Du AlienDumbShitAward @ 25 Jul 2011, 11:02 hat geschrieben: Karlsruhe 22.7.2012
50 bis 70 Grad im ICE
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Bayernlover
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Ach komm, geh arbeitenBayernlover @ 25 Jul 2011, 11:18 hat geschrieben: Du Alien![]()
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Bayernlover
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Wenn 10 Minuten später ein ICE mit dem gleichen Ziel kommt steig ich garantiert nicht mit 1. Klasse Ticket in nen SBB EC...Bayernlover @ 25 Jul 2011, 11:28 hat geschrieben: Wie heiß war es denn dann in dem Zug?
Heiß wars wohl nicht so sonderlich (nochmal Glück im Unglück gehabt), war recht kühl an dem Tag (die paar Minifensterchen waren natürlich offen), aber, da es in Strömen geregnet hat, war die Luftfeuchtigkeit offensichtlich ziemlich hoch, die Scheiben waren total beschlagen. Könnte mir gut vorstellen, dass es da ab Rastatt bei 200km/h ordentlich Wasser reingedrückt hat, die Druckdichte war natürlich auch im Eimer...
Edit:
In Basel SBB war an den ZZA im Übrigen kein Sterbenswörtchen von den defekten Klimaanlagen zu lesen...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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http://www.ndr.de/regional/niedersachsen/h...ver/ice183.html
Hitzekollaps im ICE: Verfahren eingestellt
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Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Bielefeld sagte am Montag, die Behörde habe das Verfahren gegen den Zugbegleiter wegen fahrlässiger Körperverletzung eingestellt. Der Zugbegleiter habe richtig gehandelt, so die Begründung.
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Nach Ansicht der Ermittler handelte der Zugbegleiter richtig, weil die Probleme der Passagiere erst nach der Abfahrt aufgefallen waren. Ein Ausstieg auf freier Strecke wäre dann zu gefährlich gewesen. An allen anderen Bahnhöfen vor Bielefeld war ein sicherer Ausstieg ebenfalls nicht zu gewährleisten, weil die Bahnsteige zu kurz gewesen seien.
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Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!
Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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