@ TramPolin
Ich gebe zu, dass sich meine Sympathie für
Randalierer nahe Null bewegt. Das trifft unabhängig davon zu, ob ich mich mit den Zielen der angemeldeten Demonstration identifiziere oder nicht.
Scheinbar hast Du aber in meinem Beitrag überlesen, dass ich den Frust der Beamten auf die falschen Einsatzkonzepte und die Politiker zurückführe, welche diese immer wieder „an die Front“ schicken.
Ich kann mich von einer Demonstration fern halten, der Polizist aber nicht.
@ DumbShitAward
Eine relativ einfach Möglichkeit die Situation zumindest für friedliche (wenn auch unbequeme) Demonstranten zumindest ein wenig zu entschärfen, wäre eine Kennzeichnung der Einsatztruppen, so wie es schon lange gefordert wird.
Was auch die Möglichkeit falscher Anschuldigungen generieren könnte.
Nicht nur die Polizei hat das Recht, die Identität einer Person festzustellen. Wie Du selbst erwähnt hast, müssen sich Polizeibeamte auf Verlangen ausweisen. Meine Kontakte zur Polizei beschränken sich auf Verkehrskontrollen, und da stellen sich die Polizisten bei mir namentlich vor, bevor sie meinen Führerschein sehen wollen.
Nur wie soll ein Polizist die Identität eines Angreifers feststellen? Hier muss er erst einmal physische Gewalt anwenden (zu der er im Gegensatz zum Randalierer berechtigt ist), um diesen zu stellen.
Die Beamten der SEK müssen sich auch in anderen Bundesländern nicht ausweisen, und das hat einen guten Grund. Die Klientel, mit denen sie zu tun haben, schrecken bei möglichen Racheakten auch nicht vor tödlichen Übergriffen auf die Familien der Polizisten zurück. Und dass die SEK-Leute mal eben jemanden zusammenschlagen, glaubst Du selbst nicht. Deren Aufgabe ist es, Gewaltverbrecher festzunehmen, Geiseln zu befreien u.ä. Und das geht nicht mit: „Guten Tag, ich bin Polizeikommissar X. , ich nehme sie jetzt fest!“
Ich vermisse in Deinen Beiträgen eine klare Absage an die Gewalt aus Reihen der „Demonstranten“.
Das hier empfinde ich als zu weich:
Die Problematik bei manchen "Demonstranten" setze ich als gegeben voraus (was ja nicht heißt, dass ich das gut finde, das Gegenteil ist der Fall), aber rein moralisch (und auch rechtlich) macht sich der prügelnde Polizist eben einer schlimmeren Straftat schuldig, als ein steinewerfender Demonstrant.
Damit die Mitleser auch sehen, was Du meinst:
§ 223 StGB
Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
§ 340 StBG
Körperverletzung im Amt
(1) Ein Amtsträger, der während der Ausübung seines Dienstes oder in Beziehung auf seinen Dienst eine Körperverletzung begeht oder begehen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Überspitzt könnte man sagen, der Polizist darf erst dann zurückschlagen, wenn er fast tot ist.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.