Deswegen nennt man es Eisenbahnforum *duck und weg*rockstar84 @ 29 Jul 2011, 02:58 hat geschrieben: Ich versteh hier nur noch Bahnhof...![]()

Deswegen nennt man es Eisenbahnforum *duck und weg*rockstar84 @ 29 Jul 2011, 02:58 hat geschrieben: Ich versteh hier nur noch Bahnhof...![]()
Ganz großes Kino, Meister ... .Autobahn @ 27 Jul 2011, 13:21 hat geschrieben: Was wiegt wohl schwerer, der Tod eines geliebten Menschen oder ein Trauma eines Lokführers? Und ja, der Anwalt der Beklagten Familie hat recht, es ist ein Berufsrisiko eines Lokführers. Sich am Leid anderer Menschen zu bereichern ist schäbig.
Die Umstände, das der Lokführer die Rechte an seine Frau abgetreten hat, sprechen für den Umstand, dass ihr Anwalt daran kräftig verdienen will.
Zwei Anmerkungen:Bayernlover @ 27 Jul 2011, 09:42 hat geschrieben: Inwiefern findet ihr das gerechtfertigt?
Du meinst vermutlich, in JEDEM Thema, das mit [M] gekennzeichnet ist. Und im Raucherthread. Und so ziemlich überall sonst auchJNK @ 11 Aug 2011, 22:05 hat geschrieben: Den Satz kannst Du jeden Tag in einem Thema schreiben, das mit [M] gekennzeichnet ist.![]()
Ne Fledermaus, stell Dir einmal vor, Deine Tochter käme in weiß ich nicht vielen Jahren auf den Gedanken, aus dem Leben zu scheiden (was ich nicht hoffen möchte - und sie wird sich wahrscheinlich mit Rücksicht auf den Beruf ihres Vaters nicht die Eisenbahn zum Mittel auswählen). Und stell Dir mal vor, Du wärst nicht Lokführer, sondern ein popliger Angestellterer in irgendeinem Betrieb.Bat @ 11 Aug 2011, 17:20 hat geschrieben:Ganz großes Kino, Meister ... .
Schon klar. Es ist mein Berufsrisiko, Menschen, die sterben wollen, in den Gleisen in blutige Fetzen reißen zu dürfen und deren Teile klatschend von der Schürze der Lok fallen zu sehen ... .
Gehts noch? <_<
Also ich kann Dir aus Erfahrung sagen daß es durchaus einen Unterschied macht ob Dir jemand durch puren Zufall vor den Zug fällt und Du es nur kurz klatschen hörst, oder ob jemand aufs Gleis runter klettert, dich noch blöd angrinst und sich dann hinlegt.Cloakmaster @ 13 Aug 2011, 17:44 hat geschrieben: Und meinst, du, daß es den Tf beruhigt, daß es ja nur ein Unfall war?
Für den Tf mag es egal sein. Aber weil das auch ohne Vorsatz passieren kann, ist es in Ordnung, es mit Vorsatz zu tun? Weil dir versehentlich jemand dein Auto ankratzen kann, darf ich auch vorsätzlich mit dem Schraubenzieher an den Lack, und muss dann keinen Schadensersatz leisten? (Ja, der Verweis hinkt.)Cloakmaster @ 13 Aug 2011, 17:44 hat geschrieben: Und meinst, du, daß es den Tf beruhigt, daß es ja nur ein Unfall war?
Wer soll denn bitte noch besser qualifiziert sein als ein Rettungsassistent?Cloakmaster @ 13 Aug 2011, 20:40 hat geschrieben: als ehrenamtlicher Rettungsassi sind mir auch schon leute "unter den Händen" weggestorben. natürlich bin ich nicht dafür verantwortlich, da ich nicht berechtigt bin, allein zu handeln, und lediglich den besser qualifizierten Helfern, sprich voll ausgebildeten Sanitätern [...] unterstützend zur Seite stehe.
So ist es ... .Guido @ 13 Aug 2011, 17:53 hat geschrieben: Also ich kann Dir aus Erfahrung sagen daß es durchaus einen Unterschied macht ob Dir jemand durch puren Zufall vor den Zug fällt und Du es nur kurz klatschen hörst, oder ob jemand aufs Gleis runter klettert, dich noch blöd angrinst und sich dann hinlegt.
"Einmal Freitod durch Pufferknuff, bitte" - "Gerne, macht 5000.- Euro. "Bat @ 14 Aug 2011, 16:33 hat geschrieben: So ist es ... .
Unfälle können passieren, mit den Folgen muss ich entweder umgehen können, oder zu Hause bleiben.
Mir würde es im Traum nicht einfallen, bei Unfallopfern irgendetwas einzuklagen.
Suizid enthält Vorsatz. Ganz andere Geschichte. Da werde ich mit Absicht geschädigt und als Werkzeug missbraucht.
Na bitteschön! Diese Dienstleistung kostet dann eben was, nicht wahr.
OK, ich sehe, die verschiedenen Landesrettungsdienstgesetze variieren extrem, und wohl auch das, was die Landesärztekammern von nicht-ärztlichem Rettungsdienstpersonal fordern bzw. was sie decken.Cloakmaster @ 14 Aug 2011, 10:51 hat geschrieben: Das Problem dabei ist das Wort "ehrenamtlich", und die Krux in der Tatsache, daß mit der Neuregelung von 1989 die Begrifflichkeiten anders festgezurrt wurden. Seitdem ist der Rettungsassistent ein geschützter Ausbildungs-Beruf, und die darunter angesiedelten Rettungssanitäter und Rettungshelfer sind keine geschützten Begriffe, hier wurden bzw. werden auch gerne noch andere Formulierungen verwendet. Meine Ausbildungsgrundlage ist der (inzwischen abgeschaffte) SAN-C-Lehrgang des DRK. Nach heutigem Recht kann/darf ich ein wenig mehr als ein einfacher "Rettungshelfer", aber eben immer noch weniger als ein "Rettungssanitäter", oder eben der neugeschaffene "RettAss"
Wenn ich meine Einsatzstelle wechsle, würde ich zum einfachen Helfer herabgestuft, weil hochstufen natürlich nur mit zusätzliicher Ausbildung/Prüfung möglich ist. Und so lange ich hier bleibe, erhalte ich mir meinen Status quo, bis ich es zeitlich und finanziell geregelt kriege, die Fortbildung anzugehen.
Eigentlich darf ich auf den Streifen nur "mitlaufen", und die Trage schleppen, aber wenn das Personal mal wieder knapp ist, dann läuft (gerade zB auf dem Bremer "Freimarkt", aber zB auch wenn Werder in der Woche abends spielt--> EL/CL, fällt diese Sasion bekanntlich weg) neben mir ein "Sanitätshelfer" mit, der noch weniger kann/darf, als ich. Streng genommen dürften wir zwei eine verletzte Person gerade mal sichern, und evtl, ein Pflasterchen kleben, aber bei ernsten Verletzungen wie zB einem offenen Beinbruch nichts tun als die Unfallstelle absichern, Unterstützung anfordern, und abwarten. Selbst das übliche Prozedere, Verfrachten auf die Trage, und ab zum SanPunkt ist bereits ausserhalb dessen, was einer von uns entscheiden darf. Nur ist die Chanche, daß der verletzen Person im SanPunkt wirksam geholfen werden kann, grösser als das Risiko, das sich durch das nicht angeordnete Verlagern auf die Trage und den anschliessenden Transport ergibt, bzw die Ungewissheit, ob sich einer der (zu) wenigen Sanis, RettAss oder gar NÄ rechtzeitig vor Ort einfinden wird.
Bei Atemstillstand das gleiche: Laut Handbuch ist nicht mehr gestattet als die Mund-zu-Mund-Beatmung, wie sie jeder Führerschein-Bewerber bei seinem LSM-Kurs theoretisch vermittelt bekommt. Nur ist der Intubator einfach wesentlich zuverlässiger und risikoärmer. Diesen darf ich zwar in meinem Rucksack mit mit rumtragen, rausholen, und ansetzen, intubieren geht aber erst nach Anweisung durch - mindestens - den mir übergeordneten, besser qualifizierten Rettungssanitäter. Und wenn der noch nicht zur Stelle ist, kann ich entweder in Ehrfurcht erstarren, und hoffen, daß der Verletzte es lang genug überlebt, die noch zu erfolgende Anweisung vorwegnehmen, oder alles wieder wegpacken und mit Mund-zu-Mund weitermachen, bis - buchstäblich - der Arzt kommt.
So, und jetzt hock da, und sieh zu, wie mit jeder Sekunde die Lebenszeichen schwächer werden. Presse Luft durch eine Lunge, die nicht mehr arbeiten will, pumpe Blut durch ein Herz, das nicht mehr schlagen will, aber unternimm nichts von dem, was du tun könntest, wenn du es denn nur dürftest, bis "eine ausreichend qualifizierte Person" endlich da ist, und dir offiziell erklärt, daß es umsonst, weil zu spät war. Das Gefühl ist das gleiche, egal ob die Person alt oder jung war, hübsch oder hässlich, selbst schuld oder ein "Opfer". Das ist in dem Moment so was von egal wie nur irgendwas.
Den Tod einer Person kann und darf nur ein vollwertiger Arzt feststellen. Also wird, wenn kein Notarzt vor Ort ist, die verletzte Person als "nicht ansprechbar, Körperfunktionen minimal" dem nächsten Krankenhaus übergeben, welches dann die "Weiterbehandlung" übernimmt. Nur kommt es eben öfter vor, als man zugeben will, daß diese Weiterbehandlung im Prinzip nurmehr im Ausfüllen von vier Blättern Papier besteht.
Jetzt aber wieder zurück zum eigentlichen Thema. Ein Mensch verliert sein Leben durch das Handeln oder Nicht-Handeln eines anderen, wobei die beiden eigentlich nichts miteinander zu tun haben. Warum musste die Person sich ausgerechnet meinen Zug zum Davorspringen aussuchen, warum musste der Kerl ausgerechnet auf meiner Trage die Atmung einstellen? Es gibt unendlich Facetten dabei. Der psychische Impakt ist im meinen Augen so ziemlich der gleiche, der sich im Prinzip auf die irrationale Frage des "Bin ich schuld?" reduziert. Und damit muss man den Rest seines Lebens umgehen. Ich bezweifel, daß Geld ein Mittel ist, diesen Umgang leichter zu machen. Höchstens indirekt. Langfristige Psychologische Betreuung ist kostenintensiv, und auf die Krankenkasse kann man sich in solchen Fällen kaum verlassen. Und wer soll diese Kosten übernehmen, wenn nicht der Verursacher?
Ich glaube nicht dass jemand der derart verzweifelt ist sich umzubringen immer rational denkt und sich immer Gedanken über Folgen anderer macht.Mühldorfer @ 29 Dec 2011, 09:46 hat geschrieben: Nochmals zum Themenanfang:
Nicht Angehörige sollen Schmerzensgeld zahlen sondern es geht um Schmerzensgeld aus der Erbmasse ( sofern vorhanden ) des sich selbst Getöteten.
Neben der unmittelbaren "Stilfrage", der Erlebniss des Treibfahrzeugführers gibt es auch noch den lebensbejahenden aspekt daß mancher der an soetwas denkt auch auf die Folgen für an seinem Leben Unschuldige denkt, auch daran daß er seine angehörigen damit schädigt.
Ggf. manche Selbstötung damit unterbleibt.
Diese gesamte Einschätzung ist unsinnig und auch aus medizinischer Sicht völlig unhaltbar.Neben der unmittelbaren "Stilfrage", der Erlebniss des Treibfahrzeugführers gibt es auch noch den lebensbejahenden aspekt daß mancher der an soetwas denkt auch auf die Folgen für an seinem Leben Unschuldige denkt, auch daran daß er seine angehörigen damit schädigt.
Ggf. manche Selbstötung damit unterbleibt.