Die Abkürzung war mir völlig unbekannt und zwar zu recht. Offenbar hattest Du nur vergessen, sie zu erläutern. Allerdings ist fast jedem einigermaßen informierten Deutschen geläufig, was Glutamat ist, weshalb ich mich frage, warum du nicht einfach Glutamat geschrieben hast. Wolltest Du besonders gebildet wirken, dass du die Abkürzung des einschlägigen englischen Worts kanntest?DumbShitAward @ 15 Aug 2012, 14:53 hat geschrieben: MSG*
Rauchverbote (nicht nur) bei der Bahn
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Der K®ampf geht weiter.
http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgebe...hbarn-1.2962911
Der ganze Artikel:RPO @ , hat geschrieben:Zigaretten stinken gewaltig. Während in Kneipen oder öffentlichen Gebäuden nicht mehr geraucht werden darf, können Raucher zu Hause ungehemmt qualmen. Manchem Nachbarn ist das aber zu viel, besonders wenn der Qualm in die eigene Wohnung zieht.
http://www.rp-online.de/wirtschaft/ratgebe...hbarn-1.2962911
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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In meiner Wohnung riecht es immer wieder penetrant nach Kochdämpfen, die über die Abluftschächte hereinziehen. Wann verbietet man mal das? 
Aber im Ernst: Zum Glück habe ich keinen Zigarettengestank in der Wohnung. Seit per Hausordnung ein Rauchverbot in den Fahrstühlen und im Stiegenhaus erlassen wurde, ist die Luft dort auch erheblich besser geworden. Aber nicht alle halten sich an das Verbot.
Rauchen in der (Nachbar-)Wohnung muss man als vertragsgemäße Nutzung wohl hinnehmen, Mietminderungen wie im Artikel beschrieben sind eher die Ausnahme.
Edit - added:
Aber im Ernst: Zum Glück habe ich keinen Zigarettengestank in der Wohnung. Seit per Hausordnung ein Rauchverbot in den Fahrstühlen und im Stiegenhaus erlassen wurde, ist die Luft dort auch erheblich besser geworden. Aber nicht alle halten sich an das Verbot.
Rauchen in der (Nachbar-)Wohnung muss man als vertragsgemäße Nutzung wohl hinnehmen, Mietminderungen wie im Artikel beschrieben sind eher die Ausnahme.
Edit - added:
Träum weiter…yeg009a @ 28 Aug 2012, 20:02 hat geschrieben:Am besten wäre es, wenn die Tabakindustrie die Produktion einstellen und die Läden das Zigarettensortiment aus den Regalen nehmen würden.
sinnvoller wäre sowieso, mal die Schnapsindustrie einzubremsen - die haben ja richtige Narrenfreiheit....
Wobei man mittlerweile beim Rauchen ja wirklich so weit ist, daß eigentlich der nächste logische Schritt in der Ausbeutung und Gängelung der Raucher eigentlich der Schub in die Illegalität ist.....
Wobei man mittlerweile beim Rauchen ja wirklich so weit ist, daß eigentlich der nächste logische Schritt in der Ausbeutung und Gängelung der Raucher eigentlich der Schub in die Illegalität ist.....
@ TramPolin
Es gibt so viele Geruchsbelästigungen, man kann sie kaum Aufzählen. Ganz übel ist der Geruch von gekochtem Kohl, aber auch andere Gerichte „stinken“ erbärmlich. Nicht umsonst haben Restaurantküchen eine so hohe Abluftanlage bis über das Dach, das Anwohner von den "Düften" nicht belästigt werden.
Nachdem man nun erfolgreich in öffentlichen Gebäuden und Kneipen das Rauchverbot wegen des Passivrauchens durchgesetzt hat, soll nun die Geruchsbelästigung herhalten, um Eigentümern und Mietern den Tabakgenuss in der eigenen Wohnung zu verbieten. In gewisser Weise sind diese Menschen Misanthropen, zumindest im Bezug auf Raucher.
Du willst nicht, dass Besucher in Deiner Wohnung rauchen. Das kann ich verstehen und akzeptiere es. Aber würdest Du mir, wenn ich zu Besuch käme, verbieten, auf Deiner Loggia zu rauchen?
Es gibt so viele Geruchsbelästigungen, man kann sie kaum Aufzählen. Ganz übel ist der Geruch von gekochtem Kohl, aber auch andere Gerichte „stinken“ erbärmlich. Nicht umsonst haben Restaurantküchen eine so hohe Abluftanlage bis über das Dach, das Anwohner von den "Düften" nicht belästigt werden.
Nachdem man nun erfolgreich in öffentlichen Gebäuden und Kneipen das Rauchverbot wegen des Passivrauchens durchgesetzt hat, soll nun die Geruchsbelästigung herhalten, um Eigentümern und Mietern den Tabakgenuss in der eigenen Wohnung zu verbieten. In gewisser Weise sind diese Menschen Misanthropen, zumindest im Bezug auf Raucher.
Du willst nicht, dass Besucher in Deiner Wohnung rauchen. Das kann ich verstehen und akzeptiere es. Aber würdest Du mir, wenn ich zu Besuch käme, verbieten, auf Deiner Loggia zu rauchen?
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Na ja, der Zigarettenrauch ist ja auch schädlich, aber Du hast Recht, Kohl stinkt entsetzlich. Leider scheint das das Lieblingsgericht einiger meiner Nachbarn zu sein. Ich habe eine altertümliche Lüftungsanlage. Es sind einfach irre lange Schächte, konkret in meiner Wohnung zwei - einer im Bad, der andere in der Küche, die jeweils eine Öffnung haben, die mit einem Gitter gesichert ist.Autobahn @ 28 Aug 2012, 20:49 hat geschrieben: @ TramPolin
Es gibt so viele Geruchsbelästigungen, man kann sie kaum Aufzählen. Ganz übel ist der Geruch von gekochtem Kohl, aber auch andere Gerichte „stinken“ erbärmlich. Nicht umsonst haben Restaurantküchen eine so hohe Abluftanlage bis über das Dach, das Anwohner von den "Düften" nicht belästigt werden.
Nachdem man nun erfolgreich in öffentlichen Gebäuden und Kneipen das Rauchverbot wegen des Passivrauchens durchgesetzt hat, soll nun die Geruchsbelästigung herhalten, um Eigentümern und Mietern den Tabakgenuss in der eigenen Wohnung zu verbieten. In gewisser Weise sind diese Menschen Misanthropen, zumindest im Bezug auf Raucher.
Auf dem Dach sind mächtige Ventilatoren, die so stark sein müssen, damit im Erdgeschoss noch was ankommt. Aber ich wohne im vorletzten Stockwerk und kriege daher so ziemlich am meisten ab. Ich rede hier gar nicht in erster Linie von dem Gestank, sondern von dem ständigen Unterdruck in der Wohnung, den man spüren kann. Per Zeitschaltuhr werden die Ventilatoren zwischen ca. 23:00 und 6:00 abgeschaltet. Selbst Abschalten ist also nicht möglich. Das Problem ist, durch den Unterdruck braucht man eine irre Kraft, um das jeweils letzte Fenster zu schließen, da die Luft von außen auf das Fenster der Schließrichtung entgegendrückt. Das Schließen des vorletzten Fensters geht dagegen spielend leicht (und ab 23:00 kann man auch das letzte Fenster fast ohne Kraftaufwand schließen).
Einige Bewohner waren so genervt, dass sie den Ablaufschacht zuzementiert haben. Das Ergebnis kann dann aber Schimmel sein, wenn man nicht genug lüftet. Vermutlich wird durch das Zuzementieren der Unterdruck in den übrigen Wohnungen noch größer.
Wenn Du mal zu Besuch kommst, würde ich Dich tatsächlich bitten, auf der Loggia zu rauchen.Autobahn @ 28 Aug 2012, 20:49 hat geschrieben:Du willst nicht, dass Besucher in Deiner Wohnung rauchen. Das kann ich verstehen und akzeptiere es. Aber würdest Du mir, wenn ich zu Besuch käme, verbieten, auf Deiner Loggia zu rauchen?
Es ist für mich selbstverständlich, das ich in einer Nichtraucher-Wohnung nicht rauche. Ich war mal mit einer Partnerin zusammen, bei der ich häufiger übernachtet habe, manchmal auch eine Woche oder sogar mehr. Bei ihr durfte man in der Wohnung auch nicht rauchen und ich bin immer auf die Loggia gegangen.TramPolin @ 28 Aug 2012, 20:59 hat geschrieben:Wenn Du mal zu Besuch kommst, würde ich Dich tatsächlich bitten, auf der Loggia zu rauchen.
Die Abluftanlagen in Hochhäusern scheinen ein ganz anderes Kapitel zu sein. Ich habe mal in einem „Hochhaus“ (sechs oder acht Stockwerke) gewohnt. Die Küchen hatten jeweils einen eigenen Abluftschacht an die Hauswand und natürlich gab es auch Fenster zum Lüften. Lediglich das Bad hatte kein Fenster. Aber meiner Erinnerung nach (ist 40 Jahre her) habe ich keine Geruchsbelästigungen gemerkt
Viel schlimmer waren die Geräuschbelästigungen, die von den Nachbarn ausgingen
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Es mag Einzelfälle geben wo das ein objektives Problem ist, im Regelfall dürfte aber eher davon auszugehen sein, dass das ein hinzunehmendes Problem ist, genauso wie meine etwas korpulentere Nachbarin die gerade ihren Kopf rhythmisch gegen das Kopfende ihres Bettes zu schlagen scheint, quiekt und grunzt wie die sprichwörtliche angstochene Sau (Ich hab da gerade Bilder im Kopf, die sind echt nicht schön... fühle mich schwer geschädigt, kann ich eine Mietminderung vornehmen)?
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Unter Umständen ja, zumindest in Australien. Einen Link erspare ich mir hier, da das Thema eventuell gegen die Forenregeln verstößt, aber wer suchet,der findet, war vor zwei Tagen im SPIEGEL online.DumbShitAward @ 29 Aug 2012, 00:58 hat geschrieben: Es mag Einzelfälle geben wo das ein objektives Problem ist, im Regelfall dürfte aber eher davon auszugehen sein, dass das ein hinzunehmendes Problem ist, genauso wie meine etwas korpulentere Nachbarin die gerade ihren Kopf rhythmisch gegen das Kopfende ihres Bettes zu schlagen scheint, quiekt und grunzt wie die sprichwörtliche angstochene Sau (Ich hab da gerade Bilder im Kopf, die sind echt nicht schön... fühle mich schwer geschädigt, kann ich eine Mietminderung vornehmen)?
Eine Mietminderung war es nicht, aber 72 Stunden angeordnete Ruhe und ein schönes Bußgeld.
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Ich glaub bei dem australischen Fall gings auch eher darum, dass man(n und auch Frau) es da ziemlich übertrieben hat, da wurde die Federung des Betts ja nächtlich mehrere Stunden lang "getetstet".
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Zur Abwechslung mal was Themennahes, nämlich Rauchen in der Bahn:
Westbahn: Rauchverbot wird aufgehoben
Nach dem Bescheid einer Prüfinstanz dürfen in den Zügen des privaten Bahnunternehmens „Westbahn“ die Raucherabteile ab Mitte September wieder in Betrieb genommen werden.
http://diepresse.com/home/panorama/oesterr...wird-aufgehoben
Westbahn: Rauchverbot wird aufgehoben
Nach dem Bescheid einer Prüfinstanz dürfen in den Zügen des privaten Bahnunternehmens „Westbahn“ die Raucherabteile ab Mitte September wieder in Betrieb genommen werden.
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Der Qualm soll durch Unterdruck in den Raucherabteilen gehalten werden. Ob das 100%ig funktioniert, muss man sehen.rautatie @ 29 Aug 2012, 17:47 hat geschrieben: Dann hoffen wir zumindest mal, dass die Raucherabteile der Westbahn gut abgedichtet sind... Ich persönlich bin ja nicht so begeistert, wenn bei jeder Türöffnung Qualmwolken herauswabern und allmählich auch in die Nichtraucherabteile ziehen...
Begeistert bin ich von der Nachricht nicht, ich persönlich halte sie für ein falsches Signal beim Kampf gegen den blauen Dunst.
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yeg009a
Interessant finde ich beide Gesetzestexte §13 TabakG:
Also ist die Aussage vom Herrn Königshofer
Die zwei Absätze im §13 TabakG sind mehr als klar, klarer geht es nicht.
Und warum der Gesetzgeber trotz Raucherbereichs in Westbahn-Zügen das Rauchen in den Zügen generell verbieten wollte, muß das irgendwie einen Grund geben.
Erstens: Es war nicht sicher, ob der Unterdruck im Raucherraum funktioniert.
Zweitens: Es wird durchaus auch Zweifel gegeben haben, daß evtl. durch das öffnen einer Türe welches den Raucherbereich vom Nichtraucherraum trennt, den Rauchverbot im Nichtraucherbereich nicht umgegangen werden könnte und daraus hebt der Absatz 2 "...in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird." ganz klar hervor, daß der Rauchverbot im Nichtraucherbereich nicht umgangen werden darf. Aus dem Grund durfte das Rauchen nicht erlaubt werden, solange es nicht klar war, ob der Unterdruck im Raucherbereich funktioniert, welches es den Tabakrauch im Raucherbereich "festhält" und wenn die Türe zum Nichtraucherraum geöffnet wird, nicht entweichen könnte.
Dazu noch ein Hinweis von mir: Ich persönlich halte auch nichts davon, daß in den Zügen geraucht werden darf, egal, ob mit oder ohne Raucherbereich.
Die Fahrgasträume in den Zügen der Westbahn sind öffentliche Räume - die sog. öffentliche Orte (auch wenn das ein öffentlicher Verkehrsmittel ist). Daher greift der Rauchverbot in den Zügen (auch Westbahn).§13 @ 1 hat geschrieben:Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der Regelung des § 12 gilt, soweit Abs. 2 und § 13a nicht anderes bestimmen, Rauchverbot in Räumen öffentlicher Orte.
Daran muß die Westbahn sicher gedacht haben. Der Text§13 @ 2 hat geschrieben:Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 können in jenen von Abs. 1 umfassten Einrichtungen, die über eine ausreichende Anzahl von Räumlichkeiten verfügen, Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird.
Erfüllt bereits den Gesetzestext, soweit ich das verstanden habe.Der Qualm soll durch Unterdruck in den Raucherabteilen gehalten werden.
Also ist die Aussage vom Herrn Königshofer
ein Kandidat für die Mülltonne. Auch wenn das nicht steht, daß das Rauchverbot in den öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt sei, gelten die Fahrgasträume in den öffentlichen Verkehrsmitteln nach wie vor als öffentliche Räume, in denen sich die Fahrgäste aufhalten. Ergo spricht das, sofern keine Trennmöglichkeit, ohne daß der Rauchverbot umgangen wird, besteht, für ein generelles Rauchverbot in den Zügen, außer, der vom Fahrgastraum abgetrennte Raum dient als Raucherabteil, welches es dafür sorgt, daß der Rauch nicht in den Nichtraucherbereich dringt.... vom UVS sei das Problem, dass es keine klare Regelung gibt, die das Rauchen in öffentlichen Verkehrsmitteln untersagt. „Wenn der Gesetzgeber das gewollt hätte, hätte er das klarer formulieren müssen.“
Die zwei Absätze im §13 TabakG sind mehr als klar, klarer geht es nicht.
Und warum der Gesetzgeber trotz Raucherbereichs in Westbahn-Zügen das Rauchen in den Zügen generell verbieten wollte, muß das irgendwie einen Grund geben.
Erstens: Es war nicht sicher, ob der Unterdruck im Raucherraum funktioniert.
Zweitens: Es wird durchaus auch Zweifel gegeben haben, daß evtl. durch das öffnen einer Türe welches den Raucherbereich vom Nichtraucherraum trennt, den Rauchverbot im Nichtraucherbereich nicht umgegangen werden könnte und daraus hebt der Absatz 2 "...in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird." ganz klar hervor, daß der Rauchverbot im Nichtraucherbereich nicht umgangen werden darf. Aus dem Grund durfte das Rauchen nicht erlaubt werden, solange es nicht klar war, ob der Unterdruck im Raucherbereich funktioniert, welches es den Tabakrauch im Raucherbereich "festhält" und wenn die Türe zum Nichtraucherraum geöffnet wird, nicht entweichen könnte.
Dazu noch ein Hinweis von mir: Ich persönlich halte auch nichts davon, daß in den Zügen geraucht werden darf, egal, ob mit oder ohne Raucherbereich.
Der Unterdruck funktioniert, das geht sogar ohne Türen. Ich war vor einiger Zeit in mehren großen Unternehmen, die riesige mehrstöckige Büro- und Laborbereiche hatten. Dort waren in jedem Stockwerk Raucherinseln installiert und je nach Länge des Gebäudes sogar mehrere. Wenn man seine Nase nicht unmittelbar über die Kippe des Rauchers hielt, merkte man nichts.TramPolin @ 29 Aug 2012, 17:49 hat geschrieben:Der Qualm soll durch Unterdruck in den Raucherabteilen gehalten werden. Ob das 100%ig funktioniert, muss man sehen.
Da könnte auch ein Nichtraucher daneben stehen, ohne das er Passivraucher wäre
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@ yeg009a
Es ist aufgrund der Bauart der WESTbahn-Wagen durchaus anzunehmen, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht gegeben ist. Wenn dir das nicht gefällt, genauso wie der österreichischen Bundesregierung, dann ist es an der Sache per Gutachten das zu beweisen und nicht durch eine fadenscheinige, antipathiemotivierte Argumentation.
Es scheint bei dir ein kleines grundsätzliches Problem mit der Rechtsauffassung zu geben, Verbote sind nicht dazu da um Leute zu schikanieren (egal um was es geht), sondern andere Leute zu schützen. In dem Moment wo kein Schutz notwendig ist, weil Gefahr nicht vorhanden, ist ein Verbot nicht zulässig.
Blöderweise ist das System das gleiche, dass in Klasse B Biohazard-Labors eingesetzt wird und da schwirrt so einiges herum was da nicht raus sollte... knock yourself out.
Es ist aufgrund der Bauart der WESTbahn-Wagen durchaus anzunehmen, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht gegeben ist. Wenn dir das nicht gefällt, genauso wie der österreichischen Bundesregierung, dann ist es an der Sache per Gutachten das zu beweisen und nicht durch eine fadenscheinige, antipathiemotivierte Argumentation.
Es scheint bei dir ein kleines grundsätzliches Problem mit der Rechtsauffassung zu geben, Verbote sind nicht dazu da um Leute zu schikanieren (egal um was es geht), sondern andere Leute zu schützen. In dem Moment wo kein Schutz notwendig ist, weil Gefahr nicht vorhanden, ist ein Verbot nicht zulässig.
Blöderweise ist das System das gleiche, dass in Klasse B Biohazard-Labors eingesetzt wird und da schwirrt so einiges herum was da nicht raus sollte... knock yourself out.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Im Prinzip hättest Du mich genauso hart angehen können (müssen?), da ich die Raucherabteile prinzipiell nicht gutgeheißen habe und auch immer noch nicht gutheiße. Aber lass es mal als andere Meinung gelten, das wäre meine Bitte.DumbShitAward @ 29 Aug 2012, 20:08 hat geschrieben: @ yeg009a
Es ist aufgrund der Bauart der WESTbahn-Wagen durchaus anzunehmen, dass eine Gesundheitsgefährdung nicht gegeben ist. Wenn dir das nicht gefällt, genauso wie der österreichischen Bundesregierung, dann ist es an der Sache per Gutachten das zu beweisen und nicht durch eine fadenscheinige, antipathiemotivierte Argumentation.
Es scheint bei dir ein kleines grundsätzliches Problem mit der Rechtsauffassung zu geben, Verbote sind nicht dazu da um Leute zu schikanieren (egal um was es geht), sondern andere Leute zu schützen. In dem Moment wo kein Schutz notwendig ist, weil Gefahr nicht vorhanden, ist ein Verbot nicht zulässig.
Blöderweise ist das System das gleiche, dass in Klasse B Biohazard-Labors eingesetzt wird und da schwirrt so einiges herum was da nicht raus sollte... knock yourself out.
Wenn wirklich nicht mal geringste Giftmengen in andere Abteile gelangen (nehmen wir an, es ist so) und auch das Personal da nicht rein muss, kann man sich natürlich nicht aus Gesundheits- und Geruchsgründen gegen die Abteile aussprechen.
Dann ist es eher eine erzieherische Maßnahme, den Konsum von Tabak nicht auch noch zu fördern. Die Frage ist, ob dies Aufgabe des Staates ist, der seine Bürger schützt und aufklärt. Darf dann jemand, der den Schutz ablehnt und sich freiwillig als Raucher einer gesundheitlichen Gefahr aussetzt, daran gehindert werden? Mittlerweile geht es sicherlich in die Richtung, dass Rauchen immer mehr aus der Öffentlichkeit verbannt wird - auch aus dem Fernsehen etwa. Ein Motiv mag dafür sein, Jüngeren den Einstieg in eine Raucherkarriere zu erschweren, indem Rauchen als etwas Unnormales dargestellt wird.
Die Absicht mag gut sein, aber inwieweit sich der Staat hier einmischen darf, sodass die Kriterien der von Dir erwähnten Schikane erfüllt sind oder zumindest Kurs in die schikanöse Richtung genommen wird, ist sicherlich eine komplexe, spannende Frage. Man kann natürlich entgegenhalten, dass der Staat die Tabaksteuer gerne einnimmt und dort keinerlei moralische Bedenken zu haben scheint. Die Erhöhungen erfolgen jährlich bewusst in kleinen Schritten, um Schocks zu vermeiden, die die Leute zum Ausstieg bewegen, was ein insgesamt sinkendes Aufkommen an Tabaksteuer - trotz Steueranhebung - bewirken würde. Man kann dies sicherlich kritisieren, man muss es m.E. sogar.
Wie ich schon erwähnt, gibt es ausreichend technische Möglichkeiten, Nichtraucher von den schädlichen Substanzen zu schützen. Es mag sicherlich lobenswert sein, Jugendlichen vom Tabakkonsum abzuhalten, aber die jährlichen Erhöhungen der Tabaksteuer dienen doch nur dazu, die Mindereinnahmen durch den geringeren Konsum auszugleichen - wenn dieser geringere Konsum überhaupt stattfindet.
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Damit widersprichst Du dich aber ein wenig. Geht der Konsum nicht zurück, hätte man ja höhere Steuereinnahmen, also ginge es nicht um eine Kompensation. So wie ich es verstanden habe, hat man die Erhöhungen so gestaltet, dass man das Maximale herausholt. Tatsächlich steigt das Tabaksteueraufkommen durchaus deutlich an, hier eine fast tagesaktuelle Meldung:Autobahn @ 29 Aug 2012, 21:31 hat geschrieben: […] die jährlichen Erhöhungen der Tabaksteuer dienen doch nur dazu, die Mindereinnahmen durch den geringeren Konsum auszugleichen - wenn dieser geringere Konsum überhaupt stattfindet.
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/staa...sicht-1.1445111
Genau hier den Idealwert an Erhöhung zu finden, dass die Leute maximal Tabaksteuer zahlen und damit zumindest nicht oder fast nicht weniger rauchen, könnte man moralisch durchaus als bedenklich ansehen. Aber seit wann handelt der Staat moralisch?
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Das ist genau so unmoralisch wie die (volkswirtschaftlich) Ideale Verschmutzung eines Sees - wo es drauf ankommt, dass der Fischer möglichst wenig Schaden und das Chemiewerk möglichst wenig Kosten hat...TramPolin @ 29 Aug 2012, 21:42 hat geschrieben: Genau hier den Idealwert an Erhöhung zu finden, dass die Leute maximal Tabaksteuer zahlen und damit zumindest nicht oder fast nicht weniger rauchen, könnte man moralisch durchaus als bedenklich ansehen. Aber seit wann handelt der Staat moralisch?
warum muß man da denn immer noch kämpfen? wo ist das Ziel des Kampfes? Wenn man das Rauchen endgültig verboten hat?TramPolin @ 29 Aug 2012, 17:49 hat geschrieben: Der Qualm soll durch Unterdruck in den Raucherabteilen gehalten werden. Ob das 100%ig funktioniert, muss man sehen.
Begeistert bin ich von der Nachricht nicht, ich persönlich halte sie für ein falsches Signal beim Kampf gegen den blauen Dunst.
erzähl mal, wie du als überzeugter Nichtraucher den 'Sieg' im Kampf gegen das Rauchen siehst?
findest du es gut, daß der Staat Suchtkranke so ausbeutet anstatt ihnen sinnvoll zu helfen?TramPolin @ 29 Aug 2012, 21:42 hat geschrieben: Damit widersprichst Du dich aber ein wenig. Geht der Konsum nicht zurück, hätte man ja höhere Steuereinnahmen, also ginge es nicht um eine Kompensation. So wie ich es verstanden habe, hat man die Erhöhungen so gestaltet, dass man das Maximale herausholt. Tatsächlich steigt das Tabaksteueraufkommen durchaus deutlich an, hier eine fast tagesaktuelle Meldung:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/staa...sicht-1.1445111
Genau hier den Idealwert an Erhöhung zu finden, dass die Leute maximal Tabaksteuer zahlen und damit zumindest nicht oder fast nicht weniger rauchen, könnte man moralisch durchaus als bedenklich ansehen. Aber seit wann handelt der Staat moralisch?
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Wenn man nicht gekämpft hätte, könnten heute 16-Jährige noch legal Zigaretten kaufen, noch Jüngere könnten am Zigarettenautomaten problemlos an Kippen kommen. Der Raucheranteil wäre höher, so hoch, dass ein Nichtraucherschutz in der Gastronomie nicht realisierbar wäre, da die Raucher mengenmäßig überlegen wären.andreas @ 29 Aug 2012, 22:52 hat geschrieben: warum muß man da denn immer noch kämpfen? wo ist das Ziel des Kampfes? Wenn man das Rauchen endgültig verboten hat?
erzähl mal, wie du als überzeugter Nichtraucher den 'Sieg' im Kampf gegen das Rauchen siehst?
Vielleicht ist "Kampf" das falsche Wort. In der Tat sind es Bestrebungen hinsichtlich Aufklärung, Prävention, Jugendschutz, Schutz vor Passivrauchen, Untersuchung des Verbots von Zusatzstoffen, Warnhinweise und vieles mehr.
Ich denke, solange Schwangere noch rauchen und Eltern im Auto, wenn Kinder dabei sind, ist man noch nicht so weit, sich einfach zurückzulehnen. Dann läuft noch vieles falsch. Es wäre ja schon mal was gewonnen, wenn man sich darauf einigt, dass sich jemand selbst schädigen darf, aber andere von dem Zeug so weit es irgendwie möglich ist, nichts abbekommen dürfen. Man könnte sich dann damit zufrieden geben. Es ist sicherlich richtig, dass ich am liebsten niemand mehr rauchen sehen möchte, aber das ist nur meine Meinung, die man auch respektieren muss. Ich muss aber anerkennen, dass es Leute gibt, die weiter Tabak konsumieren möchten, auch wenn es in vielen Fällen eine Sucht ist. Es gibt auch das Recht auf Sucht - vielleicht sogar dort, wo verbotene Stoffe zum Einsatz kommen. In der Tat ist selbst der reine Konsum harter Drogen nicht strafbar (aber deren Besitz, deren Beschaffung usw., was es dann faktisch doch fast unmöglich macht, hier legal zu konsumieren).
Bei allem Verständnis darf man aber nicht vergessen, dass 6 Millionen (!) Menschen jedes Jahr weltweit an den Folgen des Tabakkonsums sterben. Das halte ich nach wie vor für extrem schlimm.
Das habe ich mit keinem Wort gesagt, auch wenn ich meine Position nicht in jedem Beitrag in allen Details wiederhole. Ich habe hier nur kurz die Moral bzw. nicht vorhandene Moral des Staates beleuchtet. Ich sagte aber auch, dass die Handlung des Staates moralisch bedenklich ist. Also erübrigt sich eigentlich Deine Frage, weil ich sie damit schon mit Nein beantwortet hatte.andreas @ 29 Aug 2012, 22:55 hat geschrieben:findest du es gut, daß der Staat Suchtkranke so ausbeutet anstatt ihnen sinnvoll zu helfen?
Rein wirtschaftlich gesehen: Nachdem die Therapie derjenigen Suchtkranken, welche bereit sind, Hilfe anzunehmen auch nicht unerheblich Geld kostet, kann ich an einer anständigen Gegenfinanzierung dieser Kosten nichts verwerfliches finden.andreas @ 29 Aug 2012, 22:55 hat geschrieben: Findest du es gut, daß der Staat Suchtkranke so ausbeutet anstatt ihnen sinnvoll zu helfen?
Wenn Du bei Steuern anfängst über Moral nachzudenken, wird es ohnehin bodenlos.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Wenn denn die Steuern für therapeutische Zwecke ausgegeben werden würden, sicher nicht. Ein beträchtlicher Teil der Tabaksteuer wandert aber in den Kampf gegen den Terrorismus. Rauchen gegen den militanten Islamismus?146225 @ 30 Aug 2012, 08:19 hat geschrieben: Rein wirtschaftlich gesehen: Nachdem die Therapie derjenigen Suchtkranken, welche bereit sind, Hilfe anzunehmen auch nicht unerheblich Geld kostet, kann ich an einer anständigen Gegenfinanzierung dieser Kosten nichts verwerfliches finden.