Das bleibt zu hoffen.Bayernlover @ 31 Jul 2013, 18:36 hat geschrieben: Das Landesgericht wird das Urteil wohl kippen. Von daher sehe ich den Raucher noch nicht aus seiner Wohnung ziehen.
Rauchverbote (nicht nur) bei der Bahn
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Ich bin auch nicht dafür, dass er fliegt. Aber er sollte wenigstens sein Verhalten ändern und Rücksicht seinen Nachbarn gegenüber ausüben. Genug Gelegenheiten hatte er ja schon.Lazarus @ 31 Jul 2013, 19:16 hat geschrieben: Das bleibt zu hoffen.
In der kalten Jahreszeit in den Hausflur entlüften, das ist - wenn die Berichte stimmen - schon reichlich asozial.
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Das wird das LG nicht tun, wenn man weiterhin so bescheuert argumentiert.Bayernlover @ 31 Jul 2013, 18:36 hat geschrieben: Das Landesgericht wird das Urteil wohl kippen. Von daher sehe ich den Raucher noch nicht aus seiner Wohnung ziehen.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Hui, das ändert natürlich so einiges, wenn das was dem Mann vorgeworfen wird nur in Ansätzen zutrifft.
Das der Typ wohl nicht ganz knusprig ist, dürfte klar sein, das er einen ziemlich miesen Rechtsvertreter hat, auch. So eine Geschichte kann man eigentlich nicht ohne Ortstermin durchgehen lassen, da könnte eine Revision denkbar erscheinen.
Problematisch ist da imho die Urteilsbegründung. Das Urteil beruft sich primär auf eine Geruchsbelästigung und nur sekundär auf eine Gesundheitsgefährdung (wohl deshalb, weil da sonst handfeste Beweise geliefert werden müssten, ergo Schadstoffmessungen). Eine Kündigung wegen Geruchsbelästigung ist zwar möglich aber praktisch kaum durchfühbar, deshalb nutzt man da meistens die unsachgemäße Nutzung der Wohnung, Klassiker bei Personen die unvorstellbare Mengen an Haustieren halten.
Der Gesetzgeber hat das nicht ganz unabsichtlich so geregelt, da Geruchsbelästigungen sehr subjektiv und kaum überprüfbar sind. Man bedenke, wenn das Schule machen würde: da kann man dann alte Leute, die es ja oft mit der persönlichen Hygiene nicht so ernst nehmen (teils auch unverschuldet) bishin zu "fremdländischen Küchengerüchen" alles heranziehen um jemanden los zu werden.
Mangelnde Sorgfalt könnte man dem AG schon vorwerfen, obwohl man so ein Verhalten (sowohl vom Beschwerdeführer als auch dessen Anwalt) schon wegen fortgesetzter schwerer Blödheit bestrafen sollte.
Das der Typ wohl nicht ganz knusprig ist, dürfte klar sein, das er einen ziemlich miesen Rechtsvertreter hat, auch. So eine Geschichte kann man eigentlich nicht ohne Ortstermin durchgehen lassen, da könnte eine Revision denkbar erscheinen.
Problematisch ist da imho die Urteilsbegründung. Das Urteil beruft sich primär auf eine Geruchsbelästigung und nur sekundär auf eine Gesundheitsgefährdung (wohl deshalb, weil da sonst handfeste Beweise geliefert werden müssten, ergo Schadstoffmessungen). Eine Kündigung wegen Geruchsbelästigung ist zwar möglich aber praktisch kaum durchfühbar, deshalb nutzt man da meistens die unsachgemäße Nutzung der Wohnung, Klassiker bei Personen die unvorstellbare Mengen an Haustieren halten.
Der Gesetzgeber hat das nicht ganz unabsichtlich so geregelt, da Geruchsbelästigungen sehr subjektiv und kaum überprüfbar sind. Man bedenke, wenn das Schule machen würde: da kann man dann alte Leute, die es ja oft mit der persönlichen Hygiene nicht so ernst nehmen (teils auch unverschuldet) bishin zu "fremdländischen Küchengerüchen" alles heranziehen um jemanden los zu werden.
Mangelnde Sorgfalt könnte man dem AG schon vorwerfen, obwohl man so ein Verhalten (sowohl vom Beschwerdeführer als auch dessen Anwalt) schon wegen fortgesetzter schwerer Blödheit bestrafen sollte.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Ein weiterer Fall, nun Stuttgart:
(Nicht die beste Quelle, aber lassen wir das mal…)
Es geht jetzt offenbar zunehmend um das Rauchen in den eigenen vier Wänden. Laut Abmahnung hätten sich Bewohner über die "starke Geruchsentwicklung" beschwert. Diese habe bei Bewohnern zu Unwohlsein und Belästigung geführt.
http://www.bild.de/regional/stuttgart/miet...35488.bild.htmlDaniela Herbert (30) aus Bad Cannstatt raucht seit 17 Jahren – bis zu 20 Glimmstängel täglich, die meisten davon in ihrer Küche oder im Wohnzimmer. Doch damit soll jetzt Schluss sein. Ihre Vermieterin will ihr das Rauchen in der Wohnung verbieten, schickte ihr eine Abmahnung und droht mit Kündigung.
(Nicht die beste Quelle, aber lassen wir das mal…)
Es geht jetzt offenbar zunehmend um das Rauchen in den eigenen vier Wänden. Laut Abmahnung hätten sich Bewohner über die "starke Geruchsentwicklung" beschwert. Diese habe bei Bewohnern zu Unwohlsein und Belästigung geführt.
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Es ist eine Zumutung, schon in den eigenen vier Wänden nicht mehr rauchen zu dürfen. Ich selbst bin kein Raucher aber verstehe die Aufregung der Raucher nur gut genug. Das grenzt für mich an Diskreminierung. In Zukunft wird man dann auf Wohnungssuche auch verheimlichen müssen, dass man raucht, da ansonsten der Markler wohl lieber doch einen "sauberen" Nachmieter vorzieht. :blink:TramPolin @ 15 Aug 2013, 11:12 hat geschrieben: Ein weiterer Fall, nun Stuttgart:
http://www.bild.de/regional/stuttgart/miet...35488.bild.html
(Nicht die beste Quelle, aber lassen wir das mal…)
Es geht jetzt offenbar zunehmend um das Rauchen in den eigenen vier Wänden. Laut Abmahnung hätten sich Bewohner über die "starke Geruchsentwicklung" beschwert. Diese habe bei Bewohnern zu Unwohlsein und Belästigung geführt.
Ich hab selber das Problem der Geruchsbelästigung in luftbewegungsarmen Tagen hier, find ich persönlich auch einen Einschnitt in meine Freiheit, nicht das Fenster an selbigen Tagen öffnen zu können.TramPolin @ 15 Aug 2013, 12:12 hat geschrieben: Es geht jetzt offenbar zunehmend um das Rauchen in den eigenen vier Wänden. Laut Abmahnung hätten sich Bewohner über die "starke Geruchsentwicklung" beschwert. Diese habe bei Bewohnern zu Unwohlsein und Belästigung geführt.
Generell ist die Akzeptanz für Raucher in der Gesellschaft auf einem Tiefststand und wird vermutlich noch weiter sinken. Meiner Ansicht nach kann man die Freiheit eines Rauchers, überall Rauchen zu können wo er will nicht höher setzen als den, die dadurch gestört werden.
Generell kann man das ganze natürlich auch humaner lösen, in dem man sich abspricht mit dem Störer (Raucher) und abwechselnde Öffnungszeiten für das Fenster aushandelt.
Für die Wiedereinführung der Bandansagen (inkl. Gong) am Münchner Hauptbahnhof!
Nur sind Mietwohnungen nicht die eigenen vier Wände...Es ist eine Zumutung, schon in den eigenen vier Wänden nicht mehr rauchen zu dürfen.
Rauchen in Mietwohnungen ist stellenweise ja schon Sachbeschädigung. Ein bekannt von mir ist gerade in ne neue Wohnung eingezogen in der früher wohl viel geraucht wurde das richt man obwohl frisch gestrichen wurde... Gerade wenn ich nähere an die Holztüren usw. rangehen merkt man es schon deutlich, auch der Raum mit der Holzdecke ist eher grenz wertig..
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Grundsätzlich ist das richtig, allerdings ist das eine vom Vermieter zu tolerierende Sachbeschädigung, da nach gängiger Rechtsauffassung derartige Schäden zur normalen Abnutzung der Wohnsache gehören, also ähnlich wie ein Teppich mit Flecken, ein stumpfer Parkettboden, der obligatorische Nagel in der Wand oder auch Defekte etwaiger vorhandener Haushaltsgeräte (Herd, Spülmaschine, usw.) oder der einzelnen gesprungenen Fliese.Rev @ 15 Aug 2013, 15:21 hat geschrieben: Nur sind Mietwohnungen nicht die eigenen vier Wände...
Rauchen in Mietwohnungen ist stellenweise ja schon Sachbeschädigung. Ein bekannt von mir ist gerade in ne neue Wohnung eingezogen in der früher wohl viel geraucht wurde das richt man obwohl frisch gestrichen wurde... Gerade wenn ich nähere an die Holztüren usw. rangehen merkt man es schon deutlich, auch der Raum mit der Holzdecke ist eher grenz wertig..
Grundsätzlich sind Mietwohnungen zwar nicht die "eigenen vier Wände", doch grundsätzlich kann ein Mieter dort mehr oder weniger alles tun, was nicht völlig abstrus ist oder eine vorsätzliche Beschädigung darstellt. Natürlich könnte man argumentieren, er solle das Rauchen einstellen, aber mit der selben Schiene könnte man jegliche Kleintierhaltung (vor allen Dingen Hunde) untersagen oder gar so absurd vorgehen und den einzelnen Nagel fürs Bild verbieten. Es muss ja keiner einen Hund halten und ohne Bilder lässt es sich auch vorzüglich leben.
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Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Vorallem Dingen halte ich es für ziemlich grenzwertig, sich auf ein Urteil zu beziehen, das noch nicht einmal rechtskräftig ist.TramPolin @ 15 Aug 2013, 12:12 hat geschrieben: Ein weiterer Fall, nun Stuttgart:
http://www.bild.de/regional/stuttgart/miet...35488.bild.html
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Es geht jetzt offenbar zunehmend um das Rauchen in den eigenen vier Wänden. Laut Abmahnung hätten sich Bewohner über die "starke Geruchsentwicklung" beschwert. Diese habe bei Bewohnern zu Unwohlsein und Belästigung geführt.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Gericht: Rauch absichtlich ins Gesicht blasen ist Körperverletzung
Eine Studentin wies einen rauchenden Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hin. Später hat der Mann eine neue Zigarette angezündet, ist aggressiv auf sie zugekommen, hat ihr den Qualm ins Gesicht geblasen und sie gefragt, was sie denn nun machen wolle. Sie war ihm dann ein Glas ins Gesicht. Der Raucher erlitt eine Beule am Kopf.
Ein Gericht hat jetzt das Verhalten des Rauchers als Körperverletzung und den Glaswurf der Nichtraucherin als Notwehr eingestuft.
http://www.n-tv.de/panorama/Rauch-blasen-i...le11395951.html
Eine Studentin wies einen rauchenden Mann mehrfach auf das Rauchverbot in einer Erfurter Diskothek hin. Später hat der Mann eine neue Zigarette angezündet, ist aggressiv auf sie zugekommen, hat ihr den Qualm ins Gesicht geblasen und sie gefragt, was sie denn nun machen wolle. Sie war ihm dann ein Glas ins Gesicht. Der Raucher erlitt eine Beule am Kopf.
Ein Gericht hat jetzt das Verhalten des Rauchers als Körperverletzung und den Glaswurf der Nichtraucherin als Notwehr eingestuft.
http://www.n-tv.de/panorama/Rauch-blasen-i...le11395951.html
Du kannst ja ungestört auf einer Isar-Sandbank rauchen. Ich kenne das Problem, über mir raucht jemand öfters Pfeife oder Zigarre. Wenn man das Fenster unbeaufsichtigt offen läßt, kann die Wäsche hinterher nach Rauch riechen. Das Problem ist durch die Lage des Fensters bedingt, die Wand des Nachbarhauses leitet oft den Wind direkt nach unten zum Fenster um.TAL @ 15 Aug 2013, 15:07 hat geschrieben:Ich hab selber das Problem der Geruchsbelästigung in luftbewegungsarmen Tagen hier, find ich persönlich auch einen Einschnitt in meine Freiheit, nicht das Fenster an selbigen Tagen öffnen zu können.
Generell ist die Akzeptanz für Raucher in der Gesellschaft auf einem Tiefststand und wird vermutlich noch weiter sinken. Meiner Ansicht nach kann man die Freiheit eines Rauchers, überall Rauchen zu können wo er will nicht höher setzen als den, die dadurch gestört werden.
Generell kann man das ganze natürlich auch humaner lösen, in dem man sich abspricht mit dem Störer (Raucher) und abwechselnde Öffnungszeiten für das Fenster aushandelt.
Interessant ist jetzt das neueste Urteil, daß Zigaretten-Rauch Körperverletzung ist. Im Extremfall darf man jetzt den Raucher ein Glas auf den Kopf hauen.
Rauch ins Gesicht pusten ist Körperverletzung
Edit: TramPolin war mit dem Urteil scheller
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NRW: Raucher-Bündnis scheitert und zahlt Spenden zurück
http://www.rp-online.de/nrw/raucher-buendn...k-aid-1.4549579Zu einem möglichen Volksbegehren gegen das strenge Nichtrauchergesetz in NRW wird es wohl vorläufig nicht kommen. Das sagte gestern Detlef Petereit, Vorsitzender des Aktionsbündnisses "NRW genießt". […]
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Was hat dich den vom Googlen abgehalten?
https://www.deutschebahn.com/de/konzern/im_...uchfrei-1191368
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Reingefallen. Genau deswegen frage ich nämlich, weil das VOR dem allgemeinen Rauchverbot auch im Fernverkehr von 2007 war. Es könnte nach neusten "Erkenntnissen" auch irgendwann 2005 gewesen sein. Bei der Einführung des MüNüX im Dezember 2006 wurde im Regionalverkehr definitiv schon nicht mehr gequarzt, die IC-Wagen waren auch außen von Beginn an als reine Nichtraucherwagen gekennzeichnet, aber innen hat's ein, zwei Wochen gedauert bis die Rauchersymbole überklebt waren. Da haben sich einige Raucher nämlich schon gefreut gehabt...Rev @ 8 Jun 2019, 20:02 hat geschrieben:Was hat dich den vom Googlen abgehalten?
PS: Und hier im Thema hab ich spontan auch nur Hinweise gefunden, was ich schon wusste, dass das ganze nämlich mehrstufig zwischen dem Regionalverkehr gewisser Länder/Regionen und zum Schluss auch dem Fernverkehr stattgefunden hat:
luc @ 29 Jun 2005, 15:57 hat geschrieben:Die IR, IC/EC und die ICE haben aber alle noch Raucherabteile (oder Raucherwagen).
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