Laut Grundgesetz (das mal allerdings - wie im Beispiel der Flugsicherung - ändern könnte) ist die Bundesrepublik Deutschland gehalten, 50% und eine Aktie am Schienennetz der Deutschen Bahn AG zu halten. Wenn die Deutsche Bahn AG also ohne Schienennetz an die Börse gebracht wird, kann sie zu 100% vertickt werden.
Da freuen sich die Heuschrecken.
Die DB Telefonauskunft
- Larry Laffer
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