tra(u)mmann @ 18 Mar 2006, 10:51 hat geschrieben:Direkt parallel führt der Radweg meines Wissens nicht, aber es gibt zig Radwege im Englischen Garten, die eine Querung von allen möglichen Seiten erlauben. (...) Das Radfahrer-Problem ist daher keines und dürfte daher bei der Entscheidungsfindung des Gerichtes keine Rolle spielen.
Dann ist zumindest dieses Argument schon mal entkräftet.
tra(u)mmann @ 18 Mar 2006, 10:51 hat geschrieben:[Ergänzung:] Es sollen sich auch schon Radfahrer mit ihrem Gefährt an anderen Trambahnschienen eingefädelt haben.
Naja, leichtsinnig kann man überall agieren.
tra(u)mmann @ 18 Mar 2006, 10:51 hat geschrieben:Mit dem gleichen Recht könnte ich fordern, dass an den Bahnsteigkanten der U- und S-Bahn ein Sicherheitsgitter eingebaut wird, da Bahnsteigkanten im Gedränge und bei Unaufmerksamkeit äußerst gefährlich sein können, ein Fahrradsturz ist normalerweise vergleichsweise harmlos dagegen. Ja, ich weiß, nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. 
Sei bloß vorsichtig mit diesem Argument. In Stuttgart gibt es einige verquerte Herrschaften, die so etwas für die Bahnsteige der Stadtbahn fordern: Schiebetüren, die sich erst bei Stillstand des Zuges öffnen. Desweiteren soll die Stadtbahn auf Vmy 30km/h begrenzt bleiben und Fußgängern und Radfahrern Vorfahrt gewähren (das Auto aber nicht)... :blink:
Grüße, Dave