Radverkehr

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Musikus
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Beitrag von Musikus »

"Alle seriösen Studien belegen, dass Radfahrer auf der Fahrbahn am besten aufgehoben sind. Weil sie dort tatsächlich am sichersten unterwegs sind", sagt Armin Lehnhoff, Sachbearbeiter der Straßenverkehrsbehörde beim Harburger Polizeirevier 46. "Deshalb gibt es in Harburg keine zehn Straßen mehr, in denen es überhaupt noch eine Benutzungspflicht für Radwege gibt." Dazu zählen unter anderen die B 73, die Bremer Straße (B 75), die Maldfeldstraße (K 80) und der Fürstenmoordamm. Allesamt Hauptverkehrsadern, die auch von sehr vielen Lastkraftwagen genutzt werden.
Habe mir mal erlaubt, das als Neuigkeit zu markieren, da die Aussage für manche hier immer noch eine Neuigkeit darstellt, die man mit viel Mühe zu verdrängen versucht.
Zeigt, dass es auch in Behörden wie der Polizei mittlerweilen Leute gibt, die wissenschaftliche Erkenntnisse akzeptieren statt herumzuschwadronieren. Der ganze Artikel hier.
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glemsexpress
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Beitrag von glemsexpress »

Autobahn @ 1 Jul 2012, 20:02 hat geschrieben:Für den Kraftfahrzeugverkehr gibt es an Engstellen dieses Zeichen 121-10 der StVO :).
Äh, was willst du jetzt damit sagen?
Autobahn @ 1 Jul 2012, 20:02 hat geschrieben:Ob du es glaubst oder nicht, in den Niederlanden hat man tatsächlich in einer solchen Situation die Häuser abgerissen.
Ich weiß. Darum war es auch als Alternative angegeben.
Doch ich halte nichts davon mit der Spitzhacke durch die Stadt zu rennen, vor allem wenn es darum geht FLÄCHENSPARENDEN Radverkehr zu fördern.
Autobahn @ 1 Jul 2012, 20:02 hat geschrieben:Wobei ich die Situation vor Ort in deinem Bild nicht kenne. 
Braunschweig - Berliner Straße/B248 zwischen "an der Wabe" und "am Tafelacker".
Autobahn @ 1 Jul 2012, 20:02 hat geschrieben:Der PKW-Verkehr sieht etwas mager aus. Auch der Radverkehr scheint nicht nicht besonders üppig zu sein. 
Ich bin da zu selten um da etwas genaues zu sagen.
Autobahn @ 1 Jul 2012, 20:02 hat geschrieben:ERA-Norm hin oder her, in den Niederlanden haben die Radfahrer wesentlich mehr Platz und brauchen auch nicht auf der Fahrbahn zu fahren. 
Ja, wenn man sich mit der Spitzhacke Platz schafft mag das ja funktionieren. Ich will aber nicht den Aufstand erleben wenn man in Deutschland Häuser für einen Radweg abreißt. :o
Ich weiß nicht wie das in den Niederlanden ist/war, aber hier bekommt man sowas nur sehr schlecht durch. Generell fallen mir nur sehr wenige Fälle ein wo man bestehende Häuser abriss um den innerstädtischen Straßenraum zu verbeitern.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

@ glemsexpress

Das Zeichen 121-10 fordert den Kraftfahrer auf, besonders vorsichtig zu fahren und sich ggf. rechtzeitig einzufädeln (zum Einfädeln ist er aber meist zu blöd, darum gibt es Staus). Es weist auch darauf hin, dass sich die Fahrbahnbreite verringert und er u. U. näher an den Gegenverkehr herankommt.

Du sollst ja auch nicht mit der Spitzhacke durch die Stadt rennen, das machen andere :P. Klar, in Deutschland ist es schwierig, für eine vernünftige Verkehrsplanung Gebäude abzureißen. In Deutschland ist es überhaupt schwierig, irgendein Verkehrsprojekt durchzusetzen.

Ich kenne Braunschweig nicht besonders gut. Vor dreißig Jahren war ich mal dort. Laut Google Maps ist die Straße aber sehr mäßig befahren (klicke in Maps auf „Verkehr“. Du kannst auch bestimmte Tage und Zeiten einstellen, dann werden Archivdaten angezeigt). Offensichtlich ist die Straße überdimensioniert. Hier könnte man sicher etwas mehr Platz für den Radverkehr einräumen. Ob sich das aber angesichts der geringen Fahrraddichte lohnt, ist die andere Frage.

Grundsätzlich Recht gebe ich Dir bei den Grundstücksausfahrten. Beachte aber immer, dass sich nur wenige Radfahrer in Deinem Geschwindigkeitsspektrum bewegen. Das relativiert das Problem. Ein Grundstückseigentümer wird sich langsam „vor tasten“ müssen. Dabei wird sein Fahrzeug von Fußgängern und Radfahrern eher wahrgenommen, als er diese überhaupt sehen kann. Theoretisch haben zwar Fußgänger und Radfahrer Vorrang, aber in der Praxis muss man gegenseitig Rücksicht nehmen (§ 1 StVO). Also muss der Radfahrer in diesem seltenen Fall abbremsen und ggf. stehen bleiben, wenn es die Umstände erfordern. Jeder Fahrzeugführer muss seine Geschwindigkeit so wählen, dass er jederzeit anhalten kann.

Darunter habe ich als Autofahrer Jahrzehnte lang „gelitten“ und bin damit gut gefahren. Ich habe aus meinem eigenen verschuldeten Auffahrunfall, den ich im Alter von zwölf Jahren mit dem Rad verursacht habe, gelernt (damals, 1963, gab es noch keine Radwege!).

Der Radfahrer, der mir vor einigen Jahren in den Kofferraum geklatscht ist, als ich verkehrsbedingt bremsen musste, hat es scheinbar nicht begriffen. Auch nicht nach einer Belehrung durch die Polizei. Der Mann war damals ca. 30 – 40 Jahre alt, also ein Alter, wo man so etwas begreifen müsste. Er führe aber „nur“ jeden Tag ca. 80 Kilometer mit dem Rad und meinte, Unfälle könnten ihm nicht passieren. Der Polizist konnte sich kaum halten, um nicht lauthals zu lachen. „Aber was ist den heute passiert?“ fragte er. Hilfsloses Gestammel folgte. Dieser Power-Radler versuchte sogar, mir die Schuld in die Schuhe zu schieben, warum ich den gebremst hätte. Der Witz an der Situation, mir kam auf meiner Spur ein Sonderfahrzeug mit entsprechenden Rechten
entgegen, daher musste ich abbremsen, an den Straßenrand fahren und anhalten. Wäre dieser „Power-Radler“ ausgewichen und hätte mich überholt, wäre er frontal mit dem Sonderfahrzeug zusammen geprallt. Ergebnis: Gebührenpflichtige Verwarnung plus Schadenersatz. Ob er daraus gelernt hat, ist mir nicht bekannt.

P.S.: Wenn ich mir die Sattel- und Lenkradhöhe auf Deinem Bild (das mit den Umlaufsperren) anschaue, bekommst Du da nicht Genickstarre, wenn Du die Fahrbahn beobachten willst?
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Beitrag von glemsexpress »

Autobahn @ 1 Jul 2012, 22:24 hat geschrieben:Das Zeichen 121-10 fordert den Kraftfahrer auf, besonders vorsichtig zu fahren und sich ggf. rechtzeitig einzufädeln (zum Einfädeln ist er aber meist zu blöd, darum gibt es Staus). Es weist auch darauf hin, dass sich die Fahrbahnbreite verringert und er u. U. näher an den Gegenverkehr herankommt.
Und was willst du mir damit sagen?

Nach Norm muss ein Radweg 1,6m breit sein, plus Sicherheitsraum von 0,5m. Ergibt dann 2,1m. Die Gesamtbreite dürfte nach Pflasterrechnung etwa 1,8m betragen, d.H. selbst ohne Fußgängerweg ist das Teil 0,3m zu schmal. 1-1,5m Fußgängerweg würden dann eine breite von 3,1-3,6m bedeuten. Der Weg ist also halb so breit wie das MINDESTMAß.
Autobahn @ 1 Jul 2012, 22:24 hat geschrieben:In Deutschland ist es überhaupt schwierig, irgendein Verkehrsprojekt durchzusetzen.
Man kann auch einfach die einfachen Dinge machen und versuchen mit den beschränkten Platz zurechtzukommen.
Das schreibt auch die ERA so vor.
Autobahn @ 1 Jul 2012, 22:24 hat geschrieben:Offensichtlich ist die Straße überdimensioniert. Hier könnte man sicher etwas mehr Platz für den Radverkehr einräumen. Ob sich das aber angesichts der geringen Fahrraddichte lohnt, ist die andere Frage. 
Da der Radweg endeutig unterdimmensioniert ist wäre das sinnvoll.
Aber andererseits wäre es auch kein Problem für den Autoverkehr wenn ein paar Radler zusätzlich auf der Fahrbahn wären. Und würde nichts kosten. Und auch ein Radstreifen wäre warscheinlich recht günstig zu bekommen.
Autobahn @ 1 Jul 2012, 22:24 hat geschrieben: Beachte aber immer, dass sich nur wenige Radfahrer in Deinem Geschwindigkeitsspektrum bewegen.
In Braunschweig fahren schon recht viele Leute sehr schnell.
Autobahn @ 1 Jul 2012, 22:24 hat geschrieben:Jeder Fahrzeugführer muss seine Geschwindigkeit so wählen, dass er jederzeit anhalten kann.
Dann dürfte es NIE Wildunfälle geben :rolleyes:
Autobahn @ 1 Jul 2012, 22:24 hat geschrieben:P.S.: Wenn ich mir die Sattel- und Lenkradhöhe auf Deinem Bild (das mit den Umlaufsperren) anschaue, bekommst Du da nicht Genickstarre, wenn Du die Fahrbahn beobachten willst? 
Das ist eine optische Täuschung wegen der schiefen Lenkerstange und den Lenkereinschlag. Aber die Lenkerhöhe ist tatsächlich auf sportlich einegstellt (Lenker unter Sattelhöhe).
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Beitrag von Bayernlover »

Autobahn @ 1 Jul 2012, 22:24 hat geschrieben: Ein Grundstückseigentümer wird sich langsam „vor tasten“ müssen. Dabei wird sein Fahrzeug von Fußgängern und Radfahrern eher wahrgenommen, als er diese überhaupt sehen kann. Theoretisch haben zwar Fußgänger und Radfahrer Vorrang, aber in der Praxis muss man gegenseitig Rücksicht nehmen (§ 1 StVO). Also muss der Radfahrer in diesem seltenen Fall abbremsen und ggf. stehen bleiben, wenn es die Umstände erfordern.
Bitte versuche auch das vor Gericht zu erstreiten, sollte Dir mal ein Radfahrer in so einer Situation in den Kotflügel krachen.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Bayernlover @ 1 Jul 2012, 23:30 hat geschrieben: Bitte versuche auch das vor Gericht zu erstreiten, sollte Dir mal ein Radfahrer in so einer Situation in den Kotflügel krachen.
Richtig. Autobahn, schau Dir mal die Urteile zur Rubrik Ausfahrt an: http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html

Selbst wenn der Autofahrer sich vorsichtig aus der Ausfahrt tastet, kann er bei einer Kollision mit einem Radfahrer, der verbotswidrig auf dem Gehweg fährt, noch 70 % der Haftung aufgebrummt bekommen.

Ist der Radfahrer auf dem Radweg unterwegs, bekommt der Autofahrer in einer vergleichbaren Situation (Ausfahrt) sogar 100 % der Schuld, wenn sich nicht nachweisen lässt, dass der Radfahrer zu schnell unterwegs war (mit "zu schnell" ist hier keinesfalls Schrittgewindigkeit gemeint!). Siehe auch hierzu diese Urteile durch.

Im Prinzip musst Du als Autofahrer rechnen, dass auf dem Gehweg in falscher Richtung ein Radler mit 40 km/h daherkommt, und selbst wenn Du ihn siehst und vollständig stehen bleibst, wirst Du noch eine Teilschuld kriegen, wenn es zur Kollision kommt.

Man kann dies kritisieren, aber die Gerichte bevorzugen die schwächeren Verkehrsteilnehmer. (Mal davon abgesehen. geht es um Gesundheit und um Menschenleben, das sollte natürlich noch eine größere Rolle bei Überlegungen spielen als die später juristische Schuld.)

Es mag zwar sinnvoll sein, als Radfahrer auch mal stehen zu bleiben (als Radfahrer fahre ich z.B. in aller Regel, wenn möglich, an die Seite, um einen Bus oder Lkw vorberizulassen, der Probleme hat, mich zu überholen). Dies ist aber ein Gebot der Freiwilligkeit. Auch wenn ein Fahrzeug schon weit aus dem Grundstück herausgefahren ist und den Radweg schon teilweise versperrt, würde ich nie auf die Idee kommen, hier noch auf meine Vorfahrt zu bestehen. Aber als heraustastender Autofahrer musst Du damit rechnen und kriegst vor Gericht im Kollisionsfall entweder 100 % der Schuld oder zumindest eine hohe Teilschuld. Speziell Kinder werden noch mal vor Gericht besser gestellt.

Es ist also keinesfalls so, dass der Radfahrer hier 50 % oder gar 100 % der Schuld erhält, selbst wenn er alles falsch gemacht hat, was man falsch machen kann.

Urteile, bei denen der Radfahrer 100 % Schuld bekommen hat, habe ich nur höchst selten gesehen.
yeg009a

Beitrag von yeg009a »

Autobahn @ 1 Jul 2012, 22:24 hat geschrieben:Theoretisch haben zwar Fußgänger und Radfahrer Vorrang, aber in der Praxis muss man gegenseitig Rücksicht nehmen (§ 1 StVO). Also muss der Radfahrer in diesem seltenen Fall abbremsen und ggf. stehen bleiben, wenn es die Umstände erfordern. Jeder Fahrzeugführer muss seine Geschwindigkeit so wählen, dass er jederzeit anhalten kann.
Was im Konkreten Fall bedeutet, daß "Goliaths" trotzdem die stärkere Verkehrsteilnehmer sind, als "Davids" und trotzdem der "David" nachgeben muß.

Konkret: Sowohl als Radfahrer, als auch Fußgänger muß man damit rechnen, daß die Autofahrer (also "Goliath") beim (rückwärtigen) ausparken und ausfahren ein eingeschränktes Blickfeld haben, um die schwächeren Teilnehmer (also "David") wahrzunehmen. Nehmen Fußgänger und Radfahrer das Auto, das gerade dabei ist rauszufahren bzw. auszuparken wahr, so haben sie meiner Meinung (und meiner eigenen Erfahrung als Fußgänger, da oft der Fall ist, daß Autos aus der Ecke eines Hauses rausgekrochen kommen) nach, stets Vorsicht zu walten.

-----

(Ich sehe das genau so, wie Autobahn, sonst haben normalerweise die Radfahrer und Fußgänger Vorrang vor den Verkehrsteilnehmer - trotzdem muß man damit rechnen, daß der Anhalteweg eines Autos das aus Reaktions- und Bremsweg resultiert, länger, als einem lieb ist, ist.)

Ich habe mir die Beispiele der Urteile angesehen, aber: Manche Urteile sind doch ein Witz, oder?

Zum Beispiel Lastwagen im 2. Absatz des Abbiegethemas: Davon kann Autobahn nur ein Lied singen... (Wie soll man als LKW-Fahrer, der sich ständig auf den Verkehr konzentrieren muß, dauernd mit dem Radfahrer rechnen, wenn er ohne den Zusatzspiegel um den Nachteil eines toten Winkels auszugleichen, einen Radfahrer recht neben ihm nicht erkennen kann?) - Auch als Fußgänger beeindruckt mich der LKW immer wieder, in dem Gedanken, wie mich ein Fahrer sehen könnte, wenn ich ihn nicht sehen kann!?)

Aber der letzte Abschnitt im Abbiegethema scheint vernünftig zu sein: Denn ein Lastwagenfahrer kann sich an der Ampel, welches sich auf Grün wechselt und nach rechts abbiegen will, nicht immer darauf vertrauen, daß sich rechts neben ihm ein Radfahrer auf dem Radweg befindet. Das bedeutet also konkret: Der Radfahrer hat sich auch auf dem Radweg, sicherheitshalber hinter dem LKW zu halten.
(Meine Meinung) Anders dagegen: Steht ein Radfahrer bereits auf dem Radweg und wartet auf das grüne Signal und der LKW kommt gerade, so daß der Radfahrer vom LKW-Fahrer wahrgenommen werden kann, bevor er links neben dem Radfahrer hält. Also muß der LKW-Fahrer bei Grün warten, bis der Radfahrer die Fahrbahn überquert hat oder rechts abgebogen ist, bevor er bei Grün losfahren kann.

Bei Ausfahrten im Abschnitt 1:Wie gesagt: Wenn er einen ausreichenden Blickfeld zum Gehweg hat, welches vom Fußgänger und Radfahrer benutzt wird, dann ist er zur Sorfalt verpflichtet, ansonsten gilt die Sorgfaltspflicht der schwächeren Verkehrsteilnehmer, weil die Kraftfahrzeugführer aufgrund des Hindernisses, welches den Blick zum Radfahrer und Fußgänger verwehrt, solche Verkehrsteilnehmer nicht sofort wahrnehmen können, sondern erst dann, wenn sie vom Hindernis auftauchen.

Im 3. Abschnitt des Ausfahrtthemas, ist die Erlaubnis, wie schnell ein Radfahrer fahren darf, eine Mär, wenn man die aktuelle Situation beobachtet, daran ändert das an den Urteilen nichts oder spricht sich das wirklich rum, daß jeder das weiß, wie schnell ein Radfahrer auf dem Gehweg fahren darf!? Auch ich bin (wie bereits oben beschrieben), sofern es die Situation erlaubt, auf dem Gehweg schnell gefahren, und bremse vor jeder Kreuzung und Fußgänger rechtzeitig ab.

(Es gäbe noch mehr Beispiele, wo ich dagegen kommentieren könnte, aber ich denke, jeder kann sich ein Bild davon machen).
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Beitrag von Bayernlover »

Bei mir hätte es heute fast wieder mal geklappt. Rechts ein Radstreifen auf der Straße, schräg parkende Autos auf der Seite. Lupo fährt rückwärts hinter einem Lieferwagen auf die Straße. Radfahrer vor mir fährt anstatt zu bremsen einfach drumherum. Hätte ich woanders hingeschaut, wäre das wohl grauslig ausgegangen. Schade, denn der Radweg neben dem Gehweg ist auch keine Lösung.
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Beitrag von glemsexpress »

Bayernlover @ 2 Jul 2012, 20:48 hat geschrieben: Bei mir hätte es heute fast wieder mal geklappt. Rechts ein Radstreifen auf der Straße, schräg parkende Autos auf der Seite. Lupo fährt rückwärts hinter einem Lieferwagen auf die Straße. Radfahrer vor mir fährt anstatt zu bremsen einfach drumherum. Hätte ich woanders hingeschaut, wäre das wohl grauslig ausgegangen. Schade, denn der Radweg neben dem Gehweg ist auch keine Lösung.
Vor allem würde ich sagen Schrägparkplätze an Hauptverkehrsstraßen sind keine Lösung. ;)

Zum Vorfall:
Ich meine mal von einen Urteil gehört zu haben wo ein Radfahrer ohne zu schauen um ein am rechten Fahrbahnrand parkendes Auto rum ist und es dann zur Kollision mit den folgenden KFZ kam. Ich meine der KFZ-Fahrer wäre damals komplett schuldig gesprochen worden da er ja damit rechnen musste dass der Radfahrer nicht in das parkende Auto fährt :rolleyes:

Wie das aber in diesen Fall mit einen kurzfristigen, beweglichen Hinterniss ist wär mal interessant.
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Beitrag von Bayernlover »

glemsexpress @ 2 Jul 2012, 21:19 hat geschrieben: Vor allem würde ich sagen Schrägparkplätze an Hauptverkehrsstraßen sind keine Lösung. ;)
Das ist allerdings auch wahr. Wobei dort echt ein klein wenig ein Platzproblem herrscht, aber gut. Ich würde da auf jedem Fall auch dem Radler den Vortritt lassen, auch wenn ich mich tierisch aufgeregt habe. Auf so eine Gerichtsverhandlung mit ungewissem Ausgang hätte ich noch weniger Lust.
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Beitrag von Autobahn »

Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand, sagt ein Sprichwort. Manche Gerichtsurteile widersprechen jeder menschlichen Logik.

Ich frage mich heute, wie wohl ein Gerichtsverfahren ausgegangen wäre, als ich 1961 mit meinem Fahrrad einen Auffahrunfall verursachte :D und ich (respektive meine Eltern) vor Gericht gezogen wäre.

Aber egal, ich hatte heute mal wieder Lust, ein paar Kilometer mit dem Auto zu fahren. In der Nähe stand ein car2go Auto und los ging es. Nach wenigen hundert Metern stehe ich an einer Ampel. Ein sichtlich angejahrter Mann schleicht von links mit gerade mal 5 Km/h mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn umher. Hier ein Bild der Kreuzung. Der Radler kam von "oben" und schlich teilweise auf der Fußgängerfurt über die Kreuzung. Ich stand vom Bild her gesehen auf der Querstraße links im Bild.

Google-Karte

O.K. es ist nichts passiert. Aber eine Geschwindigkeit wie glemsexpress wird der Gute wohl nie mehr erreichen können ;).

Nur wenige hundert Meter eine neue Beobachtung. Ich habe "Grün". Vor mir ein anderer PKW auf der gleichen Fahrspur. Von rechts kommt auf dem (dort vorhandenen) Radweg trotz für ihn "Rot" ein Radfahrer auf die Fahrbahn und biegt rechts ab, wobei er die Fahrbahn benutzen will.

Google-Karte

Nur durch die schnelle Reaktion des Autofahrers kam es zu keiner Kollision. Ob der Radfahrer wirklich rechts abbiegen wollte, ist mir nicht bekannt, jedenfalls hat er den Lenker herum gerissen.
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Beitrag von Bayernlover »

Autobahn @ 2 Jul 2012, 22:54 hat geschrieben: Nur durch die schnelle Reaktion des Autofahrers kam es zu keiner Kollision. Ob der Radfahrer wirklich rechts abbiegen wollte, ist mir nicht bekannt, jedenfalls hat er den Lenker herum gerissen.
Diese Beobachtungen mache ich auch täglich. Radfahrer in der Stadt fröhnen öfter mal einer südländischen Fahrweise. Da heißt der zur Seite gestreckte Arm eben nicht "Achtung, ich würde gern da lang" sondern "Achtung, da werde ich jetzt langfahren, komme was wolle!"

Ist aber auch der Tatsache geschuldet, dass man als Radfahrer bei der Infrakstruktur gar nicht mehr wissen kann was richtig und falsch ist.
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Beitrag von Autobahn »

Bayernlover @ 2 Jul 2012, 23:04 hat geschrieben:Diese Beobachtungen mache ich auch täglich.
Wie gut, dass ich meist auf der Autobahn unterwegs war. :lol: :lol: :lol:

Da waren nur vereinzelt Fahrradfahrer unterwegs (eine Oma habe ich tatsächlich live gesehen). O.K., ich bin ja auch schon Opa ;)
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Beitrag von JeDi »

Autobahn @ 2 Jul 2012, 23:25 hat geschrieben: Wie gut, dass ich meist auf der Autobahn unterwegs war. :lol: :lol: :lol:
Da muss man sich wenigstens nur über andere Autofahrer aufregen? Insgesamt runde 150 km A8 letztes Wochenende haben mir schon wieder gereicht...
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Beitrag von Autobahn »

JeDi @ 2 Jul 2012, 23:58 hat geschrieben: Da muss man sich wenigstens nur über andere Autofahrer aufregen? Insgesamt runde 150 km A8 letztes Wochenende haben mir schon wieder gereicht...
Nö, die haben sich über mich auf geregt ;). Für 150 Km Autobahn habe ich aber keine Wochenende gebraucht, das habe ich in einer Stunde gamacht :lol:

Das war natürlich ein Scherz.

Autofahren war z. T. mein Job und es hat mir nicht ausgemacht.
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Beitrag von TramPolin »

Neuperlach: Radlerin von Lkw-Fahrer beim Rechtsabbiegen übersehen und tödlich verletzt

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...7d97e8ce13.html
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Beitrag von TramPolin »

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Ein Klick macht groß!

Mal wieder ein "Welche Ampel gilt für Radfahrer?"-Suchspiel. Wir sind in der Radlhauptstadt München.

Halten wir fest:

Hier gibt es zunächst einen (nicht benutzungspflichtigen!) Radweg, der an der Kreuzung endet und in eine markierte Fahrradfurt übergeht, die auf der gegenüberliegenden Straßenseite abrupt endet, fortan fährt der Fahrradfahrer auf der Fahrbahn.

Es gibt keine Radampel, auch keine Radpiktogramme in den Fußgängerampeln. Die zu überquerende Straße (es ist der berüchtigte Mittlere Ring) hat einen Mittelstreifen mit dort befndlichem Fußgängerwartebereich. Auf dem Radstreifen gibt es dagegen keinen markierten Wartebereich.

Der gesunde Menschenverstand sagt, dass die Autoampel gilt, unabhängig davon, ob ich auf der Fahrbahn oder dem Radweg fahre. Man sieht die Autoampel sowohl von der Wartelinie für Autos als auch auf der Radweg-Wartelinie gut ein. Die Fußgängerampel ergibt auch keinen großen Sinn, da sie die Fußgänger wie erwähnt in zwei Teilstücken über die Kreuzung bringt, die Radfahrer aber vermutlich in nur einem Stück.

Die Tabelle: http://www.radverkehrspolitik.de/welche-am...erkehr/#tabelle bringt mich nicht so richtig weiter. Immerhin unterscheiden sich die Regelungen "Benutzung der Fahrbahn" und "Benutzung der Radverkehrsführung" in diesem einen speziellen, gleich näher zu betrachtenden Punkt ausnahmsweise nicht voneinander, sodass die Frage, ob auf der Fahrbahn oder dem Radweg gefahren wird, wahrscheinlich nicht von Bedeutung ist.

Fußgänger- und Radfurt grenzen hier aneinander, demnach müsste bis auf Weiteres oder nur bis 31.08.2012 (je nachdem, ob man die 45. oder 46. Änderungsverordnung als bindend ansieht; hier gibt es ja sehr unterschiedliche Auffassungen) eigentlich die Fußgängerampel bindend sein, nach diesem Zeitpunkt (bei Annahme der 46. Änderungsverordnung als bindend) die Autoampel. Also, wenn man die Frage auf heute bezieht, müsste man (falls ich das richtig sehe) selbst bei der Benutzung der Fahrbahn sich nach den Fußgängerampeln richten.

Nun, da es zwei Fußgängerampeln gibt und man auf dem Mittelstreifen als Radfahrer nicht anhalten muss? (darf?/kann?), stellt sich die Frage, ob man als Radfahrer nur dann über die Kreuzung fahren darf, wenn beide Fußgängerampeln gleichzeitig grün zeigen.

Um keine Rechtsverstöße zu begehen und ein rechtssicheres Überqueren der Kreuzung zu erzielen, sollte man hier am besten absteigen und das Rad auf dem Fußweg und der Fugängerfurt schieben. Aber das kann es doch nicht sein!

Übrigens, das passt fast noch besser ins Eisenbahnforum als ein Radthema, im Hintergrund sind Schienenreste der Tram 24 in der Kirchseeoner Straße zu erkennen.
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 19 Jul 2012, 14:47 hat geschrieben:Mal wieder ein "Welche Ampel gilt für Radfahrer?"-Suchspiel.  Wir sind in der Radlhauptstadt München.
Für mich stellt sich hier als erstes die Frage, ob es auch ein langsamer Radfahrer während der Räumphase schafft, die Kreuzung in einem Rutsch zu queren. Dann würde ich die Autoampel benutzen. Ansonsten nehme ich die Fußgängerampel und warte lieber auf der Insel.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 19 Jul 2012, 15:21 hat geschrieben:
TramPolin @ 19 Jul 2012, 14:47 hat geschrieben:Mal wieder ein "Welche Ampel gilt für Radfahrer?"-Suchspiel.  Wir sind in der Radlhauptstadt München.
Für mich stellt sich hier als erstes die Frage, ob es auch ein langsamer Radfahrer während der Räumphase schafft, die Kreuzung in einem Rutsch zu queren. Dann würde ich die Autoampel benutzen. Ansonsten nehme ich die Fußgängerampel und warte lieber auf der Insel.
Die Wahlfreiheit hat man aber nicht, man kann sich ja die Ampeln nicht selbst aussuchen. Es sei denn, man schiebt auf dem Fußweg/auf der Fußgängerfurt, dann wird man zum Fußgänger. Vielleicht meintest Du das ja.

Wundert mich das, dass Du schon wieder von langsamen Radfahrern sprichst? Wenn die Ampel gerade auf Grün gesprungen ist, kommst Du da mit Sicherheit rüber, da müsstest Du schon eine Rollator schiebende Person geschwindigkeitsmäßig unterbieten. Ist die Ampel schon länger Grün, kann es knapp werden, wenn man extrem langsam fährt. Mit Deinem Pedelec solltest Du aber zumindest die 20-25 km/h schaffen. Keiner verlangt, dass Du schneller fährst und gegen den Motor arbeitest. Mit dieser Geschwindigkeit kommst Du da auch noch bei Gelb locker rüber.

Wenn man es sich aussuchen könnte, würde ich mir die Autoampel als bindend wünschen. Noch besser würde es mir gefallen, wenn wieder überall echte Radampeln installiert und diese nicht abgebaut werden. Dann hätte man zumindest einigermaßen Rechtssicherheit, wenn man auf dem Radweg fährt. Auch würde die Ampel dann berücksichtigen, dass Radfahrer schneller als Fußgänger sind. In München ist aber das Chaos ausgebrochen (zu viele unterschiedliche Ampeltypen), in letzter Zeit montiert man immerhin m.E. öfter wieder Radampeln (aber solche, die nicht vor der Kreuzung, sondern hinter der Kreuzung stehen). Auch Radampeln vor der Kreuzung werden offenbar manchmal wieder montiert, speziell wenn der Mittelstreifen einer Querstraße sehr schmal ist, sodass ein Anhalten dort nicht zumutbar oder gar nicht möglich ist. Edit: Dennoch gibt es in München weiterhin jede Menge Kreuzungen mit Wartebereich auf dem Mittelstreifen, der kürzer als eine Radlänge ist und auf dem man offenbar warten muss, denn dort finden sich meist Radpiktogramme in der Fußgängerampel, sodass diese wohl bindend ist. In Einzelfällen hat nur eine der beiden Fußgängerampeln ein Radpiktogramm, sodass für mich jetzt gar nicht mehr klar ist, welche Ampel nun gilt.
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Beitrag von Galaxy »

TramPolin @ 19 Jul 2012, 14:47 hat geschrieben:
Mal wieder ein "Welche Ampel gilt für Radfahrer?"-
Laut deiner Tabelle ab August die Auto-ampel, da kein Fahrradpiktogramm auf der Fußgängerampel vorhanden ist.

Macht das jedoch einen großen Unterschied? Die Ampeln müssten doch parallel geschaltet sein, vielleicht mit einem kleinen Vorsprung für die Fußgänger von ~ 1S oder so.
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Beitrag von Rathgeber »

TramPolin @ 19 Jul 2012, 14:47 hat geschrieben: Mal wieder ein "Welche Ampel gilt für Radfahrer?"-Suchspiel. Wir sind in der Radlhauptstadt München.
Spielt das ernsthaft eine Rolle?
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Beitrag von TramPolin »

Rathgeber @ 19 Jul 2012, 15:59 hat geschrieben:
TramPolin @ 19 Jul 2012, 14:47 hat geschrieben: Mal wieder ein "Welche Ampel gilt für Radfahrer?"-Suchspiel.  Wir sind in der Radlhauptstadt München.
Spielt das ernsthaft eine Rolle?
Die Lösung des Suchspiels oder die Tatsache, dass München Radlhauptstadt sein will?

Die Wahrscheinlichkeit, an einen pedantischen Polizisten zu geraten, der einen wegen falscher Bedienung der Ampeln ein Bußgeld ausstellt, ist zugegebenermaßen recht gering, falls die Polizei überhaupt die Feinheiten kennt und sich dafür interessiert.

Aber ehrlich gesagt ärgert es mich schon, wenn sich Ampeln nicht von selbst erklären. Das sollten sie nämlich. Nicht nur in der Radlhauptstadt.

Edit:
Galaxy @ 19 Jul 2012, 15:54 hat geschrieben:Laut deiner Tabelle ab August die Auto-ampel, da kein Fahrradpiktogramm auf der Fußgängerampel vorhanden ist.
Da gibt's ja unterschiedliche Auffassungen, on die Änderungsverordnung überhaupt in Kraft tritt.
Galaxy @ 19 Jul 2012, 15:54 hat geschrieben:Macht das jedoch einen großen Unterschied? Die Ampeln müssten doch parallel geschaltet sein, vielleicht mit einem kleinen Vorsprung für die Fußgänger von ~ 1S oder so.
Wenn die Fußgängerampel bereits Rot zeigt, ist die Autoampel noch einige Zeit grün, dann gelb. Da möchte ich schon wissen, ob ich da noch rüberfahren darf oder einen Rotlichtverstoß begehe.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ , hat geschrieben:Die Wahlfreiheit hat man aber nicht, man kann sich ja die Ampeln nicht selbst aussuchen. Es sei denn, man schiebt auf dem Fußweg/auf der Fußgängerfurt, dann wird man zum Fußgänger. Vielleicht meintest Du das ja.
Ob ich das Rad tatsächlich schiebe, oder ob ich mit Schrittgeschwindigkeit neben den Fußgängern auf der Fahrradfurt her fahre, dürfte in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen. Ich kann mich in der Mitte der Straße auf die Fußgängerinsel stellen, wenn die Fußgängerampel auf Rot schaltet ;)
TramPolin @ , hat geschrieben:Wundert mich das, dass Du schon wieder von langsamen Radfahrern sprichst? Wenn die Ampel gerade auf Grün gesprungen ist, kommst Du da mit Sicherheit rüber, da müsstest Du schon eine Rollator schiebende Person geschwindigkeitsmäßig unterbieten. Ist die Ampel schon länger Grün, kann es knapp werden, wenn man extrem langsam fährt. Mit Deinem Pedelec solltest Du aber zumindest die 20-25 km/h schaffen. Keiner verlangt, dass Du schneller fährst und gegen den Motor arbeitest. Mit dieser Geschwindigkeit kommst Du da auch noch bei Gelb locker rüber.
Ich schaffe auch mit meinem Pedelec keine 20 - 25 Km/h! Die höchste Geschwindigkeit waren 21 Km/h, aber das nur kurzfristig auf 100 Metern. Mehr Kraft habe ich eben nicht (mehr).
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 19 Jul 2012, 16:35 hat geschrieben:Ich schaffe auch mit meinem Pedelec keine 20 - 25 Km/h! Die höchste Geschwindigkeit waren 21 Km/h, aber das nur kurzfristig auf 100 Metern. Mehr Kraft habe ich eben nicht (mehr).
Geh fort! Wenn man die Pedale da nur mit den Zehen kitzelt, kommt man schon auf 25 km/h. (Ich habe das gleiche Modell wie Du.)

Klar, es ist unfair, auch meine Kraft wird im fortschreitenden Alter nachlassen. Aber mir will es dennoch nicht in den Kopf, dass Du in Deinem Alter (das noch weit vom Greisenalter entfernt ist), nur auf 100 Metern mit einem Pedelec (!) auf 21 km/h kommst und das war auch noch Dein Rekord. Da stimmt doch was nicht! Das Pedelec verdoppelt in etwa Deine Kraft, da muss erheblich mehr drin sein. Vielleicht ein bisschen weniger rauchen, aber auch das erklärt es nicht. :(
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Beitrag von Rathgeber »

TramPolin @ 19 Jul 2012, 16:10 hat geschrieben: Aber ehrlich gesagt ärgert es mich schon, wenn sich Ampeln nicht von selbst erklären.
Puh, man kann sich Probleme auch schaffen...
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Beitrag von TramPolin »

Rathgeber @ 19 Jul 2012, 17:18 hat geschrieben: Puh, man kann sich Probleme auch schaffen...
Findest zu? Wo schaffe ich mir ein Problem? Ich wollte nur wissen, welche Ampel ich benutzen muss und kam dann zu einem Bürokraten- und Juristenchaos.

Lies doch bitte mal Folgendes durch:

http://www.radverkehrspolitik.de/welche-am...den-radverkehr/

Das ist doch der Wahnsinn!

Schau mal in die Fahrradforen, da sind noch einige weitere Leute ziemlich sauer, ich bin da nicht der einzige…

Natürlich kann man sagen, nimm's locker, ist doch egal, welche Ampel gilt, wird Dich schon keiner belangen. Aber, dass es offenbar nicht möglich ist, gewissen Kreuzungen rechtskonform zu überqueren, das regt mich so was von auf, dass ich laut losschreien könnte. Das Radampel-Thema ist ja nur ein Auswuchs der überkochenden Bürokratie.
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Beitrag von Boris Merath »

Also in der Radelpraxis ist das auf stark befahrenen Radwegen durchaus ein gewisses Problem, wenn die einen eine Vollbremsung hinlegen, während die anderen Weiterradeln, nur weil wieder irgendeine Ampel umgeschaltet hat... Und ich kenne durchaus einige Ampeln wo die Fußgängerampel mal 20 Sekunden vor der (an sich parallelen) Autoampel schaltet und so Späße.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von TramPolin »

Boris Merath @ 19 Jul 2012, 17:38 hat geschrieben: Also in der Radelpraxis ist das auf stark befahrenen Radwegen durchaus ein gewisses Problem, wenn die einen eine Vollbremsung hinlegen, während die anderen Weiterradeln, nur weil wieder irgendeine Ampel umgeschaltet hat... Und ich kenne durchaus einige Ampeln wo die Fußgängerampel mal 20 Sekunden vor der (an sich parallelen) Autoampel schaltet und so Späße.
Richtig. Auch das spricht dafür, wieder Radampeln aufzustellen, da diese intuitiv richtig bedient werden und die typische Radgeschwindigkeit berücksichtigen. Die Einführung von Radpiktogrammen (die schon mal bei einzelnen Fußgängerampeln fehlen) und den neuen Radampeln am Kreuzungsende (bei denen manche sogar der Meinung sind, dass sie nicht für gesamte Kreuzung bindend sind, sondern nur für den Teil von Mittelstreifen bis Kreuzungsende) hat viel Verwirrung geschaffen. Dass man die hoch angebrachten Fußgängerampeln auf dem Rennrad liegend auch noch schlechter sieht (bzw. den Hals verrenken muss) als die weitere unten angebrachten alten Radampeln, ist dagegen eher ein Luxusproblem.

Wie auch immer, wenn das alles ein von mir selbst gemachtes Problem ist, ist es vielleicht am besten, sich in Zukunft die Ampel auszusuchen, die noch oder schon Grün zeigt, egal welche es ist.

Edit: Übrigens bin ich mal wieder quer durch die Stadt gefahren. Ich habe alles mögliche gesehen, sogar Radwege, wo der Asphalt sich gelöst hat, sodass die Asphaltbrocken sich nun auf der Oberfläche bewegen. Stellenweise waren die Radfurten komplett zugeparkt (sie wurden offenbar mit einer Parkbucht verwechselt, ob jetzt absichtlich, bleibt ungeklärt), einen schmalen Radweg habe ich gesehen, da standen die Autos über viele Meter mit zwei Rädern auf dem Fahrradweg, was den Radweg nochmal künstlich schmaler machte. Obwohl ich aufmerksam fuhr, habe ich einige benutzungspflichtigen Radwege übersehen bzw. als ich sie bemerkte, war es zu spät zum Abbiegen. Oft sind auch Schilder verdeckt, manchmal durch Bäume.

Positiv zu erwähnen ist, dass die Stadt nun endlich die Benutzungspflicht vieler Radwege nach und nach abschafft, speziell solche in Tempo 30-Zonen. Ich mache zumindest dann von der Wahlmöglichkeit Gebrauch und fahre dann auf der Fahrbahn, wenn ich mir dadurch das gefährliche Wechseln der Straßenseite erspare, um den früher benutzungspflichtigen Radweg auf der linken Seite zu befahren.

Wenn ich das Hupkonzert, das ich durch das Fahren auf der Fahrbahn auslöse, richtig deute, wissen viele Autofahrer offenbar nicht, dass ein baulich markierter Radweg ohne blaues Schild nicht mehr benutzungspflichtig ist.
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Autobahn @ 19 Jul 2012, 16:35 hat geschrieben: Ob ich das Rad tatsächlich schiebe, oder ob ich mit Schrittgeschwindigkeit neben den Fußgängern auf der Fahrradfurt her fahre, dürfte in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen. Ich kann mich in der Mitte der Straße auf die Fußgängerinsel stellen, wenn die Fußgängerampel auf Rot schaltet  ;)
Ob ich meinen Panzer tatsächlich schiebe, oder ob ich mit Schrittgeschwindigkeit neben den Fußgängern in der Fußgängerzone her fahre, dürfte in der Praxis eine untergeordnete Rolle spielen.


Ich kann mich in der Mitte der Straße auf die Fußgängerinsel stellen, wenn die Fußgängerampel auf Rot schaltet ;)
Ob mein Radanhänger dabei eine Autospur hinter mir blockiert, ist nicht mein Problem.

Edit: Im oberen Beispiel eben auch mal ein Auto, um sachlicher zu bleiben.

Apropos Fußgängerzone, kürzlich war ein Bericht über Fahrradkuriere im Fernsehen. Einer musste in einer Fußgängerzone ein dünnes, langes Paket abliefern. Er befuhr die Fußgängerzone am Vormittag zu einer Zeit, als Lieferverkehr freigegeben war. Neben ihm waren zahlreiche LKWs und Kleinstransporter unterwegs.

Er bekam einen Strafzettel, da er in der Fußgängerzone Rad fuhr, obwohl er eigentlich freigegebener Lieferverkehr war.
yeg009a

Beitrag von yeg009a »

Eine Frage, die (hoffentlich) erlaubt sein dürfte: Hatten die Gesetzgeber, bevor sie Vorschriften, wie sich die Radfahrer an den Ampeln zu verhalten und zu benutzen haben, Fachleute für Verkehrssicherheit mit dem Schwerpunkt Radverkehr, erlassen haben?

Unter anderem: Was ich nicht verstehe, warum die Radwegebenutzungspflicht aufgehoben werden soll? Der Straßenverkehr ist für die Radfahrer, die die Straßen benutzen, gefährlich. Wie ich es weiter oben schon mal schrieb, kam es nicht selten vor, daß die Lastwägen zu nahe neben dem Radfahrer überholen. Der zweite Punkt ist aber auch, daß die Radfahrer, die die Straße benutzen eher ein Verkehrshindernis darstellen. Beispiel gefällig? Vor nicht allzulanger Zeit bin ich mit meiner Mutter auf die Straße außerhalb geschlossener Ortschaften gefahren. Vor uns fuhr ein Fahrrad auf der Straße. Das war uns nicht möglich, schnell zu fahren und mußten auf die Überholmöglichkeit warten, was es zu einer Zeitverlust führen kann. Unter anderem kann bei Mehrverkehr, wenn die Autofahrer hinten nicht rechtzeitig bremsen können, um mitzuschwimmen, entsteht ein unerwünschter Stau. Und mit rechtzeitig meine ich, daß die Autofahrer so abbremsen müssen, damit die nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu dicht auffahren müssen.
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