Tequila @ 26 Apr 2008, 14:44 hat geschrieben:Soweit ich weiß, wurde der Begriff "S-Bahn" 2001 von der DB als Marke geschützt.
Oh, tatsächlich: Laut dem Deutschen Marken- und Patentamt ist "S-Bahn" am 20.08.2002 als Wortmarke ins Markenregister eingetragen worden ( s.
DPINFO - Onlineeinsicht eingetragener Marken). Dass sowas möglich ist, finde ich nicht gut. Aber das bekannte S-Bahn-Logo ist nicht geschützt! Und damit ist es auch weiterhin möglich, ein Bahnsystem als "Stadtbahn" zu bezeichnen und das bekannte grüne S ((S)) als Logo zu gebrauchen.
Mario @ 26 Apr 2008, 16:48 hat geschrieben:Die Preise werden von den Unternehmen vorgelegt der Verbund und die Länder müßen dies nur noch Unterschreiben.Also nichts die DB hat damit nichts zu tun.Das geht hier so BVG/S Bahn/DB Regio legen dem VBB (Verbund)ihre Preise vor da entscheidet der Aufsichtsrat und der VBB legt dies dann den Ländern vor.Und Preistreiber ist die DB. Und wenn es egal ist wie mann einen Zug oder Bahn bezeichnet kann mann die Produktklassen der Bahn ja Abschaffen.
Die Gesellschafter der Verkehrsverbünde beschließen in den Gremien die Fahrpreise. Natürlich haben da die Verkehrsunternehmen Einfluss (manchmal sind sie sogar selbst Gesellschafter, z.B. beim
VRN). Nachdem das Ziel eines Verbundes aber einheitliche Fahrpreise für alle Verkehrsmittel aller einbezogenen Verkehrsunternehmen sind, kann gar nicht die DB alleine die Preise vorgeben.
Anders sieht es übrigens beim DB-Tarif (auch für den bestellten Nahverkehr) aus. Diesen legt die Bahn alleine fest, die Länder als Besteller der SPNV-Leistungen haben meistens kein Mitspracherecht (wird in Verkehrsverträgen geregelt). Da sind sie dann aber auch selber schuld.
Viele Grüße
Dave
PS: @Mario: Du musst deine Beiträge nicht manuell am Zeilenende mit der Return/Enter-Taste "abhacken". Den Zeilensprung macht jeder Browser (Internet Explorer, Firefox, ... ) selbst, und zwar je nach Bildschirmauflösung an anderer Stelle. Wenn du aber immer "abhackst", sehen deine Texte etwas seltsam aus. Und den Punkt am Satzende setzt man ohne Leertaste gleich ans Satzende, dann folgt die Leertaste.
