Boris Merath @ 13 Apr 2016, 00:40 hat geschrieben:Am besten alle Fahrdienstleiter sofort einknasten, die irgendwann mal ein privates Handy im Dienst angelangt haben. Oder während der Dienstzeit ihre Ehefrau angerufen haben. Oder mit nem Bekannten auf dem Bahnsteig geratscht haben.
Das Handy ist doch nur die Spitze des Eisbergs.
Und auch da ist ein Telefonat (das erlaubt ist), das nur akkustisch ablenkt, etwas anderes als ein Onlinespiel, das 100% der Aufmerksamkeit auf sich zieht und zurecht während der Arbeitszeit untersagt ist.
Weiters sind Vergleiche mit weniger verantwortungsvollen Berufen Unsinn.
Hier wurde unter vorsätzlicher Missachtung der Vorschriften, fahrlässig gehandelt mit elf Toten als Folge dessen.
Am Steuer im Straßenverkehr gilt Handynutzung übrigens auch als Vorsatz.
Die Kollision wurde nicht vorsätzlich herbeigeführt, sonst ginge es ja schon Richtung Mord. Dennoch war dem FdL bekannt, dass etwas nicht regulär ablief, da ja Hp1 nicht gestellt werden konnte. Wem es dann immernoch so langweilig ist, dass man ohne alles zu überprüfen, weiter das Handy nutzt, nachdem schon ein - oder vlt. sogar nachtem zweimal die ErsGT gedrückt wurde, nimmt eigentlich billigend in Kauf, dass ein Unfall passieren kann.
Und da wollen manche hier ernsthaft eine Haft in Frage stellen???
Und wenn ein Fdl in Zugpausen, wo man sonst ohnehin >10 Minuten nichts zu tun hat, mal raus geht um Blumen zu gießen oder die Zeitung liest, ist das auch noch was ganz anderes, als mitten in der HVZ während gerade mehrere Züge im eigenen Abschnitt unterwegs sind, auf dem Handy zu daddeln.
Bei allem Respekt für Eisenbahner nach dem Motto "einer von uns", aber als Eisenbahner mit richtigem Verantwortungsbewusstsein, muss man sich von einem solchen Kollegen, der Eisenbahner in ein schechtes Licht rückt, auch klar distanzieren.
Ich lasse anderen ihre Meinung, aber Mitleid für diesen FdL "der arme Kerl" halte ich nach Bekanntgabe dieser Tatsache entgültig für unangebracht und respektlos gegenüber der Hinterbliebenen.
U-Haft wird ohnehin mit der später nach dem Prozess wahrscheilich folgenden regulären Haftstrafe verrechnet. Also ist auch das aus meiner Sicht völlig in Ordnung.