Zugunglück bei Bad Aibling 09.02.2016
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In Anbetracht der Umstände, vor allem der Art und Weise wie es zum Unfall kam (die Unaufmerksamkeit wurde quasi absichtlich herbeigeführt), kann ich das Urteil schon nachvollziehen. Ich bin auf die Urteilsbegründung gespannt.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Das du das für zu hart findest, war ja wieder klar :rolleyes:JeDi @ 5 Dec 2016, 11:03 hat geschrieben: Tja, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt scheinbar nur für richtige Verbrecher. Wenn man das Urteil mal mit anderen Unfällen vergleicht (6 Monate auf Bewährung für den Unfall-Tf von Mannheim, 1 Jahr auf Bewährung für den Unfall-Tf von Hordorf, 1,5 Jahre auf Bewährung für den Fdl Schrozberg), scheint man hier ein Exempel statuieren zu wollen. Bleibt die Hoffnung auf die nächste Instanz.
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Ich finde es aufgrund der bekannten Umstände durchaus für angebracht.JeDi @ 5 Dec 2016, 12:30 hat geschrieben: Wie findest du es denn und mit welcher Begründung? Was genau ist dein Problem mit meiner Meinung? Hauptsache was gesagt, oder?
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Vermutlich hat das Handy-Spiel einen entscheidenden Beitrag zu dieser Strafhöhe geleistet. Denn wenn ich das alles richtig verstanden habe (Stellwerkstechnik ist halt nicht so mein Fachgebiet), ist die Stellwerkstechnik da draußen schon sehr lange nicht mehr auf dem neuesten Stand - ob das überhaupt berücksichtigt wurde?
Anmerkung so ganz nebenbei: Uli Hoeneß wurde auch zu 3,5 Jahren Haft verurteilt, aber nur wegen Steuerhinterziehung. Er hat niemanden verletzt oder gar getötet und auch keinen Sachschaden angerichtet.
Anmerkung so ganz nebenbei: Uli Hoeneß wurde auch zu 3,5 Jahren Haft verurteilt, aber nur wegen Steuerhinterziehung. Er hat niemanden verletzt oder gar getötet und auch keinen Sachschaden angerichtet.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Was hat das mit dem Gleichheitsgrundsatz zu tun? Der FDL hat schwere Fehler begangen und ist dafür zurecht hart bestraft worden. Die Strafe ist berechtigt.JeDi @ 5 Dec 2016, 13:02 hat geschrieben: Aufgrund welcher Umstände? Und was sagst du zum Gleichheitsgrundsatz?
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Bisher gab es aber keine vergleichbare Tat. Ich denke auch, dass das Gericht hier das Spielen am Handy als erheblich strafschärfend gewertet hat und das zurecht.JeDi @ 5 Dec 2016, 13:19 hat geschrieben: Ganz einfach: Dass vergleichbare Taten nicht vergleichbar bestraft wurden.
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Das Urteil ist gesprochen: 3,5 Jahre Haft.
Richter verurteilen Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft
Edit: Man sollte mal seinen Browser refreshen...
Was zur Urteilsbegründung:
Richter verurteilen Fahrdienstleiter zu dreieinhalb Jahren Haft
Edit: Man sollte mal seinen Browser refreshen...
Was zur Urteilsbegründung:
...
Als gravierend wertete das Gericht auch, dass der Fahrdienstleiter schon in den Wochen vor dem Unfall das Spiel während der Arbeit gespielt hatte, mit steigender Intensität und obwohl er eine große Verantwortung für Züge und Fahrgäste getragen habe. In dieser Zeit sei zwar nichts passiert, trotzdem habe er die Reisenden einem hohen Risiko ausgesetzt.
...
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!
Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Wir sind aber in Deutschland und nicht in den USA. Hier wird jeder Fall gesondert gewertet und dementsprechend geurteilt. Hat der Fdl in Schronzberg auch mit dem Handy gespielt? Ich denke nicht, insofern ist das schon was ganz anderes (und auch an dieser Stelle kann ich das übertriebene Bashing von Forennutzen nicht nachvollziehen).JeDi @ 5 Dec 2016, 13:19 hat geschrieben: Ganz einfach: Dass vergleichbare Taten nicht vergleichbar bestraft wurden.
Viele Grüße
Jojo423
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Was ist an dem Urteil nicht verhältnismäßig? Und was für ein Exempel soll da statuiert werden? Dass keiner mehr Fahrdienstleiter werden will und die Bahn so absichtlich geschwächt werden soll? Postfaktische Zeiten? :ph34r:
Wenn man als gewöhnlicher Autofahrer einen Radfahrer totfährt, kann man durchaus auch schon mit einem Jahr dabei sein, erst Recht wenn irgendeine Regelübertretung zum Unfall beigetragen hat und es nicht "einfach nur blöd gelaufen" ist, was es streng genommen ja gar nicht gibt. Ein Fahrdienstleiter weiß aufgrund seiner Ausbildung und der verantwortungsvollen Tätigkeit, dass er nicht während der Arbeit auf'm Handy spielen, Fernsehen oder ähnliches tun soll. Das ist eine Regelübertretung. Passiert nichts, kräht kein Hahn danach, jetzt ist aber was passiert. Ich denke, das Urteil wäre spürbar niedriger ausgefallen, wenn er einfach nur mal vom Handyspiel abgelenkt gewesen wäre. Das würde man quasi als Augenblicksversagen oder so bewerten. Man hat einmal was dummes gemacht und peng. Jetzt ist es aber so, man hat rausgefunden, der Fahrdienstleiter hat seit längerem im Dienst gespielt. Immer wieder und anscheinend auch immer mehr. Da hat das Gericht sicherlich auch bewertet, dass er schon länger hätte erkennen müssen, dass er immer wieder grob gegen Vorschriften und seine Sorgfaltspflicht verstößt. In anderen Fällen ist es auch so, wenn man regelmäßige oder systematische Regelübertretungen feststellt und die zumindest teilweise an einem Unfall o.ä. ursächlich sind, sehen die Strafen anders aus.
Das war übrigens auch bei Uli Hoeneß so. Auch in dem Fall ging's soweit ich mich erinnere nicht nur um die Höhe der hinterzogenen Steuern, sondern auch darum, dass das über einen längen Zeitraum so gegangen ist. Dennoch darf man es nicht so sehen, dass die Strafe für den Bayern-Präsidenten, bei dessen Tat niemand zu Schaden kam, "die gleiche" wäre wie für den Fahrdienstleiter, auch wenn die Strafhöhe gleich ist. Der Fahrdienstleiter hat trotz allem den Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt und (wenn auch untauglich) versucht ihn noch zu verhindern, Uli Hoeneß hat aber ganz sicher die Steuern nicht aus Versehen hinterzogen, sondern mit Vorsatz. Der wollte die Steuern (in einem Maße, wie ein Durchschnittsbürger überhaupt nie Geld haben wird) hinterziehen, deswegen hat er es gemacht. Ergo: Natürlich mit Vorsatz und ein besonders krasser Fall. Der Fahrdienstleiter hat aber nicht auf dem Handy gespielt, um einen Unfall zu verursachen. In dem Fall würden wir nicht mehr über fahrlässige Tötung sprechen, sondern über Straftaten, wo schon die Mindeststrafen sehr viel höher sind. Darum geht's schon auch. Einfach nur die Strafhöhen vergleichen und andeuten, der eine sei wegen Geld im Knast, der andere habe quasi Leute umgebracht, das ist schon ziemlich populistisch verkürzt.
Wenn man als gewöhnlicher Autofahrer einen Radfahrer totfährt, kann man durchaus auch schon mit einem Jahr dabei sein, erst Recht wenn irgendeine Regelübertretung zum Unfall beigetragen hat und es nicht "einfach nur blöd gelaufen" ist, was es streng genommen ja gar nicht gibt. Ein Fahrdienstleiter weiß aufgrund seiner Ausbildung und der verantwortungsvollen Tätigkeit, dass er nicht während der Arbeit auf'm Handy spielen, Fernsehen oder ähnliches tun soll. Das ist eine Regelübertretung. Passiert nichts, kräht kein Hahn danach, jetzt ist aber was passiert. Ich denke, das Urteil wäre spürbar niedriger ausgefallen, wenn er einfach nur mal vom Handyspiel abgelenkt gewesen wäre. Das würde man quasi als Augenblicksversagen oder so bewerten. Man hat einmal was dummes gemacht und peng. Jetzt ist es aber so, man hat rausgefunden, der Fahrdienstleiter hat seit längerem im Dienst gespielt. Immer wieder und anscheinend auch immer mehr. Da hat das Gericht sicherlich auch bewertet, dass er schon länger hätte erkennen müssen, dass er immer wieder grob gegen Vorschriften und seine Sorgfaltspflicht verstößt. In anderen Fällen ist es auch so, wenn man regelmäßige oder systematische Regelübertretungen feststellt und die zumindest teilweise an einem Unfall o.ä. ursächlich sind, sehen die Strafen anders aus.
Das war übrigens auch bei Uli Hoeneß so. Auch in dem Fall ging's soweit ich mich erinnere nicht nur um die Höhe der hinterzogenen Steuern, sondern auch darum, dass das über einen längen Zeitraum so gegangen ist. Dennoch darf man es nicht so sehen, dass die Strafe für den Bayern-Präsidenten, bei dessen Tat niemand zu Schaden kam, "die gleiche" wäre wie für den Fahrdienstleiter, auch wenn die Strafhöhe gleich ist. Der Fahrdienstleiter hat trotz allem den Unfall nicht vorsätzlich herbeigeführt und (wenn auch untauglich) versucht ihn noch zu verhindern, Uli Hoeneß hat aber ganz sicher die Steuern nicht aus Versehen hinterzogen, sondern mit Vorsatz. Der wollte die Steuern (in einem Maße, wie ein Durchschnittsbürger überhaupt nie Geld haben wird) hinterziehen, deswegen hat er es gemacht. Ergo: Natürlich mit Vorsatz und ein besonders krasser Fall. Der Fahrdienstleiter hat aber nicht auf dem Handy gespielt, um einen Unfall zu verursachen. In dem Fall würden wir nicht mehr über fahrlässige Tötung sprechen, sondern über Straftaten, wo schon die Mindeststrafen sehr viel höher sind. Darum geht's schon auch. Einfach nur die Strafhöhen vergleichen und andeuten, der eine sei wegen Geld im Knast, der andere habe quasi Leute umgebracht, das ist schon ziemlich populistisch verkürzt.
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Grade deswegen gelten auch hier rechtsstaatliche Grundprinzipien. Und dass der Fahrdienstleiter Handy gespielt hat macht vom Prinzip keinen Unterschied. Es macht im Strafmaß ja auch keinen Unterschied, ob ein Mann seine Ehefrau erstochen oder erwürgt hat.Jojo423 @ 5 Dec 2016, 16:24 hat geschrieben: Wir sind aber in Deutschland und nicht in den USA.
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Es macht sehr wohl einen Unterschied. Weil die Ablenkung durch das Spielen am Handy nachgewiesener Weise ungleich grösser ist. Die Handynutzung z.b. beim Autofahren ist ja nicht umsonst verboten worden.NJ Transit @ 5 Dec 2016, 15:31 hat geschrieben: Grade deswegen gelten auch hier rechtsstaatliche Grundprinzipien. Und dass der Fahrdienstleiter Handy gespielt hat macht vom Prinzip keinen Unterschied. Es macht im Strafmaß ja auch keinen Unterschied, ob ein Mann seine Ehefrau erstochen oder erwürgt hat.
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Populistisch verkürzt ist da gar nichts - ich finde dieselbe Strafhöhe schlichtweg nicht angemessen. Entweder, der Hoeneß hat zu viel, oder der Fahrdienstleiter zu wenig Strafe bekommen. Warum aber beide 3,5 Jahre bekommen, wobei der eine "nur" Steuern hinterzogen hat, erscheint unplausibel.Rohrbacher @ 5 Dec 2016, 15:27 hat geschrieben:Einfach nur die Strafhöhen vergleichen und andeuten, der eine sei wegen Geld im Knast, der andere habe quasi Leute umgebracht, das ist schon ziemlich populistisch verkürzt.
Doch, macht es schon, denn durch dieses Spiel war er nunmal abgelenkt. Hätte er das Spiel nicht gespielt und es wäre trotzdem zu so einem Unfall gekommen, wäre die Strafe milder ausgefallen, siehe Schrozberg.NJ Transit @ 5 Dec 2016, 15:31 hat geschrieben: Und dass der Fahrdienstleiter Handy gespielt hat macht vom Prinzip keinen Unterschied.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Meiner Meinung nach sind 4442 Beiträge Geschwurbel eindeutig zu viel. Und jetzt?
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Natürlich macht das einen Unterschied. Er hat vorsätzlich und über einen längeren Zeitpunkt hinweg seine Vorschriften missachtet und sich mit seinem Handyspiel beschäftigt. Das wurde sicherlich vom Richter bewertet und hat zu einer höheren Schwere der Schuld und der relativ harten Strafe geführt. Es wäre sicherlich anders bewertet worden, wenn ihm beispielsweise seine Kaffeetasse in der Schoß gefallen wäre und er deswegen die Fehler begangen hätte.NJ Transit @ 5 Dec 2016, 16:31 hat geschrieben: Grade deswegen gelten auch hier rechtsstaatliche Grundprinzipien. Und dass der Fahrdienstleiter Handy gespielt hat macht vom Prinzip keinen Unterschied. Es macht im Strafmaß ja auch keinen Unterschied, ob ein Mann seine Ehefrau erstochen oder erwürgt hat.
Ergänzung aus dem SZ Artikel:
Der Richter wird sehr deutlich. "Der Angeklagte ist kein schlechter Mensch, kein Krimineller. Er ist auch selbst Opfer, aber er ist in erster Linie Opfer seiner Spielleidenschaft geworden", sagt Richter Fuchs. Im Fall des Bahnunglücks von Bad Aibling handele es sich nicht um ein "Augenblicksversagen" des Verantwortlichen, nicht um ein kurzes Versehen. Es sei auch kein kleiner Fehler gewesen. Hier gehe es um eine ganze Reihe von "unerklärlichen, unverständlichen, regelwidrigen Handlungen". Das könne nur einen einzigen Grund haben: das Computerspiel, das der Angeklagte intensiv spielte.
Nicht nur am Tag des Unglücks, aber vor allem an diesem Tag: Laut Gericht war er am 9. Februar 70 Prozent seiner Arbeitszeit mit dem Handyspiel beschäftigt. Von Anfang Januar bis zu diesem 9. Februar spielte er immer öfter und immer länger. Das hatte ein Gutachter herausgefunden. "Die Reisenden waren in dem gesamten Zeitraum einem großen Risiko ausgesetzt", erklärte der Richter. Das sei eine "Fahrlässigkeit höheren Grades", deswegen habe die Strafe auch über dem Durchschnitt des Strafrahmens von fünf Jahren liegen müssen. Es sei reines Glück, dass am Faschingsdienstag weniger Fahrgäste im Zug waren und deswegen nicht noch mehr Opfer zu beklagen seien.
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Das sagt ausgerechnet derjenige, der sogar über dieses Forum hinaus as Troll bekannt ist und bisher in 6020 Beiträgen nichts als blaknen Unsinn von sich gegeben hat.chris232 @ 5 Dec 2016, 17:21 hat geschrieben:Meiner Meinung nach sind 4442 Beiträge Geschwurbel eindeutig zu viel.

Jetzt: Darsft du wieder in dein Zimmer, spielen gehen und/oder dich noch über 4442 weitere Beiträge von mir so schön aufregen.chris232 @ 5 Dec 2016, 17:21 hat geschrieben:Und jetzt?

Keine Alternative zum Transrapid MUC


Isoliert gelesen finde ich dieses Statement ziemlich erschreckend: Mit dem Verweis auf die Rechtstaatlichkeit im ersten und dem Negieren eines Unterschiedes stellst Du implizit die These in den Raum, dass das Gerichtsverfahren eben nicht rechtsstaatlich abgelaufen ist.NJ Transit @ 5 Dec 2016, 16:31 hat geschrieben:Grade deswegen gelten auch hier rechtsstaatliche Grundprinzipien. Und dass der Fahrdienstleiter Handy gespielt hat macht vom Prinzip keinen Unterschied. Es macht im Strafmaß ja auch keinen Unterschied, ob ein Mann seine Ehefrau erstochen oder erwürgt hat.
Das Pferd von hinten aufgezäumt: Es macht durchaus einen Unterschied, ob der Mann seine Frau erwürgt hat, weil ihm die sieben Nullen hinter der Eins auf ihrem Kontoauszug so gut gefallen haben, oder weil ihm ein einvernehmliches Sexspielchen aus dem Ruder gelaufen ist. Beides ist die gleiche Handlung, beim ersten ist es ohne Frage Mord, weil vorsätzlich, beim zweiten eher fahrlässige Tötung. Je nach Situation und, äh, Erfahrung des Täters dürfte man da im unteren Bereich des vorgesehenen Strafrahmens die Strafe bemessen, weil unglücklicher Unfall.
Insoweit gibt es durchaus einen Unterschied - und da sollte schon klar sein, dass "vergleichbare" Fälle nicht gänzlich gleich gelagert sein müssen. So war beim Schrozberger Unglück einer der beteiligten Fahrdienstleiter noch recht jung und hatte gut ein Jahr Berufserfahrung, was (mutmaßlich) zur Einschätzung der Staatsanwaltschaft beitrug, der junge Fdl habe einen "kompletten Aussetzer" gehabt. Außerdem gab es dort eine verfehlte Konzeption in der Stellwerksanlage, die über Jahre hinweg regelwidrig "ausgebügelt" wurde (vgl. den entsprechenden wiki-Eintrag). In Schrozberg trafen demnach menschliches und technisches Versagen unglücklich zusammen. Gab es eine Bad Aibling eine ähnliche, um nicht zusagen vergleichbare Melange?
Weiter im Text: Im StGB § 46 (juris) ("Grundsätze der Strafzumessung") wird in Absatz 2 ausdrücklich das "Maß der Pflichtwidrigkeit" genannt, welches bei der Zumessung der persönlichen Schuld zu berücksichtigen ist. Nichtdienstliche Handynutzung, gerade in dem zunehmenden Maß (vgl. den "Süddeutsche"-Artikel dazu; in der zweiten Hälfte sind auch einige Ausführungen des Richters wiedergegeben), liegt da ebenfalls anders als in Schrozberg.
Als letztes zu den Prinzipien - was die üblichen Verdächtigen hier in ihren zweisätzig-klapprigen Beiträgen als ihre wohlgefühlte entfaktualisierte Meinung zu Strafmaßen hier reinschnoddern, gerne mal mit einem Smiley bebildern und nonchalant mal ausdrücklich, mal im SUbtext verneinen, findet sich in dem erwähnten SZ-Artikel wieder:
Es kann man durchaus die Frage gestellt, inwieweit dieses Urteil angemessen bzw. "gerecht" ist. Kleiner Bezugspunkt, es liegt knapp unterhalb der von der Staatsanwaltschaft geforderten vier Jahre, insoweit ist es wohl als "hart" zu bezeichnen. Die Gründe dafür sind ohne Zweifel komplex und ohne die Begründung nicht gänzlich nachvollziehbar.Der Richter wird sehr deutlich. "Der Angeklagte ist kein schlechter Mensch, kein Krimineller. Er ist auch selbst Opfer, aber er ist in erster Linie Opfer seiner Spielleidenschaft geworden" [...]
[sowie später im Artikel]
Das Gericht hielt dem Angeklagten zugute, dass er von Anfang an zu seiner Tat und seiner Verantwortung gestanden habe. "Er hat sich entschuldigt, er ist selbst tief erschüttert, das Geschehen wir ihn ein Leben lang nicht mehr loslassen", sagte Richter Fuchs. [...]
Was hier in einigen Formulierungen aber mitschwingt (nicht: geschrieben oder vorgeworfen!), dass es entgegen der Rechtstaatlichkeit gefällt wurde und unverhältnißmäßig sei, halte ich für über's Ziel geschossen.
Nur weil die üblichen Verdächtigen wieder ihren Sermon abladen, Widerspruch zu ihrer Meinung mit beleidigenden Personifkationen kontern, sich ekelig verhalten und ihren eigenen Tellerrand mit wabernden Andeutung stützen, muss das nicht jeder genau so machen.
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Jedes andere Handyspiel war für den Unfall (und damit die zu ahndende Straftat) aber völlig irrelevant.Rohrbacher @ 5 Dec 2016, 15:27 hat geschrieben: Wenn man als gewöhnlicher Autofahrer einen Radfahrer totfährt, kann man durchaus auch schon mit einem Jahr dabei sein, erst Recht wenn irgendeine Regelübertretung zum Unfall beigetragen hat und es nicht "einfach nur blöd gelaufen" ist, was es streng genommen ja gar nicht gibt. Ein Fahrdienstleiter weiß aufgrund seiner Ausbildung und der verantwortungsvollen Tätigkeit, dass er nicht während der Arbeit auf'm Handy spielen, Fernsehen oder ähnliches tun soll. Das ist eine Regelübertretung. Passiert nichts, kräht kein Hahn danach, jetzt ist aber was passiert. Ich denke, das Urteil wäre spürbar niedriger ausgefallen, wenn er einfach nur mal vom Handyspiel abgelenkt gewesen wäre. Das würde man quasi als Augenblicksversagen oder so bewerten. Man hat einmal was dummes gemacht und peng. Jetzt ist es aber so, man hat rausgefunden, der Fahrdienstleiter hat seit längerem im Dienst gespielt. Immer wieder und anscheinend auch immer mehr. Da hat das Gericht sicherlich auch bewertet, dass er schon länger hätte erkennen müssen, dass er immer wieder grob gegen Vorschriften und seine Sorgfaltspflicht verstößt. In anderen Fällen ist es auch so, wenn man regelmäßige oder systematische Regelübertretungen feststellt und die zumindest teilweise an einem Unfall o.ä. ursächlich sind, sehen die Strafen anders aus.
Ich hab ja vergleichbare Urteile genannt (die allesamt mit einer Bewährungsstrafe ausgefallen sind), du bislang nur "kann man durchaus schon" (ist "Radfahrer totfahren" überhaupt fahrlässige Tötung?) ohne weitere Argumente oder Urteile.
Warum ermunterst den User dazu, weiter das eigene Gebrabbel hier abzulassen?JeDi @ 5 Dec 2016, 17:55 hat geschrieben: Auf welcher Grundlage?
Reflexionen werden mit der Frage nicht angestoßen.
Neues Wissen kommt nicht zutage - Rechtfertigungen und weitere persönliche Herabsetzungen zählen kaum dazu.
Kurz, spar Dir die Zeit und, Vorschlag, verwende sie für sinnvollere Tätigkeiten.
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Doch und wie das verkürzt ist. Und "verkürzt" ist noch sehr züurückhaltend formuliert, wenn ich das anmerken darf. Wie schon gesagt, der Fahrdienstleiter hat 12 Menschen auf dem Gewissen und einen hohen Sachschaden verursacht. Völlig richtig. Aber das Gericht hat nicht das Ergebnis allein zu werten, sondern vor allem auch die Umstände! Der Fahrdienstleiter hat dieses Ergebnis durch sein Handeln herbeigeführt, aber eben nicht absichtlich! Deswegen lautet das Urteil u.a. auf fahrlässige Tötung in zwölf Fällen und fahrlässige Körperverletzung in 85 Fällen. Nicht auf Totschlag oder Mord bzw. (schwere) Körperverletzung - ohne fahrlässig...ET 423 @ 5 Dec 2016, 17:21 hat geschrieben:Populistisch verkürzt ist da gar nichts - ich finde dieselbe Strafhöhe schlichtweg nicht angemessen. Entweder, der Hoeneß hat zu viel, oder der Fahrdienstleiter zu wenig Strafe bekommen. Warum aber beide 3,5 Jahre bekommen, wobei der eine "nur" Steuern hinterzogen hat, erscheint unplausibel.
Hoeneß hat nur Steuern hinterzogen, ja. Aber mit Vorsatz (!), regelmäßig (!) und sehr hohe Summen (!), natürlich kann da für ein größeres Finanzdelikt locker mehr rauskommen als für den Autofahrer, der aus Versehen (!) mal jemand totgefahren hat. Du kannst nicht pauschal sagen, für Geldsachen gibt's bis x Jahre, für Delikte aus dem Bereich Leib und Leben gibt's auf jeden Fall mehr, weil Menschen mehr wert sind als Sachen. So einfach ist das nicht, sonst könnte man Gerichte auch durch einfache Tabellen oder den Mob ersetzen, der zwar keine juristische Ausbildung hat, aber ganz viel Bauchgefühl, Meinung und Mistgabeln... Nein. Das Gericht muss bewerten, wie schwer die Schuld des Angeklagten wiegt und das ist viel komplizerter als zu sagen, der Hoeneß hat 3,5 Jahre für Steuerhinterziehung bekommen (macht doch jeder, das Finanzamt ist doof, die GEZ auch und im Übrigen ist es der Präsident des FC Bayern!!!1elf!!) und der Fahrdienstleiter auch, obwohl der "12 Leute umgebracht hat. Da kann was nicht stimmen!!111111111!1elf!1".
Ähm... nein? Es ist vor Gericht schon was anderes, ob du aus Versehen mal gegen eine Regel verstößt, einmal absichtlich (und peng) oder regelmäßig und mit System wissentlich gegen Regeln verstößt und man dir vorwerfen kann, den Unfall quasi heraufbeschwört zu haben. Es spielte eben schon eine Rolle, dass der Fahrdienstleiter nicht zum ersten Mal im Dienst am Handy gespielt hat, auch wenn vorher noch nichts passiert ist. Siehe auch Beispiel unten:JeDi @ 5 Dec 2016, 17:58 hat geschrieben:Jedes andere Handyspiel war für den Unfall (und damit die zu ahndende Straftat) aber völlig irrelevant.
Natürlich. Was sonst? Bis zu zwei Jahre wird ja in der Regel bei bisher nicht vorbestraften Leuten zur Bewährung ausgesetzt, wo wiederspricht sich das denn? Wir reden jetzt auch nur über Fälle, wo der Fahrer Schuld hat oder mal der Verdacht besteht. Ich würde sagen, nach jedem Unfall mit Personenschaden, wo möglicherweise jemand jemand anders körperlich geschädigt hat, wird wegen fahrlässiger Körperverletzung/Tötung ermittelt. Vieles wird eingestellt, manchmal gegen eine Geldauflage, das meiste sind ja Kleinigkeiten ohne Vorsatz oder ohne schwerwiegende Schuld. Wozu soll ich jetzt für allgemein bekannte Dinge Urteile googeln zu Fällen, die ich nicht kenne und du auch nicht? So funktioniert das nicht, hab' ich grad schon gesagt. Aber gut, nur mal so rein zur Illustration zwei aktuelle Fälle, wo jemand jemanden anders schuldhaft totfährt, in der Bandbreite zwischen "eher blöd gelaufen" und grob fahrlässig unter Alkohol als Wiederholungstäter samt Unfallflucht:JeDi @ 5 Dec 2016, 17:58 hat geschrieben:Ich hab ja vergleichbare Urteile genannt (die allesamt mit einer Bewährungsstrafe ausgefallen sind), du bislang nur "kann man durchaus schon" (ist "Radfahrer totfahren" überhaupt fahrlässige Tötung?) ohne weitere Argumente oder Urteile.
Gießener Allgemeine, 12.11.2016: "Tod einer Radlerin: Unfallfahrer verurteilt": Lkw-Fahrer hat Radfahrerin übersehen: 80 Tagessätze)
Nordkurier, 16.11.2016: "Todesraser zu mehrjähriger Haftstrafe verurteilt" (Alkohol-/Drogenfahrt, kein Führerschein: 2 Jahre 6 Monate)
Süddeutsche, 10.12.2014: "Todesfahrer muss ins Gefängnis" (Alkoholfahrt, Unfallflucht, kein Führerschein: 7 Jahre)
Und @ET423, interessehalber: Wie findest du diese Urteile? Im Endeffekt, verkürzt dargestellt, ist jeweils ein unschuldiger Verkehrsteilnehmer um's Leben gekommen, aber die Urteile weichen deutlich ab. Ganz seltsame Rechtsprechung, oder? Wäre der Fahrdienstleiter auch noch betrunken gewesen oder er hätte die Züge nur einen Hauch von bewusst oder gar vorsätzlich ineinander fahren lassen, hätte das Gericht eine deutlich höhere Strafe verhängt. Kurzum: Die Umstände sind entscheidend. Es entspricht im Übrigen auch meinem Rechtsempfinden, dass jemand, der absichtlich und regelmäßig in exorbitantem Umfang die Steuer bescheißt, mehr Schuld auf sich geladen hat als jemand, der aus Versehen mit viel "Pech" jemandem totfährt. Es gibt im Übrigen sicherlich noch viel mehr Fälle in der jüngeren Geschichte, wo 3,5 Jahre Haft rauskamen. Neben der Verkürzung gehört auch diese ganz bewusste Auswahl und Zuspitzung der Fälle zum Wesen populistischer Aussagen.