Naja, immerhin gibt es inzwischen wieder des öfteren Kontrollen in Baden-Württemberg.8. Bauserie @ 28 Sep 2005, 19:52 hat geschrieben: Falsch! Der Besteller möchte das nicht weil angeblich zu teuer!
Technik-basiertes Abfertigungsverfahren (TAV)
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
Die S-Bahn schleicht doch zwischen Pasing und Laim nicht! :blink: :unsure:Flo_K @ 28 Sep 2005, 12:44 hat geschrieben: Warum die S-Bahn beispielsweise zwischen Pasing und Laim, oder Pasing und Langwied so schleicht kann ich absolut nicht verstehen.
Wenn ich mich nicht irre, sind da 110 km/h oder 120 km/h erlaubt, auch auf dem Abschnitt, der keine LZB hat. Und diese Geschwindigkeit wird dort auch gefahren.
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Ich finde besonders in der Innenstadt die S-Bahn konkurrenzlos, 9 min Pasing-Hbf oder 8 min Hbf-Ostbf ist an der Oberfläche mit sonst keinem Verkehrsmittel zu schaffen. Was das Schleichen zwischen den genannten Stationen angeht, so liegt das eher an den Fahrplänen, manche Linien haben zwischen Pasing und Laim 3 min Fahrzeit, andere aber 4 min, also liegt es auf der Hand bei 4 min Fahrzeit energiesparender zu fahren, ausserdem empfinden die meisten Fahrgäste einen längeren Aufenthalt als störender als eine etwas verlangsamte Fahrt. Pasing-Langwied hat 4 min Fahrzeit, wovon man nur 2 braucht, da wurde der sonst übliche längere Aufenthalt in Pasing nach Langwied verlegt um der nachfolgenden S4 zügige Einfahrt zu ermöglichen.Flo_K @ 28 Sep 2005, 12:44 hat geschrieben: Na ja. Die höhere Durchschnittsgeschwindigkeit liegt wohl eher daran, dass die S-Bahn so weit ins Umland reicht. In der Innenstadt ist sie schon ziemlich langsam. Warum die S-Bahn beispielsweise zwischen Pasing und Laim, oder Pasing und Langwied so schleicht kann ich absolut nicht verstehen.
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Klar war früher alles besser. Keine S-Bahn, von einem Takt ganz zu schweigen, Dampfloks, und die tollen Verbindungen nach München. Also das wünsche ich mir auf jeden Fall zurück.ChristianMUC @ 28 Sep 2005, 07:03 hat geschrieben: Früher war alles besser, oder?![]()
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Da kann man schonmal 5min Verspätung auf der S-Bahn verkraften.
Signatur musste verändert werden. Danke VT609
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Die Tendenz geht im Moment dahin, dass einige Besteller wieder KiN auf den Zügen haben wollen, nicht nur einen sporatischen Prüfdienst. Grund: Zum einen fehlen Einnahmen, zum anderen hat man gemerkt, dass dann auch Vandalismusschäden sinken und die Sicherheit in den Zügen, bzw die Anschlussicherung besser klappt.Dave @ 28 Sep 2005, 21:23 hat geschrieben: Naja, immerhin gibt es inzwischen wieder des öfteren Kontrollen in Baden-Württemberg.
Keiner weiss, wer wen bescheißt.
Aber alle wissen: Wir werden brschissen!
Aber alle wissen: Wir werden brschissen!
Auch wenn ich es nicht vergleichen kann: Zw. Flughafen und Bernhausen hat die S-Bahn das alleinige Monopol, weil auf derselben Strecke die Linie X3 ein Bedienungsverbot hat.423-Treiber @ 28 Sep 2005, 23:02 hat geschrieben: Ich finde besonders in der Innenstadt die S-Bahn konkurrenzlos, ...
//Für solche, die nicht verstehen können / wollen: X3 gehört zur Buslinie.//
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Kann ich ja auch verstehen, weil eine doppelte Bedienung nicht sinnvoll ist und Parallelfahrten zwischen 2 Linien dumm und viel zu teuer ist.DT810 @ 29 Sep 2005, 08:03 hat geschrieben: Auch wenn ich es nicht vergleichen kann: Zw. Flughafen und Bernhausen hat die S-Bahn das alleinige Monopol, weil auf derselben Strecke die Linie X3 ein Bedienungsverbot hat.
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Signatur musste verändert werden. Danke VT609
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Nachfolgend finden Sie meinen Diskussionsbeitrag zum Türsteuerverfahren TAV. Die Thematik ist brisant und deshalb ist das Schreiben leider sehr ausführlich geworden. Ich freue mich über Stellungnahmen. V.a. hoffe ich natürlich, dass sich diesbezüglich endlich mal etwas bewegt. Bisher habe ich den Eindruck, das Thema wird bewusst totgeschwiegen.
Das Betriebsverfahren TAV wird zunehmend auf RE Linien in NRW eingeführt. Nachdem
es zunächst auf Zügen mit Loks der BR 146 lief, kam TAV nun vorübergehend auch auf Zügen, die mit Loks der BR 111 bespannt sind, zum Einsatz. Inzwischen ist es dort wegen Sicherheitsproblemen aber wieder verboten worden, wie bereits schon beim ersten Versuch, TAV dort einzuführen! Ein verantwortungsbewusster Lokführer kann diese Vorgehensweise nicht mit seinem Gewissen vereinbaren und deshalb das Betriebsverfahren nicht kritiklos
mittragen!
Bitte beachten Sie deshalb in Ruhe und mit Offenheit meine Ausführungen und schauen auch einmal durch die Brille des Fahrgastes auf die Situation. Für Mitarbeiter/Innen, die nicht aus dem technischen Bereich kommen, ist das Verfahren im nachfolgenden Text nochmals genau beschrieben. Nachdem wir bundesweit das neue Abfertigungsverfahren TAV bereits bei Triebzügen eingesetzt haben, wird dieses System nun auch zunehmend bei
Regionalexpresszügen mit Doppelstockwagen eingeführt. Damit haben – nicht nur - Behinderte eine ganze Reihe neuer Probleme zu befürchten. Die Probleme sind zu erkennen, wenn man weiß, was sich hinter dem Begriff TAV verbirgt. TAV steht für "Technikbasiertes Abfertigungsverfahren". Anders als früher, achten nicht mehr die Zugpersonale, also der Zugbegleiter und der Lokführer, auf die Vorgänge beim Ein- und Aussteigen, sondern die Türen arbeiten vollautomatisch.
Exkurs: Wie funktioniert die Türsteuerung an modernen Nahverkehrszügen, z.B. der S12 zwischen Düren und Köln? Wenn der Zug angehalten hat, gibt der Lokführer die Türen auf der Bahnsteigseite frei und Reisende können über einen Drucktaster die Türen öffnen. Die Türen laufen wieder zu, sobald über die Lichtschranke 3 Sekunden kein Ein - und Aussteigen mehr erkannt wird. Die Türen lassen sich bis zur Abfahrtzeit des Zuges weiterhin über den
Taster öffnen und falls eine Person in die zulaufende Türe tritt, öffnet diese wieder, so dass keine Personen eingeklemmt werden sollen. Ist die Abfahrzeit erreicht, wird die Türfreigabe zurückgenommen (also die Möglichkeit des Türöffnens abgeschaltet) und wenn alle Türen geschlossen haben, sieht der Lokführer dies an seinen Leuchtmeldern. Nur wenn alle Türen
zu sind, kann der Zug abfahren. Dieses Verfahren sieht keinen Blick des Lokführers auf das Geschehen am Zug mehr vor, einen Zugbegleiter gibt es nicht mehr! Wenn ein Fahrgast in der Lichtschranke oder genau im Eingangsbereich steht, bekommt der Lokführer nicht den Leuchtmelder "Türen zu". Nur dann schaut er aus dem Fenster und betätigt dann nach Beendigung des Ein- und Aussteigens das sog. Zwangsschließen, bei dem die Lichtschranke
überbrückt ist.
Dieses Verfahren wird z.B. bei den neuen S-Bahnen bereits angewendet und ermöglicht es in der Theorie auch, die Doppelstockzüge auf den Regionalexpresslinien ohne Zugbegleiter zu fahren und es ist erklärtes Ziel der Bahn, diese Möglichkeit aus Wirtschaftlichkeitsgründen immer mehr zu nutzen. Ein Blick des Lokführers ist dabei in NRW nicht erlaubt/ bzw. nicht
erwünscht, da die Bahn damit jegliche Haftungsrisiken ausschließen will. Man beruft sich auf ein "sicheres System", welches den menschlichen Blick nicht mehr nötig hat. Interessant ist, dass es in anderen Bundesländern den sog. Serviceblick gibt, da man meine Sorgen dort wohl teilt. Die Vorgehensweise in NRW gefährdet Menschenleben!
TAV ist m.E. nur eine Sicherheitsverbesserung im S-Bahnbetrieb gegenüber dem
Verfahren SAT ohne Begleiter, solange der Lokführer weiter raus schaut.
Er kann so die Sicherheit des Abfertigungsverfahrens bei S-Bahnen von z.B.
98 % auf 99,8 % erhöhen. Völlig unverständlich ist mir, dass auf diese mögliche Sicherheitsverbesserung verzichtet wird. Ich schaue bei S-Bahnzügen mit TAV immer raus, um einen Überblick über die Vorgänge am Zug zu haben und lasse es mir von Niemandem verbieten, hierdurch u.U. Leben zu retten! Es gab mehrere Vorfälle, bei denen z.B. Fahrgäste in den Spalt zwischen Bahnsteig und Zug gerutscht sind und bei denen es zum Glück Jemand gesehen hat! Ich sage allen Kollegen: "Liebe Kollegen, ihr werdet vermutlich vor Gericht
nicht belangt werden können, wenn ohne Kontrollblick etwas passiert, aber das Gewissen wird euch ständig erinnern: Du hättest es sehen können- wenn du geschaut hättest!"
Und die Bilder nach Unfällen lassen einen ohnehin kaum noch los.
Das Problem ist nun für mich, dass ich bei Dostozügen nicht einfach den Zug überblicken kann. Der Führerstand des Steuerwagens hat z.B. keine eigene Außentüre. Ich stelle mir vor, mit einem RE der Linie 9 in Eschweiler Richtung Aachen zu fahren. Dort haben wir einen Gleisbogen mit ziemlichen Abständen zwischen Bahnsteig und Zug und ziemlichem Höhenunterschied. Den Zug überblicken kann ich nicht, einfach so abfahren lässt mein Gewissen auch nicht zu. Also muss ich sagen: Es funktioniert so nicht!!!
Ein Kundenbetreuer muss m.E. auf jedem Regionalexpress bleiben, nicht nur um
Kundenservice zu bieten, sondern v.a. um die Sicherheit zu gewährleisten und um Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen behilflich zu sein. Sonst kann es demnächst passieren, dass ein Rollstuhlfahrer zwar mit einem ziemlich teuren Fahrstuhl auf den Bahnsteig gelangt, dann aber nicht in den Zug kommt, da es - anders als bei der S-Bahn - einen Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Zug gibt, der üblicher Weise mit einer ausfahrbaren Rampe
überbrückt wird. Da aber demnächst u.U. kein Zugbegleiter mehr da ist, könnte einzig der Lokführer die Rampe bedienen. Dies würde jedoch bedeuten, dass dieser den Zug sichert, an fünf Wagen vorbei zum Steuerwagen geht, die Rampe ausfährt und nach Zustieg des Fahrgastes wieder einfährt, dann wieder zur Lok geht um am nächsten Bahnhof den Fahrgast mit Rollstuhl wieder auszuladen. Ein Verspätungspotential von locker 15 Minuten.
Das Problem ist, dass der Lokführer zunächst einmal mitbekommen muss, dass ein Fahrgast Hilfe braucht. Bei vollen Bahnsteigen ist bei der Einfahrt des Zuges für den TF nicht unbedingt zu erkennen, dass jemand Hilfe benötigt.
Wenn der TF es nicht erkennt, kann er also auch nicht den ggf. mitfahrenden KIN verständigen.
Mit diesem kurzen Anriss des komplexen Themenkataloges möchte ich meine Forderung untermauern, dass alle RE-Züge auch in Zukunft mit Kundenbetreuern besetzt sein müssen, die - ebenso wie die Lokführer - auch bei modernerer Türsteuertechnik an jedem Bahnhof die Vorgänge am Zug beobachten müssen! Denn neben dem Thema Rollstühle gibt es weitere, noch größere Problemfelder! So ist es mehrfach bei Zügen mit TAV vorgekommen, dass Fahrgäste einen Teil des Gepäcks bereits im Zug hatten, selbst aber auf dem Bahnsteig standen, oder andersherum der Fahrgast im Zug war, aber der zweite Koffer noch auf
dem Bahnsteig stand. Dramatisch wird es dann schon, wenn der Kinderwagen mit Kind im Zug steht, die Mutter noch eben die Tasche am Bahnsteig nehmen will, die Tür sich aber
nicht erneut öffnen lässt, da die Abfahrzeit erreicht ist und der Zug dann mit Kinderwagen, aber ohne Mutter losfährt. Ein weiteres Argument für den Einsatz der Zugbegleiter und für einen Kontrollblick des Lokführers auch bei TAV ist der Höhenunterschied zwischen
Zug und Bahnsteig. Anders als z.B. bei einem Aufzug, gibt es an den Bahnsteigen z.T. erhebliche Höhenunterschiede, sogar bei neuen S-Bahnsteigen gibt es z.T. Höhenunterschiede. Es ist teilweise möglich (und bereits passiert), dass Fahrgäste zwischen Zug und Bahnsteig fallen. Ohne Zugbegleiter bzw. ohne Kontrollblick, fährt der
Lokführer u.U. ab und verletzt den Fahrgast. Und selbst bei Aufzügen gibt es
technische Pannen, die - wie zuletzt - tödliche Folgen haben können. Warum glaubt man eigentlich, die Türsteuerungen der Züge seien perfekter?
Auch der Vergleich mit Straßenbahnen verbietet sich, denn diese sind allein in den Ausmaßen nicht vergleichbar und trotzdem gibt es dort immer einen Spiegel zur Kontrolle.
Auch der Verband Pro Bahn hatte in seiner Zeitung "Der Fahrgast" bereits früh über das Verfahren berichtet. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat daraufhin zum Artikel von Klaus Groß "Bahnfahren auf eigene Gefahr" (Der Fahrgast 3/02 Seite 21 f. -) Stellung genommen. Das EBA merkte an, dass eine Genehmigung des Technikbasierten Abfertigungsverfahrens (TAV) nicht erforderlich sei. Damit stellte sich nach Pro Bahn - Auffassung heraus:
Betriebsformen, die für die Sicherheit der Fahrgäste relevant sind, werden nicht geprüft und beaufsichtigt - eine gefährliche Lücke im deutschen Eisenbahnwesen. Im Nachrichtenblatt Heft 1/02 wurde über einen Einsteigeunfall berichtet. In Heft1/03 gab es dazu einen Nachtrag:
"Da die DB nicht bereit war, der Kundin, die beim Einsteigen in Bonn in einen Talent-Triebwagen durch eine vorzeitig schließende Türe einen Knochenbruch erlitt, ein Schmerzensgeld zu zahlen, kam es dort zum Prozess. Der Richter monierte den Umgang der Bahn mit der Kundin und erkannte ihr den Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Der Vertreter der Bahn versprach, in Zukunft darauf zu achten, dass folgende Formulierung nicht mehr verwendet wird: "Hin und wieder kommt es vor, dass Fahrgäste mit der Wirkungsweise von
vollautomatischen Türen nicht genug vertraut sind. Solche Unfälle sind im Prinzip unvermeidbar."
Inzwischen ist das Verfahren bereits einzelnen Staatsanwälten schon ein solcher "Dorn im Auge", das sie versuchten, auch die hochrangigen EBA Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen. Dies gelang aus rechtlichen Gründen nicht, aber die Brisanz des Themas wird daran deutlich!
Nachfolgend einige wenige Beispiele für Vorkommnisse mit TAV, die ich nicht
akzeptieren möchte:
Ich habe zusammen mit einem Kollegen TAV einmal etwas genauer getestet. Er hat in die schließende Türe seine Hand gesteckt - und es war keine besonders dünne Hand
.
Obwohl die Hand vom Türgummi fest eingeklemmt war, hatte ich den Leuchtmelder "Türen zu" und keine Traktionssperre mehr, hätte ihn also mitschleifen können! Was also, wenn eine Kinderhand eingeklemmt wird? Ist das das normale Restrisiko der Bahn?
Finden Sie es in Ordnung, wenn das ihr Kind, oder ihr Enkel ist?
Es gab mehrere Vorfälle, bei denen Fahrgäste in den Spalt zwischen Bahnsteig und Zug gerutscht sind und bei denen es zum Glück Jemand gesehen hat!
Im November letzten Jahres wurde z.B. an der RE8 (2xBR 425) in "Engers" mit Hilfe von TAV eine Gruppe motorisch behinderter Kinder von ihrem einzigen Betreuer getrennt. Es hat einen ziemlichen Wirbel gegeben, weil sich die verantwortliche Schule direkt nach
Frankfurt gewendet hat um den Schaden des in Verlust geratenen Handgepäcks, Bargeld
und Handy - sowie auch die zusätzlichen Kosten für TAXI der Kinder und weitere Auslagen
der Betreuer einzuklagen. Dabei wurde auch nicht ausgelassen, wenn die Bahn sich nicht in
ihrem Sinne entscheiden sollte, mit dieser Geschichte über die Presse an die Öffentlichkeit zu gehen. Ausdrücklich erwähnt wurde, dass der TF vorschriftsmäßig nicht aus dem Fenster geschaut hatte. In Düren wurde in diesem Frühjahr ebenfalls eine Gruppe Blinde von der Betreuerin getrennt und die völlig hilflosen Personen standen dann alleine und hilflos direkt an der Bahnsteigkante.
Bei einem Kollegen wollte eine alte (aber wohl sehr resolute) Dame noch in die S-Bahn einsteigen, als sich gerade die Tür schloss. Sie hielt deshalb ihren Gehstock in die Türe und dachte, diese würde sich nochmals öffnen. Dieser Stock wurde jedoch von der Türe eingeklemmt. Als der Zug abfuhr, schrie die Dame und der TF hörte es durch das zufällig geöffnete Fenster. Er sah heraus und erkannte, dass der Stock als "Ausleger" mit spazieren fuhr. Nur gut, dass die Dame den Stock nicht wie oft üblich mit einem Band am
Handgelenk befestigt hatte.
Einen Punkt habe ich in früheren Schreiben vergessen, ich möchte es hier nachtragen: Oft genug passiert es, dass ein Zug, oder nur ein Zugteil bei 2 mal 42x sich gar nicht öffnen lässt. Da der TF nicht mehr heraus schaut und er an seinen LM u.U. keine Störung erkennt fährt er weiter und alle Leute bleiben am Bahnsteig stehen bzw. im Zug eingesperrt. Es gibt verschieden Belege hierfür. Zahlreiche weitere Bespiele lassen sich aus den Berichten des Ran- Teams erkennen! Dies ist nur ein kleiner Anriss von Vorfällen, die ich selbst erfahren habe.
Ich habe selbst einen Vorfall als Fahrgast erlebt, den ich Ihnen gerne abschließend noch schildern möchte. Am 20.6.05 um 7.17 Uhr wollte ich den NRW Express (Linie1) ab Düren nach Köln nehmen. Ich stand mit einem Fahrrad frühzeitig am Bahnsteig 3 in Höhe des Treppenaufgangs, denn ich weiß als Bahner, dass sich der Steuerwagen mit dem Fahrradabteil bei der Linie 1 am Zugschluss befindet und etwa dort zum Halten kommt. Der Zug hielt diesmal wenige Meter früher, als ich erwartet hatte. Der Bahnsteig war recht voll und aus dem Zug stiegen auch noch sehr viele Leute aus. Somit musste ich auf dem Bahnsteig zunächst ruhig stehen bleiben. Ich kam mit dem Rad nicht die rund 10 Meter entlang des Treppenabganggitters zur Türe des Wagens durch die Menschmenge, ohne dass ich diese umgerempelt hätte. Als sich die erste "Lücke" in der Menschenmasse auftat, lief ich zur Türe, die sich aber gerade in diesem Moment wieder schloss - und sich nicht wieder öffnen ließ, obwohl an anderen Türen noch Menschen einstiegen. Ich lief zurück zur vorletzten Türe und rief noch Reisenden zu, sie sollten die Türe aufhalten - zu spät. Auch hier kam ich nicht mehr herein. Es war weder ein Zugbegleiter zu sehen, noch schaute der Lokführer heraus, bis sich der Zug in Bewegung setzte (was ja der Vorschriftenlage entspricht). Ich weiß, dass die Ursache für den Vorfall im Türsteuerverfahren TAV liegt. Obwohl ich die technischen Abläufe hierbei kenne und früh genug am Bahnsteig war, kam ich nicht in den Zug! Und
das alles nur, weil bei dem Verfahren TAV niemand herausschaut. Ich frage mich: Wollen wir eigentlich gar keine Fahrgäste haben? Halten wir diese Vorgehensweise für sicher und kundenfreundlich, wenn selbst "alte Hasen" im Bahnwesen Opfer der Technik werden?
Um eines klarzustellen: Dies hier ist keine Lokführerkritik!
Auch ist es durchaus sinnig, bei Zügen mit Klimaanlage die Türen nicht unnötig offen stehen zu lassen. Aber es kommt eben immer darauf an, wie man modere Techniken in Verbindung mit menschlichem handeln bringt! Deshalb bitte ich alle verantwortlichen Stellen:
- Führen Sie bei allen Zügen wieder Kontrollblicke des Lokführers
(die sog. Serviceblicke) ein.
- Lassen Sie KIN auf allen größeren Regionalzügen mitfahren, auf jeden Fall bei Dostos!
- Weisen Sie an, dass die KIN an jeder Station aussteigen und ihren
Serviceblick dem TF mit Handzeichen bestätigen (Fertig melden).
Das Betriebsverfahren TAV wird zunehmend auf RE Linien in NRW eingeführt. Nachdem
es zunächst auf Zügen mit Loks der BR 146 lief, kam TAV nun vorübergehend auch auf Zügen, die mit Loks der BR 111 bespannt sind, zum Einsatz. Inzwischen ist es dort wegen Sicherheitsproblemen aber wieder verboten worden, wie bereits schon beim ersten Versuch, TAV dort einzuführen! Ein verantwortungsbewusster Lokführer kann diese Vorgehensweise nicht mit seinem Gewissen vereinbaren und deshalb das Betriebsverfahren nicht kritiklos
mittragen!
Bitte beachten Sie deshalb in Ruhe und mit Offenheit meine Ausführungen und schauen auch einmal durch die Brille des Fahrgastes auf die Situation. Für Mitarbeiter/Innen, die nicht aus dem technischen Bereich kommen, ist das Verfahren im nachfolgenden Text nochmals genau beschrieben. Nachdem wir bundesweit das neue Abfertigungsverfahren TAV bereits bei Triebzügen eingesetzt haben, wird dieses System nun auch zunehmend bei
Regionalexpresszügen mit Doppelstockwagen eingeführt. Damit haben – nicht nur - Behinderte eine ganze Reihe neuer Probleme zu befürchten. Die Probleme sind zu erkennen, wenn man weiß, was sich hinter dem Begriff TAV verbirgt. TAV steht für "Technikbasiertes Abfertigungsverfahren". Anders als früher, achten nicht mehr die Zugpersonale, also der Zugbegleiter und der Lokführer, auf die Vorgänge beim Ein- und Aussteigen, sondern die Türen arbeiten vollautomatisch.
Exkurs: Wie funktioniert die Türsteuerung an modernen Nahverkehrszügen, z.B. der S12 zwischen Düren und Köln? Wenn der Zug angehalten hat, gibt der Lokführer die Türen auf der Bahnsteigseite frei und Reisende können über einen Drucktaster die Türen öffnen. Die Türen laufen wieder zu, sobald über die Lichtschranke 3 Sekunden kein Ein - und Aussteigen mehr erkannt wird. Die Türen lassen sich bis zur Abfahrtzeit des Zuges weiterhin über den
Taster öffnen und falls eine Person in die zulaufende Türe tritt, öffnet diese wieder, so dass keine Personen eingeklemmt werden sollen. Ist die Abfahrzeit erreicht, wird die Türfreigabe zurückgenommen (also die Möglichkeit des Türöffnens abgeschaltet) und wenn alle Türen geschlossen haben, sieht der Lokführer dies an seinen Leuchtmeldern. Nur wenn alle Türen
zu sind, kann der Zug abfahren. Dieses Verfahren sieht keinen Blick des Lokführers auf das Geschehen am Zug mehr vor, einen Zugbegleiter gibt es nicht mehr! Wenn ein Fahrgast in der Lichtschranke oder genau im Eingangsbereich steht, bekommt der Lokführer nicht den Leuchtmelder "Türen zu". Nur dann schaut er aus dem Fenster und betätigt dann nach Beendigung des Ein- und Aussteigens das sog. Zwangsschließen, bei dem die Lichtschranke
überbrückt ist.
Dieses Verfahren wird z.B. bei den neuen S-Bahnen bereits angewendet und ermöglicht es in der Theorie auch, die Doppelstockzüge auf den Regionalexpresslinien ohne Zugbegleiter zu fahren und es ist erklärtes Ziel der Bahn, diese Möglichkeit aus Wirtschaftlichkeitsgründen immer mehr zu nutzen. Ein Blick des Lokführers ist dabei in NRW nicht erlaubt/ bzw. nicht
erwünscht, da die Bahn damit jegliche Haftungsrisiken ausschließen will. Man beruft sich auf ein "sicheres System", welches den menschlichen Blick nicht mehr nötig hat. Interessant ist, dass es in anderen Bundesländern den sog. Serviceblick gibt, da man meine Sorgen dort wohl teilt. Die Vorgehensweise in NRW gefährdet Menschenleben!
TAV ist m.E. nur eine Sicherheitsverbesserung im S-Bahnbetrieb gegenüber dem
Verfahren SAT ohne Begleiter, solange der Lokführer weiter raus schaut.
Er kann so die Sicherheit des Abfertigungsverfahrens bei S-Bahnen von z.B.
98 % auf 99,8 % erhöhen. Völlig unverständlich ist mir, dass auf diese mögliche Sicherheitsverbesserung verzichtet wird. Ich schaue bei S-Bahnzügen mit TAV immer raus, um einen Überblick über die Vorgänge am Zug zu haben und lasse es mir von Niemandem verbieten, hierdurch u.U. Leben zu retten! Es gab mehrere Vorfälle, bei denen z.B. Fahrgäste in den Spalt zwischen Bahnsteig und Zug gerutscht sind und bei denen es zum Glück Jemand gesehen hat! Ich sage allen Kollegen: "Liebe Kollegen, ihr werdet vermutlich vor Gericht
nicht belangt werden können, wenn ohne Kontrollblick etwas passiert, aber das Gewissen wird euch ständig erinnern: Du hättest es sehen können- wenn du geschaut hättest!"
Und die Bilder nach Unfällen lassen einen ohnehin kaum noch los.
Das Problem ist nun für mich, dass ich bei Dostozügen nicht einfach den Zug überblicken kann. Der Führerstand des Steuerwagens hat z.B. keine eigene Außentüre. Ich stelle mir vor, mit einem RE der Linie 9 in Eschweiler Richtung Aachen zu fahren. Dort haben wir einen Gleisbogen mit ziemlichen Abständen zwischen Bahnsteig und Zug und ziemlichem Höhenunterschied. Den Zug überblicken kann ich nicht, einfach so abfahren lässt mein Gewissen auch nicht zu. Also muss ich sagen: Es funktioniert so nicht!!!
Ein Kundenbetreuer muss m.E. auf jedem Regionalexpress bleiben, nicht nur um
Kundenservice zu bieten, sondern v.a. um die Sicherheit zu gewährleisten und um Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen behilflich zu sein. Sonst kann es demnächst passieren, dass ein Rollstuhlfahrer zwar mit einem ziemlich teuren Fahrstuhl auf den Bahnsteig gelangt, dann aber nicht in den Zug kommt, da es - anders als bei der S-Bahn - einen Höhenunterschied zwischen Bahnsteig und Zug gibt, der üblicher Weise mit einer ausfahrbaren Rampe
überbrückt wird. Da aber demnächst u.U. kein Zugbegleiter mehr da ist, könnte einzig der Lokführer die Rampe bedienen. Dies würde jedoch bedeuten, dass dieser den Zug sichert, an fünf Wagen vorbei zum Steuerwagen geht, die Rampe ausfährt und nach Zustieg des Fahrgastes wieder einfährt, dann wieder zur Lok geht um am nächsten Bahnhof den Fahrgast mit Rollstuhl wieder auszuladen. Ein Verspätungspotential von locker 15 Minuten.
Das Problem ist, dass der Lokführer zunächst einmal mitbekommen muss, dass ein Fahrgast Hilfe braucht. Bei vollen Bahnsteigen ist bei der Einfahrt des Zuges für den TF nicht unbedingt zu erkennen, dass jemand Hilfe benötigt.
Wenn der TF es nicht erkennt, kann er also auch nicht den ggf. mitfahrenden KIN verständigen.
Mit diesem kurzen Anriss des komplexen Themenkataloges möchte ich meine Forderung untermauern, dass alle RE-Züge auch in Zukunft mit Kundenbetreuern besetzt sein müssen, die - ebenso wie die Lokführer - auch bei modernerer Türsteuertechnik an jedem Bahnhof die Vorgänge am Zug beobachten müssen! Denn neben dem Thema Rollstühle gibt es weitere, noch größere Problemfelder! So ist es mehrfach bei Zügen mit TAV vorgekommen, dass Fahrgäste einen Teil des Gepäcks bereits im Zug hatten, selbst aber auf dem Bahnsteig standen, oder andersherum der Fahrgast im Zug war, aber der zweite Koffer noch auf
dem Bahnsteig stand. Dramatisch wird es dann schon, wenn der Kinderwagen mit Kind im Zug steht, die Mutter noch eben die Tasche am Bahnsteig nehmen will, die Tür sich aber
nicht erneut öffnen lässt, da die Abfahrzeit erreicht ist und der Zug dann mit Kinderwagen, aber ohne Mutter losfährt. Ein weiteres Argument für den Einsatz der Zugbegleiter und für einen Kontrollblick des Lokführers auch bei TAV ist der Höhenunterschied zwischen
Zug und Bahnsteig. Anders als z.B. bei einem Aufzug, gibt es an den Bahnsteigen z.T. erhebliche Höhenunterschiede, sogar bei neuen S-Bahnsteigen gibt es z.T. Höhenunterschiede. Es ist teilweise möglich (und bereits passiert), dass Fahrgäste zwischen Zug und Bahnsteig fallen. Ohne Zugbegleiter bzw. ohne Kontrollblick, fährt der
Lokführer u.U. ab und verletzt den Fahrgast. Und selbst bei Aufzügen gibt es
technische Pannen, die - wie zuletzt - tödliche Folgen haben können. Warum glaubt man eigentlich, die Türsteuerungen der Züge seien perfekter?
Auch der Vergleich mit Straßenbahnen verbietet sich, denn diese sind allein in den Ausmaßen nicht vergleichbar und trotzdem gibt es dort immer einen Spiegel zur Kontrolle.
Auch der Verband Pro Bahn hatte in seiner Zeitung "Der Fahrgast" bereits früh über das Verfahren berichtet. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat daraufhin zum Artikel von Klaus Groß "Bahnfahren auf eigene Gefahr" (Der Fahrgast 3/02 Seite 21 f. -) Stellung genommen. Das EBA merkte an, dass eine Genehmigung des Technikbasierten Abfertigungsverfahrens (TAV) nicht erforderlich sei. Damit stellte sich nach Pro Bahn - Auffassung heraus:
Betriebsformen, die für die Sicherheit der Fahrgäste relevant sind, werden nicht geprüft und beaufsichtigt - eine gefährliche Lücke im deutschen Eisenbahnwesen. Im Nachrichtenblatt Heft 1/02 wurde über einen Einsteigeunfall berichtet. In Heft1/03 gab es dazu einen Nachtrag:
"Da die DB nicht bereit war, der Kundin, die beim Einsteigen in Bonn in einen Talent-Triebwagen durch eine vorzeitig schließende Türe einen Knochenbruch erlitt, ein Schmerzensgeld zu zahlen, kam es dort zum Prozess. Der Richter monierte den Umgang der Bahn mit der Kundin und erkannte ihr den Anspruch auf Schmerzensgeld zu. Der Vertreter der Bahn versprach, in Zukunft darauf zu achten, dass folgende Formulierung nicht mehr verwendet wird: "Hin und wieder kommt es vor, dass Fahrgäste mit der Wirkungsweise von
vollautomatischen Türen nicht genug vertraut sind. Solche Unfälle sind im Prinzip unvermeidbar."
Inzwischen ist das Verfahren bereits einzelnen Staatsanwälten schon ein solcher "Dorn im Auge", das sie versuchten, auch die hochrangigen EBA Mitarbeiter zur Verantwortung zu ziehen. Dies gelang aus rechtlichen Gründen nicht, aber die Brisanz des Themas wird daran deutlich!
Nachfolgend einige wenige Beispiele für Vorkommnisse mit TAV, die ich nicht
akzeptieren möchte:
Ich habe zusammen mit einem Kollegen TAV einmal etwas genauer getestet. Er hat in die schließende Türe seine Hand gesteckt - und es war keine besonders dünne Hand

Obwohl die Hand vom Türgummi fest eingeklemmt war, hatte ich den Leuchtmelder "Türen zu" und keine Traktionssperre mehr, hätte ihn also mitschleifen können! Was also, wenn eine Kinderhand eingeklemmt wird? Ist das das normale Restrisiko der Bahn?
Finden Sie es in Ordnung, wenn das ihr Kind, oder ihr Enkel ist?
Es gab mehrere Vorfälle, bei denen Fahrgäste in den Spalt zwischen Bahnsteig und Zug gerutscht sind und bei denen es zum Glück Jemand gesehen hat!
Im November letzten Jahres wurde z.B. an der RE8 (2xBR 425) in "Engers" mit Hilfe von TAV eine Gruppe motorisch behinderter Kinder von ihrem einzigen Betreuer getrennt. Es hat einen ziemlichen Wirbel gegeben, weil sich die verantwortliche Schule direkt nach
Frankfurt gewendet hat um den Schaden des in Verlust geratenen Handgepäcks, Bargeld
und Handy - sowie auch die zusätzlichen Kosten für TAXI der Kinder und weitere Auslagen
der Betreuer einzuklagen. Dabei wurde auch nicht ausgelassen, wenn die Bahn sich nicht in
ihrem Sinne entscheiden sollte, mit dieser Geschichte über die Presse an die Öffentlichkeit zu gehen. Ausdrücklich erwähnt wurde, dass der TF vorschriftsmäßig nicht aus dem Fenster geschaut hatte. In Düren wurde in diesem Frühjahr ebenfalls eine Gruppe Blinde von der Betreuerin getrennt und die völlig hilflosen Personen standen dann alleine und hilflos direkt an der Bahnsteigkante.
Bei einem Kollegen wollte eine alte (aber wohl sehr resolute) Dame noch in die S-Bahn einsteigen, als sich gerade die Tür schloss. Sie hielt deshalb ihren Gehstock in die Türe und dachte, diese würde sich nochmals öffnen. Dieser Stock wurde jedoch von der Türe eingeklemmt. Als der Zug abfuhr, schrie die Dame und der TF hörte es durch das zufällig geöffnete Fenster. Er sah heraus und erkannte, dass der Stock als "Ausleger" mit spazieren fuhr. Nur gut, dass die Dame den Stock nicht wie oft üblich mit einem Band am
Handgelenk befestigt hatte.
Einen Punkt habe ich in früheren Schreiben vergessen, ich möchte es hier nachtragen: Oft genug passiert es, dass ein Zug, oder nur ein Zugteil bei 2 mal 42x sich gar nicht öffnen lässt. Da der TF nicht mehr heraus schaut und er an seinen LM u.U. keine Störung erkennt fährt er weiter und alle Leute bleiben am Bahnsteig stehen bzw. im Zug eingesperrt. Es gibt verschieden Belege hierfür. Zahlreiche weitere Bespiele lassen sich aus den Berichten des Ran- Teams erkennen! Dies ist nur ein kleiner Anriss von Vorfällen, die ich selbst erfahren habe.
Ich habe selbst einen Vorfall als Fahrgast erlebt, den ich Ihnen gerne abschließend noch schildern möchte. Am 20.6.05 um 7.17 Uhr wollte ich den NRW Express (Linie1) ab Düren nach Köln nehmen. Ich stand mit einem Fahrrad frühzeitig am Bahnsteig 3 in Höhe des Treppenaufgangs, denn ich weiß als Bahner, dass sich der Steuerwagen mit dem Fahrradabteil bei der Linie 1 am Zugschluss befindet und etwa dort zum Halten kommt. Der Zug hielt diesmal wenige Meter früher, als ich erwartet hatte. Der Bahnsteig war recht voll und aus dem Zug stiegen auch noch sehr viele Leute aus. Somit musste ich auf dem Bahnsteig zunächst ruhig stehen bleiben. Ich kam mit dem Rad nicht die rund 10 Meter entlang des Treppenabganggitters zur Türe des Wagens durch die Menschmenge, ohne dass ich diese umgerempelt hätte. Als sich die erste "Lücke" in der Menschenmasse auftat, lief ich zur Türe, die sich aber gerade in diesem Moment wieder schloss - und sich nicht wieder öffnen ließ, obwohl an anderen Türen noch Menschen einstiegen. Ich lief zurück zur vorletzten Türe und rief noch Reisenden zu, sie sollten die Türe aufhalten - zu spät. Auch hier kam ich nicht mehr herein. Es war weder ein Zugbegleiter zu sehen, noch schaute der Lokführer heraus, bis sich der Zug in Bewegung setzte (was ja der Vorschriftenlage entspricht). Ich weiß, dass die Ursache für den Vorfall im Türsteuerverfahren TAV liegt. Obwohl ich die technischen Abläufe hierbei kenne und früh genug am Bahnsteig war, kam ich nicht in den Zug! Und
das alles nur, weil bei dem Verfahren TAV niemand herausschaut. Ich frage mich: Wollen wir eigentlich gar keine Fahrgäste haben? Halten wir diese Vorgehensweise für sicher und kundenfreundlich, wenn selbst "alte Hasen" im Bahnwesen Opfer der Technik werden?
Um eines klarzustellen: Dies hier ist keine Lokführerkritik!
Auch ist es durchaus sinnig, bei Zügen mit Klimaanlage die Türen nicht unnötig offen stehen zu lassen. Aber es kommt eben immer darauf an, wie man modere Techniken in Verbindung mit menschlichem handeln bringt! Deshalb bitte ich alle verantwortlichen Stellen:
- Führen Sie bei allen Zügen wieder Kontrollblicke des Lokführers
(die sog. Serviceblicke) ein.
- Lassen Sie KIN auf allen größeren Regionalzügen mitfahren, auf jeden Fall bei Dostos!
- Weisen Sie an, dass die KIN an jeder Station aussteigen und ihren
Serviceblick dem TF mit Handzeichen bestätigen (Fertig melden).
@Jim-Knopf: Danke für diese neue Belichtung und Betrachtung der Problematik auch von der Seite eines Bahners aus.
Ich will noch folgendes hinzufügen: Schon allein aus Service-Gründen ist es Blödsinn einen ganzen Dosto-Zug ohne Kundenbetreuer fahren zu lassen. Bleibt wohl bis zu einer rechtlichen Änderung durch das unter Druck gesetzte EBA nur eine Möglichkeit: Die Besteller verlangen dieses Servicepersonal im Zug welches auch zusätzlich zum TAV mit überwacht.
Grüße, Dave
Ich will noch folgendes hinzufügen: Schon allein aus Service-Gründen ist es Blödsinn einen ganzen Dosto-Zug ohne Kundenbetreuer fahren zu lassen. Bleibt wohl bis zu einer rechtlichen Änderung durch das unter Druck gesetzte EBA nur eine Möglichkeit: Die Besteller verlangen dieses Servicepersonal im Zug welches auch zusätzlich zum TAV mit überwacht.
Grüße, Dave
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
ein guter beitrag von jim knopf! inwieweit man als tf bei alledem alleingelassen wird ist schon öfter beleuchtet worden.
bei uns gibt es die anweisung trotz tav aus dem fenster zu schauen - bei unseren relativ kurzen vt´s kein problem solange man nicht gerade im gleisbogen steht. mit einer draifachtraktion sieht es da natürlich auch schon anders aus.....
mir ist als tf selber schon mehr als einmal etwas aufgefallen was unter umständen zum unfall hätte führen können; einzig der blick nach draussen konnte das vermeiden! wie es aber in sachen haftung aussieht wenn man dann doch einen unfall hat würde mich auch mal interessieren; ich kann ja nur schauen ob zum zeitpunkt des anrollens der zug frei ist. irgendwann setze ich mich auch und tue das was ich eigentlich machen soll.....! wenn dann doch noch ein kopfloser fahrgast angerannt kommt und beim versuch noch in den zug zu kommen zwischen bahnsteig und vt gerät hat man ab einem bestimmten zeitpunkt keinen einfluss mehr auf´s geschehen.
ich habe immer wieder die erfahrung gemacht dass man beim kleinsten rad am wagen - in dem fall der tf - etwas zum monieren findet. gibt es fälle wo man dann dem tf die schuld am unfall gab?
vielleicht weiss ja jemand was drüber....!?
ike
bei uns gibt es die anweisung trotz tav aus dem fenster zu schauen - bei unseren relativ kurzen vt´s kein problem solange man nicht gerade im gleisbogen steht. mit einer draifachtraktion sieht es da natürlich auch schon anders aus.....
mir ist als tf selber schon mehr als einmal etwas aufgefallen was unter umständen zum unfall hätte führen können; einzig der blick nach draussen konnte das vermeiden! wie es aber in sachen haftung aussieht wenn man dann doch einen unfall hat würde mich auch mal interessieren; ich kann ja nur schauen ob zum zeitpunkt des anrollens der zug frei ist. irgendwann setze ich mich auch und tue das was ich eigentlich machen soll.....! wenn dann doch noch ein kopfloser fahrgast angerannt kommt und beim versuch noch in den zug zu kommen zwischen bahnsteig und vt gerät hat man ab einem bestimmten zeitpunkt keinen einfluss mehr auf´s geschehen.
ich habe immer wieder die erfahrung gemacht dass man beim kleinsten rad am wagen - in dem fall der tf - etwas zum monieren findet. gibt es fälle wo man dann dem tf die schuld am unfall gab?
vielleicht weiss ja jemand was drüber....!?
ike
...Alstom - aber überleben kann man trotzdem lernen...
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Was ich mal gehört habe, war glaube ich in etwa so (bitte nicht steinigen wenn ich mich doch vertue
):
Wenn der Tf bei TAV trotzdem aus dem Fenster schaut und z.B. wegen der Gegebenheit eines Kurvenbahnhofes eine zwischen Gleis und Zug eingeklemmte Person nicht sieht, welche dann wegen des Anfahrens verletzt wird gibt's Probleme für den Tf....
Die Begründung in etwa weil er dann "die Verantwortung vom TAV" übernommen hätte oder so.
Oder wie es schon erwähnt wurde, dem Tf macht keiner was, wenn er nicht rausguckt, aber wenn (siehe Gewissen) doch?
Einen Artikel darüber, "KiN oder zu" gab's mal vor einiger Zeit auf einer GDL-Seite zu lesen.
Wenn das nun wirklich so ist, dass der "trotz TAV rausguckende" Tf im Extremfall anbelangt werden kann, muss man sich da echt an den Kopp packen...
Deswegen wäre auch ich dafür: KiN/Zub's auf die RE's und/oder TAV mit Blick.

Wenn der Tf bei TAV trotzdem aus dem Fenster schaut und z.B. wegen der Gegebenheit eines Kurvenbahnhofes eine zwischen Gleis und Zug eingeklemmte Person nicht sieht, welche dann wegen des Anfahrens verletzt wird gibt's Probleme für den Tf....
Die Begründung in etwa weil er dann "die Verantwortung vom TAV" übernommen hätte oder so.
Oder wie es schon erwähnt wurde, dem Tf macht keiner was, wenn er nicht rausguckt, aber wenn (siehe Gewissen) doch?

Einen Artikel darüber, "KiN oder zu" gab's mal vor einiger Zeit auf einer GDL-Seite zu lesen.
Wenn das nun wirklich so ist, dass der "trotz TAV rausguckende" Tf im Extremfall anbelangt werden kann, muss man sich da echt an den Kopp packen...

Deswegen wäre auch ich dafür: KiN/Zub's auf die RE's und/oder TAV mit Blick.
MfG, drehgestell
Du genießt die sanfte Beschleunigung, die unerreichte Laufruhe, den grandiosen Ausblick... und Du weisst, nichts bewegt Dich wie eine Pendelbahn![img]http://www.eisenbahnforum.de/html/emoticons/smile.gif[/img]
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@Jim Knopf: Bist du Journalist? Oder Buchautor? Einen so großen und trotzdem derart ausgereiften Beitrag habe ich hier noch nicht gelesen. Großes Lob! :wub:
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Vielen Dank für diesen netten Kommentar.chris @ 10 Oct 2005, 14:51 hat geschrieben: @Jim Knopf: Bist du Journalist? Oder Buchautor? Einen so großen und trotzdem derart ausgereiften Beitrag habe ich hier noch nicht gelesen. Großes Lob! :wub:
Nein, ich bin kein Journalist. Ich habe mich nur als Betroffener mit dem Thema auseinander gesetzt. Inzwischen habe ich weiter recherchiert und diskutiert.
Das Weisungschaos zum Thema TAV soll nun mit der Einführung der neuen SAT/TAV Vorschrift 494 in Kürze (event. schon zum 1.11.05) beseitigt werden. Es soll dann heißen: "Vor der Rücknahme der Türfreigabe beim Dezentralen Schließen hat der Tf innerhalb seines Sichtbereiches den Abschluss des Reisendenwechsels festzustellen"!
Das ist m.E. ein guter Text, den DB und Betriebsräte da ausgehandelt haben!
Das Haftungsrisiko für Tf wird zudem parallel im Rahmen einer Vereinbarung erheblich reduziert und an Bahnsteigen mit starken Krümmungen werden Abfertigungshilfen installiert. Über die geänderten Arbeitsabläufe beim Lokführer wird ein arbeitsmedizinisches psychologisches Gutachten (eine sog. Gefährdungsbeurteilung) erstellt.
Somit sind einige meiner Kritikpunkte aufgegriffen worden. V.a. der oftmals fehlende Zugbegleiter steht nun im Vordergrund. Darauf haben aber Politik und Besteller Einfluss. Wenn es immer mehr ums Sparen geht, ist es natürlich ein Problem, bei Ausschreibungen auf einem Begleiter zu bestehen. Trotzdem: Gerade bei Dostos sollte ein Begleiter nicht in Frage gestellt sein. Und wenn er dann schon dabei ist, hat er m.E. natürlich auch rauszuschauen!
Gibts dann bei der S-Bahn in München wieder Zugbegleiter, oder Ausichten, oder wie soll ich das verstehen.Das Weisungschaos zum Thema TAV soll nun mit der Einführung der neuen SAT/TAV Vorschrift 494 in Kürze (event. schon zum 1.11.05) beseitigt werden. Es soll dann heißen: "Vor der Rücknahme der Türfreigabe beim Dezentralen Schließen hat der Tf innerhalb seines Sichtbereiches den Abschluss des Reisendenwechsels festzustellen"!
boah, is dieser thread lang, hab ihn nur kurz überflogen 
Aber wozu TAV? Im 420 gehts ja auch ohne... und Energiesparen durch "einkapseln" des Klimas hin oder her, würde man das Licht in den Abteilen ausschalten, wo niemand sitzt, würde man sicher den gleichen Effekt erzielen. Oft fahren die S-Bahnen ja sogar tagsüber mit Licht... Also ich denke man sollte lieber da schauen, was man sparen kann.
EDIT: PS: ich zieh mir hier grad die FIS-Ansagen aus München rein XD
Auf meinem neuen Headset

Aber wozu TAV? Im 420 gehts ja auch ohne... und Energiesparen durch "einkapseln" des Klimas hin oder her, würde man das Licht in den Abteilen ausschalten, wo niemand sitzt, würde man sicher den gleichen Effekt erzielen. Oft fahren die S-Bahnen ja sogar tagsüber mit Licht... Also ich denke man sollte lieber da schauen, was man sparen kann.
EDIT: PS: ich zieh mir hier grad die FIS-Ansagen aus München rein XD
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Eine Klimaanlage brauch weit mehr Strom um einen aufgeheizten Raum wieder abzukühlen als einen Raum kühl zu halten wo immer über kurze Zeiträume ein Luftaustausch stattfindet. Sonst könnte man ja auch den Kühlschrank immer offen haben - würde halt nur mehr Strom kosten und die Kühlanlage muss größer sein.
hmm, ok, aber wieso lassen die dann fast immer das Licht an in der S-Bahn? Bin mal um 12.24 mit der S-Bahn gefahren und licht war an?!
Die Busfahrer machen ja auch Licht aus oder schalten auf Blaulicht..
OK, so n Zug ist ja viel schwieriger zu überwachen als so n max. 18m Bus.
Kann man das dann nicht mit der Lichtschranke kuppeln?
hehe, dann steht irgendeiner an der Lichtschranke, und die denkt, das die ganze Zeit Leute aussteigen und plötzlich geht abends in ner rammelvollen S-Bahn das Licht aus hehe
EDIT: wozuz haben die ET423s eigentlich dann diese aufklappbaren Fenster? Obwohl man sie nicht aufmachen kann/darf?
Die Busfahrer machen ja auch Licht aus oder schalten auf Blaulicht..
OK, so n Zug ist ja viel schwieriger zu überwachen als so n max. 18m Bus.
Kann man das dann nicht mit der Lichtschranke kuppeln?
hehe, dann steht irgendeiner an der Lichtschranke, und die denkt, das die ganze Zeit Leute aussteigen und plötzlich geht abends in ner rammelvollen S-Bahn das Licht aus hehe
EDIT: wozuz haben die ET423s eigentlich dann diese aufklappbaren Fenster? Obwohl man sie nicht aufmachen kann/darf?
Koffer.
Weil das Ein- und Ausschalten der Beleuchtung im Fahrgastraum mehr Energie verbrauchen würde als die dauerhafte Beleuchtung. Stell dir mal die S 8 ab 20. November vor: Am Ostbahnhof das Licht aus, vor Unterföhring wieder ein, hinter Unterföhring wieder aus, 2000 Meter weiter vor Ismaning wieder ein, hinter Ismaning wieder aus, vor dem Flughafentunnel wieder ein. Das ist ein viel höherer Energieverbrauch.Ensign Joe @ 31 Oct 2005, 18:13 hat geschrieben: hmm, ok, aber wieso lassen die dann fast immer das Licht an in der S-Bahn? Bin mal um 12.24 mit der S-Bahn gefahren und licht war an?!
Und schadet den Geräten obendrein auch noch.VT 609 @ 31 Oct 2005, 18:16 hat geschrieben: Das ist ein viel höherer Energieverbrauch.
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Tja, zum Thema Licht an/aus kannst Du gleich den nächsten ellenlangen Thread überfliegen --> Machst Du KLICK.Ensign Joe @ 31 Oct 2005, 17:56 hat geschrieben: boah, is dieser thread lang, hab ihn nur kurz überflogen
Aber wozu TAV? Im 420 gehts ja auch ohne... und Energiesparen durch "einkapseln" des Klimas hin oder her, würde man das Licht in den Abteilen ausschalten, wo niemand sitzt, würde man sicher den gleichen Effekt erzielen. Oft fahren die S-Bahnen ja sogar tagsüber mit Licht... Also ich denke man sollte lieber da schauen, was man sparen kann.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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