahn @ 25 Jan 2011, 17:07 hat geschrieben: Sicher ist es nicht gut, wenn man in Gegenwart von Kindern raucht, aber es geht entschieden zu weit, das Verhalten in der eigenen Wohnung vorzuschreiben und zu kontrollieren!
Kinder wohnen zwangsweise mit ihren Eltern zusammen - mit welchem Recht dürfen Eltern dann der Gesundheit ihrer Kinder schaden? Dass der Schaden beträchtlich sein kann bestreitet kein Mediziner ernsthaft. Die offensichtlichen Körperverletzungen sind mit Recht verboten - warum sind es dann Körperverletzungen auf Raten nicht?
Kinder können sich nicht wehren und brauchen deswegen besonderen Schutz - auch in der Wohnung der Eltern.
Dass es in der Praxis Probleme bei der Durchsetzung des Verbots geben würde ist klar - dennoch könnte ein Verbot auch ohne staatliche Schnüffelkommandos abschreckend wirken.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Um es klarzustellen: Ich bin natürlich strikt dagegen, dass Eltern ihre Kinder durch Rauchen schädigen. Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass Eltern dies nicht machen.Boris Merath @ 25 Jan 2011, 17:24 hat geschrieben: Es geht zu weit, solange mit dem Verhalten niemandem geschadet wird. Ich darf in meiner Wohnung aber niemanden verprügeln oder einsperren, und wenn ich im Schlafzimmer eine Kakerlakenzucht eröffne dann wird auch da zu recht eingeschritten.
Kinder wohnen zwangsweise mit ihren Eltern zusammen - mit welchem Recht dürfen Eltern dann der Gesundheit ihrer Kinder schaden? Dass der Schaden beträchtlich sein kann bestreitet kein Mediziner ernsthaft. Die offensichtlichen Körperverletzungen sind mit Recht verboten - warum sind es dann Körperverletzungen auf Raten nicht?
Kinder können sich nicht wehren und brauchen deswegen besonderen Schutz - auch in der Wohnung der Eltern.
Dass es in der Praxis Probleme bei der Durchsetzung des Verbots geben würde ist klar - dennoch könnte ein Verbot auch ohne staatliche Schnüffelkommandos abschreckend wirken.
Die Frage ist, inwieweit Gesetze abschrecken. Seit rund zehn Jahren ist die körperliche Züchtigung als Erziehungsmaßnahme in Deutschland verboten. Lässt sich hier ein Rückgang feststellen? ich frage nicht rhetorisch, sondern, da ich es wirklich nicht weiß. Gibt es da Erhebungen?
Ich sehe aber folgende Problematik: Wenn Kinder mit blauen Flecken in die Schule kommen, gibt es eine Art soziale Kontrolle. Oft kommen die Lehrer dann darauf, dass Eltern brutale körperliche Gewalt ausüben. Bei Kindern, die vollgequalmt werden, kann man dies nur feststellen, wenn Haare oder Kleidung nach Qualm stinken. Mit frisch gewaschenen Haaren und frischer Kleidung, was morgens üblich sein sollte, entfällt aber auch das. Und selbst wenn die Haare stinken, wollen wir wirklich hier eine Schnüffelei im wahrsten Sinne des Wortes?
Ergo kann man es nicht kontrollieren. Wenn sich eine Abschreckung ergeben würde, könnte ich mich mit einer Gesetzesändeurng anfreunden, aber ich bin mir nicht sicher, ob sich eine solche erzielen lässt.
Die Unverletztlichkeit der Wohnung aufgeben?TramPolin @ 25 Jan 2011, 17:43 hat geschrieben:Wenn sich eine Abschreckung ergeben würde, könnte ich mich mit einer Gesetzesändeurng anfreunden, aber ich bin mir nicht sicher, ob sich eine solche erzielen lässt.
NIEMALS
[font=Geneva]Das steht höher, als ein Rauchverbot[/font]
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Da kannst Du noch so einen hohen Schriftgrad verwenden (und Versalschrift verwenden, was Schreien bedeutet), dadurch wird es nicht besser. Mit derselben Argumentation müsstest Du es aber auch den Eltern in Zukunft wieder überlassen, die Prügelstrafe als Erziehungsmaßnahme einzusetzen.Autobahn @ 25 Jan 2011, 19:12 hat geschrieben: Die Unverletztlichkeit der Wohnung aufgeben?
NIEMALS
[font=Geneva]Das steht höher, als ein Rauchverbot[/font]
Mal davon abgesehen, habe ich überhaupt nicht gefordert, dass die Unverletzlichkeit der Wohnung aufgegeben wird. Vielmehr habe ich geschrieben, dass Schnüffeleien keiner wirklich wollen kann.
Also, was soll das?
Ein Gesetz, wie es Boris angedacht hat, sollte in erster Linie eine Verhaltensmaßregel sein. Wo da die Unverletzlichkeit der Wohnung angetastet werden würde, müsstest Du uns erst einmal erklären.
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Es kann aber auch nicht mit dem Grundgesetz vereinbar sein, wenn Eltern ihre Kinder z.B. ins Asthma rauchen.Lazarus @ 25 Jan 2011, 19:57 hat geschrieben: Rauchverbot in der Wohnung wird net funktionieren. Das könnten Verfassungsrichter durchaus als net vereinbar mit dem Grundgesetz werten.
Ein generelles Rauchverbot in Wohnungen, wenn z.B. Raucher unter sich sind, hätte wahrscheinlich keine Chance, ein solches wäre aber relativ sinnlos. Allerdings gibt es eine Reihe von Studien, die besagen, dass Giftstoffe, die sich in Vorhängen oder Autositzpolstern festsetzen, Menschen noch später erkranken lassen können, also wenn gar nicht in ihrem Beisein geraucht wird.
Generell sollten wir es aber den Verfassungsrichtern überlassen, was zulässig ist und was nicht. Die jetzige Bundesregierung wird übrigens den Teufel tun, sich mit den Rauchern anzulegen. Da wird es so schnell keine neuen Nichtraucherschutzgesetze geben. Erst wenn man muss, z.B. durch eine EU-Vorgabe, wird sich vielleicht was tun. Kommen könnte ein Verbot von Zigarettenautomaten, Verbot von Logos auf Zigarettenschachteln, Verbot bestimmter den Zigaretten beigemischten Zusatzstoffe, Vorschreiben von Schockbildern und eine Klassifizierung von Tabakerzeugnissen als Bückware (Ausstellungsverbot, Verkauf unter dem Ladentisch).
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Das ist sowieso so ein Ding mit diesen EU-Vorgaben, dass man da anscheinend treiben kann was man will - man kann ja eh nicht abgewählt werden, oder täusche ich mich da? Andererseits ist es für unsere Regierung natürlich praktisch, wenn man alles auf die EU abschieben kann 

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Es gibt Vorgaben, die können, müssen aber nicht umgesetzt werden, und Vorgaben, die müssen umgesetzt werden. Die Bundesregierung kann bei den Pflichtvorgaben aber dagegen klagen. Da war doch mal was, dass viele Jahre lang gegen das Tabakwerbeverbot geklagt wurde (ich glaube sogar über wechselnde Bundesregierungen hinweg). Am Schluss kam das weitgehende Tabakwerbeverbot dann doch, nur Plakat- und Kinowerbung ist noch mit Einschränkungen erlaubt, weil ein solches eine rein nationale Angelegenheit ist, wohingegen eine Zigarettenwerbung in einer Zeitschrift ja auch bei Erwerb der Zeitschrift im Ausland ihre Wirkung entfaltet.Bayernlover @ 25 Jan 2011, 20:23 hat geschrieben: Das ist sowieso so ein Ding mit diesen EU-Vorgaben, dass man da anscheinend treiben kann was man will - man kann ja eh nicht abgewählt werden, oder täusche ich mich da? Andererseits ist es für unsere Regierung natürlich praktisch, wenn man alles auf die EU abschieben kann![]()
Die Ausrede "müssen wir machen, EU" mag einfach klingen, kann aber dann dazu führen, dass die Leutchen radikale Parteien wählen, die meist EU-skeptisch sind.
Eine Maßregelung, die auf ein Rauchverbot in der eigenen Wohnung hinaus läuft, ist de jure nicht mir dem Grundgetz vereinbar. Aus diesem Grund haben auch diverse Gerichte ein Rauchverbot in Mietverträgen für unwirksam erklärt.TramPolin @ 25 Jan 2011, 19:35 hat geschrieben:Ein Gesetz, wie es Boris angedacht hat, sollte in erster Linie eine Verhaltensmaßregel sein. Wo da die Unverletzlichkeit der Wohnung angetastet werden würde, müsstest Du uns erst einmal erklären.
Maßregelverletzung bedeutet auch immer Maßregelvollzug. Dies kann mit einer Geldstrafe, aber auch mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Bei Nichtzahlung (mangels Masse) tritt automatisch der Freiheitsentzug in Kraft (nennt sich "Ersatzfreiheitsstrafe").
Unberührt von diesem juristischen Ausflug bleibt die Tatsache, das Eltern nicht in Gegenwart ihrer (ohnehin zumindest heimlich rauchenden Kinder

Was sich hier als witzig anhört, ist bittere Realität. :ph34r:"Sechs Jahre habe ich nicht geraucht, keinen Alkohol getrunken und nichts mit Frauen" ..."Und dann?" ... "Dann kam ich in die Schule!"
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Es ist möglich, dass es nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist, aber nicht wie Du erst angedeutet hast, wegen der Unverletzlichkeit der Wohnung, die ja gar nicht tangiert wäre. Oder, wenn sie es doch wäre, dann müsste auch das Verbot der Prügelstrafe infrage gestellt werden. Das läuft meines Wissens so ab: Lehrer stellen bei Hänschenklein dauernd massive blaue Flecken fest, die wahrscheinlich nicht vom Sport und Spielen etc. kommen. Dann erzählt das Kind unter Heulen, es werde von den Eltern geschlagen. Bei so einem offensichtlichen Verstoß wird dann das Jugendamt eingeschaltet. Diesem kann man meines Wissens nicht einfach den Zutritt zur Wohnung verwehren bzw. müssen sich die Eltern zumindest den Fragen stellen.Autobahn @ 25 Jan 2011, 21:32 hat geschrieben: Eine Maßregelung, die auf ein Rauchverbot in der eigenen Wohnung hinaus läuft, ist de jure nicht mir dem Grundgetz vereinbar. Aus diesem Grund haben auch diverse Gerichte ein Rauchverbot in Mietverträgen für unwirksam erklärt.
Du müsstest jetzt erklären, wo der Unterschied besteht, wenn Eltern ihr Kind prügeln oder durch Zigarettenqualm in Raten schädigen, wenn die Auswirkungen nach einem bestimmten Zeitraum für das Kind vergleichbar große sind.
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Im Grundgesetz steht viel, was teilweise auch im Widerspruch zueinander steht. Hier muss abgewogen werden, was wichtiger ist.Autobahn @ 25 Jan 2011, 21:32 hat geschrieben: Eine Maßregelung, die auf ein Rauchverbot in der eigenen Wohnung hinaus läuft, ist de jure nicht mir dem Grundgetz vereinbar.
In Artikel 2 steht zum Beispiel:
Die Unverletzbarkeit der Wohnung kommt erst in Artikel 13, und ist mit folgendem Zusatz versehen:(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Unabhängig davon lässt sich ein Verbot des Rauchens in Anwesenheit von Kindern problemlos formulieren ohne auf das Thema Wohnung einzugehen. Die Unverletzbarkeit der Wohnung dürfte hier in erster Linie ein Nachweisproblem darstellen.(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.
Weil die Unverletztbarkeit der Wohnung wichtiger ist als die Rechte des Vermieters am Eigentum. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit dagegen wiegt mehr als die Unverletzbarkeit der Wohnung.Aus diesem Grund haben auch diverse Gerichte ein Rauchverbot in Mietverträgen für unwirksam erklärt.
Letztendlich läuft also alles auf die Frage hinaus, wie stark man die Beeinträchtigung der Kinder durch das Rauchen bewertet. Und natürlich auf die Frage ob die Politiker zu feige sind das Thema mal anzugehen.
Zum Thema Artikel 2 stellt sich übrigens auch die Frage ob das bewusste Inkaufnehmen von Risiken für das ungeborene Kind durch rauchende Schwangere nicht auch ein Verstoß gegen Artikel 2 ist - schließlich ist des das Kind und nicht die Eltern, das später mal mit einer dadurch ggf. ausgelösten Behinderung leben muss.
Aber wenn die Fragen zum Grundgesetz so leicht zu beurteilen wären dann bräuchten wir kein Verfassungsgericht...
Nachzulesen unter http://www.bzga.de/botpresse_238.htmlBZgA hat geschrieben:Rauchen während der Schwangerschaft beeinflusst das Längenwachstum der Kinder im Mutterleib ungünstig. Kinder von Raucherinnen haben ein geringeres Geburtsgewicht und einen kleineren Kopfumfang, wobei das Ausmaß dieser Wachstumsstörungen mit der Zahl der während der Schwangerschaft gerauchten Zigaretten steigt. Als Folge des Rauchens wird auch die vorgeburtliche Entwicklung der Lunge beeinträchtigt, so dass eine verminderte Lungenfunktion bei den Neugeborenen nachweisbar ist. Durch die Passivrauchbelastung im Mutterleib können bei den Kindern körperliche Fehlbildungen, wie z.B. Lippen-Gaumenspalten, entstehen. Darüber hinaus nimmt das Risiko für Fehl- oder Totgeburten sowie für den Plötzlichen Kindstod deutlich zu, wenn während der Schwangerschaft geraucht wird.
Passivrauch bedroht vor allem die Gesundheit von Kindern. So sind stark krebserregende Stoffe aus der Gruppe der Nitrosamine in der Tabakrauch verunreinigten Innenraumluft um bis zu hundertmal stärker konzentriert als im so genannten Hauptstromrauch - dem Rauch, den die Raucher selber einatmen. Der Giftstoff Ammoniak ist sogar bis zum Hundertsiebzigfachen stärker im Zigarettenqualm der Raumluft konzentriert als im inhalierten Zigarettenrauch. Besonders kleine Kinder sind durch die Folgen des Passivrauchens gefährdet. Ihre körperliche Entwicklung ist bei weitem noch nicht ausgreift, so dass ihr Körper anfälliger für die Giftstoffe des Zigarettenrauchs ist. Außerdem nehmen Kleinkinder in Relation zu ihrem Körpergewicht mehr Atemluft auf als Erwachsene mit der Folge, dass sie im Verhältnis zu ihrem Körpergewicht auch deutlich mehr giftige Substanzen aufnehmen als Erwachsene.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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ich weiß, es ist kleinlich, aber kannst du bitte 'nicht' schreiben?Lazarus @ 25 Jan 2011, 19:57 hat geschrieben: Rauchverbot in der Wohnung wird net funktionieren. Das könnten Verfassungsrichter durchaus als net vereinbar mit dem Grundgesetz werten.
dieses Unding 'net' nervt unendlich. Die anderen Wörter schreibst ja auch in Schriftdeutsch....
Ich weiß, es ist kleinlich, aber kannst Du bitte die Wörter am Satzanfang groß schreiben und bitte korrekte Anführungszeichen verwenden? Dieses Unding Zollzeichen (") und sein einfaches Pendant (') nerven unendlich.andreas @ 26 Jan 2011, 12:23 hat geschrieben: ich weiß, es ist kleinlich, aber kannst du bitte 'nicht' schreiben?
dieses Unding 'net' nervt unendlich. Die anderen Wörter schreibst ja auch in Schriftdeutsch....
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Abgesehen davon, dass »net« laut Andreas' Postleitzahl durchaus öfter zu hören sein würde: Können wir net — äh, nicht — lieber wieder zum Thema zurückkommen? Das dürfte zielführender sein, als sich hier an Kleinigkeiten aufzuhängen, die in anderen Themen nicht nur besser aufgehoben sind, sondern auch schon diskutiert wurden.
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Wenn, dann heißt es 'ned' und nicht 'net'.Daniel Schuhmann @ 26 Jan 2011, 15:24 hat geschrieben: Abgesehen davon, dass »net« laut Andreas' Postleitzahl durchaus öfter zu hören sein würde: Können wir net — äh, nicht — lieber wieder zum Thema zurückkommen? Das dürfte zielführender sein, als sich hier an Kleinigkeiten aufzuhängen, die in anderen Themen nicht nur besser aufgehoben sind, sondern auch schon diskutiert wurden.
Es stört halt einfach, noch dazu wo Lazarus das ja sowieso in jedem seiner Beiträge mindestens zweimal verwendet....
I moan, wen ma scho dialekt schreim, dann glei gscheit (wobei ich das sowieso nicht mag, weil es für Dialekt keine wirklichen Schreibweisen gibt....)
Egal, zurück zum Thema, eigentlich gehört das Rauchen allgemein verboten, denn das ganze wie es momentan ist, ist nur bürokratischer Blödsinn und das wird sicher nicht besser.
Und ich bin mir relativ sicher, daß ein allgemeines Rauchverbot zusammen mit einem Verkaufsverbot für Zigaretten, Zigarren und sonstigen Tabakwaren ein Erfolg sein würde - klar, ein paar Hardgesottene würden weiterqualmen, aber wenns die Dinger nicht mehr an jeder Ecke gibt sinkt auch der Konsum und die Zahl der Neuanfänger dürfte rapide sinken.
Aber das wird nie kommen, lieber ein paar weitere Blödsinnsgesetze erlassen, ein paar mehr Feigenblätter auf die Packungen pappen, die Raucher mit ein paar Steuererhöhungen weiter abzocken und gut ist....
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Man wird ihm das vermutlich nie abgewöhnen können. Ich habe hier einen Autor, der schreibt immer "Logbuch" statt "Protokoll", alle Versuche einer Umerziehung sind gescheitert. "Logbuch" ist aber Raumschiff Enterprise, nicht Microsoft Windows, denn um Letzteres geht es. Also falsch.andreas @ 26 Jan 2011, 20:39 hat geschrieben: Wenn, dann heißt es 'ned' und nicht 'net'.
Es stört halt einfach, noch dazu wo Lazarus das ja sowieso in jedem seiner Beiträge mindestens zweimal verwendet....
Aber zurück zum Thema: Mittels eines zweiten Volksbegehrens soll nun das strenge Rauchverbot in Bayern wieder gekippt werden:
http://www.mainpost.de/regional/bad-kissin...;art766,5944015
Hast Du noch ein paar Vorschläge, was allgemein verboten werden sollte? Sollen wir das Rauchen kriminalisieren wie den Genuss von Canabis? *)andreas @ 26 Jan 2011, 20:39 hat geschrieben:Egal, zurück zum Thema, eigentlich gehört das Rauchen allgemein verboten, denn das ganze wie es momentan ist, ist nur bürokratischer Blödsinn und das wird sicher nicht besser.
Die nächste Baustelle wäre der Alkohol, dann Fast Food, industrielle Landwirtschaft usw.
*) Ich habe in meinem Leben noch niemals Canabis oder andere harte Drogen angerührt und werde es auch in Zukunft nicht tun!
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Ja, ist mir bekannt, aber ich denke mittlerweile zuerst an das Enterprise-Logbuch.TravellerMunich @ 26 Jan 2011, 22:46 hat geschrieben:Eigentlich kommt der Begriff Logbuch aus der Seefahrt. Die Sternenflotte hat dies nur analog übernommen.
Cannabis zählt aber eher als weiche Droge. O.k., die einen sagen so, die anderen so. Ungefährlich ist das Zeugs jedenfalls nicht.Autobahn @ 26 Jan 2011, 22:16 hat geschrieben:*) Ich habe in meinem Leben noch niemals Canabis oder andere harte Drogen angerührt und werde es auch in Zukunft nicht tun!
Alles verbieten, was Spaß macht und schmeckt. Nur Bionahrung sollte legal bleiben, das stärkt die heimische Biolebensmittelerzeugung und gesund ist es auch.Autobahn @ 26 Jan 2011, 22:16 hat geschrieben:Hast Du noch ein paar Vorschläge, was allgemein verboten werden sollte? Sollen wir das Rauchen kriminalisieren wie den Genuss von Canabis? *)

Bio-TabakTramPolin @ 26 Jan 2011, 22:59 hat geschrieben:Alles verbieten, was Spaß macht und schmeckt. Nur Bionahrung sollte legal bleiben, das stärkt die heimische Biolebensmittelerzeugung und gesund ist es auch.Wenn es Bio-Gummibärchen gibt, die auch noch schmecken, mache ich (vielleicht) mit.


Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Zigaretten sind offenbar so schlimm, daß man:Autobahn @ 26 Jan 2011, 22:16 hat geschrieben:Hast Du noch ein paar Vorschläge, was allgemein verboten werden sollte? Sollen wir das Rauchen kriminalisieren wie den Genuss von Canabis? *)andreas @ 26 Jan 2011, 20:39 hat geschrieben:Egal, zurück zum Thema, eigentlich gehört das Rauchen allgemein verboten, denn das ganze wie es momentan ist, ist nur bürokratischer Blödsinn und das wird sicher nicht besser.
Die nächste Baustelle wäre der Alkohol, dann Fast Food, industrielle Landwirtschaft usw.
*) Ich habe in meinem Leben noch niemals Canabis oder andere harte Drogen angerührt und werde es auch in Zukunft nicht tun!
- dafür nichtmal mehr Werben darf (bis auf ein paar Ausnahmen)
- das Mindestalter hoch auf 18 getan hat
- das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Arbeitsplätzen verbieten muß
- ständig die hohen Kosten für das Gesundheitssystem aufführt
- die Verpackungen mit Riesenwarnhinweisen fast schon halb bedeckt und angeblich auch noch Ekelbilder drauf machen will
- ständig die Dinger verteuert wegen ihrer Gefährlichkeit
wenn all diese Maßnahmen wirklich notwendig sind, wenn wirklich die Nichtraucher so umfaßend schützen brauchen, wenn die Dinger wirklich so gefährlich sind, dann soll man konsequent sein und die Dinger verbieten wie sie es mit Hasch, Koks, Heroin usw getan haben.
Der Staat hat ja auch diese Drogen verboten, weil sie ja so gefährlich sind, wenn das bei den Kippen auch der Fall ist, dann muß er sie auch verbieten.
Ist das bei den Kippen nicht so, dann muß man auch diese ganzen Schikane und Einschränkungsmaßnahmen hinterfragen
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Zigaretten gehören sicher neben Alkohol zu den legalen Genussmitteln, die mit am schädlichsten für den Konsumenten sind. Würde man heute Zigaretten neu erfinden und wüsste man ob ihrer Gefährlichkeit, würden sie höchstwahrscheinlich nie eine Zulassung erhalten.andreas @ 27 Jan 2011, 08:36 hat geschrieben: Zigaretten sind offenbar so schlimm, daß man:
- dafür nichtmal mehr Werben darf (bis auf ein paar Ausnahmen)
- das Mindestalter hoch auf 18 getan hat
- das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Arbeitsplätzen verbieten muß
- ständig die hohen Kosten für das Gesundheitssystem aufführt
- die Verpackungen mit Riesenwarnhinweisen fast schon halb bedeckt und angeblich auch noch Ekelbilder drauf machen will
- ständig die Dinger verteuert wegen ihrer Gefährlichkeit
wenn all diese Maßnahmen wirklich notwendig sind, wenn wirklich die Nichtraucher so umfaßend schützen brauchen, wenn die Dinger wirklich so gefährlich sind, dann soll man konsequent sein und die Dinger verbieten wie sie es mit Hasch, Koks, Heroin usw getan haben.
Der Staat hat ja auch diese Drogen verboten, weil sie ja so gefährlich sind, wenn das bei den Kippen auch der Fall ist, dann muß er sie auch verbieten.
Ist das bei den Kippen nicht so, dann muß man auch diese ganzen Schikane und Einschränkungsmaßnahmen hinterfragen
Für ein Verkaufsverbot bin ich ausdrücklich nicht. Die Rauchverbote in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten wurden ja auch nicht erlassen, weil die Zigaretten schädlich für den Konsumenten sind, sondern weil andere damit belästigt und mit geschädigt werden.
Die weitgehenden Werbeverbote ergeben vielleicht noch einen Sinn, weil Rauchen erst ab 18 erlaubt ist und Minderjährige nicht auch noch durch Werbung zum Rauchen verleitet werden sollen. Indizierte Filme dürfen ja auch nicht beworben werden. Allerdings muss man sich schon fragen, warum Alkoholwerbung noch erlaubt ist. Hochprozentige Getränke sind auch erst ab 18 erlaubt.
Plakatwerbung für Zigaretten ist übrigens noch erlaubt, obwohl diese ja auch Minderjährige erblicken können (der Grund ist, dass Plakatwerbung eine rein nationale Angelegenheit ist, wohingegen deutsche Zeitschriften auch im Ausland erhältlich sind; entsprechend wirkt die EU-Vorgabe bei Plakatwerbung nicht). Aber auch da gibt es Einschränkungen: Es darf z.B. nicht mehr mit Klischees wie "Abenteuer" und "Freiheit" geworben werden.
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Es soll doch bitte jeder selbst entscheiden können, ob er raucht oder nicht, solange er niemanden anderes damit stört. Genau so ist es mit Alkohol, schnellen Autos. Wie war das? Alles was Spaß macht, ist entweder schweineteuer, gefährlich oder verboten 

Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.