guru61 @ 15 Nov 2015, 12:47 hat geschrieben:Abgesehen davon, dass Halbschranken verboten gehörten. In meinen Augen gibt es keinen Grund, nur eine Schranke zu installieren.
Das sehe ich ganz klar anders. Der Vorteil der Halbschranken ist die deutlich kürzere Schließzeit. Außerdem sind sie viel günstiger.
Die Gründe dafür sind folgende: Bei Schranken mit Vollabschluss ("Vollschranke") ist in Deutschland eine Gefahrraumfreimeldung vorgeschrieben. Die kann entweder durch den Fdl vor Ort durch Hinsehen oder durch Hinsehen über Kamera oder über
Radar automatisch erfolgen. Letzterer kostet etwa 100000€, da es in Deutschland derzeit nur einen zugelassenen Hersteller gibt, der damit eine Monopolstellung besitzt. Vollabschluss ist also nur zulässig, wenn der Zug im Falle des Nichtfunktionierens noch angehalten werden kann. Deshalb muss sie sehr früh geschlossen werden.
Mal so als Faustregel für den Zeitverlust auf der Straße (Dort sind auch Fußgänger und Radfahrer unterwegs!)
Nichttechnisch - 10 s
Lichtzeichen - 20 s
Halbschranke - 30-40 s
Vollabschluss - oft mehrere Minuten
Um das Umfahren der Halbschranke zu erschweren, gibt es auch die Möglichkeit, eine Verkehrsinsel davor anzuordnen.
Sehr interessante Stelle!
Das ist keine vergleichbare Situation. Und das gelbe Blinken ist im von dir gezeigten Fall eigentlich völlig überflüssig. Es sollte möglichst wenige, klar erkennbare Zeichen geben. Und eine Ampel, die erst gelb, dann rot zeigt versteht doch jeder.
ie Absperrungen sind drehbar und mittels Schloss gesichert. Der Förster, oder wer auch immer, der hier durch will, muss den Schlüssel haben, die Pfosten aufsperren und wegdrehen und ist natürlich dafür verantwortlich, dass sie auch wieder geschlossen werden. Einfach, billig, aber effektiv!
In der Tat ein interessanter Ansatz.