Die Auskunft erteilte in Wien mit Sicherheit ein Mitarbeiter des örtlichen Reisezentrums der ÖBB - sofern diese Auskunft überhaupt erteilt wurde.
Zur Fahrradmitnahme bei der ÖBB heißt es:
Homepage;ÖBB hat geschrieben:In den meisten IC und EC-Zügen sowie in vielen EN- und D-Zügen können Sie Ihr Fahrrad auch über mittlere und längere Entfernungen mitnehmen. [...] Im Fahrplan sind alle diese Züge ganz leicht an dem farbig oder schwarz hinterlegten Fahrradsymbol erkennbar.
Auf Grund des eingeschränkten Platzangebots ist eine Platzreservierung verpflichtend erforderlich.
In Zügen der Produktkategorien Railjet und ICE ist die Fahrradmitnahme auch in Österreich nicht gestattet, diese Züge tragen nicht das Fahrradsymbol im Fahrplan.
In Deutschland ist die Fahrradmitnahme im ICE auch nicht gestattet, aber das ist ja soweit schon bekannt.
Zu den Zügen selbst:
Bis auf den ICE2 bietet sich in keinem aktuellen Modell wirklich Platz für Fahrräder, um diese ordnungsgemäß gesichert und nicht innerhalb von Fluchtwegen abzustellen. Der ICE2 hat im Steuerwagen zwischen Führerstand und Fahrgastraum noch ein etwas größeres Abteil welches für Fahrgäste nicht zugänglich ist, da kann man notfalls auch mal was größeres drin verstauen. Beim ICE1 wurde vor Jahren mal ein Ski-Abteil eingerichtet, eine Art Gepäckabteil für Winterurlauber. Das hat sich aber nicht wirklich bewährt und wurde zugunsten von Sitzplätzen wieder abgeschafft.
ICE3 und ICE-T bieten gar keinen sinnvollen Stauraum, nicht mal normales Gepäck bekommt man da gescheit verstaut.
Die Zugführerabteile sind so winzig, da auch noch Radl reinstellen, nein, geht nicht, zumal es pro Zugteil davon genau eines gibt. Da hat aber auch noch der Zugführer seinen Dienst drin zu versehen, u.a. die Ansagen der nächsten Stationen werden von dort aus gemacht.
Soviel zum offiziellen Teil ...
Nun zum konkreten Fall selbst ... ich kann mir auf Grund der Erfahrungen mit Fahrgästen, mit Fahrgästen und Fahrrädern zu verbotenen Zeiten und mit der verdrehten Berichterstattung in Käseblättern schon bildlich vorstellen wie die Sache ablief. Frau kauft Fahrkarte für sich und Kind, jedoch nicht fürs Fahrrad, denn für diesen ICE hätte die Frau keine Fahrkarte fürs Radl bekommen, steigt in Wien in den Zug ein und stellt das Radl einfach irgendwo hin wo gerade Platz ist (nachdem in Deutschland die Besitzer des Radls per Lautsprecher ausgerufen werden mußten war es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit außerhalb des mittelbaren Einflußbereiches abgestellt, gängige Praxis ist erstmal im nahen Bereich fragen wems gehört).
Der Zug war in Österreich vllt noch nicht soo voll als daß es wirklich störte, dem ÖBB-Personal wars wurscht solange es nicht wirklich behindert. Während der Fahrt wird der Zug voller und voller, der hält ja ein paar Mal (St. Pölten, Linz, Wels, Passau) und in Deutschland wechselt dann das Personal. Dort behindert das Radl schon ordentlich die anderen Fahrgäste, nur ein Eigentümer ist nicht in Sicht. Ergo gibts die Durchsage. Die Frau meldet sich und der Zugchef verweist darauf daß die Mitnahme im ICE nicht gestattet sei und das Radl dort wo es steht andere Fahrgäste behindert (der Zug war an der Stelle mit hoher Sicherheit schon gut voll). Die Frau reagiert pampig. Der Zugchef stellt zur Auswahl entweder Radl woanders verstauen und dann dort stehen bleiben und drauf aufpassen oder am nächsten Halt mit Radl aussteigen und mit einem anderen Zug weiter fahren in dem die Fahrradmitnahme erlaubt ist. Beides will die Frau nicht und fängt eine Diskussion mit dem Zugführer an der Kategorie "Unverschämtheit, diese Bahn ist das Letzte. Ich zahle Ihr Gehalt. Ich habe eine Fahrkarte, die sowieso viel zu teuer ist." (Formulierungen entsprechen der Erfahrung auf den höflichen Hinweis in der Fahrradsperrzeit und vollem Zug bitte auf den nächsten etwas leereren zu warten). Ein Wort gibt das andere, das Kind bekommt gar nicht wirklich mit was los ist. Konsequenz ist, die Frau hats geschafft den Zugführer soweit zu verärgern, womöglich sogar mit persönlichen Beschimpfungen daß dieser selbst tätig wird und das Radl nach draußen befördert (-> Zugchef: "Sie steigen jetzt hier aus!" - Frau: "Ich denke nicht im Traum daran, da können sie Piefke machen was Sie wollen.").
Daß das Kind gejammert und gewinselt hat ist gut möglich, weil man ihm sein Radl wegnimmt, den Rest was da vorausging hat der kleine mit Sicherheit nicht realisiert. Prinzipiell sollte man nun annehmen, daß ein erwachsener Mensch dem seine Sachen was wert sind so schlau ist und da schnellst möglich zusieht hinterher zu kommen - nein, die schnelle Weiterfahrt war wichtiger als das Radl. Und dann hinterher an die Medien gehen, Sachverhalt soweit zum eigenen Gunsten verdrehen bis es passt und die Bahn wieder als das Böse hinstellen. Die Vergangenheit zeigte ja schließlich, je besser man in Boulevardkäseblättern lügt und das eigene Fehlverhalten verdreht umso höher schaut die Entschädigung aus die man bekommen kann.
Klar ist das etwas konstruiert, aber ich kann mir schon vorstellen daß sich das so oder so ähnlich zugetragen haben könnte. Ich weiß nun aus eigener Erfahrung was von Beschwerden in Zeitungen stimmt und was frei erfunden ist (frei erfunden war in meinem Fall das meiste), ich weiß was man für Antworten bekommen kann von Fahrgästen die meinen Regelungen seien nur für andere da aber nicht für sie selbst, ich weiß aber auch daß manch eine Aktion durchaus auch zu einer Überreaktion führen kann die im Nachhinein vielleicht auch anders lösbar gewesen wäre, wenn denn eine Überprovokation der anderen Seite nicht stattgefunden hätte.
Zu guter Letzt (Gefahrenhinweis: der nachfolgende Beitragsteil kann Spuren von Sarkasmus enthalten):
Den einschlägig bekannten Benutzern dieses Forums die nicht mal wissen wie ein originaler ICE von innen ausschaut aber dennoch schlau über die Platzbeschaffenheit daherreden wollen wünsche ich nun viel Freude beim zerreißen meines Beitrages
