Sollen also die Mitarbeiter der Stadtverkehre immer das akzeptieren müssen was der Arbeitgeber ihnen bietet, weil sie ja keine Möglichkeit haben sich dagegen zu wehren?eightyeight @ 24 Jun 2014, 16:10 hat geschrieben: Ja, Streiken ist ein Grundrecht. Die Versammlungsfreiheit ist auch ein Grundrecht und wird unter gewissen Voraussetzungen eingeschränkt. Wieso sollte das nicht auch beim Streikrecht der Fall sein? Feuerwehr, Rettung etc. dürfen doch auch nur eingeschränkt streiken, wenn ich mich nicht irre.
Während deine blühende Fantasie versucht hat etwas in meinen Nick hinein zu interpretieren, ist dir sicherlich entgangen, dass ich nicht von einem Streikverbot gesprochen habe, sondern lediglich die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Wieso sollten ein paar tausend Fahrgäste dafür büßen, dass eine "Hand voll" Angestellte mehr Lohn wollen? (Erhöhe die Mengenangaben im Verhältnis, wenn wir von ganz Bayern anstatt von München reden.)
Dem Arbeitgeber kann man auch an anderer Stelle Schaden zufügen.
Trotz Streiks ist auch im ÖPNV ein Notbetrieb möglich und damit kommt es nirgends zu einer Kompletteinstellung. Von daher sehe ich hier kein Problem. Der Arbeitgeber weiß bescheid dass bei Streiks weniger Personal zur Verfügung steht und kann für einen stabilen Notfahrplan sorgen. Man dünnt den Takt aus und fährt mit verfügbarem Material und Personal und jeder kommt ans Ziel, früher oder später.
Die Bezahlung des ÖPNV-Personals ist ein Skandal und München kann sich bei seinem Kostendeckungsgrad auch mehr leisten als andere Städte, daher muss man hier keine Vergleiche ziehen.
Was ist denn jetzt mit den politischen Versorgungsposten, dem was mit den Münchner Krankenhäusern abgeht usw.? Regt euch lieber darüber auf.
Ich bin ja auch nur Kunde der MVG, habe aber vollstes Verständnis für die Arbeitnehmer der MVG. Wir sind alle auch Arbeitnehmer und da gehört Solidarität zum guten Ton.