Eine Fahrstraße ist nicht eine Fahrstraße. Rangierstraßen, die Hauptsignale beeinflussen? Naja. Und selbst wenn das Signal grün wäre, würde es für den Zug, den du über eine Rangierstraße rangieren schicken willst, nicht gelten, denn Hp1 gilt nur für Zugfahrten - Hp0 dagegen für Zug- und Rangierfahrten. Außerdem würde ich an Stelle des Tf dem Fdl ganz gehörig an die Gurgel gehen, wenn der mich auf Sh1 ausfahren lassen wollen würde.Laurenz @ 9 Aug 2016, 13:04 hat geschrieben: Sie laufen ein, das Hauptsignal bleibt aber wegen der falschen Erlaubnisrichtung rot und wird erst grün, wenn die Erlaubnisrichtung gewechselt wird.
Zugunglück bei Bad Aibling 09.02.2016
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Sei bitte vorsichtig mit Begriffen: Beim Stellen einer Rangierstraße wird niemals ein Hauptsignal grün - maximal geht ein Sperrsignal in Stellung Sh1 = "Fahrverbot aufgehoben", von mir aus umgangssprachlich "frei", aber nicht "grün". Und eine Rangierstraße hängt niemals von einer Erlaubnisrichtung ab.Laurenz @ 9 Aug 2016, 13:04 hat geschrieben: ...
- Auf der Sp Dr S 60 kann man laut diversen Beiträgen von FDL's Fahrstraßen entgegen der Erlaubnisrichtung stellen. Sie laufen ein, das Hauptsignal bleibt aber wegen der falschen Erlaubnisrichtung rot und wird erst grün, wenn die Erlaubnisrichtung gewechselt wird. Die Fahrstrassen sind auf einem niedrigen Sicherungsniveau (Rangieren), ansonsten aber voll funktional. Sie können mit der Fahrstraßenrücknahmetaste zurückgenommen werden, die nicht zählpflichtig ist. Für den regulären Zugbetrieb ist das natürlich nicht zulässig.
...
"Voll funktional" ist kein sinnvoller Begriff für Fahrstraßen - die verschiedenen Fahrstraßentypen erfüllen verschiedene Zwecke und dürfen nur für bestimmte Vorgänge verwendet werden. Daraus, dass eine Rangierstraße alle Anforderungen für das Rangieren erfüllt, folgt nicht, dass damit etwa Zugfahrten durchgeführt werden dürfen oder können.
Auch den Begriff "regulärer Zugbetrieb" solltest Du durch "Zugfahrten" ersetzen - und ab diesem Moment sieht man, dass Rangierstraßen für den Unfall irrelevant sind, weil es sich dabei um Zugfahrten gehandelt hat (es sei denn, der Fahrdienstleiter hätte Rangierstraßen gestellt und die Lokführer wären auf Sh1 losgefahren, was aber nach wirklich allem, was wir wissen, nicht so war).
Einen Überblick über das SpDrS60 und vor allem die verwendeten Begriffe kannst Du Dir hier verschaffen.
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Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
Danke für die berechtigte Kritik. Ich gehe davon aus, dass das Einstellen einer Zugstrasse entgegen der Erlaubnisrichtung erfolgte. Die läuft dann ein, das Ausfahrsignal bleibt aber auf HP0 und auch das Schutzsignal gibt nicht Sh1. Wenn die Erlaubnisrichtung gewechselt wird, geht das Ausfahrsignal auf HP1 und die Zugstrasse kann normal befahren werden. Eine Besonderheit der SpDr S60 scheint zu sein, dass diese entgegen der Erlaubnisrichtung aufgebaute Zugstrasse ohne zählpflichtige Bedienhandlung zurückgenommen werden kann. Ob das bei jeder SpDr S60 so ist, und wie das genau aussieht, weiss ich nicht; es wurde aber laut einem Forumspost eines FDL in einem SpDr S60 Stellwerk ausprobiert und bestätigt.
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@ N J Transit
"Ich wüsste selber gerne, was exakt passiert ist - nur ist dieses Thema sehr brisant, aus medialer und juristischer Sicht. Da jetzt mit Spekulationen anzufangen ist in meinen Augen höchst fragwürdig, denn es kursieren auch ohne all das schon genügend Gerüchte und ganz ganz sicheres Halbwissen. Warum muss man umbedingt am eigenen Schreibtisch versuchen sich zusammenzudichten, was genau dort passiert ist?"
Weil das, was bisher der Öffentlichkeit präsentiert worden ist, einfach nicht zusammenpasst. Kann Deinen Punkt aber nachvollziehen.
"Es gibt hier aber keine Erlaubnis."
Wenn Du das sicher weisst, ist meine Spekulation eh irrelevant.
"Ich wüsste selber gerne, was exakt passiert ist - nur ist dieses Thema sehr brisant, aus medialer und juristischer Sicht. Da jetzt mit Spekulationen anzufangen ist in meinen Augen höchst fragwürdig, denn es kursieren auch ohne all das schon genügend Gerüchte und ganz ganz sicheres Halbwissen. Warum muss man umbedingt am eigenen Schreibtisch versuchen sich zusammenzudichten, was genau dort passiert ist?"
Weil das, was bisher der Öffentlichkeit präsentiert worden ist, einfach nicht zusammenpasst. Kann Deinen Punkt aber nachvollziehen.
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Hallo,
nochmals gefragt unabhängig von Bad Aibling konkret: Kennt jemand ähnliche "abweichende" Betriebsabläufe aber OHNE Unfall, z.B. daß beide Triebfahrzeugführer auf gerader Strecke sich früh genug sahen und unfallfrei mit Notbremsung rechtzeitig zum Stehen kamen?
Wäre das zum Eisenbahnbundesamt meldepflichtig und ist sichergestellt daß das gemeldet würde? Registrierung der nötigen Fahrsperrenaufhebungen usw. um die Strecke räumen zu können?
nochmals gefragt unabhängig von Bad Aibling konkret: Kennt jemand ähnliche "abweichende" Betriebsabläufe aber OHNE Unfall, z.B. daß beide Triebfahrzeugführer auf gerader Strecke sich früh genug sahen und unfallfrei mit Notbremsung rechtzeitig zum Stehen kamen?
Wäre das zum Eisenbahnbundesamt meldepflichtig und ist sichergestellt daß das gemeldet würde? Registrierung der nötigen Fahrsperrenaufhebungen usw. um die Strecke räumen zu können?
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Ja, sowas gabs schon öfters, zum Beispiel vor ein paar Jahren auf der Pinzgauer Lokalbahn in Österreich.Mühldorfer @ 24 Aug 2016, 17:06 hat geschrieben: Hallo,
nochmals gefragt unabhängig von Bad Aibling konkret: Kennt jemand ähnliche "abweichende" Betriebsabläufe aber OHNE Unfall, z.B. daß beide Triebfahrzeugführer auf gerader Strecke sich früh genug sahen und unfallfrei mit Notbremsung rechtzeitig zum Stehen kamen?
Ist eine Einfahrt in einen besetzten Gleisabschnitt und daher nicht an das EBA (wohl aber an die EUB) meldepflichtig.Wäre das zum Eisenbahnbundesamt meldepflichtig
Ja: Als in St Gallen am Stellwerk gearbeitet wurde, das ist aber schon ein Weilchen her (90er Jahre), geschah es einem Bekannten von mir, dass die Einfahrt offen war, trotzdem das Gleis besetzt war. Er konnte rechtzeitig bremsen. Das musste gemeldet werden und gab dann einen Riesenwirbel. Heute, da die Aufsicht bei den Behörden liegt, wäre der Wirbel noch viel grösser.Mühldorfer @ 24 Aug 2016, 17:06 hat geschrieben: Hallo,
nochmals gefragt unabhängig von Bad Aibling konkret: Kennt jemand ähnliche "abweichende" Betriebsabläufe aber OHNE Unfall, z.B. daß beide Triebfahrzeugführer auf gerader Strecke sich früh genug sahen und unfallfrei mit Notbremsung rechtzeitig zum Stehen kamen?
Wäre das zum Eisenbahnbundesamt meldepflichtig und ist sichergestellt daß das gemeldet würde? Registrierung der nötigen Fahrsperrenaufhebungen usw. um die Strecke räumen zu können?
Gruss Guru
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Prozess noch in diesem Jahr: http://www.sueddeutsche.de/bayern/verkehr-...lueck-1.3162007Lazarus @ 8 Aug 2016, 20:30 hat geschrieben:Soweit ich das irgendwo gelesen habe, soll der Prozess wohl noch dieses Jahr starten. Also Geduld.
Na, dann hoffe ich mal, dass in dem Verfahren ein paar zentrale Fragen überzeugend geklärt werden:
1) Gibt es einen belastbaren Beweis für ein zweites ZS1 am Streckenblocksignal 313? Was belegen die Daten im zuletzt geborgenen leicht beschädigten Fahrtenschreiber des 79505?
2) Auf welchen Informationen und ggf. Nachweisen beruht die beiläufige Behauptung in der Antwort auf die kleine Bundestagdsanfrage 18/7946 vom 8.4.16, "Am 9. Februar 2016 wurden Ersatzsignale für die Vorbeifahrt des Zuges 79505 an dem Halt zeigenden Ausfahrsignal in Bad Aibling und dem Halt zeigenden Blocksignal 313 bedient" ?
3) Sind in den GSM-R-Aufzeichnungen auch Verbindungsversuche dokumentiert, nicht nur die Aufzeichnungen ab erfolgtem Verbindungsaufbau? Gibt es Hinweise auf einen versuchten Verbindungsaufbau FDL - TF 79506 zur Absprache einer Rücknahme der Ausfahrt in Kolbermoor?
4) Falls nein, wie belastbar sind die Ergebnisse der GSM-R Messfahrt? Gab es stellenweise nur ausreichende Signalstärke? Kann sicher ausgeschlossen werden, das am Unfalltag Verbindungsaufbauten wegen schwankender lokaler Bedingungen an bestimmten Orten (insbesondere Haltepunkt des 79506 in Kolbermoor) nicht erfolgreich waren?
5) Wurde durch den FDL die Fahrstraßenhilfstaste oder die Fahrstraßenrücknahmetaste für einen Rücknahmeversuch der eingelaufenen Fahrstraße aus Kolbermoor betätigt? Wenn nein, was hat der Angeklagte als Grund angegeben?
6) Gibt es in Bad Aibling Erlaubnistischfelder für den Abschnitt Bad Aibling-Kolbermoor und eine Erlaubnisabgabegruppentaste?
7) Wie lange war der Zeitraum von der Beendigung der Smartphonenutzung bis zur Abfertigung des 79505 in Bad Aibling mit einem ZS1? War die Dungeon 5 Session beendet oder nur unterbrochen?
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Warte doch einfach mal den EUB-Bericht ab. Der wird den Großteil deiner Fragen ausführlich beantworten. Ohne den fertigen Bericht wird auch der Prozess sicher nicht losgehen.
Trotzdem ein paar Anmerkungen zu deinen Fragen:
Ob auch fehlgeschlagene Verbindungen vom Zug zum Fdl aufgezeichnet werden, weiß ich jetzt nicht. Wenn der Zug im Funkloch steht und damit nicht im Netz ist, dann kann auf den Servern ja eigentlich nichts aufgezeichnet werden. Ob auf dem Zug irgendwas in der Richtung aufgezeichent wird, weiß ich nicht.
Trotzdem ein paar Anmerkungen zu deinen Fragen:
Es gibt das Zählwerk im Stellwerk und die PZB-Aufzeichnung aus dem Zug. Das Zählwerk zeigt eindeutig an, wie oft Zs1 bedient wurde. An welchem Signal das passiert ist, ist aber nicht erkennbar. Die PZB-Daten aus dem Fahrtenschreiber zeigen eindeutig, ob es am Signal eine 2000 Hz Beeinflussung gab oder nicht. Diese Beeinflussung erfolgt immer, wenn das Signal Halt zeigt. Es ist dabei egal, ob zusätzlich das Zs1 leuchtet oder nicht. Spekulationen rund um das zweite Zs1 sind also relativ sinnlos, da die aufgezeichneten Daten hier für die Ermittler ein recht eindeutiges Ergebnis liefern dürften.1) Gibt es einen belastbaren Beweis für ein zweites ZS1 am Streckenblocksignal 313? Was belegen die Daten im zuletzt geborgenen leicht beschädigten Fahrtenschreiber des 79505?
Wahrscheinlich Aussagen von EUB oder Staatsanwaltschaft. Die Leute im Bundestag werden sich wohl kaum direkt mit den Ermittlungen vor Ort beschäftigen.2) Auf welchen Informationen und ggf. Nachweisen beruht die beiläufige Behauptung in der Antwort auf die kleine Bundestagdsanfrage 18/7946 vom 8.4.16, "Am 9. Februar 2016 wurden Ersatzsignale für die Vorbeifahrt des Zuges 79505 an dem Halt zeigenden Ausfahrsignal in Bad Aibling und dem Halt zeigenden Blocksignal 313 bedient" ?
Alle Verbindungsversuche, die vom Fdl ausgehen, werden aufgezeichnet mit dem entsprechenden Zeitpunkt, der Dauer und der Verbindungspriorität. Ob die Verbindung dabei zu Stande kommt oder nicht, ist egal.3) Sind in den GSM-R-Aufzeichnungen auch Verbindungsversuche dokumentiert, nicht nur die Aufzeichnungen ab erfolgtem Verbindungsaufbau?
Ob auch fehlgeschlagene Verbindungen vom Zug zum Fdl aufgezeichnet werden, weiß ich jetzt nicht. Wenn der Zug im Funkloch steht und damit nicht im Netz ist, dann kann auf den Servern ja eigentlich nichts aufgezeichnet werden. Ob auf dem Zug irgendwas in der Richtung aufgezeichent wird, weiß ich nicht.
Ich persönlich halte eine einzelne Messfahrt sowieso für wenig aussagekräfig. Erfahrungsgemäß gibt es bei der Zuverlässigkeit des Netzes stellenweise deutliche Schwankungen. Manchmal hat man eine tadellose Verbindung und eine Stunde später kommt man an der gleichen Stelle gar nicht mehr ins Netz.4) Falls nein, wie belastbar sind die Ergebnisse der GSM-R Messfahrt?
Wie schon gesagt, Verbindungsversuche vom Fdl zum Zug sind definitiv komplett protokolliert. Andersrum bin ich mir nicht sicher.Kann sicher ausgeschlossen werden, das am Unfalltag Verbindungsaufbauten wegen schwankender lokaler Bedingungen an bestimmten Orten (insbesondere Haltepunkt des 79506 in Kolbermoor) nicht erfolgreich waren?
Auch hier dürften die Zählwerke ein eindeutiges Ergebnis für die Ermittler liefern. Daher ist die Frage eigentlich irrelevant.5) Wurde durch den FDL die Fahrstraßenhilfstaste oder die Fahrstraßenrücknahmetaste für einen Rücknahmeversuch der eingelaufenen Fahrstraße aus Kolbermoor betätigt? Wenn nein, was hat der Angeklagte als Grund angegeben?
Wie jetzt hier in diesem Thema schon mehrfach durch verschiedene Leute gesagt wurde, gibt es zwischen den beiden Bahnhöfen keine Erlaubnis. Wenn du das einfach nicht glauben willst, können wir dir auch nicht mehr weiterhelfen.6) Gibt es in Bad Aibling Erlaubnistischfelder für den Abschnitt Bad Aibling-Kolbermoor und eine Erlaubnisabgabegruppentaste?
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Das ist äußerst unwahrscheinlich - warum sollte der Fdl Kontakt mit dem Zug in Kolbermoor zwecks Rücknahme der Ausfahrt aufnehmen, dann aber sofort vergessen dass da noch eine Ausfahrt gestellt ist und die Ausfahrt ab Bad Aibling stellen?Laurenz @ 16 Sep 2016, 13:34 hat geschrieben: 3) Sind in den GSM-R-Aufzeichnungen auch Verbindungsversuche dokumentiert, nicht nur die Aufzeichnungen ab erfolgtem Verbindungsaufbau? Gibt es Hinweise auf einen versuchten Verbindungsaufbau FDL - TF 79506 zur Absprache einer Rücknahme der Ausfahrt in Kolbermoor?
Unwahrscheinlich - warum sollte er?5) Wurde durch den FDL die Fahrstraßenhilfstaste oder die Fahrstraßenrücknahmetaste für einen Rücknahmeversuch der eingelaufenen Fahrstraße aus Kolbermoor betätigt?
Wenn der Angeklagte die bestehende Ausfahrt aus Kolbermoor vergessen hatte, warum sollte er dann versucht haben sie zurück zu nehmen? Mal davon abgesehen hätte sich ein Rücknahmeversuch in einem haltzeigenden Ausfahrsignal geäußert.Wenn nein, was hat der Angeklagte als Grund angegeben?
Spielt das eine Rolle, wenn er ein paar Minuten davor das Handy zur Seite gelegt und danach nicht wieder angelangt hat?7) Wie lange war der Zeitraum von der Beendigung der Smartphonenutzung bis zur Abfertigung des 79505 in Bad Aibling mit einem ZS1? War die Dungeon 5 Session beendet oder nur unterbrochen?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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@ mapic
Vielen Dank für Deine Infos zum Logging von GSM-R Verbindungsversuchen. Wenn es diese Logs noch gibt, ist die Frage zur Messfahrt nur relevant, wenn ein Verbindungsversuch des FDL aufgezeichnet ist, aber keine Verbindung zustande kam. Ob der TF des 79506 versucht hatte, den FDL für die vorschriebene Meldung zur Übernahme der Reisendensicherung bei der Begegnung in Kolbermoor zu erreichen, wird sich durch die Logs wohl nicht klären lassen. Das hängt davon ab, bis auf welche Protokollebene aufgezeichnet wird.
Deine Einschätzung der Aussagekraft der Meßfahrt teile ich, und es macht mich stutzig, dass die Meßfahrt in der Presse als zweifelsfreier Nachweis gehandelt wird, sie war wohl eher eine PR-Aktion. Eine Aussage, dass sich ein Verbindungsversuch des FDL anhand der Logs ausschließen lässt, wäre da überzeugender.
Zur Erlaubnis: Es hat keiner der Poster angemerkt, dass er den Stelltisch persönlich kennt. Erlaubnisfelder sind bei den Drucktastenstellwerken häufig auch bei eingleisigen Strecken zwischen Bahnhöfen auf dem gleichen Stelltisch verbaut. Für mich ist diese Frage noch offen, um Glauben geht es mir dabei nicht. Kann natürlich sein, dass eine strafrechtliche Bewertung des von mir angedachten Ablaufs strenger wäre als die einer kurzzeitigen Blutleere im Gehirn wegen intensivem Dungeon-Spielen. Dann wäre es natürlich für den FDL im Prozess vorteilhafter, wenn nicht zuviele Fragen aufgeworfen werden. Für andere möglicherweise Verantwortliche bei der Bahn und ihrer Führungsebene sowieso. Die zweite Kammer unter dem Vorsitzenden Erich Fuchs hat aber im Fall der eingestürzten Eislaufhalle Berchtesgaden eine sehr gründliche Untersuchung durchgeführt, und ich glaube nicht, dass sich der Richter das Urteil durch einen EUB-Bericht nachträglich in Frage stellen lassen möchte.
Wenn das Gericht aber noch dieses Jahr die Verhandlung eröffnen will - auch im Interesse des mit reichlich fragwürdiger Begründung in U-Haft sitzenden FDL's -, müsste der EUB-Bericht ungewöhnlich schnell kommen. Die Durchschnittsdauer bis zur Berichtsveröffentlichung ist über zwei Jahre. Nur ein Sechstel der 83 Berichte war - vor allem in der Anfangszeit - schneller, davon nur vier Zugkollisionen, darunter auch Schrozberg. Wenn der Sachverhalt sonnenklar ist, kann das klappen, ich habe da aber meine Zweifel.
Vielen Dank für Deine Infos zum Logging von GSM-R Verbindungsversuchen. Wenn es diese Logs noch gibt, ist die Frage zur Messfahrt nur relevant, wenn ein Verbindungsversuch des FDL aufgezeichnet ist, aber keine Verbindung zustande kam. Ob der TF des 79506 versucht hatte, den FDL für die vorschriebene Meldung zur Übernahme der Reisendensicherung bei der Begegnung in Kolbermoor zu erreichen, wird sich durch die Logs wohl nicht klären lassen. Das hängt davon ab, bis auf welche Protokollebene aufgezeichnet wird.
Deine Einschätzung der Aussagekraft der Meßfahrt teile ich, und es macht mich stutzig, dass die Meßfahrt in der Presse als zweifelsfreier Nachweis gehandelt wird, sie war wohl eher eine PR-Aktion. Eine Aussage, dass sich ein Verbindungsversuch des FDL anhand der Logs ausschließen lässt, wäre da überzeugender.
Zur Erlaubnis: Es hat keiner der Poster angemerkt, dass er den Stelltisch persönlich kennt. Erlaubnisfelder sind bei den Drucktastenstellwerken häufig auch bei eingleisigen Strecken zwischen Bahnhöfen auf dem gleichen Stelltisch verbaut. Für mich ist diese Frage noch offen, um Glauben geht es mir dabei nicht. Kann natürlich sein, dass eine strafrechtliche Bewertung des von mir angedachten Ablaufs strenger wäre als die einer kurzzeitigen Blutleere im Gehirn wegen intensivem Dungeon-Spielen. Dann wäre es natürlich für den FDL im Prozess vorteilhafter, wenn nicht zuviele Fragen aufgeworfen werden. Für andere möglicherweise Verantwortliche bei der Bahn und ihrer Führungsebene sowieso. Die zweite Kammer unter dem Vorsitzenden Erich Fuchs hat aber im Fall der eingestürzten Eislaufhalle Berchtesgaden eine sehr gründliche Untersuchung durchgeführt, und ich glaube nicht, dass sich der Richter das Urteil durch einen EUB-Bericht nachträglich in Frage stellen lassen möchte.
Wenn das Gericht aber noch dieses Jahr die Verhandlung eröffnen will - auch im Interesse des mit reichlich fragwürdiger Begründung in U-Haft sitzenden FDL's -, müsste der EUB-Bericht ungewöhnlich schnell kommen. Die Durchschnittsdauer bis zur Berichtsveröffentlichung ist über zwei Jahre. Nur ein Sechstel der 83 Berichte war - vor allem in der Anfangszeit - schneller, davon nur vier Zugkollisionen, darunter auch Schrozberg. Wenn der Sachverhalt sonnenklar ist, kann das klappen, ich habe da aber meine Zweifel.
Ich denke ja. Es ist ein Unterschied, ob er das Dungeon-Spiel kurz vor dem nächsten Level pausiert und das Smartphone mit Gedanken an seine nächste Spieltaktik für sein kurzes Tagesgeschäft beiseite gelegt hatte, oder ob er das Spiel fünf Minuten vor der Zugabwicklung komplett beendet hat.Boris Merath @ 16 Sep 2016, 14:29 hat geschrieben: Spielt das eine Rolle, wenn er ein paar Minuten davor das Handy zur Seite gelegt und danach nicht wieder angelangt hat?
Natürlich war die Smartphonenutzung ein klarer Verstoß gegen die Dienstvorschriften. Strafrechtlich relevant ist aber, ob sie zu seinem unfallrelevanten Fehlverhalten beigetragen hat. Im Alltag eines FDL gibt es an vielen Bahnhöfen weit stressigere Abläufe mit heftigem Multitasking, als sich in toten Pausenzeiten mit Daddeln wachzuhalten.
Allerdings. Das schließt aber nicht aus, dass der 79506 gerade schon an der INDUSI des Ausfahrsignals Kolbermoor vorbei war. Und dann wäre die nicht stattgefundene Absprache zur Rücknahme der Ausfahrt der entscheidende Faktor für den Unfall gewesen - die ist nämlich unter anderem genau deswegen vorgeschrieben.Boris Merath @ 16 Sep 2016, 14:29 hat geschrieben: Mal davon abgesehen hätte sich ein Rücknahmeversuch in einem haltzeigenden Ausfahrsignal geäußert.
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Was sind denn die Gründe für die U-Haft? Ich kann mich nicht erinnern, dass dazu jemals genaue Informationen veröffentlicht wurden. Das Handy Spiel alleine wird als Grund wohl kaum ausreichen. Nur weil man der Öffentlichkeit nichts anderes genannt hat, heißt das aber noch nicht, dass es keine weiteren Gründe dafür gäbe.Laurenz @ 16 Sep 2016, 15:41 hat geschrieben:Wenn das Gericht aber noch dieses Jahr die Verhandlung eröffnen will - auch im Interesse des mit reichlich fragwürdiger Begründung in U-Haft sitzenden FDL's -, müsste der EUB-Bericht ungewöhnlich schnell kommen.
Die EUB wird bei der Bearbeitung der Ereignisse sicherlich auch gewisse Prioritäten setzen. Wenn ein besonders hohes öffentliches Interesse an der Aufklärung eines Ereignises besteht, dann erscheinen die Berichte meistens auch deutlich schneller. Der Bericht zum Unfall in Hordorf war z.B. nach 8 Monaten fertig.
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Bitte lese doch erstmal das Thema (ich weiß, viel Stoff aber dennoch sinnvoll), bevor du Fragen stellst und Spekulationen äußerst, die schon längst detailiert genannt wurden. <_< Danke.Laurenz @ 16 Sep 2016, 15:53 hat geschrieben:Allerdings. Das schließt aber nicht aus, dass der 79506 gerade schon an der INDUSI des Ausfahrsignals Kolbermoor vorbei war. Und dann wäre die nicht stattgefundene Absprache zur Rücknahme der Ausfahrt der entscheidende Faktor für den Unfall gewesen - die ist nämlich unter anderem genau deswegen vorgeschrieben.
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Das Thema hier hatte ich gründlich gelesen, es ist unter allen Foren mit das imformativste. Die Spekulation ist auch nicht von mir, sondern von Wildwechsel, der diese Hypothese als erster thematisiert hat - hier unter allen Foren, die ich kenne.
Er hat damit eine gut fundierte Diskussion hier ausgelöst. Ich hatte unabhängig davon fast zeitgleich einen ähnlichen Gedankengang, den ich in Folge systematisch mit Infos aus verschiedenen Foren überprüft habe, die ich finden konnte. Dabei habe ich dann das frühere Posting von Wildwechsel gefunden. Ich kenne bis jetzt nichts, was einen verhängnisvollen Zufall - der unglückliche Zeitablauf in einem sehr kurzen Zeitfenster von wenigen Sekunden - ausschließt. Deswegen habe ich - wie auch andere Teilnehmer in diesem Forum und in anderen - nach wie vor Bedenken, dass zu einem Fehlverhalten des FDL ein unwahrscheinlicher, aber möglicher Ablauf in der funktionierenden Sicherungstechnik wesentlich zum Unfall beigetragen hat, und die Handlungen des FDL in einigen Punkten zwar vorschriftswidrig, aber als ohne erkennbare Risiken nachvollziehbar sind.Wildwechsel @ 12 Feb 2016, 22:05 hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstanden habe, wäre der Haltfall des Blocksignals in Aibling-Kurpark erst erfolgt bei Überfahrt des aus Kolbermoor ausfahrenden Zuges über den Achszähler ca. in km 32,2. Der Unfall war etwa in km 30,3. Das Blocksignal am Kurpark (Richtung Rosenheim) ist ca. in km 28,8. Macht ca. 1,9 km für den Zug aus Kolbermoor und ca. 1,5 km für den Zug aus Aibling-Kurpark bis zur Unfallstelle. Wenn man jetzt bedenkt, dass der Zug aus Aibling-Kurpark erst beschleunigt, während der Zug aus Kolbermoor beim Achszähler schon annähernd Fahrplangeschwindigkeit gefahren sein dürfte, dann kommt das schon hin, dass der Zug Richtung Rosenheim übers Blocksignal schon drüber gewesen sein könnte.
Das ist denkbar. Auffällig ist der Haftbefehl und sein Timing mit der genannten Begründung aber schon. (https://www.lawblog.de/index.php/archiv ... haftgrund/)mapic @ 16 Sep 2016, 15:45 hat geschrieben:Was sind denn die Gründe für die U-Haft? Ich kann mich nicht erinnern, dass dazu jemals genaue Informationen veröffentlicht wurden. Das Handy Spiel alleine wird als Grund wohl kaum ausreichen. Nur weil man der Öffentlichkeit nichts anderes genannt hat, heißt das aber noch nicht, dass es keine weiteren Gründe dafür gäbe.
Wenn der EUB-Bericht schnell genug kommen sollte, um so besser. Hordorf war allerdings ein ziemlich sonnenklarer Fall - ein Tf hatte, warum auch immer, ein haltankündigendes Vorsignal und das HP0 vor der eingleisigen Strecke überfahren und die Weiche aufgeschnitten. Eine PZB, die das verhindert hätte, gab es nicht. Alles drumherum war offensichtlich, nur die Gründe für das Verhalten des Tf waren wegen seines Schweigens nicht aufklärbar. Die Unfallursache war schon wenige Tage nach dem Unfall eindeutig klar.mapic @ 16 Sep 2016, 15:45 hat geschrieben:Die EUB wird bei der Bearbeitung der Ereignisse sicherlich auch gewisse Prioritäten setzen. Wenn ein besonders hohes öffentliches Interesse an der Aufklärung eines Ereignises besteht, dann erscheinen die Berichte meistens auch deutlich schneller. Der Bericht zum Unfall in Hordorf war z.B. nach 8 Monaten fertig.
Gericht lässt Anklage der Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zu - Prozessauftakt am 10.November
Wird auch langsam Zeit.
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Die schon oft hier im Thema kritisierte, fehlende "Erlaubnis" zwischen den Bahhöfen bei ferngestelltem Betrieb, wird nun möglicherweise auch für DB Netze Konsequenzen haben:
Wurde an der Sicherheit gespart - und wer überprüft das?Am Donnerstag beginnt der Prozess gegen den Fahrdienstleiter, der das schwere Zugunglück durch Fahrlässigkeit verursacht haben soll. Doch trägt er die alleinige Schuld? (...) wäre der Fahrdienstleiter in moderneren, elektronischen Stellwerken deutlicher auf seine erste Freigabe durch einen dicken leuchtenden Pfeil hingewiesen worden. In Bad Aibling gibt es diese Anzeige nicht. Ein Sicherheitsrisiko, das der Deutschen Bahn seit Langem bekannt ist, (...) Eine interne Richtlinie empfehle seit den 80er-Jahren, alte Relaisstellwerke entsprechend nachzurüsten. In Bad Aibling sei das nie geschehen. Die Bahn möchte sich dazu nicht äußern
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Wie gut, dass Du Ankläger und Richter zugleich bist.Lazarus @ 10 Nov 2016, 19:58 hat geschrieben: Das Geständnis wird ihm auch nichts mehr nutzen. Der wird zurecht für etliche Jahre im Gefängnis verschwinden.
EDIT: Ein Geständnis ist übrigens nicht automatisch immer nur das unterstellte Streben nach Vorteilen, sondern hin und wieder auch ein moralisch geradliniges Einstehen für Fehler.
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Auch wenn Lazarus oder andere hier den Galgen fordern, bei 5 Jahren Höchststrafe werden es keine "etliche Jahre". Letztendlich muss das Gericht entscheiden und nicht der Stammtisch.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
So wie ich die deutsche Kuscheljustiz kenne, kommt da eh wieder nur eine Bewährungsstrafe dabei raus.DSG Speisewagen @ 11 Nov 2016, 01:06 hat geschrieben: Auch wenn Lazarus oder andere hier den Galgen fordern, bei 5 Jahren Höchststrafe werden es keine "etliche Jahre". Letztendlich muss das Gericht entscheiden und nicht der Stammtisch.
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Selten so einen Unsinn gelesen. Es gibt keine Erlaubnis, weil man keine braucht. Genau so wenig, wie man eine Erlaubnis braucht, um in ein von beiden Seiten befahrbares Bahnhofsgleis zu fahren. Und sich selber die Erlaubnis "zuzukurbeln" wäre ja auch irgendwie sinnlos.218 466-1 @ 8 Nov 2016, 21:10 hat geschrieben: Die schon oft hier im Thema kritisierte, fehlende "Erlaubnis" zwischen den Bahhöfen bei ferngestelltem Betrieb, wird nun möglicherweise auch für DB Netze Konsequenzen haben:
Wurde an der Sicherheit gespart - und wer überprüft das?
Die Engländer waren (bei einem nicht ganz vergleichbaren Thema) anderer Meinung und haben das Welwyn Release eingeführt. Da kurbelt man sich selber ewig lange (über eine Minute) eine Erlaubnis herbei ...JeDi @ 11 Nov 2016, 09:51 hat geschrieben: ...Und sich selber die Erlaubnis "zuzukurbeln" wäre ja auch irgendwie sinnlos...
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Falsch. Kurbeln tut man bei Dr-STW nicht. Sondern man drückt EaGT + EaT und z.B. der FdL in [acronym title="TLK: Leutkirch <Bf>"]TLK[/acronym] , der auch [acronym title="TAI: Aichstetten <Bf>"]TAI[/acronym] und [acronym title="TTA: Tannheim (Württ) <Bf>"]TTA[/acronym] steuert, macht genau das, was du als "irgendwie sinnlos" bezeichnest.JeDi @ 11 Nov 2016, 09:51 hat geschrieben:Es gibt keine Erlaubnis, weil man keine braucht. Genau so wenig, wie man eine Erlaubnis braucht, um in ein von beiden Seiten befahrbares Bahnhofsgleis zu fahren. Und sich selber die Erlaubnis "zuzukurbeln" wäre ja auch irgendwie sinnlos.
Lt. Artikel sollte das auch bei ferngestellten Bf den ferngesteuerten Bf angeglichen werden.
Keine Alternative zum Transrapid MUC


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Doch, zum Beispiel, wenn der Nachbar ein Mech hat und das ganze trotzdem über Kurbelblock gesichert ist218 466-1 @ 21 Nov 2016, 19:22 hat geschrieben: Falsch. Kurbeln tut man bei Dr-STW nicht.

Es sollte aber eigentlich klar sein, dass das kurbeln, grade in Anführungszeichen, metaphorisch gemeint ist?
Das ist aber eine andere Grundvoraussetzung, denn prinzipiell könnte man Aichtetten und Tannheim auch vor Ort bedienen. Das ist in Kolbermoor nicht möglich. Fernsteuern ist halt nicht fernstellen, sondern braucht nochmal andere Voraussetzungen.[D]er FdL in [acronym title="TLK: Leutkirch <Bf>"]TLK[/acronym] , der auch [acronym title="TAI: Aichstetten <Bf>"]TAI[/acronym] und [acronym title="TTA: Tannheim (Württ) <Bf>"]TTA[/acronym] steuert, macht genau das, was du als "irgendwie sinnlos" bezeichnest.
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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