Natürlich steht das EVU im Wettbewerb. Schließlich werden Teilnetze nicht auf ewig vergeben, sondern nach im Schnitt zwölf bis zwanzig Jahren steht die nächste Ausschreibung an. Freiwillige Anpassungen wird das EVU möglicherweise durchführen, wenn es einen eigenen wirtschaftlichen Anreiz hat, um die Fahrgastzahl zu steigern: Nettovertrag ist das Zauberwort. Im Maas-Rhein-Lippe-Netz hat die Eurobahn zwar formal einen Bruttovertrag, der jedoch Bonus- und Malusregelungen vorsieht, wenn sich das Fahrgastaufkommen verändert.Boris Merath @ 9 Jun 2010, 19:29 hat geschrieben: Die Argumentation war aber dass es besser ist dass das EVU über die Details der Durchführung entscheidet, weil das EVU im Wettbewerb steht, und damit selbstständig aus Wettbewerbsgründen auch während der Vertragslaufzeit freiwillige Anpassungen durchführen wird. Diese Argumentation funktioniert aber nur, wenn auch zwischen zwei Ausschreibungen Wettbewerb besteht.
Sowohl Netto- als auch Bruttoverträge haben ihre Vor- und Nachteile. Die Entwicklung auf der Schiene hat uns aber gezeigt, daß die Bahnreform ein Erfolg war. Als jemand, der sich an die Deutsche Bundesbahn erinnern kann, will ich die nicht zurück.