Zugunglück bei Bad Aibling 09.02.2016

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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

JeDi @ 12 Apr 2016, 22:04 hat geschrieben: Bei uns (immerhin einer der größten Anbieter von SGV in Deutschland) nicht, daher ist "üblich" auch falsch. Melden am Bahnsteig gibts bei uns aber auch nur in Ausnahmefällen.
Wenn ich das schreibe, beziehe ich das immer auf den SPNV. Gut möglich dass es im SGV anders ist, dort sind auch ganz andere Voraussetzungen.

Melden am Bahnsteig wird im SPNV bei vielen und leider immer mehr EVU praktiziert, denn der Wettbewerb wird weiterhin auf dem Rücken des Personals ausgetragen. Jetzt eben bei solchen Dingen wenn Lohndumping nicht mehr so leicht möglich ist.
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Beitrag von JeDi »

DSG Speisewagen @ 12 Apr 2016, 22:49 hat geschrieben: Wenn ich das schreibe, beziehe ich das immer auf den SPNV. Gut möglich dass es im SGV anders ist, dort sind auch ganz andere Voraussetzungen.

Melden am Bahnsteig wird im SPNV bei vielen und leider immer mehr EVU praktiziert, denn der Wettbewerb wird weiterhin auf dem Rücken des Personals ausgetragen. Jetzt eben bei solchen Dingen wenn Lohndumping nicht mehr so leicht möglich ist.
Ich bin ja im SPNV tätig, "mein" Konzern aber zum Großteil im SGV.
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Mal eine Frage an die Juristen hier bzw. Leute mit juristischer Kenntnis: Ist eine Untersuchungshaft nicht etwas überzogen? Würde eine Fußfessel zur Ortung nicht ausreichen?

Wer schützt denn den armen Kerl dort? Die Justiz kriegt es ja nicht auf die Reihe Straftaten im Gefängnis zu verhindern und geschützt wird der auch nicht irgendwo untergebracht sein oder mit harmlosen Wirtschaftskriminellen oder derartigen Leuten.

Ich halte so etwas maßlos überzogen, denn ich glaube das ist sehr gefährlich für Normalpersonen, Einzelpersonen die da keiner "Gang" oder was auch immer angehören oder nicht?
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Lazarus @ 12 Apr 2016, 21:38 hat geschrieben: Boris scheint das wohl anders zu sehen. Anscheinend wird hier wieder einmal mit zweierlei Mass gemessen. Denk dir nichts, ich musste mich hier schon von einem Mod beleidigen lassen.
Boris hat auch noch was anderes zu tun als den ganzen Tag im Forum rumzuhängen.
Münchner Kindl @ 12 Apr 2016, 21:51 hat geschrieben:Warum wurde denn jetzt plötzlich ein U Haftbefehl erlassen?
Es besteht doch weder Flucht-, noch Wiederholungs- oder Verdunklungsgefahr?
DAS frage ich mich allerdings auch.
TramPolin @ 12 Apr 2016, 20:27 hat geschrieben:Wo leitest Du Vorsatz ab? Es war nach dem jetzigen Stand grob fahrlässig, aber nicht vorsätzlich. Da ist ein ganz gewaltiger Unterschied.
War es wirklich grob fahrlässig?

Die interessante Frage dürfte sein, ob er auf dem Handy auch noch während den Hilfshandlungen zur Ersatzsignalbedienung gespielt hat. Laut Zeitungsartikel ja:
Der Fahrdienstleiter habe wegen des Spielens mit seinem Mobiltelefon den Zügen falsche Signale gegeben und später bei Notrufen am Funkgerät die falsche Tastenkombination gedrückt.
Also dass der Fahrdienstleiter festgestellt hat, dass da gleich zwei Züge kollidieren, dann aber während dem Absetzen des Notrufes noch mit dem Handy weiter gespielt hat - das kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen. Damit halte ich es auch für fraglich, ob die Behauptung, er hätte während des Gebens des Ersatzsignals gespielt, so fundiert ist.

Wenn er aber nur im Regelbetrieb mit dem Handy gespielt hat, ist das in meinen Augen kein Unding - das Handy ist jetzt auch keine so viel schlimmere Ablenkung als Telefonate mit dem Diensteinteiler, Fahrgäste die Ärger machen oder das Sortieren von Fahrplananordnungen, oder auch Zugfunkgespräche mit anderen Zügen (in größeren Stellwerken) etc..Das System aus Stellwerkstechnik und Vorschriften muss einfach so robust sein, dass Fehler, die im Regelbetrieb passieren, verhindert werden, und es muss das nötige Werkzeug liefern, um den Übergang von Regelbetrieb auf Hilfshandlungen sowie der folgende Betrieb mit der Rückfallebene sicher abwickeln zu können.
Lazarus @ 12 Apr 2016, 20:34 hat geschrieben:Ok, zumindest siehst du jetzt ein, das der Mann vor Gericht gestellt gehört.
Am besten alle Fahrdienstleiter sofort einknasten, die irgendwann mal ein privates Handy im Dienst angelangt haben. Oder während der Dienstzeit ihre Ehefrau angerufen haben. Oder mit nem Bekannten auf dem Bahnsteig geratscht haben.

Gibt dann nur ein Problem - wenn das passiert, ist Pasing nur noch per Trambahn angebunden, weil alle Fdls im Knast sitzen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

DSG Speisewagen @ 13 Apr 2016, 00:19 hat geschrieben: Mal eine Frage an die Juristen hier bzw. Leute mit juristischer Kenntnis: Ist eine Untersuchungshaft nicht etwas überzogen? Würde eine Fußfessel zur Ortung nicht ausreichen?
Verstehe irgendwie die Frage nicht sorry. Die Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl wegen Fahrlässiger Tötung in 11 Fällen beantragt und ein Haftrichter hat den unterschrieben. Die werden schon ihre Gründe gehabt haben.
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Beitrag von Laimer88 »

Zwar Jurist, aber ohne genaue Kenntnis des Einzelfalls hilft das nicht viel.

Weil Wiederholungs- und wohl auch Verdunkelungsgefahr ausscheiden dürften und der Beschuldigte nicht flüchtig war, bleibt nur er Haftgrund der Fluchtgefahr.

Fluchtgefahr besteht, wenn die Würdigung der Umstände des Falles es wahrscheinlicher macht, dass sich der Beschuldigte dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich im zur Verfügung halten werde. Die Beurteilung der Fluchtgefahr erfordert die Berücksichtigung aller Umstände des konkreten Einzelfalls (etwa Persönlichkeit, Lebensverhältnisse, Nachtatverhalten).

Dabei gilt der Erfahrungssatz, dass ein Beschuldigter umso eher versucht, sich einem Strafverfahren zu entziehen, je höher die zu erwartende Strafe ist. Mittelbar ist deshalb die Straferwartung eines (!) der Kriterien für die Beurteilung der Fluchtgefahr.

Die Straferwartung (Strafrahmen: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe) ist - selbstverständlich - bei den im Raum stehenden Fahrlässigkeitsdelikten der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Körperverletzung und des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr im Falle einer gravierenden Sorgfaltspflichtverletzung deutlich höher als bei einem bloßen Augenblicksversagen. Damit könnte sich die Beurteilung der Fluchtgefahr durch die Staatsanwaltschaft aufgrund der neuen Erkenntnisse zuungunsten des Beschuldigten verändert haben (Flucht wahrscheinlicher als Zurverfügunghalten) und der zuständige Richter dem gefolgt sein. Die familiären Bindungen etc. des Beschuldigten kenne ich nicht. Das Vorhandensein eines Arbeitsplatzes, das grundsätzlich gegen Fluchtgefahr angeführt werden kann, dürfte im Fall einer Verurteilung ja schnell wegfallen.

Aber selbst diese knappen Ausführungen beinhalten schon wieder zu viel Kaffeesatzleserei. Eine Einzellfallentscheidung ohne Kenntnis der Umstände des Einzelfalls nachvollziehen zu wollen, ist unmöglich.
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

Boris Merath @ 13 Apr 2016, 00:40 hat geschrieben:Am besten alle Fahrdienstleiter sofort einknasten, die irgendwann mal ein privates Handy im Dienst angelangt haben. Oder während der Dienstzeit ihre Ehefrau angerufen haben. Oder mit nem Bekannten auf dem Bahnsteig geratscht haben.
Das Handy ist doch nur die Spitze des Eisbergs.
Und auch da ist ein Telefonat (das erlaubt ist), das nur akkustisch ablenkt, etwas anderes als ein Onlinespiel, das 100% der Aufmerksamkeit auf sich zieht und zurecht während der Arbeitszeit untersagt ist.
Weiters sind Vergleiche mit weniger verantwortungsvollen Berufen Unsinn.

Hier wurde unter vorsätzlicher Missachtung der Vorschriften, fahrlässig gehandelt mit elf Toten als Folge dessen.
Am Steuer im Straßenverkehr gilt Handynutzung übrigens auch als Vorsatz.
Die Kollision wurde nicht vorsätzlich herbeigeführt, sonst ginge es ja schon Richtung Mord. Dennoch war dem FdL bekannt, dass etwas nicht regulär ablief, da ja Hp1 nicht gestellt werden konnte. Wem es dann immernoch so langweilig ist, dass man ohne alles zu überprüfen, weiter das Handy nutzt, nachdem schon ein - oder vlt. sogar nachtem zweimal die ErsGT gedrückt wurde, nimmt eigentlich billigend in Kauf, dass ein Unfall passieren kann.
Und da wollen manche hier ernsthaft eine Haft in Frage stellen???

Und wenn ein Fdl in Zugpausen, wo man sonst ohnehin >10 Minuten nichts zu tun hat, mal raus geht um Blumen zu gießen oder die Zeitung liest, ist das auch noch was ganz anderes, als mitten in der HVZ während gerade mehrere Züge im eigenen Abschnitt unterwegs sind, auf dem Handy zu daddeln.
Bei allem Respekt für Eisenbahner nach dem Motto "einer von uns", aber als Eisenbahner mit richtigem Verantwortungsbewusstsein, muss man sich von einem solchen Kollegen, der Eisenbahner in ein schechtes Licht rückt, auch klar distanzieren.
Ich lasse anderen ihre Meinung, aber Mitleid für diesen FdL "der arme Kerl" halte ich nach Bekanntgabe dieser Tatsache entgültig für unangebracht und respektlos gegenüber der Hinterbliebenen.
U-Haft wird ohnehin mit der später nach dem Prozess wahrscheilich folgenden regulären Haftstrafe verrechnet. Also ist auch das aus meiner Sicht völlig in Ordnung.
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Beitrag von TramPolin »

Lazarus @ 13 Apr 2016, 00:00 hat geschrieben: Verstehe irgendwie die Frage nicht sorry. Die Staatsanwaltschaft hat Haftbefehl wegen Fahrlässiger Tötung in 11 Fällen beantragt und ein Haftrichter hat den unterschrieben. Die werden schon ihre Gründe gehabt haben.
Was soll an der Frage nicht zu verstehen sein?

Es hat jeder das Recht, Entscheidungen zu hinterfragen. Jetzt zu antworten, es werde schon Gründe geben, ist eine Nullantwort und bedeutet letztlich: Die Justiz macht es schon richtig, weil sie die Justiz ist. Macht sie sicherlich aber nicht immer.

Wenn man sich anschaut, welche Voraussetzungen es für die Untersuchungshaft gibt, verstehe ich diese Entscheidung auch nicht. Der Vorwurf "(grob) fahrlässige Tötung" alleine reicht wohl kaum aus.
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Iarn
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Beitrag von Iarn »

Ich denke, was Laimer88 zum Thema zu erwartendes Strafmaß bezüglich Fluchtgefahr gesagt hat, kommt wahrscheinlich schon recht nahe. Insofern ist der Vorwurf schon entscheidend, da sich daraus das mögliche Strafmaß ableitet.

Süddeutsche dazu
In Untersuchungshaft ist er unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Er hat eine erheblich längere Haftstrafe zu fürchten, was wiederum automatisch eine deutlich höhere Fluchtgefahr nach sich zieht. Unter diesen neuen Vorzeichen sprach die Staatsanwaltschaft beim Haftrichter vor. Dieser erließ daraufhin einen Haftbefehl.
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Beitrag von Hot Doc »

Jetzt habe ich mich wirklich zurückgehalten, aber so langsam überspannst du den Bogen!
218 466-1 @ 13 Apr 2016, 05:54 hat geschrieben:Hier wurde unter vorsätzlicher Missachtung der Vorschriften, fahrlässig gehandelt mit elf Toten als Folge dessen.
Das ist eine bis jetzt unbewiesene Behauptung. (Wenn du vorher hier von Konsequenzen und Anwälten gefaselt hast: DAS sollte man entfernen und der Beschuldigte könnte dich anzeigen, falls sich etwas anderes herausstellt.)
Also zumindest soweit fair und kopfgelenkt sollte man bleiben können, zwischen einer Annahme und den Fakten zu unterscheiden!!!
Dennoch war dem FdL bekannt, dass etwas nicht regulär ablief, da ja Hp1 nicht gestellt werden konnte. Wem es dann immernoch so langweilig ist, dass man ohne alles zu überprüfen, weiter das Handy nutzt, nachdem schon ein - oder vlt. sogar nachtem zweimal die ErsGT gedrückt wurde, nimmt eigentlich billigend in Kauf, dass ein Unfall passieren kann. Und da wollen manche hier ernsthaft eine Haft in Frage stellen???
Auch hier schreibst du wieder von Tatsachen, obwohl das eine reine Interpretation deinerseits ist. In der Zeitung stand, dass das Handy bei einem Onlinespiel eingeloggt war. Vielleicht hat der FdL auch in seiner Pause gedaddelt und das Handy einfach liegen gelassen als die Züge kamen und das Schlamassel ganz ohne Handy herbeigeführt. Das gilt es zu ermitteln und durch einen Richter zu bewerten.
Wir sind dazu hier nicht in der Lage und du ganz bestimmt nicht die richtige dafür!
...als mitten in der HVZ während gerade mehrere Züge im eigenen Abschnitt unterwegs sind, auf dem Handy zu daddeln.
Wie gesagt, das kann so gewesen sein, es gibt aber durchaus Szenarien, in denen das nicht der Fall gewesen sein muss.
Ich lasse anderen ihre Meinung, aber Mitleid für diesen FdL "der arme Kerl" halte ich nach Bekanntgabe dieser Tatsache entgültig für unangebracht und respektlos gegenüber der Hinterbliebenen.
Reflektier nochmal für dich, was denn genau bis jetzt "Tatsache" ist! Und zweitens kapiere ich weiterhin nicht, was Mitleid mit der Situation des FdL mit Respekt gegenüber den Hinterbliebenen zu tun hat - denen selbstverständlich ebenso mein Mitgefühl gilt.
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Beitrag von Iarn »

Süddeutsche Zahl der Opfer hat sich auf zwölf erhöht
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

218 466 hat ihr vorgefertigtes Bild und das gibt sie nicht auf. Das geht dann bis hin zu Unterstellungen die sie irgendwo aus den Medienberichten herleitet aber nicht beweisen kann. Das ist eine unsägliche Vorverurteilung, genauso wie der abartige Wunsch nach einer Haftstrafe. Wem wäre damit geholfen? Würde davon wieder jemand lebendig? Was soll das bezwecken? Wir reden hier von einem groben, unverzeihlichen Fehler und nicht von Vorsatz und Absicht.
Ich halte immer noch das Höchstmaß auf Bewährung für angemessen und dazu Sozialstunden und derartige Dinge. In Gefängnisse gehören richtige Verbrecher wie Mörder und (versuchte) Totschläger an Bahnsteigen usw., aber keine Menschen die einen unverzeihlichen Fehler gemacht haben ohne Vorsatz.

Scheinbar gilt ja die Fluchtgefahr als Grund. Wieso reichen da nicht Methoden wie Hausarrest (oder muss man da einer bestimmten Klasse angehören) und Fußfessel?

Ich kenne das Milieu im Gefängnis nicht, aber da soll es ja mitunter hart und brutal zugehen. Kann man das dem armen Menschen antun oder andere Frage, wieso ist die Justiz scheinbar nicht in der Lage einzelne Gefangene zu schützen?
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Beitrag von ropix »

Wir sind hier nicht im Amiland wo man Verbrecher möglichst geil aufbereitet zur Schau stellen muss. Dass die keine mittelalterlichen Pranger anwenden liegt nur daran dass das im Mittelalter noch ein friedliches Land, von Naturvölkern behaust war.

Der FDL hat ja wohl selber zugegeben das Handy genutzt zu haben. Zeitlich kann man davon ausgehen dass das wenigstens noch bei der regulären Fahrstraßeneinstellung so war.
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Beitrag von Zp9 »

riedfritz
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Beitrag von riedfritz »

[quote=""218 466""]Scheinbar gilt ja die Fluchtgefahr als Grund. Wieso reichen da nicht Methoden wie Hausarrest (oder muss man da einer bestimmten Klasse angehören) und Fußfessel?[/quote]
Denke mal über den Aufwand eines Hausarrests nach, wieviele Leute für eine entsprechende Überwachung notwendig wären. Was für eine "bestimmte Klasse" meinst Du, kannst Du Beispiele nennen, die Deine Verdächtigung belegen?

Schließlich ist ja noch kein Urteil gefallen, aber um eine mehrjährige Haftstrafe wird der FDL nicht mehr herumkommen, da es sich nicht nur um eine grobe Pflichtverletzung handelt, deren personelle und materielle Folgen exorbitant und teilweise irreparabel sind! Die Haftung hierfür würde aufgrund des Verhaltens auch eine Berufshaftpflicht nicht decken und dem Arbeitgeber kann eine Überlastung des Mitarbeiters sicher nicht vorgeworfen werden.


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Münchner Kindl
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Beitrag von Münchner Kindl »

ropix @ 13 Apr 2016, 14:26 hat geschrieben:

Der FDL hat ja wohl selber zugegeben das Handy genutzt zu haben. Zeitlich kann man davon ausgehen dass das wenigstens noch bei der regulären Fahrstraßeneinstellung so war.
Kann mir nicht vorstellen, dass er das proaktiv gemacht hat, die Ermittlungsbehörden werden das Handy wohl forensisch untersucht haben und ihn dann damit konfrontiert haben...

Hier noch die PM vom PP Oberbayern Süd dazu:
Nach dem neuesten Stand der Ermittlungen hat der Beschuldigte unter Verstoß gegen Fahrdienstvorschriften der Bahn während seines Dienstes am Morgen des Unglückstages sein Mobiltelefon eingeschaltet, ein Online-Computerspiel gestartet und über einen längeren Zeitraum bis kurz vor der Kollision der Züge aktiv gespielt. Es muss aufgrund des engen zeitlichen Zusammenhangs davon ausgegangen werden, dass der Beschuldigte dadurch von der Regelung des Kreuzungsverkehrs der Züge abgelenkt war. Wohl aufgrund dieser Ablenkung ging der Beschuldigte hinsichtlich des Kreuzungsortes der Züge von falschen Voraussetzungen aus, gab den Zügen falsche Signale und drückte bei beiden Notrufen am Funkgerät die falsche Tastenkombination, sodass die Notrufe nicht von den Zugführern gehört werden konnten. Damit liegt dem Fahrdienstleiter nicht nur ein Augenblicksversagen zur Last, sondern eine erheblich schwerer ins Gewicht fallende Pflichtverletzung.
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Beitrag von ropix »

Münchner Kindl @ 13 Apr 2016, 15:19 hat geschrieben:
ropix @ 13 Apr 2016, 14:26 hat geschrieben:

Der FDL hat ja wohl selber zugegeben das Handy genutzt zu haben. Zeitlich kann man davon ausgehen dass das wenigstens noch bei der regulären Fahrstraßeneinstellung so war.
Kann mir nicht vorstellen, dass er das proaktiv gemacht hat, die Ermittlungsbehörden werden das Handy wohl forensisch untersucht haben und ihn dann damit konfrontiert haben...
So hätt ich jetzt mal die Süddeutsche interpretiert:
Bei seiner Festnahme habe der Mann dann zwar gestanden, am Handy gespielt zu haben. Er habe aber bestritten, dadurch abgelenkt worden zu sein.
Also natürlich nicht proaktiv, das meinte ich aber auch nicht. Aber er hat den Sachverhalt eingeräumt, traut man der Zeitung.
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Beitrag von DSG Speisewagen »

riedfritz @ 13 Apr 2016, 15:17 hat geschrieben: Schließlich ist ja noch kein Urteil gefallen, aber um eine mehrjährige Haftstrafe wird der FDL nicht mehr herumkommen, da es sich nicht nur um eine grobe Pflichtverletzung handelt, deren personelle und materielle Folgen exorbitant und teilweise irreparabel sind! Die Haftung hierfür würde aufgrund des Verhaltens auch eine Berufshaftpflicht nicht decken und dem Arbeitgeber kann eine Überlastung des Mitarbeiters sicher nicht vorgeworfen werden.
Wieso gehst du von einer mehrjährigen Haftstrafe aus? Mit welcher Verhältnismäßigkeit?
Versuchte Totschläger auf diversen Bahnhöfen kommen teilweise mit Bewährungsstrafen davon, obwohl das wirkliche Verbrecher sind und der Fdl der einen grob fahrlässigen Fehler gemacht hat soll mehrere Jahre hinter Gitter? Wo wäre da die Verhältnismäßigkeit?

Ich sehe in einer Haftstrafe kein Sinn, unsere Gefängnisse sind für wirkliche Verbrecher da und man muss sie nicht unnötig füllen. Es gibt genug andere Strafen ohne eine Haft, die nur das Leben des armen Fdl noch mehr zerstört und ihn wahrscheinlich ins Verderben stürzt.
Denke mal über den Aufwand eines Hausarrests nach, wieviele Leute für eine entsprechende Überwachung notwendig wären.
Der Aufwand die Gefangenen vor Mitgefangenen zu schützen wäre auch höher, aber dazu ist die Justiz ja scheinbar auch nicht in der Lage. Die können ja nicht mal Schmuggel und Schwarzhandel verhindern, warum auch immer und so wird der Fdl hier großen Gefahren ausgesetzt, er ist ja nicht der typische Häftling mit Dauerkarte die dann evtl. das Geschehen bestimmen. Hier wird scheinbar auch zu wenig für den Schutz getan, scheint ein weltweites Problem zu sein.
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Beitrag von Martin H. »

JeDi @ 12 Apr 2016, 20:51 hat geschrieben: Bei welchen denn? Da hatte ich bislang noch keins von :D
Zum Telefonieren eher nicht. Außer die allgemeine Nutzung um kurz zu Hause anzurufen, dass es heute länger dauert.
Da das immer mehr Smartphones sind, deren Funktionen nutzen, sofern genug Datenvolumen für den Dienst übrigbleibt und auch sonst keine Kosten durch Apps für die Firma anfallen.

Edit: Rechtschreibung
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Martin H. @ 13 Apr 2016, 15:39 hat geschrieben: Da das immer mehr Smartphones sind, deren Funktionen nutzen, sofern genug Datenvolumen für den Dienst übrigbleibt und auch sonst keine Kosten durch Apps für die Firma anfallen.
Es gibt ja auch Smartphones und Tabs die für Privatnutzung erlaubt sind und ich frage mich wirklich warum da viele so heiß drauf sind und noch sauer auf AN-Vertreter wenn man die AN vor solchen Bauernfangmethoden bewahren will. Wie dumm sind denn manche? Das dient der Totalüberwachung und da sind manche heiß drauf als könne man sich das privat nicht selbst leisten. Dumm geht die Welt zugrunde...
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Beitrag von ropix »

Ja, technisch gehen tuts, aber ob sich wirklich ein Unternehmen traut so massiv gegen Gesetze zu verstoßen?
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Beitrag von Martin H. »

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Beitrag von ropix »

Naja, heißt im Umkehrschluss dass sie daraus nix gelernt hätten. Kann natürlich sein.
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Beitrag von DSG Speisewagen »

ropix @ 13 Apr 2016, 16:48 hat geschrieben: Naja, heißt im Umkehrschluss dass sie daraus nix gelernt hätten. Kann natürlich sein.
Nein, die machen so etwas nie wieder und die Konkurrenz schon gleich gar nicht... ;)

Wundert mich nicht dass da viele so wild auf Privatnutzung der Tab sind, aber ok, wer so bescheuert ist und auf Facebook jeden Mist veröffentlicht, der macht das auch...
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Beitrag von 218 466-1 »

Hot Doc @ 13 Apr 2016, 09:59 hat geschrieben:Das ist eine bis jetzt unbewiesene Behauptung. (Wenn du vorher hier von Konsequenzen und Anwälten gefaselt hast: DAS sollte man entfernen und der Beschuldigte könnte dich anzeigen, falls sich etwas anderes herausstellt.)
Also zumindest soweit fair und kopfgelenkt sollte man bleiben können, zwischen einer Annahme und den Fakten zu unterscheiden!!!

Auch hier schreibst du wieder von Tatsachen, obwohl das eine reine Interpretation deinerseits ist. In der Zeitung stand, dass das Handy bei einem Onlinespiel eingeloggt war. Vielleicht hat der FdL auch in seiner Pause gedaddelt und das Handy einfach liegen gelassen als die Züge kamen und das Schlamassel ganz ohne Handy herbeigeführt. Das gilt es zu ermitteln und durch einen Richter zu bewerten.
Wie gesagt, das kann so gewesen sein, es gibt aber durchaus Szenarien, in denen das nicht der Fall gewesen sein muss.

Reflektier nochmal für dich, was denn genau bis jetzt "Tatsache" ist!
Ist es nicht. Lt. PM der Staatsanwaltschaft (nicht der Medien) hat der FdL "bis kurz vor der Kollision aktiv gespielt". (Siehe auch Beitrag vom MK.)
DAS ist demach Tatsache. So, und jetzt kommst du.
Hot Doc @ 13 Apr 2016, 09:59 hat geschrieben:Und zweitens kapiere ich weiterhin nicht, was Mitleid mit der Situation des FdL mit Respekt gegenüber den Hinterbliebenen zu tun hat - denen selbstverständlich ebenso mein Mitgefühl gilt.
Er hat ja "nur" 12 Menschenleben auf dem Gewissen und das Leben deren Freunde Angehörigen zerstört. Ist ja nicht weiter schimm, da das keine Absicht war. Der arme Bua ist doch sonst so ein lieber und den kann man doch nicht einsperren ... Pech gehabt ihr Hinterbliebenen.
"Mitleid mit der Situation des FdL" in die er sich durch seine Blödheit selbst gebracht hat, widert mich einfach nur an.
DSG Speisewagen @ 13 Apr 2016, 15:34 hat geschrieben:Ich sehe in einer Haftstrafe kein Sinn, unsere Gefängnisse sind für wirkliche Verbrecher da und man muss sie nicht unnötig füllen. Es gibt genug andere Strafen ohne eine Haft, die nur das Leben des armen Fdl noch mehr zerstört und ihn wahrscheinlich ins Verderben stürzt.
Er hat andere ins Verdrerben gestürzt, daher ist es nur fair und gerecht, wenn ihn das selbe ereilt. Es darf nicht sein, dass der ex-FdL (ein Stellwerk wird er hoffentlich nie wieder sehen) ein normales Leben führen darf, während die Hinterblieben täglich weinen.
"Arm" bist du. Mir tut es echt leid, dass du so eine vernebelte Ansicht hast und jemanden der fahrlässigre Tötung begangen hat, auch noch unterstützt. Schäm dich!
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Beitrag von riedfritz »

DSG Speisewagen @ 13 Apr 2016, 15:34 hat geschrieben: Versuchte Totschläger auf diversen Bahnhöfen kommen teilweise mit Bewährungsstrafen davon, obwohl das wirkliche Verbrecher sind und der Fdl der einen grob fahrlässigen Fehler gemacht hat soll mehrere Jahre hinter Gitter? Wo wäre da die Verhältnismäßigkeit?
Du machst es Dir schon sehr leicht!
Wahrscheinlich hat der FDL gerade nur an diesem Tag zum ersten mal, für ein paar Minuten, ein Spielchen gespielt und dabei übersehen, daß vor ihm kein Eisenbahnspielchen abläuft, sondern die Realität, wo er mit der ESC-Taste seine Punktzahl nicht wieder auf Anfang setzen kann.
Beim von Dir beispielhaft genannten Totschläger blieb es beim Versuch, aus welchen Gründen auch immer, in Tölz ist das "Spielchen" gründlich schiefgegangen mit 12 Toten, Millionen Sachschaden und traumatischen Erlebnissen für Angehörige und Rettungsmannschaften. Die Folgen dürften m.E. für eine Bewährung, die ja nur für Strafen bis zu einer gewissen Dauer möglich sind, zu gravierend sein.


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Vorneweg: Ich habe kein Smartphone, aber ich spiel mit der Kollegin über ihr Handy hin und wieder auch mal so Ratespiele gegeneinander. Das sind wenige Minuten am Tag, aber die App läuft im Hintergrund ja auch permanent. Von früher kenn ich auch Onlinespiele, wo man stundenlang warten musste bis man wieder ne Aktion ausführen musste.

Also "aktiv gespielt" kann da ja für technisch unverständige auch viel heißen. iTunes/Steam/Firefox/Mail/TV-Programm sind auch permanent an wenn der Rechner an ist und trotzdem macht man nicht alles gleichzeitig.

Der Verdacht ist da und der absehbare Prozeß wird es dann zeigen. Bis dahin vlt. Gülle und Häme noch etwas zurückhalten?
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ropix
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Beitrag von ropix »

Also ich würde jetzt mal davon ausgehen dass K9-Mail eher nicht gemeint ist. Die Staatsanwaltschaft wird schon einen technisch Sachverständigen involviert haben.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

DSG Speisewagen @ 13 Apr 2016, 15:34 hat geschrieben: Ich sehe in einer Haftstrafe kein Sinn, unsere Gefängnisse sind für wirkliche Verbrecher da und man muss sie nicht unnötig füllen. Es gibt genug andere Strafen ohne eine Haft, die nur das Leben des armen Fdl noch mehr zerstört und ihn wahrscheinlich ins Verderben stürzt.
Auch wenn dir das nicht passt Speisewagen. Der Mann sitzt zurecht hinter schwedischen Gardinen und wird die hoffentlich auch so schnell nicht wieder verlassen. Weil der sitzt da vollkommen zurecht. Als FDL mit der Berufserfahrung kann man ihm durchaus unterstellen, das er um die Gefahren weiss, die eintreten können, wenn er während der Dienstzeit ein Onlinespiel aktiv spielt.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

imp-cen @ 13 Apr 2016, 17:54 hat geschrieben: Vorneweg: Ich habe kein Smartphone, aber ich spiel mit der Kollegin über ihr Handy hin und wieder auch mal so Ratespiele gegeneinander. Das sind wenige Minuten am Tag, aber die App läuft im Hintergrund ja auch permanent. Von früher kenn ich auch Onlinespiele, wo man stundenlang warten musste bis man wieder ne Aktion ausführen musste.

Also "aktiv gespielt" kann da ja für technisch unverständige auch viel heißen. iTunes/Steam/Firefox/Mail/TV-Programm sind auch permanent an wenn der Rechner an ist und trotzdem macht man nicht alles gleichzeitig.

Der Verdacht ist da und der absehbare Prozeß wird es dann zeigen. Bis dahin vlt. Gülle und Häme noch etwas zurückhalten?
Das muss man sich nicht zurückhalten, denn er hat es mittlerweile ja sogar vor dem Staatsanwalt eingeräumt, das er aktiv gespielt hat. Es ist also bewiesen....
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