Technisches Versagen war es wahrscheinlich auch nicht.Und allein schon deshalb DARF es kein technisches Versagen gewesen sein.
Falsche oder ungenügende Aufstellung von Sicherungseinrichtungen, die z.B. ein Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit unmöglich macht oder rechtzeitige Zwangsbremsung an solch einer diffizielen Stelle auslöst, ist evtl. aus finanziellen Gründen unterblieben, dafür wird man aber keine Verantwortlichen (keine strafbare Handlung) finden. Dies ist auch kein "technisches Versagen" höchstens ein Planungsfehler.
Letztendlich bleibt die Verantwortung beim Tf, der, wie so oft, "keine Fehler machen darf".
Viele Grüsse,
Fritz