Nein, da gibts gewisse qualitative Unterschiede. Du, so verstehe ich das zumindest, siehst es aus moralischen, politischen oder persönlichen Gründen als falsch an, Raucherabteile in jedweder Form (egal ob nun mit oder ohne Gefährdung anderer) zu erlauben - zumindest unterstelle ich das mal. Das ist aber deine Meinung und du bist dir wohl bewusst, dass die sich nicht immer unbedingt mit den Gesetzen deken muss. So weit ist das ja gar kein Problem. Ebensowenig ist es ein Problem, das du an der Wirksamkeit gewisse Zweifel hast, evtl. kann man die durch Gutachten ausräumen, theoretisch durch Gegengutachten bestätigen (das ist ja in erster Linie eine technische Frage).TramPolin @ 29 Aug 2012, 21:09 hat geschrieben: Im Prinzip hättest Du mich genauso hart angehen können (müssen?), da ich die Raucherabteile prinzipiell nicht gutgeheißen habe und auch immer noch nicht gutheiße. Aber lass es mal als andere Meinung gelten, das wäre meine Bitte.
Der Unterschied hier ist aber, dass eine völlige Pervertierung der Rechtslage, die einen Richter den Tatbestand der Rechtsbeugung verdächtig machen würde, herangezogen wurde um die persönliche Meinung zu legitimieren.
Das Problem ist nicht die Meinung an sich (ich teile sie in der absoluten Form zwar nicht, da ich hier eine unnötige wenn nicht gar unzulässige Einmischung des Staates in die persönliche Freiheit sehe), das Problem ist, dass (bis auf weiteres) wahrheitswidrig suggeriert wurde eine abweichende Geisteshaltung zu diesem Thema würde nach etwas ungesetzlichem verlangen. Und das habe ich in iesem Zusammenhang eben von dir nicht gesehen.