also doch eine sabotierung. wie soll denn auch ein schirm auf das doch von eine s-bahn kommen? vielleicht hat den jemand von einer brücke auf die s-bahn geworfen?gmg @ 7 Mar 2008, 11:47 hat geschrieben: Also, ich kann eigentlich ausschließen, dass ein Zug gestern die Leitung beschädigt hat.
[M] Störungschronik S-Bahn München
Ich vermute, dass Schirm ja schrott ist und beim Wind aufgewirbelt und landet auf Gleis oder nebenan vor dem Tunnel. Bei vorbeifahrende S-Bahn zieht Schirm mit ins Tunnel. Bei nächste S-Bahn wirbelt der Schirm ganz schön und berührt durch zufalle Bewegung und aber auch richtige Koordination die Oberleitung.
Und da die Mitarbeiter wohl unter Druck gesetzt waren, den Strecke möglichst wieder freizugeben, haben die ganze Oberleitung nicht richtig überprüft. Es gibt vielleicht stellenweise Defekt.
Deswegen die ganze Story: Kurzschlüsse...
Und da die Mitarbeiter wohl unter Druck gesetzt waren, den Strecke möglichst wieder freizugeben, haben die ganze Oberleitung nicht richtig überprüft. Es gibt vielleicht stellenweise Defekt.
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Grund für die Stromaussetzer bei der S-Bahn am Donnerstag: Lt. AZ die roten Metallluftballone
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Interessant, ich wusste zugeben nicht, dass es nicht erlaubt ist, mein Luftballon in einem Bahnhof in der Stammstrecke mitzuschleppen. :blink:
Das mit der ganze Geschichte wirkt lächerlich. :rolleyes:
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Steht aber in der Hausordnung, die am jeden Bahnhof aushängt, da du diesen betrittst gilt die Hausordnung für dich.Dol-Sbahn @ 7 Mar 2008, 22:42 hat geschrieben: Interessant, ich wusste zugeben nicht, dass es nicht erlaubt ist, mein Luftballon in einem Bahnhof in der Stammstrecke mitzuschleppen. :blink:
Das mit der ganze Geschichte wirkt lächerlich. :rolleyes:
Signatur musste verändert werden. Danke VT609
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Ich nehme an, gegen den Verursacher - die Person, die den Ballon mitführte - könnte rein theoretisch auch Schadensersatz geltend gemacht werden.Zeuge eines Quietschi's @ 7 Mar 2008, 23:32 hat geschrieben: Steht aber in der Hausordnung, die am jeden Bahnhof aushängt, da du diesen betrittst gilt die Hausordnung für dich.
Szenario: Oma geht mit minderjähriger, strafunmündiger Enkelin einkaufen, Enkelin bekommt Metallballon geschenkt, der sich dann im S-Bahnhof selbständig macht. Den entstandenen Schaden holt man sich dann von der Oma als verantwortliche Person, wenn man diese erwischt. Denkbar?
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Also doch eine Art Sabotage - wenn auch unbeabsichtigt 
In dem Artikel ist die Rede davon dass die Bahn rechtliche Schritte prüft - nur kann ich mir irgendwie nicht vorstellen dass das wirklich Erfolg hat, schließlich sind metallbeschichtete Luftballons ja wohl nicht verboten, und der Shop musste wohl auch nicht davon ausgehen dass das solche Folgen haben wird...

In dem Artikel ist die Rede davon dass die Bahn rechtliche Schritte prüft - nur kann ich mir irgendwie nicht vorstellen dass das wirklich Erfolg hat, schließlich sind metallbeschichtete Luftballons ja wohl nicht verboten, und der Shop musste wohl auch nicht davon ausgehen dass das solche Folgen haben wird...
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Ich hatte wegen des Schadensersatzes gefragt, da offenbar die Hausordnung ein Mitführen solcher Ballons in S-Bahnhöfen nicht erlaubt. So nach dem Motto "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Für die verursachende Person, die den Ballon verliert, wäre es schon sehr hart, deswegen belangt zu werden. Gut, meist hat man eine Haftpflichtversicherung, die dann auch zahlen sollte.Boris Merath @ 8 Mar 2008, 00:41 hat geschrieben: Also doch eine Art Sabotage - wenn auch unbeabsichtigt
In dem Artikel ist die Rede davon dass die Bahn rechtliche Schritte prüft - nur kann ich mir irgendwie nicht vorstellen dass das wirklich Erfolg hat, schließlich sind metallbeschichtete Luftballons ja wohl nicht verboten, und der Shop musste wohl auch nicht davon ausgehen dass das solche Folgen haben wird...
Bei diejenigen. welche die Ballons ausgeben, könnte man argumentieren, dass es bekannt ist, da es schon mehrere Vorfälle gegeben hatte. Nur ob man daraus Schadensersatzforderungen ableiten kann, erscheint mir äußerst fraglich, da die Ballons allgemein ausgegeben wurden und nicht in erster Linie zum Mitführen in S-Bahnhöfen.
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Nein, wurde ja im Artikel auch nicht behauptet. Der Platz, unter dem sich der Bahnhof München-Isartor befindet, heißt so.josuav @ 7 Mar 2008, 22:34 hat geschrieben: Heißt der Bahnhof jetzt "Isratorplatz"?
So lächerlich es klingen mag, so plausibel ist die Erklärung mit den Luftballons doch. Drei mal kurz hintereinander ist ja doch zu viel des Zufalls.
Na ja... die Geschichte ist zwar lustig, aber nicht für die DB und nicht für die Fahrgäste... Dass solche Balons überhaupt produziert werden dürfen... so was. Könnten die dann auch die Straßenbahn stilllegen? Schöner Auftritt von Espri das. 10000 Fahrgäste stecken fest weil ein Geschäft neu eröffnet wurde...
Aus was bestehen denn diese Lufballons, dass sie so was verursachen?
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Die Außenhaut der Ballons besteht aus Kunststoff und wird mit Metall bedampft. Auch bei Straßenbahnoberleitungen kann es zu Kurzschlüssen kommen. Es gibt daher in einigen deutschen Großstädten, darunter auch München, ein Verkaufsverbot dieser Ballons auf Volksfesten.Jean @ 8 Mar 2008, 10:00 hat geschrieben:Na ja... die Geschichte ist zwar lustig, aber nicht für die DB und nicht für die Fahrgäste... Dass solche Balons überhaupt produziert werden dürfen... so was. Könnten die dann auch die Straßenbahn stilllegen? Schöner Auftritt von Espri das. 10000 Fahrgäste stecken fest weil ein Geschäft neu eröffnet wurde...
Aus was bestehen denn diese Lufballons, dass sie so was verursachen?
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Luftballon
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Soweit ich weiß aus Alu-bedampftem Kunststoff.
...wiedermal jemand schneller
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Tf der Münchner S-Bahn.
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Marketing.Jean @ 8 Mar 2008, 10:00 hat geschrieben: Schöner Auftritt von Espri das. 10000 Fahrgäste stecken fest weil ein Geschäft neu eröffnet wurde...
Aus was bestehen denn diese Lufballons, dass sie so was verursachen?

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Eine interessante Theorieelchris @ 8 Mar 2008, 10:43 hat geschrieben:Marketing.Jean @ 8 Mar 2008, 10:00 hat geschrieben: Schöner Auftritt von Espri das. 10000 Fahrgäste stecken fest weil ein Geschäft neu eröffnet wurde...
Aus was bestehen denn diese Lufballons, dass sie so was verursachen?Sind wohl so einigige, die nicht wegkamen vll. zum Laden rübergerannt. NEIN, ich unterstelle hier NICHTS. :huh:

Aber mal im Ernst, wenn man die möglichen Schadensersatzforderungen mit einbezieht (keine Ahnung, ob solche berechtigt sind, aber ausgeschlossen ist es nicht), dürfte dies aus unternehmerischer Sicht wenig Sinn ergeben.
Ja, allerdings eine interessante TheorieTramPolin @ 8 Mar 2008, 10:47 hat geschrieben:Eine interessante Theorieelchris @ 8 Mar 2008, 10:43 hat geschrieben:Marketing.Jean @ 8 Mar 2008, 10:00 hat geschrieben: Schöner Auftritt von Espri das. 10000 Fahrgäste stecken fest weil ein Geschäft neu eröffnet wurde...
Aus was bestehen denn diese Lufballons, dass sie so was verursachen?Sind wohl so einigige, die nicht wegkamen vll. zum Laden rübergerannt. NEIN, ich unterstelle hier NICHTS. :huh:
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Aber mal im Ernst, wenn man die möglichen Schadensersatzforderungen mit einbezieht (keine Ahnung, ob solche berechtigt sind, aber ausgeschlossen ist es nicht), dürfte dies aus unternehmerischer Sicht wenig Sinn ergeben.
In diesem Fall könnte die DB sicherlich Schadenersatz fordern, was auch berechtigt wäre, da Lahmlegung des Betriebes.... . Aus unternehmerischer Sicht dürfte das Risiko von Schadenersatz-Forderungen von Sieten der DB zu hoch sein.
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ob man von dem Shop Schadensersatz verlangen kann, wag ich doch zu bezweifeln. Denn bisher ist es net verboten, solche Ballons zu verteilen. Eher müsste man sich schon an denjenigen halten, der den Ballon auf den S-Bahnsteig gebracht hatmichi32 @ 8 Mar 2008, 11:16 hat geschrieben:Ja, allerdings eine interessante TheorieTramPolin @ 8 Mar 2008, 10:47 hat geschrieben:Eine interessante Theorieelchris @ 8 Mar 2008, 10:43 hat geschrieben:
Marketing.Sind wohl so einigige, die nicht wegkamen vll. zum Laden rübergerannt. NEIN, ich unterstelle hier NICHTS. :huh:
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Aber mal im Ernst, wenn man die möglichen Schadensersatzforderungen mit einbezieht (keine Ahnung, ob solche berechtigt sind, aber ausgeschlossen ist es nicht), dürfte dies aus unternehmerischer Sicht wenig Sinn ergeben.
In diesem Fall könnte die DB sicherlich Schadenersatz fordern, was auch berechtigt wäre, da Lahmlegung des Betriebes.... . Aus unternehmerischer Sicht dürfte das Risiko von Schadenersatz-Forderungen von Sieten der DB zu hoch sein.
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Man kann schlecht alles verbieten was irgendwas beschädigen könnte - ansonsten müsste man auch Schirme verbieten, hat ein solcher doch am Freitag für den ersten Oberleitungsschaden gesorgt. Und auch wenn es für uns Eisenbahninteressierte mehrheitlich klar sein dürfte, dass diese Ballons in Verbindung mit Oberleitungen gefährlich sein können, so kann man das von dem normalen Bürger (und damit auch der Marketingleitung von Esprit) nicht unbedingt erwarten.Jean @ 8 Mar 2008, 10:00 hat geschrieben: Dass solche Balons überhaupt produziert werden dürfen... so was.
So ärgerlich das ist - aber in dem Fall kann man eigentlich nur sagen "dumm gelaufen".
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Es ist aber ein Unterschied, ob jemand absichtlich einen Schirm in eine Oberleitung wirft oder ob sich ein Helium-Ballon selbstständig macht. Auf Münchner Volksfesten ist ja die Abgabe dieser Ballons bereits verboten, es würde daher keinen großen Unterschied machen, das auf die ganze Stadt oder auf ganz Bayern/Deutschland auszudehnen (auch wenn ich der Letzte bin, der nur nach Verboten schreit). Die Frage ist aber auch dann, ob das Verbot jeder beachtet, da kaum jemand alle Vorschriften kennen kann. Da müsste man schon jedes Jahr zur Erinnerung ein Rundschreiben raussenden. In Anbetracht des doch recht großen Schadens vielleicht eine Überlegung wert.Boris Merath @ 8 Mar 2008, 13:51 hat geschrieben: Man kann schlecht alles verbieten was irgendwas beschädigen könnte - ansonsten müsste man auch Schirme verbieten, hat ein solcher doch am Freitag für den ersten Oberleitungsschaden gesorgt. Und auch wenn es für uns Eisenbahninteressierte mehrheitlich klar sein dürfte, dass diese Ballons in Verbindung mit Oberleitungen gefährlich sein können, so kann man das von dem normalen Bürger (und damit auch der Marketingleitung von Esprit) nicht unbedingt erwarten.
So ärgerlich das ist - aber in dem Fall kann man eigentlich nur sagen "dumm gelaufen".
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Wäre nur die Frage zu klären, ob das Verbot so ohne weiteres ausdehnbar ist - bei Volksfesten könnte das Verbot auch vertragsrechtlich realisiert sein, da die meisten Münchner Volksfeste auf öffentlichem Grund stattfinden dürften und Ballonverkäufer daher nen Vertrag mit der Stadt brauchen.TramPolin @ 8 Mar 2008, 14:13 hat geschrieben: Es ist aber ein Unterschied, ob jemand absichtlich einen Schirm in eine Oberleitung wirft oder ob sich ein Helium-Ballon selbstständig macht. Auf Münchner Volksfesten ist ja die Abgabe dieser Ballons bereits verboten, es würde daher keinen großen Unterschied machen, das auf die ganze Stadt oder auf ganz Bayern/Deutschland auszudehnen
Wie gesagt - ich halte es nicht für sinnvoll alles was potentiell gefährlich sein kann zu verbieten. Dann müsste man zum Beispiel auch den Verkauf von Zeitungen verbieten, schließlich sorgen in den Tunnel gewehte Zeitungen für einen großen Teil der Feuerwehreinsätze bei der U-Bahn.
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Prinzipiell richtig. Nur haben Zeitungen halt einen kulturellen Wert (o.k., bei den Boulevardzeitungen haben ich manchmal meine ZweifelBoris Merath @ 8 Mar 2008, 14:19 hat geschrieben: Wie gesagt - ich halte es nicht für sinnvoll alles was potentiell gefährlich sein kann zu verbieten. Dann müsste man zum Beispiel auch den Verkauf von Zeitungen verbieten, schließlich sorgen in den Tunnel gewehte Zeitungen für einen großen Teil der Feuerwehreinsätze bei der U-Bahn.

Ein Verbot der Ballons (dann landesweit per Gesetz) hätte vielleicht den Vorteil, dass es den gleichen Mann nicht mehr treffen kann (falls man diesen überhaupt belangen kann), der die Hausordnung nicht kannte und versehentlich den S-Bahnbetrieb lahmlegt.
Aber auch ich denke, man braucht nicht für alles immer neue Gesetze, so oft kommen solche Dinge ja auch nicht vor.
Die haben eine Metallfolie dran, und dadurch leiten sie den Strom, und wenn sie an die Leitung kommen, verursachen sie dadurch einen Kurzschluss.Jean @ 8 Mar 2008, 10:00 hat geschrieben: Na ja... die Geschichte ist zwar lustig, aber nicht für die DB und nicht für die Fahrgäste... Dass solche Balons überhaupt produziert werden dürfen... so was. Könnten die dann auch die Straßenbahn stilllegen? Schöner Auftritt von Espri das. 10000 Fahrgäste stecken fest weil ein Geschäft neu eröffnet wurde...
Aus was bestehen denn diese Lufballons, dass sie so was verursachen?
Hm, aber wenn die zitierte Enkelin da einen Ballon geschenkt bekommt, dann kann man ihr doch auch nicht, Hausordnung hin, Hausordnung her, verbieten, dass sie ihn dann mitnimmt, und wenn die Oma mit ihr halt mit der S-Bahn gekommen ist, dann müssen sie damit auch wieder nach Hause fahren.
Im übrigen gab's sowas ja auch früher schon mal mit Luftballons von der Wiesn.
Nachtrag: Wieso verursachen in den Tunnel gewehte Zeitungen Feuerwehreinsätze?Boris Merath @ 8 Mar 2008, 14:19 hat geschrieben: Wie gesagt - ich halte es nicht für sinnvoll alles was potentiell gefährlich sein kann zu verbieten. Dann müsste man zum Beispiel auch den Verkauf von Zeitungen verbieten, schließlich sorgen in den Tunnel gewehte Zeitungen für einen großen Teil der Feuerwehreinsätze bei der U-Bahn.