Ole @ 22 Apr 2003, 15:12 hat geschrieben: Es sieht so aus.
Arbeitsgericht FFm hat durch eine einstweilige Verfügung einen Streik der GDL verboten.
GDL wollte Freitag streiken. GDl hat Wiederspruch gegen A FFM eingelegt.
Verhandlung am FR in FFM. Die Bahn wollte ihr Liebes Berlin durch diese Verfügung vor einem Streik schützen.
gruß ole
Genau das meine ich. Endlich jemand, der das auch gehört/gelesen hat

. Ich dachte schon, ich fange komplett an, zu spinnen
@neudinho: Eigentlich, laut meinem Rechtsverständnis, gar nicht. Es sei denn, der Streik würde in der Friedenspflicht stattfinden, aber da macht sowieso keine Gewerkschaft einen Streik. Die Urteilsbegründung des Arbeitsgerichtes lag darin, um Schaden vom Unternehmen (=DB) und den Kunden abzuwenden. Allerdings ist ja Ziel und Zweck eines Streiks, seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen. Somit ist diese Entscheidung des Gerichts IMHO sowieso rechtswidrig. Aber die Richter werden schon wissen, was sie entscheiden; ich frage mich nur,
auf welcher Grundlage.
Grüße
ET 423